Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
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Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
15.11.2019 um 18:15
Abahatschi
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15.11.2019 um 18:26Bone02943 schrieb:Flüchtlinge können, so wie andere auch, einen Antrag auf Asyl stellen.Heißt das dass sie das nicht müssen? Wenn sie das nicht tun, was wäre ihr Status, wie kommen sie an Geld?
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
15.11.2019 um 18:36Abahatschi schrieb:Heißt das dass sie das nicht müssen? Wenn sie das nicht tun, was wäre ihr Status, wie kommen sie an Geld?Das würde mich nun aber auch interessieren. Und am liebsten von tussinelda erklärt.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
15.11.2019 um 18:39@6.PzGren391
Flüchtlinge sind ja nicht ausschließlich Mittellos und per Fuß durch die halbe Welt unterwegs.
Und natürlich ist es eine Kannfrage, kein Muss.
Abahatschi schrieb:Heißt das dass sie das nicht müssen? Wenn sie das nicht tun, was wäre ihr Status, wie kommen sie an Geld?Das kommt doch ganz auf die gesetzlichen Regelungen an und wie Flüchtlinge in ein anderes Land kommen. Wer ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis hat, der braucht erstmal kein Asyl beantragen, vorallem nicht, wenn er über genug finanzielle Mittel verfügt um sich selbst oder gar seine Familie zu versorgen.
Flüchtlinge sind ja nicht ausschließlich Mittellos und per Fuß durch die halbe Welt unterwegs.
Und natürlich ist es eine Kannfrage, kein Muss.
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15.11.2019 um 18:43Bone02943 schrieb:Wer ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis hat, der braucht erstmal kein Asyl beantragen, vorallem nicht, wenn er über genug finanzielle Mittel verfügt um sich selbst oder gar seine Familie zu versorgen.Ja, die könnte man auch Touristen nennen.
Bone02943 schrieb:und wie Flüchtlinge in ein anderes Land kommen.Deutschland? oder Nord Korea? Gibt es Unterschiede ob Flugzeug, Boot oder zu Fuß?
Bone02943 schrieb:Flüchtlinge sind ja nicht ausschließlich Mittellos und per Fuß durch die halbe Welt unterwegs.Ich sehe schon, die die keine Rolle in dieser Diskussion spielen sind auf einmal ganz ganz wichtig, wir sollen nicht über die überwältigende Mehrheit der Flüchtlinge schreiben die Asyl beantragt...denn es gibt 0,0001% die kein Asyl beantragen.
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15.11.2019 um 18:46Abahatschi schrieb:Deutschland? oder Nord Korea? Gibt es Unterschiede ob Flugzeug, Boot oder zu Fuß?Schon allein der Unterschied ob legal oder illegal.
Abahatschi schrieb:Ja, die könnte man auch Touristen nennen.Vor Krieg geflohene Menschen, würde ich nicht als Touristen bezeichnen, auch nicht wenn sie mit einem Visum oder wie auch immer legal in ein anderes Land gehen.
Abahatschi schrieb:Ich sehe schon, die die keine Rolle in dieser Diskussion spielen sind auf einmal ganz ganz wichtig, wir sollen nicht über die überwältigende Mehrheit der Flüchtlinge schreiben die Asyl beantragt...denn es gibt 0,0001% die kein Asyl beantragen.Keine Ahnung was das jetzt soll, denn ich wüsste nicht wo dies jemand behauptet hätte. Aber du kannst ja gern mal das Gesetz zeigen, in dem der Zwang beschrieben steht, dass Flüchtlinge einen Antrag auf Asyl stellen müssen. Ich dachte bisher, dies sei eine Regelung die jemand in anspruch nehmen kann und nicht das dies per Gesetz als Zwang verübt wird.
Abahatschi
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15.11.2019 um 18:51Bone02943 schrieb:Schon allein der Unterschied ob legal oder illegal.Meiner Meinung nach spielt es zur Zeit in Deutschland überhaupt keine Rolle ob einer legal oder illegal einreist.
Bone02943 schrieb:Aber du kannst ja gern mal das Gesetz zeigen, in dem der Zwang beschrieben steht, dass Flüchtlinge einen Antrag auf Asyl stellen müssen.Das war gar nicht die Frage, sondern:
Abahatschi schrieb:Wenn sie das nicht tun, was wäre ihr Statusund die die sich nicht finanzieren können:
Abahatschi schrieb:wie kommen sie an Geld?...wenn sie keinen Antrag stellen. Es geht um die 99,9999% Prozent...nicht mehr.
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15.11.2019 um 19:08
Tussinelda
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15.11.2019 um 22:256.PzGren391 schrieb:Ist auch kein Flüchtling oder?doch, ein Kontingentflüchtling zum Beispiel.
6.PzGren391 schrieb:Das würde mich nun aber auch interessieren. Und am liebsten von tussinelda erklärt.bei Asyl muss die politische Verfolgung grundsätzlich vom Staat ausgehen, bei der Flüchtlingsanerkennung nicht. Da kann die Verfolgung auch von nichtstaatlichen Akteuren ausgehen.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
16.11.2019 um 00:09@6.PzGren391
Warum kann so jemand kein Flüchtling sein? Wo steht geschrieben, dass Flüchtlinge nicht auch legal ihr Land verlassen können und mit Visum in ein anderes gehen?
Warum kann so jemand kein Flüchtling sein? Wo steht geschrieben, dass Flüchtlinge nicht auch legal ihr Land verlassen können und mit Visum in ein anderes gehen?
Flüchtling ist ein Sammelbegriff für Personen, die ihre Heimat wegen politischer Zwangsmaßnahmen, Kriegen oder lebensbedrohlicher Notlagen vorübergehend oder dauerhaft verließen.Wikipedia: Flüchtling
Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, die Grundlage des internationalen Flüchtlingsrechts ist, benutzt einen enger gefassten Flüchtlingsbegriff: Danach gilt als Flüchtling eine Person, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt“. Personen, die aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention als Flüchtlinge anerkannt wurden, werden auch als „Konventionsflüchtlinge“ bezeichnet.
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16.11.2019 um 01:47Bone02943 schrieb:Warum kann so jemand kein Flüchtling sein? Wo steht geschrieben, dass Flüchtlinge nicht auch legal ihr Land verlassen können und mit Visum in ein anderes gehen?Weil Leute mit Visum keine Flüchtlinge sind. Dann wäre ich nach meinem Jahr in den Staaten ja auch flüchtling gewesen. Ich hatte Visum, Greencard dass ich arbeiten durfte.
Geld habe ich bekommen wenn ich arbeitete, sonst hat sich niemand interessiert.
Ich denke ein Flüchtling per Definition, oder was hier als Flüchtling ankommt hat kein Visum. Würde mich aber über Flüchtlinge mit Visum sehr freuen. Belege doch mal bitte.
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16.11.2019 um 01:53Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
16.11.2019 um 02:276.PzGren391 schrieb:Weil Leute mit Visum keine Flüchtlinge sind.Wie kommst du darauf?
6.PzGren391 schrieb:Dann wäre ich nach meinem Jahr in den Staaten ja auch flüchtling gewesen. Ich hatte Visum, Greencard dass ich arbeiten durfte.Hast du Deutschland(du bist aus Deutschland in die USA oder?) wegen politischer Zwangsmaßnahmen, Kriegen oder lebensbedrohlicher Notlagen verlassen? Oder hast du „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung das Land verlassen?
Geld habe ich bekommen wenn ich arbeitete, sonst hat sich niemand interessiert.
Wenn nichts davon zutrifft, dann warst du auch kein Flüchtling.
6.PzGren391 schrieb:Ich denke ein Flüchtling per Definition, oder was hier als Flüchtling ankommt hat kein Visum. Würde mich aber über Flüchtlinge mit Visum sehr freuen. Belege doch mal bitte.Was soll ich belegen? Ich habe dir verlinkt was man als Flüchtling versteht. Beitrag von Bone02943 (Seite 2.358)
Wer in Deutschland ankommt, spielt dabei gar keine Rolle.
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16.11.2019 um 02:30Bone02943 schrieb:Wie kommst du darauf?Wo beantragen Flüchtlinge ihr Visum? Und mit welchem Grund dann hier Asyl? Oder sind Flüchtlinge keine Asylbewerber?
Das selbe wie immer. Ihr weicht aus, Schwurbelt rum, lenkt ab und windet Euch raus
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
16.11.2019 um 05:13@6.PzGren391
Ein Flüchtling kann Asyl beantragen, ein Flüchtling ist aber nicht immer automatisch ein Asylbewerber. Flüchtling zu sein hat eine gewisse Bedeutung, dass habe ich dir aufgezeigt, wenn du das als "schwurbeln und ausweichen" ansiehst, dann ist das dein Problem. Ich kann nichts dafür, dass du unter dem Begriff Flüchtling, etwas anderes verstehst. Und wenn du meinst ein Flüchtling kann nur mittellos ohne alles irgendwo Asyl beantragen, ja sry, dann liegst du falsch.
Flüchtling zu sein bedeutet einfach nur das was ich verlinkt habe, nicht mehr und nicht weniger.
Ein Flüchtling kann Asyl beantragen, ein Flüchtling ist aber nicht immer automatisch ein Asylbewerber. Flüchtling zu sein hat eine gewisse Bedeutung, dass habe ich dir aufgezeigt, wenn du das als "schwurbeln und ausweichen" ansiehst, dann ist das dein Problem. Ich kann nichts dafür, dass du unter dem Begriff Flüchtling, etwas anderes verstehst. Und wenn du meinst ein Flüchtling kann nur mittellos ohne alles irgendwo Asyl beantragen, ja sry, dann liegst du falsch.
Flüchtling zu sein bedeutet einfach nur das was ich verlinkt habe, nicht mehr und nicht weniger.
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16.11.2019 um 09:52@6.PzGren391
also erstens kann jeder theoretisch mit einem normalen Visum einreisen und dann, so er hier ist, Asyl beantragen. Es gibt humanitäre Visa oder Übernahmeerklärungen, diese Flüchtlinge durchlaufen kein Asylverfahren, es sind Kontingentflüchtlinge, sie bekommen gleich eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen. Ein anerkannter Asylbewerber ist automatisch auch ein Flüchtling, ein anerkannter Flüchtling aber nicht automatisch ein Asylberechtigter. Es gibt eine Flüchtlingsanerkennung (GFK) und es gibt Asylberechtigung.
Und wenn Du noch mal behauptest, ich würde schwurbeln, nur weil Dir die Antworten nicht passen oder Du sie nicht verstehst, dann werde ich das melden. Denn ich habe Deine Frage bereits beantwortet. Peinlich genug, dass in so einem thread Begrifflichkeiten gar nicht unterschieden werden, weil manche offensichtlich keine Ahnung haben aber kräftig mitdiskutieren und dann noch anderen etwas zu unterstellen setzt dem Faß die Krone auf. Danke fürs Gespräch.
also erstens kann jeder theoretisch mit einem normalen Visum einreisen und dann, so er hier ist, Asyl beantragen. Es gibt humanitäre Visa oder Übernahmeerklärungen, diese Flüchtlinge durchlaufen kein Asylverfahren, es sind Kontingentflüchtlinge, sie bekommen gleich eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen. Ein anerkannter Asylbewerber ist automatisch auch ein Flüchtling, ein anerkannter Flüchtling aber nicht automatisch ein Asylberechtigter. Es gibt eine Flüchtlingsanerkennung (GFK) und es gibt Asylberechtigung.
Und wenn Du noch mal behauptest, ich würde schwurbeln, nur weil Dir die Antworten nicht passen oder Du sie nicht verstehst, dann werde ich das melden. Denn ich habe Deine Frage bereits beantwortet. Peinlich genug, dass in so einem thread Begrifflichkeiten gar nicht unterschieden werden, weil manche offensichtlich keine Ahnung haben aber kräftig mitdiskutieren und dann noch anderen etwas zu unterstellen setzt dem Faß die Krone auf. Danke fürs Gespräch.
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16.11.2019 um 18:166.PzGren391 schrieb:Weil Leute mit Visum keine Flüchtlinge sind. Dann wäre ich nach meinem Jahr in den Staaten ja auch flüchtling gewesen. Ich hatte Visum, Greencard dass ich arbeiten durfte.Da Du in den USA kein Asylantrag gestellt hast, bist Du nur Tourist/Arbeiter/...
Geld habe ich bekommen wenn ich arbeitete, sonst hat sich niemand interessiert.
Ich denke ein Flüchtling per Definition, oder was hier als Flüchtling ankommt hat kein Visum. Würde mich aber über Flüchtlinge mit Visum sehr freuen. Belege doch mal bitte.
In Deutschland sind ca. 20.000 Flüchtlinge aus Syrien mit einem Visa eingereist und haben dann einen Asylantrag gestellt.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article184290840/Migrationspolitik-Fluechtlingsbuergen-schulden-Arbeitsagentur-Millionen.html
...Da war der „Trick“, dass ein Flüchtling ein Visa für Deutschland/Schengenraum bekommt, wenn er von jemanden eingeladen wird und der Einladende eine Bürgschaft übernimmt, dass der Visaempfänger auch für seinen Lebensunterhalt sorgen kann - sonst wird der Bürge zu Regress gezogen.
Seither haben Flüchtlingshelfer oder Angehörige für etwa 20.000 Menschen gebürgt, um sie legal aus Syrien, der Türkei und weiteren Nachbarstaaten zu holen.
...
Viele Bürgen berichten, dass sie zu Zeiten der größten Willkommenseuphorie nur ihren Personalausweis, die Kopie eines Einkommensnachweises und eine Viertelstunde für ein Gespräch im Ausländeramt benötigten, um zum Flüchtlingsbürgen zu werden und so einer Familie die legale Einreise per Visum zu ermöglichen. Dabei wurden die Anforderungen der unterschriebenen Verpflichtungserklärungen wohl oft nicht genau studiert.
...
Abahatschi
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16.11.2019 um 19:35Fichtenmoped schrieb:Da war der „Trick“, dass ein Flüchtling ein Visa für Deutschland/Schengenraum bekommt, wenn er von jemanden eingeladen wird und der Einladende eine Bürgschaft übernimmt, dass der Visaempfänger auch für seinen Lebensunterhalt sorgen kann - sonst wird der Bürge zu Regress gezogen.Das war ein Supertrick, am Ende hat der Steuerzahler gezahlt und nicht der edle Bürge.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
16.11.2019 um 20:35Das sind so "Tricks", die einen doch manchmal am Rechtsstaat zweifeln lassen.
Klar, auf etliche Bürgen wären erhebliche Kosten zugekommen. Aber das ist generell bei Bürg-
schaften so: niemand der da unterschreibt macht das blind, es muss genau festgelegt sein für
was der Bürge im Fall X oder Y aufzukommen hat und ab wann. Mit Nichtwissen kann sich da
niemand, der geschäftsfähig ist, heraus reden. Es kamen empörte Anrufe einiger "Bürgen", bis
hin zur Unflätigkeit. Adressiert an die, die diese Bestimmungen nur umsetzen müssen, bzw.es
versuchen mussten. Hauptsache der Buhmann, die Buhfrau waren als Blitzableiter erreichbar...
Klar, auf etliche Bürgen wären erhebliche Kosten zugekommen. Aber das ist generell bei Bürg-
schaften so: niemand der da unterschreibt macht das blind, es muss genau festgelegt sein für
was der Bürge im Fall X oder Y aufzukommen hat und ab wann. Mit Nichtwissen kann sich da
niemand, der geschäftsfähig ist, heraus reden. Es kamen empörte Anrufe einiger "Bürgen", bis
hin zur Unflätigkeit. Adressiert an die, die diese Bestimmungen nur umsetzen müssen, bzw.es
versuchen mussten. Hauptsache der Buhmann, die Buhfrau waren als Blitzableiter erreichbar...
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