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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.11.2019 um 17:29
Zitat von paranomalparanomal schrieb:Nach deiner Logik wäre es auch Wortklauberei, wenn ich zwischen Fahrkartenkontrolle und Schwarzfahren unterscheiden will.
Es bleibt die Wortklauberei, es bleiben die Fragen:
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Wieso gibt es Strafen wenn der Perso ausgelaufen ist und nicht rechtzeitig erneuert wird, wieso gibt es keine Strafen wenn einer bei der Identitätsangaben nicht die Wahrheit sagt?
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Dann soll der Staat auch meinen Angaben vertrauen, ohne Dokumente, und ausstellen was ich benötige.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.11.2019 um 17:48
@Seidenraupe
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kuerzere-verfahren-weniger-familiennachzug-370360
und hier
https://www.proasyl.de/hintergrund/asylpaket-ii-in-kraft-ueberblick-ueber-die-geltenden-asylrechtlichen-aenderungen/
Personen, die die Behörden durch falsche Angaben oder Dokumente oder durch Verschweigen bzw. Zurückhaltung von Informationen offensichtlich getäuscht haben,
Personen, die Identitätsdokumente mutwillig vernichtet oder beseitigt haben oder bei denen die Umstände die Vermutung hierfür nahelegen,
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Dann soll der Staat auch meinen Angaben vertrauen, ohne Dokumente, und ausstellen was ich benötige.
na dann beantrage doch Asyl. Dann kannst Du das alles auch wahrnehmen ;)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.11.2019 um 18:00
@Seidenraupe
Die Proasyl Links können tendenziös und einseitig sein, das ist ein durch Spenden finanzierter Verein.

Fakt ist die Identitätsangaben sind nicht strafbar (nur das Vorlegen von falschen Papieren):
https://www.welt.de/politik/deutschland/article187397370/Bundesregierung-Falsche-Angaben-im-Asylverfahren-nicht-strafbar.html
Deutliche Kritik kommt von Lorenz Caffier, Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern und Sprecher der unionsgeführten Innenressorts der Bundesländer: „Das Fehlverhalten der Asylbewerber hat hier bisher keinerlei Konsequenzen, birgt aber hohe Sicherheitsrisiken für den Rechtsstaat.“ Der Bund müsse daher eine Lösung finden, dass Täuschungen gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) konsequent bestraft werden könnten. Die Innenminister der Länder würden die Tatenlosigkeit des Bundes „mit Sorge zur Kenntnis nehmen“.
Weiterhin mehr als die Hälfte:
Weiterhin legt mehr als die Hälfte der Asylbewerber keine Identitätspapiere vor. Nach Angaben der Bundesregierung waren es im ersten Halbjahr 2018 etwa 58 Prozent. Gründe dafür können der Verlust der Papiere sein – oder aber auch der Versuch, sich unter falscher Identität registrieren zu lassen, weil man sich etwa eine bessere Chance auf Asyl ausrechnet.
Zwei "Witze" in einem Absatz:
Werden keine Ausweisdokumente vorgelegt, orientieren sich die Beamten vor allem an den Angaben des jeweiligen Bewerbers. Das Täuschen über die Identität führt dabei nicht automatisch dazu, dass ein Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wird.
Und natürlich führt man keine Statistik...obwohl 58% keine Papiere vorlegen:
Das BAMF erfasst bislang statistisch weder, wie viele Personen falsche Angaben im Asylverfahren machen, noch die Gründe für die Ablehnung eines Schutzstatus. Auch die Bundesregierung erklärte, es würden keine Statistiken über das Ausmaß von Falschangaben vorliegen.
Ich habe auch noch nie gehört dass einer nach falschen Angaben und mehrere Jahre Bezug von Leistungen und anschliessender Ablehnung etwas zurückzahlen musste (s. zB Fall Bivsi)
Aber zur Gleichbehandlung: mach mal falsche Angaben in einer Steuererklärung oder Antrag...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.11.2019 um 18:24
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ich habe auch noch nie gehört dass einer nach falschen Angaben und mehrere Jahre Bezug von Leistungen und anschliessender Ablehnung etwas zurückzahlen musste (s. zB Fall Bivsi)
ich habe aber gehört, dass Bivsis Vater gearbeitet hat und Steuern bezahlt hat......und hervorragend integriert war.......also was genau soll er zurück zahlen? Wie lange und welche Leistungen hat er denn bezogen? Hast Du da mal irgendwelche Zahlen?


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26.11.2019 um 21:55
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Wieso gibt es Strafen wenn der Perso ausgelaufen ist und nicht rechtzeitig erneuert wird, wieso gibt es keine Strafen wenn einer bei der Identitätsangaben nicht die Wahrheit sagt?
Weil das zwei verschiedene Dinge sind. Solange du nicht unter Eid stehst, kannst du der Polizei auch straffrei erzählen, dass du Napoleon Bonaparte bist. Das man gültige Dokumente des eigenen Staates bei sich führen muss, ist ja ein anderer Punkt. Aber du wirfst hier wohl weiterhin alles durcheinander um hier deinen Film schieben zu können.
Mit Diskriminierung hat das jedenfalls nichts zu tun.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.11.2019 um 22:00
Zitat von paranomalparanomal schrieb:Weil das zwei verschiedene Dinge sind. Solange du nicht unter Eid stehst
Sind sie nicht...denk doch mal nach:
- Asylbewerber macht falsche Angaben und kriegt Leistungen
- Bürger macht falsche Angaben und kriegt Leistungen
Einer kriegt Strafe mit Rückzahlung, einer nicht....das ist keine Gleichbehandlung.
Und das ist nicht das Einzige...ich sage nur "Haftempfindlichkeit".


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.11.2019 um 09:02
@Abahatschi
Also grundsätzlich kann ich dir z Thema folgendes sagen ( meine Freundin arbeitet in einem Jobcenter , Fallmanager )

Wenn durch Datenabgleich zB mit Finanzamt ubregelmäßigkeiten festgestellt werden ( Überschreitungen zb von finanz Selbstbehalt , Sparbücher m zu hohen Einlagen ) oder zB nicht angegebener Lebenspartner , nicht angegebene Erwerbstätigkeit usw usw.
Wird als erstes eine Anhörung gemacht. Dann die Schadens Höhe ermittelt. Diese entscheidet ob zB bei hohem Schaden Strafanzeige gestellt wird. Bei bagatellsummenn wird eine Rückzahlungsverpflichtung erarbeitet mit mntl raten . Die bezirkskassen ziehen das dann ein. Dabei muss immer Aufwand und Effekt beachtet werden . Wenn zB ein leistungsempfänger prognostisch wieder in Arbeit steht dann ist der Soggn Titel zur späteren Vollstreckung sinnvoll.
Aber zum Thema hier , ein unbegleiteter jetzt evtl volljähriger leistungsempfänger , wovon bitte will man denn von ihm noch etwas vollstrecken ?
Man könnte theoretisch Bruchteile der Transferleistung einbehalten . Aber bitte , 10€ raten bei hohen Schadenssummen ? Da wäre der Verwaltungsaufwand enorm und auch diese 10€ könnten noch angefochten werden, als unzumutbare Kürzung .
Ich denke man nimmt diese verursachten Schäden als gegeben hin und hakt es ab. Nochzumal man doch bis heute nicht sagen kann, ob die jungen Menschen hier bleiben für immer, ob sie arbeiten , wo die Reise hingeht .
Solche Probleme gab es schon mal Anfang der 90'er , in den damaligen Sozialämtern Deutschlands. Als wir den Balkankonflikt hatten. Da gab es vereinzelt fälle von Großfamilien die zB "mehr Kinder" im Antrag angaben , als sie hatten .
Für die nicht existenten Kinder wurden dann Unterkunfts Gutscheine u Kindergeld usw erschlichen .
Das sind soggn kollateralschäden , die wird man hinnehmen und vielleicht daraus lernen .
Man sieht ja an akt Public gemachten fällen von leistungs betrug durch Großfamilien , dass auch recht hart durchgegriffen wird. Beschlagnahme von materiellen Gütern usw.

Wir dürfen dabei nicht vergessen , unser sozialsystem basiert grundsätzlich erst mal auf vertrauen , es ist erst mal recht offen und zugänglich für alle , die Hilfe brauchen . Das Problem liegt eher in den Kontroll Mechanismen und den daraus resultierenden verwaltungstechnischem Aufwand bei volkstreckungen. Personalfragen , Fachkenntnisse dazu . Usw.

Ich denke , gemessen am Gesamtumfang der Fälle von tatsächlicher leistungserschleichung wird der Anteil der asylsuchenden nicht überproportional vertreten sein. Das erscheint uns nur so, da es häufig thematisiert wird , und niemand eine verlässliche Statistik zu diesen Themen erstellt .


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.11.2019 um 09:24
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Aber zum Thema hier , ein unbegleiteter jetzt evtl volljähriger leistungsempfänger , wovon bitte will man denn von ihm noch etwas vollstrecken ?
Ein Grund, wenn nicht der Hauptgrund, das Alter zu prüfen. Ansonsten kann man die Geldleistungen einstellen bis die Schuld beglichen ist, auch wenn es 50J dauert.
Des weiteren interessiert mich nicht wenn ein Betrüger Probleme mit den Konsequenzen seiner Handlungen hat.
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Ich denke man nimmt diese verursachten Schäden als gegeben hin und hakt es ab.
Das ist schon klar, die Entscheider haben keinerlei Nachteile aus der Entscheidung, sie zahlen es ja nicht.
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Das sind soggn kollateralschäden , die wird man hinnehmen und vielleicht daraus lernen .
Lernen? In Deutschland? Halte ich aufgrund meiner Erfahrungen aus den letzten Jahren für ausgeschlossen...bzw. für gewollt um die hier lebende Bevölkerung weiter zu knechten.
ZB. es mir immer noch nicht klar warum wir für 60-70 Millionen Ausweise mit Fingerabdruck machen können, aber für 2 Millionen schaffen wir es nicht dass sich einer nicht 2 mal registrieren kann.
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Wir dürfen dabei nicht vergessen , unser sozialsystem basiert grundsätzlich erst mal auf vertrauen , es ist erst mal recht offen und zugänglich für alle , die Hilfe brauchen .
Nein, das mit dem Vertrauen stimmt doch überhaupt nicht. Rede doch mal mit deiner Freundin ;)
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Das Problem liegt eher in den Kontroll Mechanismen und den daraus resultierenden verwaltungstechnischem Aufwand bei volkstreckungen. Personalfragen , Fachkenntnisse dazu . Usw.
Genau das lässt sich digitalisieren, problemlos.
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Ich denke , gemessen am Gesamtumfang der Fälle von tatsächlicher leistungserschleichung wird der Anteil der asylsuchenden nicht überproportional vertreten sein.
Darum geht es mir nicht, habe ich auch nicht behauptet.
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Das erscheint uns nur so, da es häufig thematisiert wird , und niemand eine verlässliche Statistik zu diesen Themen erstellt .
Ich weiß nicht wie es Dir "erscheint" aber einer der erfolgreich bei der Altersangabe lügt, kostet den Staat ca. 50.000€ im Jahr, das ist in etwa die Einkommensteuer von 6,7 Arbeiter mit Durchschnittseinkommen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.11.2019 um 11:07
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ich weiß nicht wie es Dir "erscheint" aber einer der erfolgreich bei der Altersangabe lügt, kostet den Staat ca. 50.000€ im Jahr
man sollte nicht so kleinlich sein.
Groß denken und großzügig handeln

https://www.morgenpost.de/meinung/article217039081/Hohe-Kosten-fuer-Fluechtlings-Container-in-Berlin-ein-Aergernis-kein-Skandal.html
Außergewöhnliche Situationen machen außergewöhnliche Maßnahmen notwendig – fast zwangsläufig bedeutet das aber auch, dass dabei außergewöhnliche Kosten entstehen. So auch hier: Die Unterbringung von Flüchtlingen in den sogenannten Tempohomes ist weit teurer als geplant. 20 bis 30 Euro je Tag und Flüchtling waren dafür vorgesehen. Tatsächlich liegen die Kosten mit 150 Euro fünf Mal darüber.
Unterbringungskosten von sage und schreibe 150€ pro Person und Tag.


Für 150€ pP hätten die Menschen auch in schicken Hotels statt im Container logieren können.

Die Lehren aus dem Fall sind schnell gezogen: Die Versäumnisse der Jahre 2015/2016 dürfen sich nicht wiederholen – weder die ungeregelte Zuwanderung, noch das Versagen der Verwaltung
. Sind diese Lehren wirklich gezogen? Wäre man auf einen erneuten starken Anstieg der Asylbewerberzahlen vorbereitet (zB wenn Erdogan ernst macht und rund 3 Millionen Menschen gen Westen schickt?)
https://www.morgenpost.de/meinung/article217039081/Hohe-Kosten-fuer-Fluechtlings-Container-in-Berlin-ein-Aergernis-kein-Skandal.html

Wenn man Lehren ziehen sollte, dann doch hoffentlich die, dass Sozialer Wohnungsbau dringender denn je notwendig ist. Dass man mit einer planvollen Politik am Ende mehr Geld sparen kann als mit kurzfristigen "Auf Sicht Fahren" kann sich wohl mancher Politiker in Berlin nicht vorstellen.
Warum reißt man die Container ab in einer Stadt, wo für ein 12qm großes WG zwichen 500- und 600€ gezahlt werden müssen? Warum hält man sie nicht vor, indem man sie zwischen vermietet? Warum bietet man die voll erschlossenen und eingerichteten Wohncontainer nicht Studenten, Wohnungssuchende und wohnungssuchende Obdachlose zur Weiternutzung an?
(immerhin würde man die Kosten für den Sicherheitsdienst sparen und könnte eine sozialverträgliche Miete kassieren)
#jaja, weil man sie sich nur für 3 Jahre genehmigt hat..... Dieses "Gesetz" ist nicht gottgegeben sondern Menschenwerk und kann von Menschen geändert werden.

https://www.morgenpost.de/berlin/article217038105/Fluechtlinge-in-Berlin-Wohn-Container-so-teuer-wie-Luxushotel.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.11.2019 um 11:32
@Seidenraupe
ähm ja
Der Bau dieser Container und die Ausstattung haben insgesamt 91 Millionen Euro gekostet. Die Tempo-Homes waren zunächst gedacht als Provisorium für drei Jahre. Inzwischen hat der Senat die mögliche Nutzung um weitere drei Jahre verlängert – sonst hätten alle schon je nach Betriebsbeginn 2019/2020 abgeräumt werden müssen.
https://www.bz-berlin.de/berlin/weil-nur-noch-wenige-fluechtlinge-kommen-47-millionen-euro-fuer-container-rueckbau


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.11.2019 um 12:07
@Seidenraupe

vielleicht sind Farben hilfreich......
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:Warum reißt man die Container ab in einer Stadt, wo für ein 12qm großes WG zwichen 500- und 600€ gezahlt werden müssen? Warum hält man sie nicht vor, indem man sie zwischen vermietet? Warum bietet man die voll erschlossenen und eingerichteten Wohncontainer nicht Studenten, Wohnungssuchende und wohnungssuchende Obdachlose zur Weiternutzung an?
(immerhin würde man die Kosten für den Sicherheitsdienst sparen und könnte eine sozialverträgliche Miete kassieren)
#jaja, weil man sie sich nur für 3 Jahre genehmigt hat..... Dieses "Gesetz" ist nicht gottgegeben sondern Menschenwerk und kann von Menschen geändert werden.
Der Bau dieser Container und die Ausstattung haben insgesamt 91 Millionen Euro gekostet. Die Tempo-Homes waren zunächst gedacht als Provisorium für drei Jahre. Inzwischen hat der Senat die mögliche Nutzung um weitere drei Jahre verlängert – sonst hätten alle schon je nach Betriebsbeginn 2019/2020 abgeräumt werden müssen.

und falls dies nicht reicht: die Container können weiter genutzt werden und werden weiter genutzt, für alles mögliche, wie in dem link erkennbar. Es ist also nix "gottgegeben"



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.12.2019 um 10:51
28.000 Asylbewerber wurden bereits mindesten einmal aus Deutschland abgeschoben/reisten freiwillig aus und leben dennoch wieder in D.


darunter sind gut 4.900 abgelehnte Asylbewerber, die das Abschiebeverfahren bereits zweimal durchlaufen haben und die nun zum dritten mal eingereist sind.
Bei 1023 der aktuell im Land lebenden Asylbewerber ist es bereits der vierte Anlauf. Einige hier lebende Asylbewerber, nämlich 294, sind sogar schon bei fünf oder mehr Versuchen angelangt.
https://www.welt.de/politik/article203950790/Wie-Clan-Chef-Miri-Tausende-abgeschobene-Asylbewerber-wieder-im-Land.html

(betrifft nur Antragstellungen seit 2012, also die vergangenen sieben Jahre)
Tausende in Deutschland lebende Asylbewerber sind einem Medienbericht zufolge bereits mehrfach abgeschoben worden oder freiwillig ausgereist. Wie die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf ihr vorliegende Angaben der Bundesregierung berichtet, lebten zum Stichtag am 30. Oktober mehr als 4.900 Asylbewerber im Land, die seit 2012 schon zweimal eingereist waren. Sie seien inzwischen wieder eingereist und hätten nunmehr ihren dritten Antrag auf Asyl gestellt.

Insgesamt sind laut "Welt am Sonntag" mehr als 28.000 Asylbewerber, die seit 2012 nach Deutschland einreisten und einen Asylantrag stellten, dann aber abgeschoben wurden oder ausreisten, inzwischen wieder im Land.
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_86911030/tausende-asylbewerber-sollen-bereits-mehrfach-abgeschoben-worden-sein.html

welche Konsequenzen sollten daraus gezogen werden?
"Jeder Verstoß gegen ein geltendes Einreiseverbot, das nach Abschiebungen grundsätzlich verhängt wird, muss künftig unmittelbar in der Haft enden",
sagt CSU Politikerin Lindholz, die im Innenausschuss des Bundestages arbeitet.

man weiß zwar nicht, ob bei den knapp 33.000 erneuten Asylbewerbern neue Gründe für ein erneutes Asylgesuch eine Rolle spielen. Das gilt es möglicherweise zu prüfen.

aber im Grunde sollte eine umgangene Wiedereinreisesperre doch zu strafrechtlichen Konsequenzen führen?


im Fall Miri war bereits zu sehen, wie leicht diese Gesetzgebung ( gemeint ist die Wiedereinreisesperre) zu umgehen ist.
Ohne die Mitarbeit der Türkei wäre Miri auch schon 2x in die Bundesrepublik zurückgekehrt, obwohl gegen ihn eine siebenjährige Einreisesperre verhängt wurde.
zu seinem kriminellen Hintergrund:
Der Clan-Chef wurde seit 1989 insgesamt 19-mal rechtskräftig verurteilt, unter anderem wegen Raubes, Hehlerei und bandenmäßigen Drogenhandels. Er ist seit 13 Jahren ausreisepflichtig. (afp)
https://www.kreiszeitung.de/lokales/bremen/ibrahim-miri-nach-abschiebung-tuerkei-gesichtet-clan-boss-bremen-rueckkehr-zr-13181112.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.12.2019 um 11:10
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:aber im Grunde sollte eine umgangene Wiedereinreisesperre doch zu strafrechtlichen Konsequenzen führen?
ist ja die Frage, wie viele die Wiedereinreisesperre überhaupt umgangen haben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.12.2019 um 11:18
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ist ja die Frage, wie viele die Wiedereinreisesperre überhaupt umgangen haben.


nein, ich finde nicht, dass die Anzahl der umgangenen Einreisesperren ausschlaggebend ist.

Jede strafbare Handlung ( eine Wiedereinreise entgegen einem erteilten Wiedereinreiseverbot ist strafbewehrt) sollte in einem Rechtsstaat doch juristische Konsequenzen haben.
Reisen ausgewiesene Ausländer trotz Einreisesperre wieder ein, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine entsprechend hohe Geldstrafe (§ 95 des Aufenthaltsgesetzes).
https://www.anwalt.org/asylrecht-migrationsrecht/einreisesperre/


Oder nicht?
ich meine, allein die Tatsache, dass gegen eine Wiedereinreisesperre verstoßen wurde, begründet eine strafbare Handlung, außer es liegt ein tatsächlicher, neu eingetretener Asylgrund vor. Es ist für die Strafverfolgung nicht maßgeblich, ob 3, 30, 300 oder 3.000 Menschen gegen ihr Wiedereinreiseverbot verstoßen haben. Jeder Verstoß ist ein Verstoß.



Ich finde, wenn strafbare Handlungen keine strafrechtl Maßnahmen nach sich ziehen, gefährdet dies den Rechtsfrieden --heißt im Falle von Verstößen gegen das Asylrecht die Zustimmung der Bevölkerung zu eben diesem Asylrecht.
Das kann doch nicht gewollt sein, oder?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.12.2019 um 11:45
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:Jede strafbare Handlung ( eine Wiedereinreise entgegen einem erteilten Wiedereinreiseverbot ist strafbewehrt) sollte in einem Rechtsstaat doch juristische Konsequenzen haben.
ja, WENN denn eine Einreise entgegen einem Wiedereinreiseverbot stattgefunden hat. Ich habe nicht den Eindruck, dass dies größtenteils der Fall ist. Also die Zahl 28.000 bezieht sich ja nicht auf die, die entgegen einem Verbot trotzdem wieder hier sind.


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02.12.2019 um 12:28
Genaue Zahlen gibt es wohl nicht.
Nach Schätzung auf Grundlage befragter, beteiligter Arbeitsgruppen liegt die Wiedereinreisequote nach Abschiebung bei

1. Abschiebung ins Herkunftsland bei 5-10%
2. Abschiebung nach Dublinregel bei 30-40%


https://welt.de/politik/deutschland/article188920461/Jeder-dritte-Abgeschobene-reist-wieder-nach-Deutschland-ein.html


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02.12.2019 um 12:32
@behind_eyes
und wie viele trotz Einreiseverbot? Denn darum geht es ja.


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02.12.2019 um 13:01
@Tussinelda

https://www.fachanwalt.de/magazin/asylrecht/einreisesperre
Wenn man als Ausländer aus Deutschland abgeschoben oder ausgewiesen wurde, wird durch die Ausländerbehörde zugleich eine Einreisesperre (auch „Wiedereinreisesperre“ genannt) verhängt. Einreisesperre meint, dass ein Ausländer, der aus dem deutschen Hoheitsgebiet abgeschoben oder ausgewiesen wurde, für eine bestimmte Zeit nicht nach Deutschland und ggf. auch nicht in einen anderen Staat im Schengen-Raum einreisen darf.
Es ist somit anzunehmen das die Einreisesperre auf jeden abgeschobenen Menschen auferlegt wird und damit die prozentuale Erhebung der illegalen Wiedereinreise sich direkt auf die Anzahl abgeschobener Menschen beziehen kann.

Das Wiedereinreiseverbot gilt aber nicht ewig, es erlischt irgendwann (war jetzt nicht Thema meiner Recherche). Ab diesem Zeitpunkt gilt die Wiedereinreise nicht mehr als illegal.


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02.12.2019 um 13:21
@behind_eyes
ich weiß das, aber die sind ja befristet, somit kann man nicht annehmen, was Du annimmst.


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02.12.2019 um 13:54
@Tussinelda
In den ersten 9 Monaten sind es offiziell 2114 die mit Einreiseverbot aufgegriffen wurden.
736 davon an der Staatsgrenze.

https://www.google.com/amp/s/www.saechsische.de/amp/2-000-auslaender-mit-einreiseverbot-gefasst-5138977.html

Da bisher nur an der Grenze zu Österreich kontrolliert wird, ist anzunehmen das die Dunkelziffer höher ist.
Bisher wird in Deutschland nur an der Grenze zu Österreich kontrolliert
https://www.google.com/amp/s/www.zeit.de/amp/politik/deutschland/2019-11/horst-seehofer-innenminister-grenzkontrollen-bundespolizei-asylmissbrauch

Eine entsprechende Verschärfung sowie eine striktere Überprüfung hat Seehofer mit dem Fall Miri im November 2019 angekündigt.
https://www.google.com/amp/s/www.zeit.de/amp/politik/deutschland/2019-11/horst-seehofer-innenminister-grenzkontrollen-bundesp


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