Tussinelda schrieb:Der Geschäftsführer Christoph Hempel stellt sich deutlich hinter die Rettungsarbeit der Aquarius, wie er das auch schon gegenüber Evangelisch.de betonte. In Seenot Geratene müssen gerettet werden, sagte er Ende Juli: "Dabei macht es keinen Unterschied, ob es ein leichtsinniger Freizeitsegler oder ein vor Not fliehender Mensch aus Afrika ist."
Kann ich vollkommen nachvollziehen. Ich frage mich allerdings warum man das Schiff nicht ordnungsgemäß als Rettungsschiff registriert hat, oder dieses unter der Flagge von Gibraltar geändert hat.
Auf einem anderen Blatt steht dabei auch das ja dem deutschen Staat dadurch Sozialabgaben entgehen ... wird das nicht an anderen Stelle in diesem Thread immer angeprangert, das man Flüchtlingen viel besser helfen könnte wenn nicht mit legalen "Steuervermeindungstricks" gearbeitet werden würde? dann macht es ein "Rettungsunternehmen" ebenso. Aber das nur am Rande.
Ordnungsgemäß registriert, was steckt dahinter das dies scheinbar nicht läuft
Demnach soll er ein nicht
ordnungsgemäß registriertes Schiff gesteuert und damit unerlaubt in maltesische Hoheitsgewässer eingefahren seinhttps://www.focus.de/politik/ausland/sea-watch-3-malta-behoerden-beschlagnahmen-zweites-deutsches-rettungsschiff_id_9193838.htmlDa scheint ja irgend etwas im argen zu sein wenn es auch noch ein anderes Schiff betrifft.
Hier mal Auszüge aus einem interessanten vertiefenden Artikel.
Kein Recht darauf, an Land zu gehen
Die wichtigste Frage ist aber, wie weit diese Hilfspflicht reicht. Eine Versorgung, sei es mit Nahrungsmitteln, sei es medizinischer Art, könnte auf See erfolgen. Es wäre grundsätzlich also nicht nötig, dafür den Küstenstaat zu betreten. Die Staatengemeinschaft nimmt daher allgemein kein Recht auf Ausschiffung an. Ein außereuropäisches Beispiel dafür lieferte die "Tampa". Im Jahr 2001 weigerte sich Australien, aus Seenot gerettete Migranten an Bord des norwegischen Frachters aufzunehmen - wohl zu Recht.
Auch aus dem SOLAS-Übereinkommen lässt sich kein Recht auf Ausschiffung ableiten. Obwohl der Wortlaut der Reg. 33, Kap. V Anhang des SOLAS-Übereinkommens eine solche Pflicht nahelegen könnte, statuiert die Norm tatsächlich nur eine primäre Pflicht der Staaten, bei der Suche nach einem geeigneten sicheren Anlauf-Hafen zur Ausschiffung zu kooperieren. Dass der betroffene Staat die Ausschiffung selbst erlauben muss, besagt die Vorschrift nicht.
Mehr ergibt sich auch nicht aus dem Internationalen Übereinkommen zur Seenotrettung von 1979 (SAR-Übereinkommen), das die völkerrechtlichen Pflichten bei Seenot ergänzt und die Seenotrettung sowie die staatliche Kooperation verbessern soll. Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation hat die Weltmeere in 13 Rettungszonen aufgeteilt, die sog. SAR-Zonen. Allerdings verpflichtet auch das SAR-Übereinkommen die verantwortlichen Küstenstaaten lediglich, Hilfe zu leisten und die Passagiere an einen sicheren Ort zu bringen (Annex, Regel 1.3.2, 3.1.9). Ein "sicherer Ort" ist dort, wo das Leben der Überlebenden nicht mehr weiter in Gefahr ist und wo ihre menschlichen Grundbedürfnisse gedeckt werden können. Dies kann, muss aber nicht der nächst gelegene, sichere Hafen sein. Die zwingende Aufnahme der Personen auf dem Staatsgebiet des jeweiligen Küstenstaates regelt das Übereinkommen nach wohl überwiegender Ansicht nämlich nicht.
An dieser Rechtslage ändern auch die 2006 in Kraft getretenen Ergänzungen zum SAR-Übereinkommen und zur SOLAS-Konvention nichts, die ein Recht auf Ausschiffung explizit nennen. Vornehmlich geht es auch hier um die Koordination der Rettungsaktion und die Suche nach einem sicheren Ort, nicht um das Betreten des jeweiligen Küstenstaates.
Letzte Hoffnung Grenzschutz
Letzte Hoffnung bietet lediglich die bereits genannte Frontex-Verordnung der Europäischen Union. Sie regelt die Rechte und Pflichten der Mitgliedstaaten bei der Sicherung der Seeaußengrenzen. In Art. 9 findet sich auch hier die Verpflichtung zur Seenotrettung, die eine Verantwortung der an der Rettungsaktion beteiligten Staaten etabliert, einen sicheren Ort zur Ausschiffung zu bestimmen (Art. 10 Abs. 1 lit. c).
Art. 10 geht aber weiter. In Abs. 1 Abs. 2 statuiert die Norm das Recht der geretteten Personen, im Einsatzstaat an Land zu gehen. Als verantwortlicher Einsatzstaat, also der Staat, auf dessen Hoheitsgebiet die Operation stattfindet, müsste Italien ein Ausschiffen dulden.
Auch das gilt aber nicht uneingeschränkt. Italien ist zunächst erneut bloß zur Sorgfalt verpflichtet, einen sicheren Ort für die Geretteten zu finden. Nur wenn es so schnell nicht möglich ist, "nach vernünftigem Ermessen" einen sicheren Ort zu finden, besteht das Recht auf Ausschiffung im Einsatzstaat. Also erst, wenn keine andere Lösung mehr möglich wäre, hätten die Menschen an Bord subsidiär das Recht, in Italien an Land zu gehen.
Nach geltendem Seerecht müsste sich die Lage auf der "Aquarius" also dramatisch verschlechtern, damit sie zunächst in Seenot gerät. Nur wenn zudem keine andere Möglichkeit besteht, einen anderen sicheren Hafen anzulaufen, muss Italien die Passagiere an Land lassen. Hoffen wir also, dass sich die Staaten schnellstmöglich einigen und eine Lösung zur Sicherheit der Menschen im Mittelmeer finden.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/aquarius-seenotrettung-fluechtlinge-ausschiffung-nothafenrecht-frontex-verordnung/Interessant auch für mich, hallo Sportboot?
Reisch stellt klar: „Der Umfang des ‚Sportsee-Schiffschein‘ erstreckt sich unter anderem auf den gesamten Mittelmeerraum. Es genehmigte auch ein Schiff für wohltätige Zwecke, sowie für die kommerzielle Ausbildung. Leicht zu erlesen in den Bestimmungen der Lizenz.“, betonte der Kapitän. In dem Video ist erkennbar, dass der Käpitän seit mehr als 13 Jahren im Besitz eines gültigen „Sportsee-Schiffschein“ ist. http://www.beobachternews.de/2018/08/02/schiffe-korrekt-registriert/Hier auch die Registrierung
http://www.beobachternews.de/files/2018/08/English-version-Exploratory-investigation-SEA-WATCH-24-July-2018.pdf (Archiv-Version vom 20.08.2018)Scheint legal zu sein ... für mich allerdings unvorstellbar das so ein Kahn unter die Sportschiffverordnung fällt .... darunter stellte ich mir immer was ganz anderes vor ... Dann ist die 300 Meter Yacht ja auch nur ein kleines Sportboot ... ich dachte auch immer da muss ein richtiger Kapitän drauf fahren ... kein in der Volkshochschule erworbener Sportbootführerschein in ein paar Wochen ... oder ist das etwas anderes?