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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.08.2018 um 09:34
@neugierchen
es ging um Geduldete, falls Du Dich erinnern möchtest? Und die willst Du nicht finanzieren, schlimm genug, dass Du es hier musst. Soll ich alles nochmal zitieren? Wie kannst Du immer alles so schnell vergessen, was Du selbst geschrieben hast?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.08.2018 um 09:35
@Tussinelda
Du hast geschrieben
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb: subsidiären Schutz, auf die @neugierchen aber auch keinen Bock hat,
Um was es Dir geht ist mir ziemlich egal. Du solltest halt einfach nichts vermischen und anderen in den Mund legen. Ich bin dafür unser Asylrecht anzuwenden, dazu gehören Genfer Konventionen, alles darüber hinaus ist nicht unsere Aufgabe.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.08.2018 um 09:46
@neugierchen
ja, ich meinte Duldung, den subsidiären Schutz würdest Du ja noch finanzieren, allerdings müssen die nicht unbedingt nach Deutschland, wenn ich das richtig verstanden habe. Also, der subsidiäre Schutz wird von Dir gewährleistet und finanziert.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.08.2018 um 09:48
@Tussinelda
Ja wird er, solange nicht einer dieser Gründe vorliegt.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb am 12.08.2018:Ausschlussgründe für eine Schutzberechtigung: Eine Schutzberechtigung der drei Schutzformen – Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz oder subsidiärer Schutz – kommt nicht in Betracht, wenn Ausschlussgründe vorliegen. Dazu gehören: Wenn eine Person ein Kriegsverbrechen oder eine schwere nichtpolitische Straftat außerhalb des Bundesgebiets begangen hat, den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwidergehandelt hat, als Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil sie wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist.
Wobei mir das Wort Ausschlussgrund sehr wichtig ist ... Wer hier eine Frau vergewaltigt wird hat trotz drohen der Todesstrafe keinerlei Recht mehr auf einen weiteren Aufenthalt in Deutschland....


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.08.2018 um 09:54
@neugierchen
ja oder eben eine Duldung vorliegt, dann zahlste auch nicht, darum ging es eigentlich. Obwohl auch die Duldung zu unseren Gesetzen gehört.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.08.2018 um 09:55
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:denn es ging in dem Diskussionsabschnitt hier explizit um die Menschen, die eine Duldung bekommen, subsidiären Schutz,
und darüber hinaus gings bei mir (mein Kontext) um diejenigen welche keine Ausweise haben.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Und da hast Du ja zugestimmt, bzw. findest, man könne sich das Asylrecht gleich sparen und einfach alle kommen lassen, wenn man auch welche "dulden muss"
dass das mit "Asylrecht sparen" sarkastisch gemeint war, hätte ich wohl dazu schreiben sollen (hoffte, das wäre klar).

Ansonsten stehe ich nach wie vor dazu:
Wer keinen Ausweis hat - auch nach Jahren noch nicht bereit wäre, zu beweisen wo er wirklich her kommt - bei denen bin ich nicht dafür, dass diese Leute hier bleiben sollten, selbst wenn sie integriert wären.
DAS war mein Kontext.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.08.2018 um 09:56
@Tussinelda
Eine Duldung gehört zum Ausländerrecht. Dieses besprechen wir wohl nicht im Asylthread, oder?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.08.2018 um 10:00
@neugierchen
wir besprechen hier nicht die Aufenthaltsgesetze? na dann.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.08.2018 um 10:16
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wir besprechen hier nicht die Aufenthaltsgesetze? na dann.
Warum soll immer krampfhaft das Asylgesetz zum Ausländergesetz werden? Was ist so schwer daran dieses zu teilen. Wer Asylgründe hat bekommt Asyl, wer keine hat nicht. Das möchte eine überwiegende Zahl der Einwohner dieses Landes. Nur weil eine Minderheit möchte das fast alle kommen können wird vermischt verquirlt und gebogen ...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.08.2018 um 10:20
@neugierchen
ich spreche vom Aufenthaltsgesetz, ich glaube ohne das nützt auch das Asylgesetz nix, oder? Da spielen eben mehrere Rechtsfelder ineinander, ist doch logisch.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.08.2018 um 10:27
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Nur weil eine Minderheit möchte das fast alle kommen können wird vermischt verquirlt und gebogen
Das ist falsch. Das jeder und alle ein Asylantrag im Land stellen können ist keine Meinung sondern eine Recht.
GG 16a (5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.08.2018 um 10:41
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ich glaube ohne das nützt auch das Asylgesetz nix, oder?
Wer Asyl bekommt ...
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Das jeder und alle ein Asylantrag im Land stellen können ist keine Meinung sondern eine Recht.
Also gestehst Du dieses Recht jedem zu, auch wenn er schon vorher weiß das er keinerlei Gründe hat die Asyl begründen würden?


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.08.2018 um 10:56
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Also gestehst Du dieses Recht jedem zu, auch wenn er schon vorher weiß das er keinerlei Gründe hat die Asyl begründen würden?
So ist das nun mal formalrechtlich in einem Rechtsstaat. Auch Amerikaner können hier Asyl beantragen.

Es gibt keine Ausschließungsgründe für das Recht einen Asylantrag zu stellen. So hast du auch als Millionär das recht einen H4-Antrag zu stellen, auch wenn du vorher schon weißt, dass du dir damit nur einen Scherz erlaubst um die Behörden auf Trab zu halten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.08.2018 um 11:00
Zitat von RealoRealo schrieb:So hast du auch als Millionär das recht einen H4-Antrag zu stellen, auch wenn du vorher schon weißt, dass du dir damit nur einen Scherz erlaubst um die Behörden auf Trab zu halten.
Da werde ich bei Gelegenheit mal recherchieren ob es sich dabei nicht um einen Eingehungsbetrug handelt ... Ich könnte mir durchaus vorstellen das unten so ein Feld ist wo man unterschreibt. Steht da nicht so etwas ähnliches ich versichere das ich mittellos bin?

Ich muss mal schauen ob Asylanträge formlos sind, oder ob man da auch etwas unterschreibt .....


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.08.2018 um 11:01
Zitat von RealoRealo schrieb:So hast du auch als Millionär das recht einen H4-Antrag zu stellen, auch wenn du vorher schon weißt, dass du dir damit nur einen Scherz erlaubst um die Behörden auf Trab zu halten.
der Unterschied: der Millionär bekommt am Ende nix.
Ein unberechtigter Asylbewerber bekommt trotzdem was, wenn er nicht abgeschoben werden kann.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.08.2018 um 11:06
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Steht da nicht so etwas ähnliches ich versichere das ich mittellos bin?
Nein, du versicherst dass deine Angaben der Wahrheit entsprechen. Du musst auf dem Formular dann natürlich angeben, dass du 4,5 Millionen hast, Aktien im Wert von 2,5 Millionen und 5 Mehrfamilienhäuser. Es geht nur um das Formalrechtliche, dass der Antrag zunächst angenommen und bearbeitet werden muss, auch wenn beide Seiten wissen, dass er abgelehnt wird. Die Exekutive darf der Judikative nicht vorgreifen, sondern muss "exekutieren".
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Ein unberechtigter Asylbewerber bekommt trotzdem was, wenn er nicht abgeschoben werden kann.
das ist richtig, weil man vor Bearbeitung des Antrags ja nicht weiß, ob er berechtigt ist oder nicht. Aber selbst wenn er abgelehnt wird, kriegt der abgelehnte Bewerber Sozialleistungen, weil das bei Mittellosigkeit für jeden Mittellosen so vorgeschrieben ist. Wir sind ja nicht nur ein Rechtsstaat, sondern ein sozialer noch dazu, auch wenn dir das vielleicht nicht passt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.08.2018 um 11:06
Der Hammer. Bei einem schriftlichen Asylantrag wird darauf verzichtet die Unterschrift mit ich versichere das die Angaben richtig sind zu versehen. Das lädt doch gerade zum Betrug ein ...

https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Asyl/asylerstantrag-schriftlich.pdf?__blob=publicationFile (Archiv-Version vom 28.01.2018)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.08.2018 um 11:07
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Also gestehst Du dieses Recht jedem zu, auch wenn er schon vorher weiß das er keinerlei Gründe hat die Asyl begründen würden?
Ja in einem Rechstaat ist dies auszuhalten, dass jeder den Rechtsweg beschreiten darf egal wie die Erfolgsaussichten stehen - etwas dagegen?


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.08.2018 um 11:11
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Der Hammer. Bei einem schriftlichen Asylantrag wird darauf verzichtet die Unterschrift mit ich versichere das die Angaben richtig sind zu versehen.
ja, das ist der Unterschied. Der Asylantragsteller ist in dem Fall so was Ähnliches wie der mutmaßliche Straftäter, der keine Aussagen machen muss oder der lügen darf, um sich nicht selbst zu belasten. Wenn er also z.B. aus Afghanistan kommt und seinen Pass verbrannt oder verkauft hat, um als Syrer durchzugehen, weil er nicht zurück in das Kriegsland Afghanistan will, und also im Antrag angibt Syrer zu sein, muss das erst mal hingenommen werden, d.h. man muss ihm nachweisen, dass er nicht Syrer ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.08.2018 um 11:13
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Ein unberechtigter Asylbewerber bekommt trotzdem was, wenn er nicht abgeschoben werden kann.
Zitat von RealoRealo schrieb:das ist richtig, weil man vor Bearbeitung des Antrags ja nicht weiß, ob er berechtigt ist oder nicht. Aber selbst wenn er abgelehnt wird, kriegt der abgelehnte Bewerber Sozialleistungen,
Das meinte ich ja mit dem Unterschied zu deinem Beispiel Millionär.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Der Hammer. Bei einem schriftlichen Asylantrag wird darauf verzichtet die Unterschrift mit ich versichere das die Angaben richtig sind zu versehen. Das lädt doch gerade zum Betrug ein ...
Zitat von RealoRealo schrieb:Der Asylantragsteller ist in dem Fall so was Ähnliches wie der mutmaßliche Straftäter, der keine Aussagen machen muss oder der lügen darf,
interessant.
Der Staat behandelt also Asylbewerber ähnlich wie Straftäter.
Zitat von RealoRealo schrieb:muss das erst mal hingenommen werden, d.h. man muss ihm nachweisen, dass er nicht Syrer ist.
diese Gesetze laden halt ein, wie Neugierchen schon bemerkt hat.


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