Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
01.03.2019 um 14:44Realo schrieb:Kleiner Nachtrag noch: Es brauch keinen Urteilsspruch.Davon stimmt mal wieder gar nichts. Tut mir leid. Du hast ein vollkommen falsches Verständnis von der Paragraphenlage. Die 200000 stehen nicht im GG, sondern in dem das GG ausführendem Gesetz. Und eine schlichte Rechtsklage gibt es auch nicht. Mannmannmann. @Realo
Solange in Art. 16a nicht steht: Politisch Verfolgte erhalten bis zu einer Obergrenze von 200.000 pro Jahr Asyl, braucht es auch keine Verfassungsklage.
Man könnte allenfalls gegen das Gesetz (nicht das Asylrecht), wonach bei 200.000 Ende der Fahnenstange ist, klagen. Das wäre aber keine Verfassungsklage, sondern eine schlichte Rechtsklage.
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01.03.2019 um 14:46shionoro schrieb:Es braucht durchaus einen Urteilsspruch um zu behaupten, dass etwas verfassungswiedrig ist.Nö. es reicht gegen das Gesetz mit der Obergrenze zu klagen unter der Behauptung, es sei verfassungswidrig, weil in Art. 16a nichts von einer Obergrenze steht.
Bin jetzt aber endgültig raus.
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01.03.2019 um 14:47Realo schrieb:Nö. es reicht gegen das Gesetz mit der Obergrenze zu klagen unter der Behauptung, es sei verfassungswidrig, weil in Art. 16a nichts von einer Obergrenze steht.wie oft denn noch? DAS IST SCHWACHSINN! Und Du könntest beispielsweise nicht gegen das Gesetz klagen, weil deine Klage unzulässig wäre, weil Du nicht betroffen bist. Mann.
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01.03.2019 um 14:47@Realo
Wie schon gesagt sind das unterschiedliche aussagen. Wenn du behauptest, etwas sei verfassungswiedrig, musst du einen urteilsspruch parat haben. Vorallem, wenn du von Jura keine Ahnung hast.
Wie schon gesagt sind das unterschiedliche aussagen. Wenn du behauptest, etwas sei verfassungswiedrig, musst du einen urteilsspruch parat haben. Vorallem, wenn du von Jura keine Ahnung hast.
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01.03.2019 um 14:48shionoro schrieb:Vorallem, wenn du von Jura keine Ahnung hast.Natürlich geht das nur mit Anwalt. :troll:
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01.03.2019 um 14:49@Realo
Das geht jedenfalls nicht als juristischer Laie, der einfach sich das gesetz so zurechtbiegt, wie es ihm passt.
Das geht jedenfalls nicht als juristischer Laie, der einfach sich das gesetz so zurechtbiegt, wie es ihm passt.
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01.03.2019 um 14:51Wenn man das Gesetz kennt und der Meinung ist, dass es gegen die Verfassung verstößt, wird jeder Anwalt auf Wunsch die Klage einlegen. Er wird mir dann vorher zwar sagen, dass es aus den und den Gründen kaum Aussicht auf Erfolg hat, wird die Klage aber einlegen. Und dann wollen wir mal sehen.
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01.03.2019 um 14:51@shionoro
ach so, aber die, die sagen es ist verfassungskonform, die dürfen das einfach so behaupten? :D Ich verstehe.....
ach so, aber die, die sagen es ist verfassungskonform, die dürfen das einfach so behaupten? :D Ich verstehe.....
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01.03.2019 um 14:52@Tussinelda
Nein. Dürfen die auch nicht.
Aber die, die behaupten, es habe keine zulässige klage dagegen gegeben und auch niemand scheint da große aussichten auf erfolg zu sehen, die dürfen das behaupten.
WWenn eine klage so einfach zu bewerkstelligen wäre, warum macht das dann z.B. die linke, die klar gegen die Obergrenze sind, nicht? Da würden die doch großes politisches Kapital draus schlagen können.
Nein. Dürfen die auch nicht.
Aber die, die behaupten, es habe keine zulässige klage dagegen gegeben und auch niemand scheint da große aussichten auf erfolg zu sehen, die dürfen das behaupten.
WWenn eine klage so einfach zu bewerkstelligen wäre, warum macht das dann z.B. die linke, die klar gegen die Obergrenze sind, nicht? Da würden die doch großes politisches Kapital draus schlagen können.
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01.03.2019 um 14:52Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
01.03.2019 um 14:53Realo schrieb:Wenn man das Gesetz kennt und der Meinung ist, dass es gegen die Verfassung verstößt, wird jeder Anwalt auf Wunsch die Klage einlegen.Das wird kein Anwalt machen, oder nur ein sehr korrupter. :troll:, weil du nicht betroffen bist und deinen Klage damit unzulässig. Littip: https://www.amazon.de/Staatsrecht-Staatsgrundlagen-Staatsorganisation-Verfassungsprozess-Lernbücher/dp/340672597X/ref=sr_1_3?__mk_de_DE=ÅMÅŽÕÑ&keywords=staatsrecht&qid=1551448402&s=gateway&sr=8-3 ;) @Realo
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01.03.2019 um 14:54shionoro schrieb:Da würden die doch großes politisches Kapital draus schlagen können.wohl eher nicht, da ja viele so froh sind, dass endlich weniger kommen, dass nicht mehr kommen dürfen etc blabla.....aber warten wir es ab, wenn es eng wird, könnte es Klagen geben.
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01.03.2019 um 14:55@Tussinelda
Von den Leuten, die Linke oder Grüne wählen würden, ist die anzahl der leute, die das gut fänden, aber unverhältnismäßig größer.
Von den Leuten, die Linke oder Grüne wählen würden, ist die anzahl der leute, die das gut fänden, aber unverhältnismäßig größer.
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01.03.2019 um 14:56Warum klagt nicht ProAsyl? Wenn die das nicht können...aber gut wahrscheinlich würden wir erfahren dass die Obergrenze ok ist.
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01.03.2019 um 14:57@shionoro
es hätte noch mehr Zulauf für die AfD gegeben. Davon würde ich zumindest ausgehen. Aber ist auch egal, wir werden es erleben, ob es noch Klagen geben wird. Das ist hier OT
es hätte noch mehr Zulauf für die AfD gegeben. Davon würde ich zumindest ausgehen. Aber ist auch egal, wir werden es erleben, ob es noch Klagen geben wird. Das ist hier OT
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01.03.2019 um 14:57Das ist dasselbe Ding wie bei den rechten und merkels 'Grenzöffnung'. Alle behaupten sie, Merkel habe gesetze gegbrochen. Aber keiner hat sich zu klagen getraut.
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01.03.2019 um 14:58@Tussinelda
Heißt das nicht im umkehrschluss, dass die Obergrenze der Regierung was gutes ist, weil sie den Rechten an Zulauf nimmt? :)
Heißt das nicht im umkehrschluss, dass die Obergrenze der Regierung was gutes ist, weil sie den Rechten an Zulauf nimmt? :)
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01.03.2019 um 14:59shionoro schrieb:dass die Obergrenze der Regierung was gutes ist, weil sie den Rechten an Zulauf nimmt?Und wieder einmal sind die Betroffenen (Flüchtlinge) reine innenpolitische Verfügungsmasse.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
01.03.2019 um 15:00@Realo
Ich frag doch nur nach. Aber scheinbar müssen dass dann alle Linken so sehen, die von der Verfassungswiedrigkeit und moralischen Falschheit der obergrenze überzeugt isnd, dass die bekämpfung von rechts wichtiger ist als die abschaffung der obergrenze.
Sonst würden sie ja klagen.
Ich frag doch nur nach. Aber scheinbar müssen dass dann alle Linken so sehen, die von der Verfassungswiedrigkeit und moralischen Falschheit der obergrenze überzeugt isnd, dass die bekämpfung von rechts wichtiger ist als die abschaffung der obergrenze.
Sonst würden sie ja klagen.
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