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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.679 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 13:07
@Tussinelda
Die Migrationsexpertin Christine Langenfeld hält diese Argumentation nicht für haltbar. Denn das europäische Recht gehe auch dem Verfassungsrecht vor. Deutschland sei klar der sogenannten Dublin-Verordnung verpflichtet, die genau festlegt, welcher EU-Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. „Hierdurch werden weder einfaches nationales Recht noch verfassungsrechtliche Grenzen gebrochen“, sagt Langenfeld, die an der Universität Göttingen Öffentliches Recht lehrt und dem Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration vorsitzt.

Das sehen nicht alle Juristen so. Hans-Joachim Heintze vom Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht an der Ruhr-Universität Bochum ist etwa der Ansicht, „dass das Recht auf Asyl etwas verabsolutiert wird“. Tatsächlich müsse man es „im Zusammenhang sehen mit anderen Verpflichtungen des Sozialstaats“. „Niemand kann erwarten, dass man einfach hinnimmt, dass ein Staat destabilisiert wird durch massive Einwanderung“, meint er. Sonst könne man die Ankommenden auch nicht mehr menschenwürdig behandeln.
Man kann also kaum behaupten, es wäre einfach de facto so, dass die Regierung da gegen die Verfassung verstößt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 13:13
@shionoro

weiter lesen, der Artikel geht ja weiter ;)
na dann haben wir den:
Es kommt in der öffentlichen Debatte nur selten darauf an, was einer sagt, fast immer nur darauf, wer es sagt. Seit Wochen wird in der zunehmend hysterisch geführten „Flüchtlingsdebatte“ die Einführung einer Obergrenze für „Asylflüchtlinge“ gefordert, und immer wieder erinnern besonnene Politiker und Juristen daran, dass das Grundrecht auf Asyl einen individuellen Schutzanspruch begründe, der nicht mit einer „Obergrenze“ beschränkt werden dürfe.

Der Einwand ist evident richtig, aber wie gesagt – darauf kam es nicht an. Nun aber hat sich der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, im „Deutschlandfunk“ zu Wort gemeldet und ebenfalls daran erinnert, dass das Asylrecht unbegrenzt für jedermann gelte, also eine „Obergrenze“ unzulässig sei. Das unterscheide das Asyl von der Zuwanderung, die selbstverständlich von der Politik begrenzt werden könne. Das ist keine neue Einsicht, aber nachdem sie nun auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts ausgesprochen hat, dürften ihre Chancen steigen, in der Debatte endlich zur Kenntnis genommen zu werden.
https://www.fr.de/politik/vosskuhle-obergrenze-unzulaessig-11115404.html

Di Fabio ist sowieso schon auseinander genommen worden, übrigens wurde zu dem Thema schon sehr viel verlinkt. Und das waren dann keine Laien......


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 13:15
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Di Fabio ist sowieso schon auseinander genommen worden, übrigens wurde zu dem Thema schon sehr viel verlinkt. Und das waren dann keine Laien......
Wird aber immer wieder gern "vergessen".


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 13:16
@Tussinelda

Der Artikel beinhaltet aber ja nunmal auch, dass es auf die ausgestaltung ankommt.
Man muss individuell prüfen, kann aber z.B. sagen, dass man jemandem zwar irgendwann Asyl gewährt, aber das über einen so langen Zeitraum streckt, dass man trotzdem unter einer gewissen Obergrenze bleibt.

Fakt ist: Der herr Vokuhle hat nicht angestoßen, dass da ein Verfahren aufgemacht wird, als die Obergrenze beschlossen worden ist.
Es hat auch keine Oppositionspartei geklagt. Warum nicht,w enn die KLage doch so große aussichten auf Erfolg hätte?

NIemand in dem Artikel sagt, dass das derzeitige Verhalten der Regierung gegen die VErfassung ist.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 13:20
Zitat von shionoroshionoro schrieb:NIemand in dem Artikel sagt, dass das derzeitige Verhalten der Regierung gegen die VErfassung ist.
Das besagt gar nichts, allenfalls über die Erfolgsaussichten bei einer Verfassungsklage. Es passiert nicht oft, dass vor dem BVerfG gegen die Bundesregierung geklagt wird; es gibt da immer Schlupflöcher für die Regierung, in diesem Fall die zeitliche Streckung. Wenn es zu einer neuen humanitären Katastrophe wie 2015 käme, würde man sich fragen müssen, wem die "zeitliche Streckung" hilft, wenn es um Leben und Tod geht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 13:23
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Der Einwand ist evident richtig, aber wie gesagt – darauf kam es nicht an. Nun aber hat sich der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, im „Deutschlandfunk“ zu Wort gemeldet und ebenfalls daran erinnert, dass das Asylrecht unbegrenzt für jedermann gelte, also eine „Obergrenze“ unzulässig sei. Das unterscheide das Asyl von der Zuwanderung, die selbstverständlich von der Politik begrenzt werden könne. Das ist keine neue Einsicht, aber nachdem sie nun auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts ausgesprochen hat, dürften ihre Chancen steigen, in der Debatte endlich zur Kenntnis genommen zu werden.
na dann

ich denke, das Thema "Zuwanderungsbegrenzung" trifft beim Familiennachzug subsidär Geschützter Personen zu.
folgendes gilt bei subsidär Schutzberechtigten:
Einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug gibt es nicht. Die Behörden werden anhand humanitärer Gründe entscheiden, wer eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhält. Besonders berücksichtigt werden die Dauer der familiären Trennung und das Alter der betroffenen Kinder. Dies dient dem Schutz von Ehe und Familie. Weitere humanitäre Gründe sind schwere Erkrankungen oder die konkrete Gefährdung der Angehörigen im Herkunftsland.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neue-regeln-fuer-den-familiennachzug-1008342

eine Obergrenze für den Familiennachzug bei subsidär Schutzberechtigten dürfte wohl kaum mit Verfassungsrechten kollidieren
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wo genau hapert es denn, zu verstehen, was ich schreibe? Ich schreibe von der gesamten Obergrenze 2018 und von der für Familiennachzug. Wenn also jeden Monat/jedes Jahr soundso viele gekommen sind, die Grenze nicht erreicht wurde, dann ist noch Luft nach oben,
du fändest es richtig. aber die GEsetzeslage derzeit gibt das nicht her.
liegt am Unterschied zwischen Asyl und Nichtasyl.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 13:23
@shionoro
hier bitte
https://fluechtlingsrat-bw.de/files/Dateien/Dokumente/INFOS%20-%20Asyl-%20und%20Fluechtlingspolitik%20BRD/2015-12-21%20153-15_Obergrenzen%20bei%20der%20Aufnahme%20von%20schutzbeduerftigen%20Personen_EU%20Recht_endg.pdf
Obergrenzen für Asylsuchende und Bürgerkriegsflüchtlinge im Lichte
des EU-Rechts



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 13:27
@Optimist
Statt ehemalige Milizen aufzurüsten und zuzusehen, wie sie Leute ertrinken oder foltern lassen, und Geld für Lager zu zahlen, dass offensichtlich nicht bei den Flüchtlingen dort ankommt: Die Lager vom UNHCR leiten lassen, die Boatpeople retten (EU-Marine und private Rettungsboote) und entweder in die UN-Lager oder in die EU bringen, Asylverfahren einleiten. Dann auf alle aufnahmewilligen EU-Staaten verteilen.
Rückführungen aus Libyen u.s.w. organisieren.

Vor allem aber: Nicht so tun, als würden all die Flüchtlinge auf Dauer in Deutschland bleiben. Und sich verstärkt um politische Lösungen in den Konfliktländern bemühen, mehr Studien- und Ausbildungsvisa vergeben, mehr Ausbildungsangebote vor Ort fördern, Begabten Arbeitserlaubnisse geben, Leute mit Job nicht abschieben.

Für mich ist es aber absolut inakzeptabel, Leute vorläufig ertrinken zu lassen, weil hier irgend jemand nicht zu vermitteln ist, dass wir uns nicht mehr gegen den Rest der Welt abschotten können.

Wer da in den Booten sitzt, hatte zuletzt gar keine Wahl. Die Schlepper nehmen den Leuten bekanntlich alles ab und zwingen sie im Zweifelsfall mit Waffengewalt, in die Kähne einzusteigen. Eine Umkehr gibt es von da aus nicht, außer mit anderen Schleppern durch die Wüste... wo schon auf dem Hinweg ungezählte umkommen.
Oder in die Hände der Erpresser.
Oder als Arbeitskraft verkauft.

"Sie haben sich selbst in Gefahr begeben" ist unfassbar zynisch.
Jede Flucht birgt Risiken und Gefahren, sonst ist es keine. Man flüchtet aber vor einer noch konkreteren Gefahr, sonst würde man gar nicht erst losziehen.
Vielen sind die Gefahren nicht in ganzer Tragweite bewusst, und daran, dass auch die losziehen, die die Gefahren kennen, lässt sich ablesen, als wie gefährlich die Ausgangssituation angesehen wird.

Natürlich ist Deutschland nicht alleine verantwortlich, aber Deine Vergleiche hinken tatsächlich auf mehreren Füßen. An dem Elend vor der Libyschen Küste ist Deutschland direkt beteiligt, es hat die Libysche Küstenwache ausgestattet und ausgebildet und kann genau beobachten, wie was warum schief läuft.
Es wird auch tatenlos zugesehen, wie die privaten Initiativen blockiert werden.
Es ist im unmittelbaren Interesse Deutschlands, die Flüchtlingskrise zu lösen.
Und dann soll uns das alles nicht angehen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 13:34
Zitat von FFFF schrieb:Die Lager vom UNHCR leiten lassen, die Boatpeople retten (EU-Marine und private Rettungsboote) und entweder in die UN-Lager oder in die EU bringen, Asylverfahren einleiten. Dann auf alle aufnahmewilligen EU-Staaten verteilen.
Rückführungen aus Libyen u.s.w. organisieren.

Vor allem aber: Nicht so tun, als würden all die Flüchtlinge auf Dauer in Deutschland bleiben. Und sich verstärkt um politische Lösungen in den Konfliktländern bemühen, mehr Studien- und Ausbildungsvisa vergeben, mehr Ausbildungsangebote vor Ort fördern, Begabten Arbeitserlaubnisse geben, Leute mit Job nicht abschieben.
kann ich inhaltlich voll zustimmen.
über Deutschland (resp Europa) hinaus würde ich auch gern Länder wie Saudi Arabien, Bahrain, Kuweit, Quatar, die VAE in die aktive Hilfe für Flüchtende aus der Region, aber auch Pakistan, Afghanistan zB, einbeziehen.

mir fehlt der Rechtsgrund für
Zitat von FFFF schrieb:Leute mit Job nicht abschieben.

heißt nicht, dass es den nicht gibt, mir ist aber keiner bekannt
eine Arbeitsaufnahme ist kein Asylgrund, soweit ich weiß


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 13:37
@lawine
Es würde aber der Gesamtsituation helfen, wenn Leute, die als Asylbewerber einen Ausbildungsplätze oder einen Job gefunden haben, dann nicht mittendrin abgeschoben werden. Das schreckt Betriebe ab, die Leute überhaupt einzustellen und kostet mithin den Staat Geld, und verhindert Integration.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 13:37
Zitat von FFFF schrieb:Für mich ist es aber absolut inakzeptabel, Leute vorläufig ertrinken zu lassen, weil hier irgend jemand nicht zu vermitteln ist, dass wir uns nicht mehr gegen den Rest der Welt abschotten können.
Für mich auch nicht, und weil viele Sachen doch zusammen hängen hätte ich gerne eine Antwort da drauf:
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:- das Boot ist voll, fährt los aus Libyen
- Boot soll nicht von der libyschen Küstenwache gerettet werden sondern die deutsche Fregatte "Freiheit" nimmt die Menschen an Bord
wie geht es jetzt weiter?



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 13:39
@lawine
Du willst Länder in die Hilfe einbeziehen, die zum Teil schon bis zu Kapazitätsgrenze Flüchtlinge beherbergen, oder in denen die Menschenrechtslage ähnlich katastrophal wie in Libyen ist?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 13:40
@Abahatschi
Darauf habe ich schon geantwortet.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 13:42
@FF
Mit der Bitte um den Link...ich sehe es nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 13:43
Zitat von FFFF schrieb:Es würde aber der Gesamtsituation helfen, wenn Leute, die als Asylbewerber einen Ausbildungsplätze oder einen Job gefunden haben, dann nicht mittendrin abgeschoben werden.
es wäre allen geholfen, sich ans Asylrecht zu erinnern und keine überzogenen Erwartungen zu schüren.

Ein Asylantrag, das liegt in der Natur der Sache, wird abgelehnt, wenn es keine ausreichenden Gründe für Asyl gibt (gilt für weitere Schutzgewährung genauso).
DAS müsste doch auch vermittelbar sein. Sowohl den Antragstellern als auch den wohlmeindenden Helfern, Arbeitsgebern etc.
Zitat von FFFF schrieb:Das schreckt Betriebe ab, die Leute überhaupt einzustellen und kostet mithin den Staat Geld, und verhindert Integration.
das Risiko, dass man bei frühzeitigen Integrationsmaßnahmen auch Menschen fördert, die trotz allem Einsatzes keinen Schutzstatus gewährt bekommen, ist bekannt.
deswegen die Mehrzahl nicht bei der Integration zu unterstützen, wäre fatal.

du schreibst ja selbst:
Zitat von FFFF schrieb:Vor allem aber: Nicht so tun, als würden all die Flüchtlinge auf Dauer in Deutschland bleiben
**************
Zitat von FFFF schrieb:Du willst Länder in die Hilfe einbeziehen, die zum Teil schon bis zu Kapazitätsgrenze Flüchtlinge beherbergen, oder in denen die Menschenrechtslage ähnlich katastrophal wie in Libyen ist?
steht so im Migrationspakt.
wir wollen den doch nicht zum Papiertiger verkommen lassen?
darin verpflichten sich alle Unterzeichnerstaaten zu Mindeststandards.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 13:45
Zitat von RealoRealo schrieb:Das besagt gar nichts, allenfalls über die Erfolgsaussichten bei einer Verfassungsklage. Es passiert nicht oft, dass vor dem BVerfG gegen die Bundesregierung geklagt wird; es gibt da immer Schlupflöcher für die Regierung, in diesem Fall die zeitliche Streckung. Wenn es zu einer neuen humanitären Katastrophe wie 2015 käme, würde man sich fragen müssen, wem die "zeitliche Streckung" hilft, wenn es um Leben und Tod geht.
Genausowenig wie alles außer ein ordentlicher Richterspruch in der Frage irgendetwas aussagt.
Fakt ist und bleibt: Ohne Richterspruch kannst du über die VErfassungsfeindlichkeit mutmaßen, sie ist aber nicht gegeben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 13:49
Zitat von FFFF schrieb:Du willst Länder in die Hilfe einbeziehen, die zum Teil schon bis zu Kapazitätsgrenze Flüchtlinge beherbergen, oder in denen die Menschenrechtslage ähnlich katastrophal wie in Libyen ist?
ist das so?
die VAE in die aktive Hilfe für Flüchtende aus der Region, aber auch Pakistan, Afghanistan zB, einbeziehen.
damit war nicht die Aufnahme von Flüchtende in , sondern aus Pakistan, Afghanistan gemeint


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 13:49
Zitat von RealoRealo schrieb:Und diese verstößt gleich gegen 3 "Verfassungen", wie ich gestern schon schrieb: Gegen die EU-Verfassung, gegen das Grundgesetz und gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, denn in keiner wird eine Obergrenze vorgegeben, oberhalb derer kein Asylsuchender mehr aufgenommen werden darf. Ich schrieb auch, dass ich deswegen noch auf die erste Verfassungsklage warte.
Das ist nur völliger Blödsinn und zeigt nur, dass Du von Jura nicht allzuviel Ahnung hast. Grundrechte können durch Gesetze begrenzt werden. @Realo

Edit: Und auf die Verfassungsklage kannst Du lange warten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 13:53
@FF

Da liegt ja aber ein gewisses Problem. Wenn ein Flüchtling, der keinen Anspruch auf Asyl hat, nicht abgeschoben wird, nur weil er Arbeit findet, dann ist das ja sehr nah an normaler Arbeitsmigration dran.
Da verschwimmt die Grenze zwischen Migration und Asyl.

Genau das wollen wir ja eigentlich nicht. Es sollen die Schutz bekommen, die aus Gründen der politischen oder ethnischen Verfolgung fliehen, nicht Leute, die ein besseres Leben für sich suchen (so verständlich das natürlich auch ist).

Das Asyl war ja eigentlich mal so gedacht, dass einzelne politisch verfolgte es erhalten und bei kriegen leute zeitweise beherbergt werden, bis sie wieder in ihr land zurückgehen. Dass man Leute integriert und sie hier ein Leben aufbauen war für so große Massen von Menschen nicht vorgesehen.

Insofern müsste die Logik lauten: Sobald man wieder Menschen in ein bestimmtes Land zurückschicken kann, weil die Sicherheitslage dort es wieder erlaubt, soll die Person sich hier gar nicht mehr integrieren (oder andere personen die aus demselben grund von da geflohen sind), sondern sie sollen gehen und Arbeitgeber brauchen denen auch gar keine Arbeit mehr zu geben, weil ihr Herkunftsort jetzt sicher genug für die Ausreise ist.

Man kann das natürlich anders sehen, und sich fragen, warum eine person gehen soll, die lieber hier ist und hier bereits eine arbeit gefunden hat. Das ist dann aber nicht mehr Asyl, das ist dann eine Arbeitsmigration und dann sollte man das auch so nennen.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2019 um 13:55
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Grundrechte können durch Gesetze begrenzt werden.
Als juristischer Laie sag ich mal: Nie.

Du kannst Grundrechte nicht durch Gesetze "begrenzen", sondern sie nur mit einer Zweidrittelmehrheit ABSCHAFFEN (außer Art. 1 und 20, die haben eine "Ewigkeitsklausel").


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