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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.04.2020 um 11:03
Ihr habt euch da mal in Deutschland wieder mal ganz schön veräppeln lassen von eurer Regierung. Also ich zumindest konnte noch kein einziges Kind geschweige denn ein kleines Mädchen auf den kursierenden Fotos erkennen. Alles junge Burschen.

Wenn ihr euch das gefallen läßt weil "im Namen der Menschlichkeit"- euer Problem. Aber Staaten wie Österreich und co. werden halt so niemals zur "Achse der Willigen aufspringen". Nicht bei der nächsten richtigen Flüchtlingskrise dann über mangelnde europäische Solidarität jammern, liebe Deutsche.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.04.2020 um 11:16
@Destructivus
es handelt sich um Minderjährige, also Jugendliche und Kinder. Spielt das Geschlecht eine Rolle, wenn man Minderjährigen hilft? Das es mehrheitlich Jungen sind wurde auch keinesfalls verheimlicht. Es sind unbegleitete oder schwer erkrankte und unter 14jährige. Was Du auf irgendwelchen Bildern erkennen willst, weiß ich nicht. Bei uns geht es erst Samstag los. Somit kannst Du keine Bilder der Kinder, die Deutschland aufgenommen haben soll, gesehen haben.
Was Du aber hier implizieren willst ist offensichtlich und ekelhaft.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.04.2020 um 11:24
Zitat von DestructivusDestructivus schrieb:Ihr habt euch da mal in Deutschland wieder mal ganz schön veräppeln lassen von eurer Regierung.
Ach das sind wir seit einigen Jahren schon gewohnt...

Wird sich auch nicht so schnell ändern mMn, es sei denn man führt wenigstens mal eine Altersbegrenzung für Wahlen ein (bzw. setzt die Altersstufe herauf) und läßt wirklich nur die wählen die zumindest eine zeitlang in Deutschland leben bzw. sich ein klein wenig versucht haben zu integrieren... (meine Meinung!)
Zitat von DestructivusDestructivus schrieb: Ich kann dir sagen was ICH in den Bildern erkenne/erkennen will: Nämlich, dass es sich bei dieser humanitären Großtat um eine Mogelpackung handelt und ich mir von meiner Regierung erwarte, bei allfälligem Aufnahmen von männlichen Jugendlichen und jungen Erwachsenen das Kind beim Namen zu nennen oder davon abzusehen.
Darf man das eigentlich so sagen...? Es sind doch Kriegsflüchtlinge mit Familien... oder nicht?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.04.2020 um 11:24
@Tussinelda
Ich kann dir sagen was ICH in den Bildern erkenne/erkennen will: Nämlich, dass es sich bei dieser humanitären Großtat um eine Mogelpackung handelt und ich mir von meiner Regierung erwarte, bei allfälligem Aufnahmen von männlichen Jugendlichen und jungen Erwachsenen das Kind beim Namen zu nennen oder davon abzusehen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.04.2020 um 11:35
Zitat von KaMailLeonKaMailLeon schrieb:Wird sich auch nicht so schnell ändern mMn, es sei denn man führt wenigstens mal eine Altersbegrenzung für Wahlen ein (bzw. setzt die Altersstufe herauf) und läßt wirklich nur die wählen die zumindest eine zeitlang in Deutschland leben bzw. sich ein klein wenig versucht haben zu integrieren... (meine Meinung!)
häh? Wer "darf" denn jetzt wählen? Darf man wählen, wenn man hier mal so kurz lebt? Hat man als Flüchtling mit entsprechendem Status Wahlrecht oder erfindest Du gerade was?
Zitat von DestructivusDestructivus schrieb:Ich kann dir sagen was ICH in den Bildern erkenne/erkennen will: Nämlich, dass es sich bei dieser humanitären Großtat um eine Mogelpackung handelt und ich mir von meiner Regierung erwarte, bei allfälligem Aufnahmen von männlichen Jugendlichen und jungen Erwachsenen das Kind beim Namen zu nennen oder davon abzusehen.
ja richtig, was DU erkennen WILLST, das trifft es wohl eher. Aber da es Dich ja eh nicht betrifft kannst Du das ja unsere Sorge sein lassen, nicht wahr?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.04.2020 um 11:38
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ja richtig, was DU erkennen WILLST, das trifft es wohl eher. Aber da es Dich ja eh nicht betrifft kannst Du das ja unsere Sorge sein lassen, nicht wahr?
Ist das nicht überall so? Die einen wollen nur junge Männer sehen, die andere arme, kranke Jugendliche mit Familie. So hat jeder seine Sicht auf die Dinge.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.04.2020 um 11:38
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:häh? Wer "darf" denn jetzt wählen? Darf man wählen, wenn man hier mal so kurz lebt? Hat man als Flüchtling mit entsprechendem Status Wahlrecht oder erfindest Du gerade was?
"Nix erfindet, alles gudd!"
Seit 3. Mai 2013 ist eine Regelung in Kraft (BGBl. I S. 962), nach der Auslandsdeutsche wahlberechtigt sind, wenn sie nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und seit dem Wegzug nicht mehr als 25 Jahre vergangen sind.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Wahlrecht


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.04.2020 um 11:39
Zitat von KaMailLeonKaMailLeon schrieb:und läßt wirklich nur die wählen die zumindest eine zeitlang in Deutschland leben
Schau mal ins Ausländerwahlrecht. Du hast gar kein aktives oder passives Wahlrecht, ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Ausnahmen gibt es bei EU-Bürgern.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.04.2020 um 11:40
@KaMailLeon
Auslandsdeutsche, Herrgottnochmal, was hat das mit Flüchtlingen zu tun, über die wir hier reden? Also nix erfunden aber keine Ahnung, kann man es so zusammenfassen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.04.2020 um 11:40
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Auslandsdeutsche, Herrgottnochmal, was hat das mit Flüchtlingen zu tun, über die wir hier reden?
Ich hab nirgendwo von Flüchtlingen geredet im Bezug auf Wahlen... ;)

Bitte immer den gesamten Thread bzw. Antwort lesen um Missverständnissen vorzubeugen... ok?


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17.04.2020 um 11:42
@KaMailLeon
es geht hier um Asyl, alles klar? Also wenn Du hier darüber redest
Zitat von KaMailLeonKaMailLeon schrieb:Wird sich auch nicht so schnell ändern mMn, es sei denn man führt wenigstens mal eine Altersbegrenzung für Wahlen ein (bzw. setzt die Altersstufe herauf) und läßt wirklich nur die wählen die zumindest eine zeitlang in Deutschland leben bzw. sich ein klein wenig versucht haben zu integrieren... (meine Meinung!)
und das dann auf Auslandsdeutsche, also DEUTSCHE, die im Ausland leben beziehst, dann ist das mindestens irreführend. Ist das Absicht?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.04.2020 um 12:11
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:und das dann auf Auslandsdeutsche, also DEUTSCHE, die im Ausland leben beziehst, dann ist das mindestens irreführend. Ist das Absicht?
Es war eine Antwort auf die Aussage von @Destructivus im Bezug auf: sich von unserer Regierung "veräppeln" lassen...

Was ist in meiner Antwort falsch bzw. "stößt dir sauer" auf?
Zitat von KaMailLeonKaMailLeon schrieb:...es sei denn man führt wenigstens mal eine Altersbegrenzung für Wahlen ein (bzw. setzt die Altersstufe herauf) und läßt wirklich nur die wählen die zumindest eine zeitlang in Deutschland leben bzw. sich ein klein wenig versucht haben zu integrieren... (meine Meinung!)
Nichts aber ein gar nichts ging hier um "Ausländer"... Inwieweit sich im "Ausland klebende Deutsche" mit unserer Politik noch ernsthaft auseinandersetzen möchte ich nicht bewerten...

Ich wollte lediglich meine Meinung dazu kundtun...(Wahlen>Regierung>veräppeln lassen...)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.04.2020 um 12:21
Zitat von KaMailLeonKaMailLeon schrieb:Inwieweit sich im "Ausland klebende Deutsche" mit unserer Politik noch ernsthaft auseinandersetzen möchte ich nicht bewerten...
eben, es sind aber eben Deutsche, also dürfen sie wählen, warum sollten ausgerechnet diese dann in irgendeiner Form irgendwas maßgeblich beeinflussen? Und was ist mit der Altersstufe? Die wählen ab dem gleichen Alter, wie alle anderen....und ansonsten, s.o.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.04.2020 um 13:25
https://www.rnd.de/politik/asylantrage-wahrend-corona-krise-per-mail-AMPPBX4O2G2TGUX5SYPQZWCRQY.html
Asylanträge sollen nach dem Willen der EU-Kommission in der Corona-Krise europaweit per E-Mail oder Post gestellt werden können, wo dies nötig und möglich sei. Die Asylbewerber sollten dann auch eine Eingangsbestätigung erhalten, heißt es in am Donnerstag veröffentlichten Empfehlungen der Brüsseler Behörde zum Umgang mit Flüchtlingen und Migranten.

Für Neuansiedlungen, bei denen schutzbedürftige Menschen direkt aus Drittländern in die EU kommen, gelten die wegen der Corona-Pandemie erlassenen Einreisebeschränkungen nicht.
Na super. Ich vertehe nicht wieso man uns Westeuropäern das nun auch noch aufhalen muss. Westeuropa ist doch am stärksten von Corona betroffen. Wenn man sich die Weltkarte anguckt, sind wir der in Europa das dunkelrote Corona Zentrum. Dazu kommen die unvorhersehbaren mittelfristigen Entwicklungen für die Wirtschaft. Ich finde, wir sind kein sicheres Zielland mehr, genauso wenig wie England, Frankreich, Italien oder Spanien.

Und Asylanträge per email eröffnen ja noch mehr Möglichkeiten für Missbrauch als sowieso schon.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.04.2020 um 17:42
Zitat von KürbiskernKürbiskern schrieb:Für Neuansiedlungen, bei denen schutzbedürftige Menschen direkt aus Drittländern in die EU kommen, gelten die wegen der Corona-Pandemie erlassenen Einreisebeschränkungen nicht.
da gelten also die Einreisebeschränkungen nicht.
Nun ja.
Überall Beschränkungen für Einheimische zum Schutz vor Corona, aber bei Flüchtlingen werden Ausnahmen gemacht, zumal diese ja aus Drittländern kamen, also schon einen Schutz hatten.

Muss man nicht verstehen. Und das kommt noch hinzu:
Zitat von KürbiskernKürbiskern schrieb:Und Asylanträge per email eröffnen ja noch mehr Möglichkeiten für Missbrauch als sowieso schon.
Überall gibts Beschränkungen, aber das Asylrecht (Selbsteintritt, Kontingente), das kann man natürlich nicht beschränken, wäre zu unmenschlich.
Wie gesagt, ist ja nicht so, dass hier in D Flüchtlinge ankommen, welche im Nachbarland unmittelbar bedroht waren.


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