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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.686 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.09.2020 um 11:56
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:Dann flüchten die deutschen Bauern , deren Ernte vertrocknet, wohin?
Dann flüchten die deutschen Waldbesitzer, deren Wälder (Existenzgrundlage) vom Borkenkäfer in folge von Trockenheit aufgefressen werden, wohin?
man kann sich über manche Vergleiche hier nur wundern.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.09.2020 um 12:00
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:man kann sich über manche Vergleiche hier nur wundern.
wieso wunderst du dich?

Wunderst du dich, dass der Klimawandel nicht auf Länder außerhalb Deutschlands beschränkt sein wird?
Wundert es dich, dass auch hierzuland Menschen den Klimawandel wirtschaftl zu spüren bekommen werden?

Wenn Klimawandel offiziell als Fluchtursache anerkannt wird, warum sollte ein deutscher Bauer zB nicht nach Kanada, oder Südafrika fliehen und dort Klimaasyl samt "Flüchtlingsgrundsicherung" bekommen?

es wundert mich sehr, dass man den Klimawandel nur jenseits der Grenzen Deutschlands als Fluchtursache in Betracht zieht


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.09.2020 um 12:02
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:Wunderst du dich, dass der Klimawandel nicht auf Länder außerhalb Deutschlands beschränkt sein wird?
Keine akute aktuelle Gefahr, perspektivisch jedoch sicherlich ein Szenario welches vielleicht relevant wird


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.09.2020 um 12:32
Zitat von abberlineabberline schrieb:kaum bezahlbaren Wohnraum
@abberline

zurerst mal zum Thema Berlin
3000!!! Flüchtlinge haben wir 2020 bereits aufgenommen. Und die sollen zukünftig alle später mal wo wohnen????

https://www.bz-berlin.de/berlin/berlin-nahm-2020-bereits-knapp-3000-fluechtlinge-auf


Hier mal ein bunter Mix zum Status Quo in "Arm aber sexy Hauptstadt" und der Mär von genügend Platz für alle.
Oder soll ich etwa davon ausgehen, dass zukünftige Migranten keine Lust auf eigenen Wohnraum haben, so sie denn jahrelang oder sogar für immer hier bleiben.?? Möchten mir unsere Lokalpolitiker erzählen, diese Menschen wollen für immer in muffigen Hotels, oder containern ihr Dasein fristen? Mitnichten. Nein Sie kommen eben zusätzlich zu sonstigen Suchenden in dieser Stadt auf die Wartelisten.


18.9. 2020 BZ Berlin
" 5000 Bewerber für einen Neubaublock in Berlin"


oder das hier

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/wohnungsnot-berlin-david-jahn-junge-menschen-finden-in-berlin-keine-wohnung-li.34112

oder das hier

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/wohnungsnot-in-berlin-die-obdachlosigkeit-ist-in-der-mittelschicht-angekommen-li.18866

Das war 2018 und es ist keinen mm besser geworden. Wohnungen sind das A u O auch, der ersehnte Traum eines jeden der hier neu dazukommt. Wenn parallel dazu die verfügbaren Wohneinheiten nicht rasant steigen, wüsste ich nicht wie man aus dem Dilemma jemals rauskommt.

Wohnungen werden schon jetzt oft nur noch durch Empfehlung/Bekannte, unter der Hand usw. ergattert. So läuft das hier. Noch bevor Wohnungen frei gemeldet werden, sind sie schon vergeben. Wie gesagt, hier geht es nicht um die Luxus penthouses in Mitte oder Prenzl berg. Selbst meine Hütte sprich Wohnung habe ich nur durch Beziehungen ergattert. Obwohl sie hart an der Grenze z Bezahlbaren ist. Selbst da stehen Leute bis zur Strasse Schlange.

und das ist der Stand heute und zb 2017 sagte man in Berlin schon folgendes ( aus dem obigen Link)

""""Randphänomen zu einem Problem wurde: Familien ohne Wohnung. Vor kurzem stand ein Vater mit Beamtenjob in ihrem Büro. Scheidung, Schulden, keine Bleibe. Sie konnte ihn und seine Kinder nicht aufnehmen. „Wir müssen 20 bis 30 Familien pro Monat ablehnen“, sagt sie. „Wir sind voll.“ Und dann sagt sie noch etwas. „Bei uns geht es nicht allein um Roma-Familien. Das Problem ist in der deutschen Mittelschicht angekommen.“

Rund 30.000 Menschen ohne Bleibe haben die Berliner Behörden im Jahr 2016 untergebracht, in Notunterkünften, Heimen oder Hostels, fast doppelt so viele wie im Vorjahr. Wer bei Freunden auf dem Sofa schläft oder auf der Straße lebt, wird dabei noch nicht einmal erfasst.

Für 2017 schätzt Berlins Sozial-Staatssekretär Alexander Fischer (Linke) die Zahl bereits auf 50.000 oder mehr. Darunter sind auch anerkannte Flüchtlinge und Gestrandete aus EU-Ländern. Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) redet das Problem nicht schön. „Wir stehen mit dem Rücken zur Wand“, sagt sie. Was Wohnungen betreffe, gebe es mehr Verteilungskämpfe als früher. „Es trifft vor allem einkommensschwache Gruppen, aber auch schon Teile der Mittelschicht.“ Und zu lange sei nichts passiert."""""


Interessant die Passage : Verteilungskämpfe , und unter den Obdachlosen eben siehe Link auch Flüchtlinge und Gestrandete. Warum? wiel es eben keinen Platz für alle geben kann .

Und momentan baut man auf Brachland und Freiflächen verzweifelt ganze Wohnschluchten( dabei müssen hunderte Kleingärtner dran glauben) und auch das sind nur die berühmten Tropfen auf dem heißen Stein .


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.09.2020 um 12:33
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:könntest Du belegen, was Du so behauptest? Dann kann man das nachlesen. Danke.
@calligraphie


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.09.2020 um 12:47
@calligraphie
Und das schlimme ist, dass es ja nicht nur in Berlin so ist
http://lokalo.de/artikel/179959/caritas-beklagt-wachsende-wohnungsnot-in-rheinland-pfalz/

https://mobil.express.de/koeln/bittere-zahlen-koelner-mieten-steigen-drastisch-weiter---so-teuer-ist-ihr-stadtteil-33488104

https://www.br.de/nachrichten/bayern/muenchen-wohnungsnot-bei-studenten-wird-immer-groesser,RpAMrcV (Archiv-Version vom 24.08.2020)


https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saarbruecken/saarbruecken/wohnungsnot-bei-armen-menschen-in-saarbruecken_aid-33848805

Uswusw


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.09.2020 um 13:25
Zitat von OptimistOptimist schrieb:das wird nicht machbar sein, es sei denn, es gäbe nur Sachleistungen.

Bei gleichen Geldzahlungen stehen die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten der jeweiligen Länder im Weg.
Wenn man jedoch nur Sachleistungen geben würde, dann würden Menschenrechtsorganisationen wiederrum protestieren.

Wie willst du dieses Dilemma lösen?
Das Dilemma löst man überhaupt nicht. Es gibt Geldzahlungen und die sind für alle gleich. Denn es ist ja der Sinn der Sache, das die Flüchtenden dorthin gehen wo ihre Lebenshaltungskosten am niedrigsten sind und nicht dorthin wo ihre Versorgung vom Aufnahmestaat übernommen am teuersten ist. Für dasselbe Geld wo wir hier einen Flüchtling versorgen, könnte man woanders genausogut 10 versorgen.
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:warum sollte sie das ?

Die Vereinten Nationen /der UNHCR können nicht sagen, wir geben jedem Menschen, der seine Heimat aus welchen Gründen auch immer verlässt, 50$ oder 500$

dann würde für Millionen oder gar Milliarden von Menschen "Flucht" bzw Migration zum Hauptjob und zur Quelle eines bedingungslosen Grundeinkommens.

Wer solche Anreize setzt, sollte mindestens mal einen GEdanken an die Folgen verschwenden
Das machen wir in Deutschland doch momentan auch das wir jeden der aus welchen Gründen auch immer herkommt Geld zuschieben. Nur ist Flucht von Menschen auf/aus anderen Kontinenten weder ein deutsches noch ein europäisches Problem, sondern ein Globales. Und für globale Probleme ist die UN zuständig!
Abgesehen davon muss halt dann das UNHCR festlegen und kontrollieren wer Fluchtberechtigt ist und dann Hilfgelder bewilligt bekommt. Wer keinen guten Grund hat zu flüchten, nach internationalen Recht nicht fluchtberechtig ist und nur das Land verlässt um Geld zu bekommen, bekommt halt dann nichts. Wieso sollte es auch anders sein.


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19.09.2020 um 13:39
Zitat von JaimeJaime schrieb:Abgesehen davon muss halt dann das UNHCR festlegen und kontrollieren wer Fluchtberechtigt ist und dann Hilfgelder bewilligt bekommt. Wer keinen guten Grund hat zu flüchten, nach internationalen Recht nicht fluchtberechtig ist und nur das Land verlässt um Geld zu bekommen, bekommt halt dann nichts. Wieso sollte es auch anders sein.
weil es Menschenrechte gibt. Und weil man nicht schon vor der Flucht festlegen kann, wer fluchtberechtigt ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.09.2020 um 14:37
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Und weil man nicht schon vor der Flucht festlegen kann, wer fluchtberechtigt ist.
Kann man nicht. Sollte man allerdings anhand der Herkunft feststellen können.
Sofern gemachte Angaben der Richtigkeit entsprechen, entsprechend auch in den Aufnahmezentren.
Zitat von JaimeJaime schrieb:Abgesehen davon muss halt dann das UNHCR festlegen und kontrollieren wer Fluchtberechtigt ist und dann Hilfgelder bewilligt bekommt.
Das das UNHCR aber wohl auf Grund des Geldmangels damals seine Aufnahmezentren nicht mehr richtig unterhalten konnte/wollte... sollte allerdings noch im Gedächtnis sein.
Unterfinanzierte Hilfsprogramme

Hilfsprogramme für Flüchtlinge und die Aufnahmegesellschaft leiden an chronischer Unterfinanzierung. Der Hilfsplan für 2015 (Syrian Regional Refugee and Resilience, 3RP) ist nur zu 41 Prozent finanziert. Dies hat sich dramatisch in Kürzungen der Lebensmittelrationen niedergeschlagen und Flüchtlinge, die Rationen bekommen, müssen von ca. 0,45-0,50 US-Dollar am Tage leben. Viele Flüchtlinge in Jordanien haben UNHCR berichtet, dass diese Kürzungen der letzte Anstoß waren, das Land zu verlassen. Zehntausende bekommen gar keine finanzielle Unterstützung und versinken immer tiefer in Schulden. Dies führt dazu, dass Flüchtlinge betteln müssen, zu Kinderarbeit und zu steigender Verschuldung.

Die sinkende humanitäre Hilfe wurde sowohl von Flüchtlingen im Irak, in Jordanien, im Libanon und in Ägypten als Grund für ihre Hoffnungslosigkeit und als Auslöser für eine Entscheidung nach Europa zu gehen, angegeben.

In Jordanien hat fehlende Finanzierung dazu geführt, dass Flüchtlinge den Zugang zu kostenloser medizinischer Versorgung verloren haben. Aktuell können 58,3 Prozent chronisch kranker erwachsener Flüchtlinge nicht versorgt werden, im Jahr 2014 waren es noch 23 Prozent. Auch der Zugang zu kurativer und Vorsorgemedizin ist gesunken.
Quelle: https://www.unhcr.org/dach/de/7851-warum-fluechtlinge-nach-europa-kommen.html

Es ist zwar ein globales Problem, in erster Linie allerdings ein monetäres. Und hier sieht man den Willen der Weltgemeinschaft. Bei Kohle hört der Spaß halt auf.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.09.2020 um 14:43
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Bei Kohle hört der Spaß halt auf.
Das ist auch ein Problem der "Politik des Spektakels" - Geld, das einfach irgendwo hinfließt, sieht man nicht "arbeiten", damit kann man keine Werbung machen. Leute, die ich herhole, kann ich am Bahnhof treffen und abknuddeln. Aus PR-Sicht sind sie damit deutlich wertvoller. Auch wenn's in der Sache, möglichst vielen Leuten zu helfen, keinen Sinn macht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.09.2020 um 15:09
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Sollte man allerdings anhand der Herkunft feststellen können.
nicht unbedingt, auch das wurde hier schon ausgiebig erörtert. Außerdem muss die Person dafür ja irgendwo einreisen....nur dann kann ja Asylrecht/Flüchtlingsstatus geprüft werden


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.09.2020 um 15:46
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:nicht unbedingt, auch das wurde hier schon ausgiebig erörtert.
Natürlich nicht unbedingt. Deswegen fügte ich auch an:
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Sofern gemachte Angaben der Richtigkeit entsprechen
Ich bin mir durchaus bewusst, das alleine nur um Abschiebung zu vermeiden, Identitäten... sagen wir mal höflich... angepaßt werden.

Ansonsten weis man durchaus in den Aufnahmezentren.. wo es gerade mächtig kriselt. Also Hunger, Krieg oder Vertreibung stattfinden.
Wobei auch Möglichkeiten wie z.B. Homosexualität oder politische Verfolgung als Flucht- und auch als Asylgrund mit betrachtet werden müssen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.09.2020 um 15:47
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Außerdem muss die Person dafür ja irgendwo einreisen....nur dann kann ja Asylrecht/Flüchtlingsstatus geprüft werden
Es gibt auch Binnenflucht. Das darf man auch nicht vergessen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.09.2020 um 15:59
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Es gibt auch Binnenflucht. Das darf man auch nicht vergessen.
ja, die ich regelmäßig erwähne......
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Ich bin mir durchaus bewusst, das alleine nur um Abschiebung zu vermeiden, Identitäten... sagen wir mal höflich... angepaßt werden.
das meinte ich aber nicht.
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Ansonsten weis man durchaus in den Aufnahmezentren.. wo es gerade mächtig kriselt. Also Hunger, Krieg oder Vertreibung stattfinden.
Wobei auch Möglichkeiten wie z.B. Homosexualität oder politische Verfolgung als Flucht- und auch als Asylgrund mit betrachtet werden müssen.
eben.
Und jeder Antrag auf Asyl muss dementsprechend geprüft werden, denn auch bei einem sicheren Herkunftsland kann es Asylgründe geben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.09.2020 um 16:04
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:eben.
Und jeder Antrag auf Asyl muss dementsprechend geprüft werden, denn auch bei einem sicheren Herkunftsland kann es Asylgründe geben.
Und dieser Antrag sollte möglichst nahe der Heimat entgegengenommen und direkt dort geprüft werden. Stimmst du mit mir damit überein?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.09.2020 um 16:05
Zitat von MoltoBeneMoltoBene schrieb:Und dieser Antrag sollte möglichst nahe der Heimat entgegengenommen und direkt dort geprüft werden. Stimmst du mit mir damit überein?
das wäre gegen unser Gesetz.


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19.09.2020 um 16:09
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das wäre gegen unser Gesetz.
Das ist keine Antwort. Ich habe dich nach deiner Meinung gefragt. Zudem wurde eine derartige Lösung schon vielfach ins Gespräch gebracht. Mir wäre zudem neu, dass der Ort des Asylentscheids gesetzlich geregelt sei.


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19.09.2020 um 16:29
Zitat von MoltoBeneMoltoBene schrieb:dass der Ort des Asylentscheids gesetzlich geregelt sei.
Das deutsche Asylrecht regelt das. Man muss in Deutschland sein, um Asyl beantragen zu können.
Und wenn Menschen tatsächlich eine faire Anhörung bekämen, wäre dies schön, ist aber kaum umzusetzen, außerdem bedeutet dies immer noch nicht, dass Menschen nicht trotzdem flüchten, wo auch immer hin.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.09.2020 um 16:52
Zitat von MoltoBeneMoltoBene schrieb:Und dieser Antrag sollte möglichst nahe der Heimat entgegengenommen und direkt dort geprüft werden. Stimmst du mit mir damit überein?
ich stimme mit dir überein. Es gibt nämlich schlicht und ergreifend keinen Grund, warum sämtliche Asylbewerber dieser Welt einen Asylantrag nur in Deutschland stellen sollten.
Außer man mutmaßt, dass hier:
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das wäre gegen unser Gesetz.
nein, es verstößt nicht gegen unsere Gesetze, wenn ein Flüchtling aus Nord-Korea in Südkorea oder Japan einen Asylantrag stellt. Sprich im Nachbarland, statt in Deutschland
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Das deutsche Asylrecht regelt das. Man muss in Deutschland sein, um Asyl beantragen zu können.
nein, muss man nicht. Man kann auch in einem Nachbarland Deutschlands , ja oft sogar in einem Nachbarland des Fluchtlandes einen Asylantrag stellen.

is ja nicht so, als wäre Deutschland das einzige Land mit einem Asylrecht :)

und es stimmt auch insoweit nicht was du behauptest, weil unser Asylrecht für MEnschen, die aus sicheren Drittstaaten einreisen, gar keinen Asylgrund sieht. Sie sind ja quasi schin in einem sicheren LAnd....
Ist ein Asylbewerber bzw. eine Asylbewerberin über einen sicheren Drittstaat nach Deutschland eingereist, kann er oder sie sich nicht mehr auf das im Grundgesetz verankerte Grundrecht auf Asyl berufen, wohl aber eine andere Schutzform erhalten.
Quelle: https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/270631/sichere-drittstaaten


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.09.2020 um 17:07
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Das deutsche Asylrecht regelt das. Man muss in Deutschland sein, um Asyl beantragen zu können.
Und wenn Menschen tatsächlich eine faire Anhörung bekämen, wäre dies schön, ist aber kaum umzusetzen, außerdem bedeutet dies immer noch nicht, dass Menschen nicht trotzdem flüchten, wo auch immer hin.
Dann flüchten sie jedoch nicht, dann wandern sie aus.
Also nehmen wir mal an Menschen aus Afrika oder dem nahen Osten bekämen die Möglichkeit einen Asylantrag in ihrem Heimatland oder nahe ihrem Heimatland, z.B. in Flüchtlingsunterkünften in Jordanien zu stellen. D.h. die Europäische Union würde dort Strukturen aufbauen und finanzieren, die eine derartige Möglichkeit anbieten. Die Dublin-II-Verordnung klammern wir jetzt einfach bewusst aus, da sie weder von der EU noch von Deutschland sonderlich ernst genommen wird. Dort könnte man dann den Asylantrag stellen.
Warum wäre dort eine faire Anhörung nicht möglich? Alleine Deutschland gibt für die Bewältigung der Flüchtlingskrise jährlich über 20 Milliarden Euro aus. Ich denke mit einem Bruchteil der Ausgaben könnte man vor Ort doch einen ansprechenden rechtlichen Rahmen ermöglichen, in dem das Asylverfahren abläuft. Unmöglich ist ein derartiges Unterfangen sicherlich nicht.
Würdest du jetzt eine derartige Lösung begrüßen, wenn deine Voraussetzung (faire Anhörung) erfüllt ist? Ja oder Nein?


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