Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
12.08.2018 um 16:11@neugierchen
Aber wieder bezeichnend, dass du auf mein eigentliches Argument, dass nämlich von den dort als asyl- oder schutzberechtigt Anerkannten kein Einziger in die EU ausgeflogen wird, sondern dort in dem "Luxuselendslager" ("4-Sterne-Knast") bleiben muss, bis er schwarz wird, wohlweislich nicht eingegangen bist, weil es wohl sicher deiner eigenen Haltung entspricht. Dann solltest du aber nicht mehr "16a" erwähnen, wenn der nicht mehr zur Anwendung kommen kann. Weil das deutsche Asylrecht eben nicht in Afrika gilt.
Aber wieder bezeichnend, dass du auf mein eigentliches Argument, dass nämlich von den dort als asyl- oder schutzberechtigt Anerkannten kein Einziger in die EU ausgeflogen wird, sondern dort in dem "Luxuselendslager" ("4-Sterne-Knast") bleiben muss, bis er schwarz wird, wohlweislich nicht eingegangen bist, weil es wohl sicher deiner eigenen Haltung entspricht. Dann solltest du aber nicht mehr "16a" erwähnen, wenn der nicht mehr zur Anwendung kommen kann. Weil das deutsche Asylrecht eben nicht in Afrika gilt.