neugierchen schrieb:Tja, die berühmte Umkehr ... Nicht die Anspruchsbegründung zu belegen sondern nachgewiesen zu bekommen das man lügt.
Das ist eben der Unterschied zwischen bürgerlichem Recht und Recht bezogen auf "Randbereiche". Ich hatte als Beispiel das Strafrecht gebracht, wo sich der Angeklagte nicht selbst belasten muss; hier ist also auch die "Umkehr der Beweispflicht", d.h. der Staatsanwalt muss nachweisen, dass der Angeklagte die von der Staatsanwaltschaft behaupteten Straftaten tatsächlich begangen hat. Und im Asylrecht ähnlich: Weil in dem fall, wo der Antragsteller seine Herkunft nicht nachweisen kann und er daher abgeschoben wird, es sein kann, dass er dort im krieg stirbt oder dass er politisch verfolgt, gefoltert und exekutiert wird. Im Strafrecht ebenso wie im Asylrecht stehen also immer die Menschenrechte auf dem Spiel, daher die Beweislastumkehr.