Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
26.11.2019 um 09:31@supialexi
@FF
dennoch ist es im Rahmen eines Rechtstaates sehr schwer erträglich, dass hier für die Betreuung von angeblich Minderjährigen Steuergelder verschwendet werden im Bezug auf eine große Personengruppe, die gar nicht minderjährig ist.
Ich finde es auch dem Steuerpflichtigen nicht erklärbar, dass hier keine ernstnehmbaren Prüfungen stattfinden. Mit welchem Recht will man Menschen wegen Steuerhinterziehung in Haft nehmen, wenn Steuerverschwendung nicht nur toleriert wird, sondern geradezu Staatsraison bleibt?
Ich sehe es auch nicht als sinnvoll an, dass hier beispielsweise Sozialarbeiter für Minderjährige tätig werden, die gar nicht minderjährig sind.
Ein weiteres extremes Beispiel sind Strafverfahren, in denen Menschen sich als minderjährig oder u14 darstellen, ohne es zu sein. Das ist auch ungerecht gegenüber jedem Angeklagten, der aufgrund vorhandener persönlicher Unterlagen sein Alter nicht nach Gemütslage und Tipp vom Anwalt frei erfinden kann.
Das alles spricht dafür: Einreise und / oder Asylprüfung erst nach sicherer Identitätsfeststellung, nicht nach frei fabulierter Identitätsbehauptung. So funktioniert Rechtsstaat, dem müssen sich ja auch alle Bürger unseres Staates zurecht unterwerfen.
@FF
dennoch ist es im Rahmen eines Rechtstaates sehr schwer erträglich, dass hier für die Betreuung von angeblich Minderjährigen Steuergelder verschwendet werden im Bezug auf eine große Personengruppe, die gar nicht minderjährig ist.
Ich finde es auch dem Steuerpflichtigen nicht erklärbar, dass hier keine ernstnehmbaren Prüfungen stattfinden. Mit welchem Recht will man Menschen wegen Steuerhinterziehung in Haft nehmen, wenn Steuerverschwendung nicht nur toleriert wird, sondern geradezu Staatsraison bleibt?
Ich sehe es auch nicht als sinnvoll an, dass hier beispielsweise Sozialarbeiter für Minderjährige tätig werden, die gar nicht minderjährig sind.
Ein weiteres extremes Beispiel sind Strafverfahren, in denen Menschen sich als minderjährig oder u14 darstellen, ohne es zu sein. Das ist auch ungerecht gegenüber jedem Angeklagten, der aufgrund vorhandener persönlicher Unterlagen sein Alter nicht nach Gemütslage und Tipp vom Anwalt frei erfinden kann.
Das alles spricht dafür: Einreise und / oder Asylprüfung erst nach sicherer Identitätsfeststellung, nicht nach frei fabulierter Identitätsbehauptung. So funktioniert Rechtsstaat, dem müssen sich ja auch alle Bürger unseres Staates zurecht unterwerfen.