Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
09.01.2020 um 14:32xsaibotx schrieb:Was voll der Käse ist :DNein, weil es bei dieser "der da hat aber mehr Schuld als ich" Argumentation nur um eine Ablenkung vom Grundsätzlichen geht.
xsaibotx schrieb:Was voll der Käse ist :DNein, weil es bei dieser "der da hat aber mehr Schuld als ich" Argumentation nur um eine Ablenkung vom Grundsätzlichen geht.
paranomal schrieb:Gedankengebäude aus SchuldabwehrargunentationenWo hab ich bitte schuld an Armut in der Welt ? :D Weil ich meine Tomaten beim Discounter kaufe ?
paranomal schrieb:Klingt für mich eher nach Polit-Tourette.Klingt für mich eher nach mir geht deine Meinung am Allerwertesten vorbei :)
paranomal schrieb:weil es bei dieser "der da hat aber mehr Schuld als ich" Argumentation nur um eine Ablenkung vom Grundsätzlichen geht.Was ist das Grundsätzliche in deinen Augen ?
xsaibotx schrieb:Wo hab ich bitte schuld an Armut in der Welt ? :D Weil ich meine Tomaten beim Discounter kaufe ?Hättest du verstanden, was ich geschrieben habe, dann hättest du diese Frage nicht gestellt.
Abahatschi schrieb:Witzig, ich poste "da klauen welche Geld" und als Antwort kommt "Du aber auch"...aber nicht "Du" als Du, sondern "Wir".Die Diskussion drehte sich an diesem Punkt auch gar nicht mehr um den von dir angesprochenen Vorfall.
Total abgedrehte Komödie.
paranomal schrieb:Denn um Schuld geht es gar nicht.Um was geht es dir dann? Erlösung von der ach so schlimmen Welt ?
paranomal schrieb:sondern um ein Bewusstsein für das grundsätzliche Problem, was das Leben in einer Gesellschaft wie unserer mit sich bringt:sleepy: so langsam hab ich irgendwie keinen Bock mehr :D
xsaibotx schrieb:Um was geht es dir dann? Erlösung von der ach so schlimmen Welt ?Um das Nachdenken über eine bessere. Die Schuldfrage scheint mir da geradezu Ausdruck einer allgemeinen Verantwortungslosigkeit.
xsaibotx schrieb:In meinen Augen nur ein Versuch abzulenken das man selbst Teil dieser Gesellschaft ist,Was hab ich denn geschrieben? Genau darum geht es ja. Aber eben nicht um das auseinanderdividieren von Schuld.
paranomal schrieb:Um das Nachdenken über eine bessere.Wenn ich mir das Geschichtlich anschaue welches System hat für den meisten Wohlstand gesorgt, auch bei den Armen - dann müssen wir kapitalistischer werden. Wir sollten im Rahmen der geordneten Migration gezielt High Potentials abwerben und Leute ohne Qualifikation ablehnen.
Abahatschi schrieb:Wenn ich mir das Geschichtlich anschaue welches System hat für den meisten Wohlstand gesorgt, auch bei den Armen - dann müssen wir kapitalistischer werden.Dann hätte man das gleiche im Mittelalter über den Feudalismus sagen können und es hätte nie eine bürgerliche Gesellschaftsordnung und einen Kapitalismus gegeben. Zudem geht da wieder die Dialektik flöten, denn auch kein System zuvor hat die eigene Lebensgrundlage dermaßen effektiv vernichtet.
sacredheart schrieb:Das GG gibt da auch keinerlei Spielraum für gefühlte Rechtslagen oder Ausnahmen, um irgendwelchen Potentaten in den Arsch zu kriechen.
Fierna schrieb:Das GG tritt hinter EU-Recht zurück und bevor jetzt jemand mit "EU-Diktat!!!!" kommt: Das hat sich Deutschland genau so in das GG reingeschrieben, als man damals aufgrund eines Amok laufenden Nazi-Mobs das GG geändert hatWo genau geht das aus deinem Zitat hervor, dass das GG hinter dem EU-Recht zurück tritt? (ich zitiere jetzt mal nicht alles, aber zeige mir mal bitte die Stelle aus deinem Zitat):
Fierna schrieb:Noch während der Ausschreitungen von Lichtenhagen positionierte sich die SPD in der Frage einer Asylrechtsänderung mit der Petersberger Wende neu. Ausschreitungen wie die in Rostock zukünftig vermeiden zu wollen, diente als wichtiges Argument für eine Grundgesetzänderung....Deinem Zitat nach hatte man das Asylrecht ja sogar noch verschärft. Es war also sozusagen noch Wasser auf die Mühle von sacredheart, dass man niemanden aus der Türkei aufnehmen müsste, mMn.
Fierna schrieb:... bevor jetzt jemand mit "EU-Diktat!!!!" kommt: Das hat sich Deutschland genau so in das GG reingeschrieben, als man damals aufgrund eines Amok laufenden Nazi-Mobs das GG geändert hatAus deinem 2. Link:
Der EuGH hat eine Ausnahme vom Anwendungsvorrang des EU-Rechts gegenüber dem nationalen Recht gemacht. Damit zeige er sich offen für ein echtes Kooperationsverhältnis mit den obersten Gerichten der Mitgliedstaatenna also, man hat also durchaus Ermessensspielraum ... und kann demzufolge nicht immer damit kommen: "ist alternativlos".
Optimist schrieb:Wo genau geht das aus deinem Zitat hervor, dass das GG hinter dem EU-Recht zurück tritt? (ich zitiere jetzt mal nicht alles, aber zeige mir mal bitte die Stelle aus deinem Zitat):Das geht selbstverständlich nicht aus dem Zitat hervor, sldas Zitat belegte das Appeasement gegenüber Amok laufenden Nazis in Form der GG-Änderung.
Der Asylkompromiss der frühen 1990er Jahre führte auch deshalb zu einem drastischen Rückgang der Asylantragszahlen, weil die deutsche Regelung in den europäischen Kontext eingebettet war. Deutschland umgab sich mit einem Ring sicherer Herkunfts- und Drittstaaten und drängte auf eine europäisierte Asylpolitik, um den Asylkompromiss überstaatlich abzusichern. So stellt Art. 16a Abs. 5 GG bis heute ausdrücklich klar, dass die deutsche Drittstaatsregelung völkerrechtliche Verträge zur Asylzuständigkeitskoordinierung ermöglicht. Dies erlaubte die Ratifikation der Übereinkommen von Schengen und Dublin, die 1990 unterschrieben wurden, bei der Verfassungsänderung aber noch nicht in Kraft getreten waren.https://verfassungsblog.de/der-rechtsbruch-mythos-und-wie-man-ihn-widerlegt/
Verfassungsrechtlich ist die Klausel mehr als eine bloße Ratifikationsgrundlage. Ausdrücklich hieß es schon im Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1996, aus dem etwa Thilo Sarrazin zitiert, in Bezug auf die deutsche Drittstaatsklausel in Art. 16a Abs. 2 GG: „Diese Regelung tritt gegebenenfalls hinter völkerrechtlichen Vereinbarungen im Sinne von Art. 16a Abs. 5 GG zurück“ (Rn. 164). Weiter heißt es: „Aus dem Asyl-Erfahrungsbericht 1994 des Bundesministeriums des Innern vom 20. Juni 1995 geht hervor, dass die Drittstaatenregelung des Art. 16a Abs. 2 GG seit Inkrafttreten des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) in Bezug auf Asylsuchende [aus den Vertragsstaaten] ‚keine Anwendung mehr‘ findet“ (Rn. 165). Stattdessen habe das Bundesamt die Schengen-Regeln anzuwenden.
Karlsruhe stellte also schon damals ausdrücklich fest, dass die deutsche Regelung hinter europäische Vorgaben „zurücktritt“ und „keine Anwendung mehr findet“. Dies mag heute nach drei Jahren der intensiven Debatte, in der sich sowohl Flüchtlingshelfer als auch die Grenzschließungsfraktion öffentlichkeitswirksam auf das Grundgesetz bezogen, um ihre jeweilige Position zu untermauern, vielen Lesern merkwürdig vorkommen. Aber dennoch: Schon aus der Perspektive des Jahres 1996 galt, dass die europäischen Regeln vorgehen. Die Verfassung ist öffentlich sichtbar, in der Rechtspraxis aber weitgehend irrelevant.
Fierna schrieb:Deutschland umgab sich mit einem Ring sicherer Herkunfts- und Drittstaaten und drängte auf eine europäisierte Asylpolitik, um den Asylkompromiss überstaatlich abzusichernWer auch immer das geschrieben hat, hätte wohl besser mal kurz nachgedacht. Deutschland hat sich mit einem Ring von sicheren Drittstaaten umgeben? Und das wäre zuvor anders gewesen? Lag Deutschland vorher zwischen dem Kongo, Pakistan, Libyen und Weissrussland?
sacredheart schrieb:Und im Rahmen eines Selbsteintritts wäre derjenige der ihn ausspricht, dann gar nicht mehr an das Grundgesetz gebunden? Hm, schwierig. Das sehe ich anders.Der Selbsteintritt erfolgt doch im Rahmen des EU-Rechts, was auch weiterhin regelt.
sacredheart schrieb:Wer auch immer das geschrieben hat, hätte wohl besser mal kurz nachgedacht. Deutschland hat sich mit einem Ring von sicheren Drittstaaten umgeben? Und das wäre zuvor anders gewesen? Lag Deutschland vorher zwischen dem Kongo, Pakistan, Libyen und Weissrussland?Fakt ist doch, dass es eine solche Regelung nicht gab und man sie durchaus so handhaben kann, dass jeglicher erfolgreicher Antrag auf Asyl verunmöglicht wird, wenn Flüchtlinge nicht gerade mit einem Boot an Nord- oder Ostsee ankommen oder mit dem Fallschirm über Deutschland abspringen.
Fierna schrieb:Der Selbsteintritt erfolgt doch im Rahmen des EU-Rechts, was auch weiterhin regelt."Selbsteintritt" heißt ja nicht "Wir regeln das jetzt nach 'unserem Standard' außerhalb der bestehenden Abkommen" sondern "Wir sind zwar nicht verpflichtet, kümmern uns aber darum".Das ist ja Teil der Vereinbarung.doof (für alle Beteiligten - so auch für uns) ist es halt nur, dass sich an dieses Abkommen kaum andere Länder halten.