@Abahatschi Also grundsätzlich kann ich dir z Thema folgendes sagen ( meine Freundin arbeitet in einem Jobcenter , Fallmanager )
Wenn durch Datenabgleich zB mit Finanzamt ubregelmäßigkeiten festgestellt werden ( Überschreitungen zb von finanz Selbstbehalt , Sparbücher m zu hohen Einlagen ) oder zB nicht angegebener Lebenspartner , nicht angegebene Erwerbstätigkeit usw usw.
Wird als erstes eine Anhörung gemacht. Dann die Schadens Höhe ermittelt. Diese entscheidet ob zB bei hohem Schaden Strafanzeige gestellt wird. Bei bagatellsummenn wird eine Rückzahlungsverpflichtung erarbeitet mit mntl raten . Die bezirkskassen ziehen das dann ein. Dabei muss immer Aufwand und Effekt beachtet werden . Wenn zB ein leistungsempfänger prognostisch wieder in Arbeit steht dann ist der Soggn Titel zur späteren Vollstreckung sinnvoll.
Aber zum Thema hier , ein unbegleiteter jetzt evtl volljähriger leistungsempfänger , wovon bitte will man denn von ihm noch etwas vollstrecken ?
Man könnte theoretisch Bruchteile der Transferleistung einbehalten . Aber bitte , 10€ raten bei hohen Schadenssummen ? Da wäre der Verwaltungsaufwand enorm und auch diese 10€ könnten noch angefochten werden, als unzumutbare Kürzung .
Ich denke man nimmt diese verursachten Schäden als gegeben hin und hakt es ab. Nochzumal man doch bis heute nicht sagen kann, ob die jungen Menschen hier bleiben für immer, ob sie arbeiten , wo die Reise hingeht .
Solche Probleme gab es schon mal Anfang der 90'er , in den damaligen Sozialämtern Deutschlands. Als wir den Balkankonflikt hatten. Da gab es vereinzelt fälle von Großfamilien die zB "mehr Kinder" im Antrag angaben , als sie hatten .
Für die nicht existenten Kinder wurden dann Unterkunfts Gutscheine u Kindergeld usw erschlichen .
Das sind soggn kollateralschäden , die wird man hinnehmen und vielleicht daraus lernen .
Man sieht ja an akt Public gemachten fällen von leistungs betrug durch Großfamilien , dass auch recht hart durchgegriffen wird. Beschlagnahme von materiellen Gütern usw.
Wir dürfen dabei nicht vergessen , unser sozialsystem basiert grundsätzlich erst mal auf vertrauen , es ist erst mal recht offen und zugänglich für alle , die Hilfe brauchen . Das Problem liegt eher in den Kontroll Mechanismen und den daraus resultierenden verwaltungstechnischem Aufwand bei volkstreckungen. Personalfragen , Fachkenntnisse dazu . Usw.
Ich denke , gemessen am Gesamtumfang der Fälle von tatsächlicher leistungserschleichung wird der Anteil der asylsuchenden nicht überproportional vertreten sein. Das erscheint uns nur so, da es häufig thematisiert wird , und niemand eine verlässliche Statistik zu diesen Themen erstellt .