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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.08.2018 um 17:51
@Bone02943
Nein den ich schrieb ja:
Man kann ihnen aber solange ihr Antrag läuft Essen gegen gemeinnützige Arbeit anbieten, wer das dann auch ablehnt ist schlicht nicht Versorgungsbedürftig
Und nicht vergessen es ging dabei um Leute die wahrscheinlich keinen Asyl oder sonstigen Schutzstatus erhalten werden. Nicht um berechtigte , nicht um h4 Bezieher, Kinder, Alte oder Kranke.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.08.2018 um 17:56
@sharp_spence

Und wie geschrieben, für mich ist jeder Mensch berechtigt dort zu leben, wo er gerne leben möchte. Dachte du meintest das jetzt in diesem Kontext.
Ansonsten sehe ich es als nicht verkehrt an, wenn Menschen so lange versorgt werden, so lange über ihren Antrag nicht entschieden ist, auch ganz ohne Zwangsarbeit.
Ansonsten aber wäre ich froh, wenn man den Menschen schnellst möglich Arbeit anbieten dürfte, auch wenn noch nichts entschieden ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.08.2018 um 18:03
Zitat von sharp_spencesharp_spence schrieb:Und nicht vergessen es ging dabei um Leute die wahrscheinlich keinen Asyl oder sonstigen Schutzstatus erhalten werden.
ach so, jetzt geht es auch um die, die "wahrscheinlich" keinen Schutzstatus erhalten....das weiß man ja schliesslich schon VOR der Prüfung. Da fragt man sich doch, warum geprüft wird.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.08.2018 um 18:05
@Tussinelda
Einfach den ganzen Post lesen aus dem ich zitiert habe und nicht einfach darauf los Blöcken.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.08.2018 um 18:13
Zitat von sharp_spencesharp_spence schrieb:Wir drehen uns im Kreis, es bleibt also dabei jeder Mensch weltweit, selbst Deutsche, könnten hier erstmal Asyl beantragen, solange wie der Antrag läuft müssen wir sie durchfüttern und selbst nach letztinstanzlicher Ablehnung wenn auch juristisch 100% klar ist das sie niemals berechtigt waren von uns versorgt zu werden müssen wir weiter Löhnen bis wir sie abschieben können. Reist er nach seiner Abschiebung sofort wieder ein geht das Spielchen von vorne los und wir sind auf ewig dazu verdammt uns Geld abpressen zu lassen. Genau das forderst du. Sorry für mich übersteigt das jedes vernünftige Maß das ist schlicht Erpressung.
Du meinst dieses Meisterwerk?
Deutsche beantragen Asyl in Deutschland? Ist ja toll, wie soll das gehen?

Und nein, wenn er nach seiner Abschiebung wieder einreist, dann verstösst er gegen das Wiedereinreiseverbot, das mit einem Aufenthaltsverbot gekoppelt ist. Das bedeutet Knast oder eine hohe geldstrafe.
Zitat von sharp_spencesharp_spence schrieb:Einfach den ganzen Post lesen aus dem ich zitiert habe und nicht einfach darauf los Blöcken.
das ändert nichts an Deiner Formulierung.
Und nicht vergessen es ging dabei um Leute die wahrscheinlich keinen Asyl oder sonstigen Schutzstatus erhalten werden.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.08.2018 um 18:33
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Du meinst dieses Meisterwerk?
Nein
Beitrag von sharp_spence (Seite 2.053)
für jemanden der wie ich nachlesen konnte gerne eine Leseschwäche bei anderen unterstellt, wahrlich meisterlich.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Deutsche beantragen Asyl in Deutschland? Ist ja toll, wie soll das gehen?
https://www.welt.de/politik/deutschland/article164057632/Als-Fluechtling-registrierter-Soldat-unter-Terrorverdacht-festgenommen.html

Na klingelts?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Und nein, wenn er nach seiner Abschiebung wieder einreist, dann verstösst er gegen das Wiedereinreiseverbot, das mit einem Aufenthaltsverbot gekoppelt ist. Das bedeutet Knast oder eine hohe geldstrafe.
Und in wie fern verhindert das einen erneuten Asylantrag?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.08.2018 um 18:49
Zitat von sharp_spencesharp_spence schrieb:Na klingelts?
Du meinst Deutsche, die sich als Nicht-Deutsche ausgeben und durch Betrug und gezielte Informationen dann Asyl beantragen und es bekommen? Jetzt verstehe ich, dann formuliere das bitte auch so.

Der post den ich meine fasst doch nur zusammen, was Du vorher geschrieben hast, kein gravierender Unterschied festzustellen.
Zitat von sharp_spencesharp_spence schrieb:Und in wie fern verhindert das einen erneuten Asylantrag?
derzeit gar nicht. Es könnte sich ja was geändert haben und das gilt es zu prüfen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.08.2018 um 18:58
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:derzeit gar nicht. Es könnte sich ja was geändert haben und das gilt es zu prüfen.
Wobei jemand, der z.B. vor zwei Tagen abgeschoben wurde, weil in keiner Instanz ein Anrecht auf Asyl oder Schutz zutrifft, dann wird man da zwei Tage später nicht viel prüfen, sondern gleich wieder abschieben.
Glaube daher also kaum das so jemand dann wieder über Monate hier bleiben darf bis der Antrag erneut geprüft wurde.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.08.2018 um 19:28
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Du meinst Deutsche, die sich als Nicht-Deutsche ausgeben und durch Betrug und gezielte Informationen dann Asyl beantragen und es bekommen?
Du wolltest ja wissen wie es geht, sind wir uns also einig daß hier sogar Deutsche Asyl beantragen können.

Was sie dann natürlich auch nicht sonderlich von

Ausländern, die sich als Flüchtlinge ausgeben und durch Betrug und gezielte Informationen dann Asyl beantragen und es auch bekommen.

Unterscheidet.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Der post den ich meine fasst doch nur zusammen, was Du vorher geschrieben hast, kein gravierender Unterschied festzustellen.
Na außer halt das dein Vorwurf
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das weiß man ja schliesslich schon VOR der Prüfung. Da fragt man sich doch, warum geprüft wird.
ins leere läuft.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:derzeit gar nicht.
Und damit ist das was ich geschrieben habe eben richtig, jeder kann kommen, Asyl beantragen, muss bis zur letzten Instanz versorgt werden und nach dem er abgeschoben wurde geht's von vorne los.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Glaube daher also kaum das so jemand dann wieder über Monate hier bleiben darf
Achso gilt der Rechtsweg dann plötzlich nicht mehr bei erneuten Antrag? Kannst du da mal ein Gesetz nennen das bei einem neuen Antrag Einspruch und Klage durch die Instanzen ausschließen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.08.2018 um 19:31
Zitat von sharp_spencesharp_spence schrieb:Achso gilt der Rechtsweg dann plötzlich nicht mehr bei erneuten Antrag? Kannst du da mal ein Gesetz nennen das bei einem neuen Antrag Einspruch und Klage durch die Instanzen ausschließen?
Nein kann ich nicht, klingt für mich aber logisch, dass wenn jemand vor 2 Tagen ausgewiesen wurde, weil er kein Anrecht auf Asyl und Schutz hat, dann nicht 2 Tage später plötzlich erneut einen Antrag stellen darf und selbst wenn, dieser nach wenigen Stunden/Tagen erneut abgelehnt wird und der jenige erneut ausgewiesen wird.

Hast du beispiele wo abgelehnte Asylbewerber gleich wieder auf der Matte standen und erneut Monate auf die Antragsentscheidung warten "durften"?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.08.2018 um 19:32
Zitat von sharp_spencesharp_spence schrieb: hier sogar Deutsche Asyl beantragen können.
nur eben nicht als Deutsche, sondern wenn sie betrügen und sich als jemand anderes ausgeben.
Ja Betrug wird es immer geben, man muss aber TROTZDEM prüfen, ob es einen Asylgrund gibt oder einen sonstigen Schutzgrund, ganz individuell.

Man kann Menschen nicht das Recht absprechen, Asyl zu beantragen und diesen Antrag geprüft zu bekommen. Ganz einfach. Sonst kann man Asyl gleich abschaffen.


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25.08.2018 um 19:57
Zitat von sharp_spencesharp_spence schrieb:Du wolltest ja wissen wie es geht, sind wir uns also einig daß hier sogar Deutsche Asyl beantragen können.
Aber nur, wenn sie ihre Identität fälschen. Das wird dann hoffentlich bei der Prüfung auffallen.
Zitat von sharp_spencesharp_spence schrieb:Und in wie fern verhindert das einen erneuten Asylantrag?
Da wird kurz draufgeschaut und der Antrag wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen.
Ohne großartiges, langes Verfahren, ganz einfach. Genauso, wie man nicht groß den Asylantrag eines Schweden in Deutschland prüfen wird.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.08.2018 um 19:59
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Hast du beispiele wo abgelehnte Asylbewerber gleich wieder auf der Matte standen und erneut Monate auf die Antragsentscheidung warten "durften"?
Ja! Der Bruder der Schwester einer Freundin hat eine Tante mit einem Hund und der kennt jemandem, dessen Onkel im Bamf arbeitet und versichert hat, dass das ständig passiert :D


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25.08.2018 um 22:05
@Bone02943

Ich schulde dir hier zwar keinen konkreten Fall, da wir ja über die Rechtslage geredet haben, ich war jetzt aber trotzdem mal so nett für dich zu recherchieren.
Ein Mann wehrt sich mit Gewalt gegen seine Rückführung gemäß Dublin-Abkommen. Dann wird er doch noch nach Frankreich ausgeflogen – und ist zwei Tage später wieder in Deutschland. Was lief da schief?
http://m.faz.net/aktuell/politik/inland/nigerianer-kehrt-trotz-einreiseverbots-zurueck-nach-deutschland-15652329.html
Abschiebung und Wiederkehr
Eine abgelehnte Asylbewerberfamilie wird von der Polizei außer Landes gebracht – kurz darauf ist sie wieder da.
https://m.sz-online.de/nachrichten/abschiebung-und-wiederkehr-3471828.html

Weitergehendes würde ich dich dann bitten selber zu recherchieren, schlicht weil es für mich mit auf 10kb reduzierten Datenrate eine Qual ist.
Zitat von KcKc schrieb:Da wird kurz draufgeschaut und der Antrag wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen.
Ohne großartiges, langes Verfahren, ganz einfach. Genauso, wie man nicht groß den Asylantrag eines Schweden in Deutschland prüfen wird.
Vielleicht wenn er den Antrag nochmals mit den genau selben Gründen stellt. Bringt er andere Gründe vor z.B. homosexuell statt politisch verfolgt, führt das sicherlich zu einem neuen Verfahren.
Wenn ein Ausländer nach der unanfechtbaren Ablehnung seines Asylantrags er-
neut einen Asylantrag stellt, dann wird dieser zweite Asylantrag als Folgeantrag
behandelt (vgl. § 71 des Asylgesetzes – AsylG). Ein erneuter Asylantrag eines
nach der Ablehnung seines ersten Antrags abgeschobenen Ausländers gilt daher
als ein solcher Folgeantrag. Folgeanträge führen nur dann zur Durchführung eines
erneuten Asylverfahrens, wenn zuvor festgestellt wurde, dass ein Grund für ein
Wiederaufgreifen des abgeschlossenen Verfahrens gegeben ist. So ein Grund
liegt insbesondere dann vor, wenn sich nach Beendigung des ersten Asylverfah-
rens die Sach- und Rechtslage zugunsten des Betroffenen geändert hat oder neue
Beweismittel vorliegen, die zu einer für den Betroffenen günstigeren Entschei-
dung geführt hätten
.
https://kleineanfragen.de/bundestag/19/3699-wiedereinreise-nach-abschiebung-fortbestand-des-zurueckweisungsverbots-asylbegehrender-aus-2015

Hättest du sicherlich bei etwas guten Willen auch selber finden können.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.08.2018 um 22:09
@sharp_spence
Er hält sich seitdem in einer Flüchtlingsunterkunft in der Nähe von Pforzheim auf, er erhält keine Duldung und hat auch kein Aufenthaltsrecht, seine Rückführung ist jedoch vorläufig ausgesetzt.

Er muss sich in der Sammelunterkunft so lange aufhalten, bis die französischen Behörden nun einem abermaligen Rückführungsversuch zustimmen. Der Asylantrag in Frankreich war einen Monat nach der Ersteinreise in Deutschland im August 2017 abgelehnt worden.
Man sieht an solchen Fällen doch aber auch, dass es nicht einfach einen neuen Asylantrag gibt, der wieder ebenso lange geprüft wird.

Und das sich die Sach- und Rechtslage zugusten der Betroffenen geändert hätte, wird wohl nur in den aller wenigsten Fällen so sein.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.08.2018 um 22:16
@Bone02943
Ich hab auch einen zweiten Fall gepostet und es gibt sicherlich noch mehr aber warum recherchierst du eigentlich nicht selber? Ich schulde dir wie gesagt keinen Beleg für deine Frage. Ich mache das weil mir an einer konstruktiven Diskussion gelegen ist, dir dann aber offensichtlich nicht!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.08.2018 um 22:22
@sharp_spence

Mal ohne den persönlichen quatsch.

Danke, den zweiten Beitrag hatte ich wirklich nicht gelesen. Hier scheint also ein erneuter Asylantarg vorzuliegen, diesmla aber 7 Monate nach der Abschiebung. Ein Zeitraum in dem sich auch etwas geändert haben könnte. Also nicht wie in dem Beispiel von der Abschiebung und 2 Tage später gleich zurück und erneut über Monate hier bleiben zu dürfen.

Das die Abschiebungen generell schwierig sind, dem ist auch mir bewusst, auch das diese länger dauern können.


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25.08.2018 um 22:51
@Bone02943
Der Nigerianer wurde am 12 März abgeschoben und war am 15 März wieder da, der Artikel ist vom 21 Juni, da war er offensichtlich immer noch nicht wieder abgeschoben sonst stünde das sicherlich im Artikel, oder siehst du das anders?

Der zweite Artikel ist da beim Zeitablauf ungenau und macht nach der Abschiebung am 5 November einen Zeitsprung "Sieben Monate später...lebt wieder im Landkreis Bautzen " in der angemietet Wohnung, was darauf schließen lässt das sie schon eine gewisse Zeit vorher wieder eingereist sein müssen, wieviel früher bleibt aber im dunklen.

Das ändert aber alles nichts an meiner vorangegangenen Aussage das nach einer Abschiebung eine sofortige Wiedereinreise mit erneutem Asylantrag möglich ist und auch praktiziert wird wie das Beispiel des Nigerianers zeigt. Der liegt uns wie der Artikel nahe legt zumindestens vom 15.3 bis 21.6 erneut auf der Tasche und damit ist deine Frage ob es Fälle gibt wo Leute nach wenigen Tagen wieder einreisen und ins dann monatelang auf der Tasche liegen ja wohl eindeutig mit ja zu beantworten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.08.2018 um 22:59
Zitat von sharp_spencesharp_spence schrieb:Der Nigerianer wurde am 12 März abgeschoben und war am 15 März wieder da, der Artikel ist vom 21 Juni, da war er offensichtlich immer noch nicht wieder abgeschoben sonst stünde das sicherlich im Artikel, oder siehst du das anders?
Da ging es aber darum wann Frankreich ihn wieder übernimmt und nicht ob er noch einmal einen monatelangen andauernden Asylantrag stellte, der eben so lange bearbeitet wird.
Zitat von sharp_spencesharp_spence schrieb:Der zweite Artikel ist da beim Zeitablauf ungenau und macht nach der Abschiebung am 5 November einen Zeitsprung "Sieben Monate später...lebt wieder im Landkreis Bautzen " in der angemietet Wohnung, was darauf schließen lässt das sie schon eine gewisse Zeit vorher wieder eingereist sein müssen, wieviel früher bleibt aber im dunklen.
Da gebe ich dir Recht, die Zeitangabe ist Lückenhaft.
Zitat von sharp_spencesharp_spence schrieb:Das ändert aber alles nichts an meiner vorangegangenen Aussage das nach einer Abschiebung eine sofortige Wiedereinreise mit erneutem Asylantrag möglich ist und auch praktiziert wird wie das Beispiel des Nigerianers zeigt. Der liegt uns wie der Artikel nahe legt zumindestens vom 15.3 bis 21.6 erneut auf der Tasche und damit ist deine Frage ob es Fälle gibt wo Leute nach wenigen Tagen wieder einreisen und ins dann monatelang auf der Tasche liegen ja wohl eindeutig mit ja zu beantworten.
Ob es monatelang ist bleibt dennoch nicht beantwortet. Es ist nur eine Vermutung. Und ja die Abschiebung ist nicht immer einfach.


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25.08.2018 um 23:12
Ich findehttps://www.focus.de/politik/deutschland/kripo-ermittelte-bereits-51-mal-gegen-ihn-marokkaner-wurde-schon-zehn-mal-abgeschoben-und-kam-immer-wieder-zurueck_id_5287350.html
Nun ist ein Fall aus Frankfurt bekannt geworden, in dem ein Mann bereits zehnmal abgeschoben wurde und wieder eingereist ist. Im Fall eines 39-jährigen Marokkaners, über den die “Bild”-Zeitung berichtet, scheint der Staat inzwischen praktisch machtlos.
51 Ermittlungsverfahren stehen laut der Zeitung in der Strafakte des Mannes. Schon mehrfach habe die Polizei ihn beim Drogenhandel erwischt. Auf der Liste seiner Straftaten stünden außerdem Urkundenfälschung, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Hehlerei.

Es ist ein Teufelskreis”, zitiert die “Bild” einen Ermittler.
“Die Landespolizei nimmt die Kriminellen fest, die Ausländerbehörde verfügt in Abstimmung mit der Justiz die Abschiebung, die Bundespolizei führt die Abschiebung durch – und trotzdem kommen die Täter immer wieder zurück.” Die Polizei könne nichts anderes machen, als die betreffenden Personen immer wieder festzunehmen und auszuweisen.



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