Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
03.03.2020 um 11:21@Optimist
Verteilung in der EU auf frewillige Staaten hieße am Ende auf Deutschland, nicht sonst.
Das gesamte anvisierte Vorgehen bedeutet: Ok Erdogan, wir machen alles, was Du willst.
Es glaubt doch auch niemand, dass wenn ein erstes Kontingent in Deutschland verteilt wird, die anderen Flüchtlinge in der Türkei bleiben und nicht dem Beispiel folgen wollen.
Optimist schrieb:Immerhin hatte ja wenigstens die Grünen-Chefin gesagt (wenn ich das richtig verstanden hatte), dass die Flüchtlinge in Griechenland geprüft werden sollten, ehe sie dann in der EU verteilt werden... in welche Länder eigentlich außer D? Das ist ja schon mal ein Fortschritt gegenüber des Selbsteintrittsrechts.Das ist halt nur nicht zu Ende gedacht. Worauf soll denn geprüft werden? Es müsste doch aktuell nur geprüft werden, ob diese Menschen in der Türkei politisch verfolgt sind. Und wenn die Prüfer zum Schluss kommen: 'Nein', was dann? Dann nimmt sie die Türkei ja dennoch nicht zurück.
Verteilung in der EU auf frewillige Staaten hieße am Ende auf Deutschland, nicht sonst.
Das gesamte anvisierte Vorgehen bedeutet: Ok Erdogan, wir machen alles, was Du willst.
Es glaubt doch auch niemand, dass wenn ein erstes Kontingent in Deutschland verteilt wird, die anderen Flüchtlinge in der Türkei bleiben und nicht dem Beispiel folgen wollen.