Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
19.07.2019 um 08:39@Optimist
Guten Morgen
Selbsteintrittsrecht hat nichts damit zu tun, dass Deutschland seine Grenzen nicht schützen würde und deshalb jeder selbst eintreten darf, sondern es bedeutet:
Eigentlich wäre ein anderer EU Staat, der schon sicheres Territorium darstellt, für Asylprüfung, Asylgewährung oder Ablehnung und anschließend - egal wie das Verfahren ausgeht - für die dauerhafte Alimentierung des Bewerbers zuständig.
Deutschland (und wenigstens theoretisch) auch jedes andere Land hat aber das Recht, das Verfahren durchzuführen und damit die Zuständigkeit ohne Rückfrage beim eigentlich zuständigen EU Land zu übernehmen.
Nur auf dieser Grundlage sind nahezu alle Asylbewerber zB seit 2015 bei uns eingereist, schließlich haben sie im Prinzip alle vorher schon einen sicheren Staat durchlaufen und sind auch schon vor der Einreise in Deutschland in Sicherheit.
Auf dem Weg haben wir qua Selbsteintrittsrecht (der BRD) 1.600.000 Menschen aufgenommen.
Auch ein Anis Amri, dessen kriminelle Vorgeschichte bekannt war, haben wir aufgrund dieses Rechtes bei uns aufgenommen. Allerdings war auch die Aufnahme des Herrn Amri eine letzlich freiwillige Leistung der BRD, es bestand keine Verpflichtung dies zu tun. Und selbstverständlich war auch die Aufnahme eines Amri völlig alternativlos.
Guten Morgen
Selbsteintrittsrecht hat nichts damit zu tun, dass Deutschland seine Grenzen nicht schützen würde und deshalb jeder selbst eintreten darf, sondern es bedeutet:
Eigentlich wäre ein anderer EU Staat, der schon sicheres Territorium darstellt, für Asylprüfung, Asylgewährung oder Ablehnung und anschließend - egal wie das Verfahren ausgeht - für die dauerhafte Alimentierung des Bewerbers zuständig.
Deutschland (und wenigstens theoretisch) auch jedes andere Land hat aber das Recht, das Verfahren durchzuführen und damit die Zuständigkeit ohne Rückfrage beim eigentlich zuständigen EU Land zu übernehmen.
Nur auf dieser Grundlage sind nahezu alle Asylbewerber zB seit 2015 bei uns eingereist, schließlich haben sie im Prinzip alle vorher schon einen sicheren Staat durchlaufen und sind auch schon vor der Einreise in Deutschland in Sicherheit.
Auf dem Weg haben wir qua Selbsteintrittsrecht (der BRD) 1.600.000 Menschen aufgenommen.
Auch ein Anis Amri, dessen kriminelle Vorgeschichte bekannt war, haben wir aufgrund dieses Rechtes bei uns aufgenommen. Allerdings war auch die Aufnahme des Herrn Amri eine letzlich freiwillige Leistung der BRD, es bestand keine Verpflichtung dies zu tun. Und selbstverständlich war auch die Aufnahme eines Amri völlig alternativlos.