Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
01.03.2019 um 13:07@Tussinelda
Die Migrationsexpertin Christine Langenfeld hält diese Argumentation nicht für haltbar. Denn das europäische Recht gehe auch dem Verfassungsrecht vor. Deutschland sei klar der sogenannten Dublin-Verordnung verpflichtet, die genau festlegt, welcher EU-Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. „Hierdurch werden weder einfaches nationales Recht noch verfassungsrechtliche Grenzen gebrochen“, sagt Langenfeld, die an der Universität Göttingen Öffentliches Recht lehrt und dem Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration vorsitzt.Man kann also kaum behaupten, es wäre einfach de facto so, dass die Regierung da gegen die Verfassung verstößt.
Das sehen nicht alle Juristen so. Hans-Joachim Heintze vom Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht an der Ruhr-Universität Bochum ist etwa der Ansicht, „dass das Recht auf Asyl etwas verabsolutiert wird“. Tatsächlich müsse man es „im Zusammenhang sehen mit anderen Verpflichtungen des Sozialstaats“. „Niemand kann erwarten, dass man einfach hinnimmt, dass ein Staat destabilisiert wird durch massive Einwanderung“, meint er. Sonst könne man die Ankommenden auch nicht mehr menschenwürdig behandeln.