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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 15:02
Zitat von RealoRealo schrieb:Und wieder einmal sind die Betroffenen (Flüchtlinge) reine innenpolitische Verfügungsmasse.
hast du eigentlich Drogen genommen?. innenpolitische Verfügungsmasse? wie kommt man auf so kranke Begriffe? @Realo


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 15:02
@shionoro
nein. Darum ging es auch nicht. Dass sie die Grenze scheisse finden haben sie ja geäussert, es ging ums Klagen.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 15:03
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:hast du eigentlich Drogen genommen?
Nächstes Adhominem gibt ne Meldung


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 15:04
@Tussinelda

Ja aber wenn du sagst, eine klage gegen die Grenze würde rechten zulauf bringen, heißt das doch im umkehrschluss, dass das beschließen der grenze von der regierungn die rechten schwächt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 15:25
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Doch, sogar mehr. Dazu muss man sich mit sowas sehr gut auskennen und ein gewisses Gewicht als richter haben, nämlich ein VErfassungsrichter am BGH oder EUGH sein.
Bist du aber nicht.

Du bist irgendwer, der irgendwas unbelegt behauptet. Das ist aber ne glasklare falschaussage, solange da kein richterspruch zu existiert.
Das ist recht albern - man kann auch als ohne Funktion eines Richters Rechtsbrüche erkennen, man kann Sie nur nicht ahnden.
BTW, haben selbst Richter am Bundesgerichtshof oft konträr Ansichten zu der selben Sachlage, so daß man durchaus etwas als verfassungswidrig ansehen, obwohl es einen Urteil gibt, das Anderes behauptet, weil die Abstimmung der Richter untereinander das so ergeben hat. Das Urteil bedeutet lediglich das keine juristischen Konsequenzen folgen.


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01.03.2019 um 15:28
@cejar

Nein, das kann man genausowenig, wie man sich selbst psychische krankheiten diagnostizieren kann, selbst wenn man sich die symptome durchliest.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 15:29
@shionoro
Ich weiss nicht woher Du Dein juristisches Fachwissen nimmst, ich habe das ganze zumindest mal studiert.

Edit: ich habe kurz vor Ende aufgrund abgebrochen, weil ich keinen Bock auf das ganze hatte, aber ich hatte zumindest alle Scheine bis zum ersten Stastsexamen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 15:38
Ergänzend: Als Privatperson darfst Du im Übrigen alles erst mal so einschätzen wie Dein Verstand es zulässt.

Realo kann hier die Situation bewerten wie er Sie sieht, da dies kein justiziable Verhalten ist. Natürlich steht es anderen frei dies anders zu sehen - vor allem solange es noch kein Urteil in beide Richtungen gibt.

Aber es steht hier jedem frei auch Einschätzungen von Urteilen anders zu bewerten, dennoch müssen die Leute in ihren Taten natürlich an das Urteil halten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 16:52
@cejar

Ich behaupte gar nicht, juristisches Fachwissen zu haben. Ich sage nur, dass niemand einem Urteilsspruch vorweggreifen kann. Darum ist man ja auch nur TatVERDÄCHTIGER, bis man verurteilt wurde.

Einschätzen kann man sachen gern, aber nicht faktisch sagen, jemand ist schuldig, bevor er verurteilt wurde.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 16:58
Es geht hier aber nicht um die Frage nach Vorurteilen und Schuld, sondern allein um die Frage, ob ein Gesetz, das eine Obergrenze festlegt, verfassungskompatibel sein kann, wenn in der Verfassung (GG) nichts von einer Obergrenze steht, das Gesetz also den Umfang des Schutzes, wie er in der Verfassung steht, zumindest zahlenmäßig einschränkt.

Daher noch mal die Frage: Was ist mit dem 200.001. Flüchtling, der einen echten Asylgrund hat?

("Wir sind leider voll. Versuchen Sie es doch im nächsten Jahr noch mal.")


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 17:03
@Abahatschi
Meine Vorschläge:
Beitrag von FF (Seite 2.137)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 17:25
Zitat von RealoRealo schrieb:Du kannst Grundrechte nicht durch Gesetze "begrenzen", sondern sie nur mit einer Zweidrittelmehrheit ABSCHAFFEN (außer Art. 1 und 20, die haben eine "Ewigkeitsklausel").
Natürlich kannst Du Grundrechte per Gesetz einschränken, sonst wäre jeder Gefängnisaufenthalt ein Verstoß gegen die Grundrechte.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 17:26
Zitat von FFFF schrieb:Die Lager vom UNHCR leiten lassen
Na ja, der UNHCR ist mir zu voreingenommen - die Aussagen von Grandi gefallen mir nicht.
Wichtig ist dass die Lager sauber und einen Mindestmass an benötigten Sachen und Einrichtungen bietet...egal wer es leitet.
Zitat von FFFF schrieb:die Boatpeople retten (EU-Marine und private Rettungsboote) und entweder in die UN-Lager oder in die EU bringen
Wohin in die EU? welche Länder?
Zitat von FFFF schrieb:Asylverfahren einleiten
Da bin ich dagegen, Asyl beantragen ist Sache des Bewerbers.
Zitat von FFFF schrieb:Dann auf alle aufnahmewilligen EU-Staaten verteilen.
Die hätte ich gerne gewußt.
Zitat von FFFF schrieb:Rückführungen aus Libyen u.s.w. organisieren.
Ich verstehe darunter dass ein abgelehnter Bewerber zurück in seine Heimat kommt - wieso ist es Sache der EU?
Zitat von FFFF schrieb:Vor allem aber: Nicht so tun, als würden all die Flüchtlinge auf Dauer in Deutschland bleiben.
Fakt ist aber dass Deutschland sehr attraktiv ist, auch für Leute ohne Chance auf Anerkennung: es gibt Geld, KV, lasche Kontrollen, ewige Verfahrensdauer und wenn alles negativ gelaufen ist, kann man untertauchen, Geld gibt es trotzdem.
Was bringt das der Gesellschaft hier? Nix.
Zitat von FFFF schrieb:Und sich verstärkt um politische Lösungen in den Konfliktländern bemühen, mehr Studien- und Ausbildungsvisa vergeben, mehr Ausbildungsangebote vor Ort fördern, Begabten Arbeitserlaubnisse geben,
Das sehe ich als schwierig, Deutsche als Konfliktlöser? Ich sehe die nur auf der Schulung und Aufbau Seite.
Zitat von FFFF schrieb:Leute mit Job nicht abschieben.
Wenn sie den Kriterien der Blauen Karte entsprechen. Entgegen den "Expertenmeinungen" glaube ich dass Deutschland keine Anzahl X an Zuwanderer braucht, aber Anzahl X an Steuerzahler die Überschuss erzeugen.
Zitat von FFFF schrieb:Wer da in den Booten sitzt, hatte zuletzt gar keine Wahl.
Das hätte ich gerne belegt.


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Bauli ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 17:29
Zitat von FFFF schrieb:Hauptsache, man kann vermelden, dass hier weniger Flüchtlinge ankommen und Anträge stellen.
Das kann ich jetzt bei besten Willen nicht zuordnen. Aber Du kannst mir sicher zeigen, wo ich Flüchtlingsbashing betrieben habe?
Bitte in welchem Thread, in welchem Zusammenhang usw. Da bin ich mal gespannt, wann da was kommt.

Außerdem bist Du im Thread verrutscht-. Absicht unterstelle ich Dir mal nicht.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 17:31
Zitat von cejarcejar schrieb:Natürlich kannst Du Grundrechte per Gesetz einschränken, sonst wäre jeder Gefängnisaufenthalt ein Verstoß gegen die Grundrechte.
Gutes Argument. Ggegen welches Strafgesetz verstößt denn der 200.001. ankommende Flüchtling?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 17:33
Zitat von RealoRealo schrieb:Ggegen welches Strafgesetz verstößt denn der 200.001. ankommende Flüchtling?
Der Flüchtling nicht - das Kontingent ist verbraucht, Asyl abgelehnt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 17:34
Zitat von lawinelawine schrieb:es wäre allen geholfen, sich ans Asylrecht zu erinnern und keine überzogenen Erwartungen zu schüren.

Ein Asylantrag, das liegt in der Natur der Sache, wird abgelehnt, wenn es keine ausreichenden Gründe für Asyl gibt (gilt für weitere Schutzgewährung genauso).
DAS müsste doch auch vermittelbar sein. Sowohl den Antragstellern als auch den wohlmeindenden Helfern, Arbeitsgebern etc.

das Risiko, dass man bei frühzeitigen Integrationsmaßnahmen auch Menschen fördert, die trotz allem Einsatzes keinen Schutzstatus gewährt bekommen, ist bekannt.
deswegen die Mehrzahl nicht bei der Integration zu unterstützen, wäre fatal.
Es ist aber auch für einen Kleinbetrieb fatal, wenn ein Azubi über Nacht abgeschoben wird, wie schon geschehen. Das meine ich, wenn ich schreibe, dass die Bereitschaft zum Einstellen eines Asylbewerbers sinkt, die lang andauernden Verfahren aber den Staat umso teurer zu stehen kommen, wenn die Antragsteller nicht arbeiten können.
Zitat von lawinelawine schrieb:FF schrieb:
Du willst Länder in die Hilfe einbeziehen, die zum Teil schon bis zu Kapazitätsgrenze Flüchtlinge beherbergen, oder in denen die Menschenrechtslage ähnlich katastrophal wie in Libyen ist?
Lawine:
steht so im Migrationspakt.
wir wollen den doch nicht zum Papiertiger verkommen lassen?
darin verpflichten sich alle Unterzeichnerstaaten
Und damit kann man sich darauf verlassen, dass das eingehalten wird?
Zitat von lawinelawine schrieb:damit war nicht die Aufnahme von Flüchtende in , sondern aus Pakistan, Afghanistan gemeint
Ok, falsch gelesen.
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Da liegt ja aber ein gewisses Problem. Wenn ein Flüchtling, der keinen Anspruch auf Asyl hat, nicht abgeschoben wird, nur weil er Arbeit findet, dann ist das ja sehr nah an normaler Arbeitsmigration dran.
Da verschwimmt die Grenze zwischen Migration und Asyl.
Und das ist in wie fern schädlich, wenn damit freie Arbeitsplätze besetzt werden?
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Genau das wollen wir ja eigentlich nicht. Es sollen die Schutz bekommen, die aus Gründen der politischen oder ethnischen Verfolgung fliehen, nicht Leute, die ein besseres Leben für sich suchen (so verständlich das natürlich auch ist).
Beides darf man also nicht?
Viele beginnen als Flüchtlinge ein Studium, eine Ausbildung, heiraten. Nicht selten ist das der Beginn einer Integration, warum soll man dann nicht auch ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht beantragen können?
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Das Asyl war ja eigentlich mal so gedacht, dass einzelne politisch verfolgte es erhalten und bei kriegen leute zeitweise beherbergt werden, bis sie wieder in ihr land zurückgehen. Dass man Leute integriert und sie hier ein Leben aufbauen war für so große Massen von Menschen nicht vorgesehen.
Es war auch mal überhaupt keine Immigration vorgesehen. ;)

Es käme doch nur darauf an, auf die jeweilige Situation flexibler zu reagieren, so wie auch im Fall von Schülern, die mitten im Abi abgeschoben werden sollen, weil die Eltern kein Aufenthaltsrecht mehr haben - auch wenn die Arbeit haben - und ähnlichem.
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Insofern müsste die Logik lauten: Sobald man wieder Menschen in ein bestimmtes Land zurückschicken kann, weil die Sicherheitslage dort es wieder erlaubt, soll die Person sich hier gar nicht mehr integrieren (oder andere personen die aus demselben grund von da geflohen sind), sondern sie sollen gehen und Arbeitgeber brauchen denen auch gar keine Arbeit mehr zu geben, weil ihr Herkunftsort jetzt sicher genug für die Ausreise ist.
So ist es ja auch bisher. Nur bedeutet das eben manchmal für alle Seiten eine ganz unnötige Härte.
Ein Bäcker, der endlich einen guten Azubi fand, kann den nicht einfach ersetzen.
Baubetriebe würden gerade mit Kusshand jeden nehmen, der eine Kelle oder einen Fliesenschneider richtig rum halten kann.
Lehrer werden in Berlin händeringend gesucht... es finden sich auch unter den Flüchtlingen welche, die qualifiziert wären oder sich qualifizieren könnten. (Neulich hörte ich einen Bericht über einen solchen Fall.)
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Man kann das natürlich anders sehen, und sich fragen, warum eine person gehen soll, die lieber hier ist und hier bereits eine arbeit gefunden hat. Das ist dann aber nicht mehr Asyl, das ist dann eine Arbeitsmigration und dann sollte man das auch so nennen.
Wie gesagt: Es kann doch ebenso gut beides sein. Jemand flüchtet vor Bürgerkrieg oder Verfolgung, plant eigentlich gar nicht, lange zu bleiben und findet dann doch eine neue Existenz. Und dann muss er wieder gehen, weil es nicht sein kann, dass sich die Situation ändert?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 17:35
@Realo
Ich habe auf Deine generelle Aussage auch eine generelle Aussage getätigt, die nichts mit Flüchtling 200001 zu tun hat. Ich finde die Obergrenze selber verfassungstechnisch nicht ganz sattelfest.


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Realo ehemaliges Mitglied

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01.03.2019 um 17:38
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Der Flüchtling nicht - das Kontingent ist verbraucht, Asyl abgelehnt.
Ja und eben das ist - wie oft soll ich's eig. noch wiederholen? - verfassungswidrig. Und damit das ganze Gesetz.

Asyl kann nur aus objektiven, einen Asylgrund ausschließenden Gründen verwehrt werden (also wenn es z.B. eine behauptete Verfolgung oder einen behaupteten krieg gar nicht gibt), nicht aber aus "Kapazitätsgründen", weil das eine erhebliche Schlechterstellung gegenüber aufgenommenen Flüchtlingen wäre, besonders wenn deren Verfahren noch läuft, also gar nicht sicher ist, ob sie überhaupt Asyl oder subs. Schutz verdient haben.


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Bauli ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 17:41
Zitat von BauliBauli schrieb:Das kann ich jetzt bei besten Willen nicht zuordnen. Aber Du kannst mir sicher zeigen, wo ich Flüchtlingsbashing betrieben habe?
Bitte in welchem Thread, in welchem Zusammenhang usw. Da bin ich mal gespannt, wann da was kommt.
Ich warte. Das Du im Thread verruscht bist, enbindet Dich nicht automatisch von Deiner Aussage, die ich gerne konkretisiert hätte.
Ich würde gerne Stellung dazu beziehen.
@FF


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