Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
16.08.2018 um 11:53neugierchen schrieb:Missbrauch und BetrugGibts nur bei Straftätern, also z.B. "multiple Identitäten". Das ist aber kein Problem der Judikative, sondern der Exekutive.
neugierchen schrieb:Missbrauch und BetrugGibts nur bei Straftätern, also z.B. "multiple Identitäten". Das ist aber kein Problem der Judikative, sondern der Exekutive.
wichtelprinz schrieb:dass jeder den Rechtsweg beschreiten darf egal wie die Erfolgsaussichten stehen - etwas dagegen?Ich hätte gerne eine Antwort darauf damit man das leidige Thema vielleicht mal abhaken kann ob jedem der Rechtsweg offen stehen soll unabhängig von Erfolgsaussichten.
Demnach stellte der zuständige Beamte im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in der Regionalstelle Wiener Neustadt die Homosexualität des Mannes in Frage. "Weder Ihr Gang, Ihr Gehabe oder Ihre Bekleidung haben auch nur annähernd darauf hingedeutet, dass Sie homosexuell sein könnten", heißt es in dem Papier,Na wenn das nicht eine stringente Beweisführung eines Beamten ist :troll:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat der Glaubwürdigkeitsprüfung bei Asylbewerbern, die sich wegen ihrer Homosexualität verfolgt sehen, enge Grenzen gesetzt. Behörden seien zwar berechtigt, die Angaben zu prüfen, es dürften jedoch keine Fragen zu sexuellen Praktiken gestellt werden, heißt es in einem am Dienstag in Luxemburg verkündeten Urteil. Zur Begründung verwies der Gerichtshof auf das Grundrecht der Menschenwürde und Achtung des Privatlebens. (Az. C-148/13 u.a.)http://www.faz.net/aktuell/politik/europaeische-union/eugh-urteil-asylgrund-homosexualitaet-darf-ueberprueft-werden-13298008.html
"Weder Ihr Gang, Ihr Gehabe oder Ihre Bekleidung haben auch nur annähernd darauf hingedeutet, dass Sie homosexuell sein könnten"Was glaubst der [zensiert] eigentlich wer er ist und wie Homosexuelle aussehen? Als ob alle Homos wie Klischeetunten(sry nichts gegen euch) herumlaufen würden.
"Es wird berichtet, dass Sie öfter Auseinandersetzungen mit anderen Zimmergenossen hatten. Ein Aggressionspotential ist bei Ihnen also vorhanden, das bei einem Homosexuellen nicht zu erwarten wäre."Genau Homosexuelle sind ja alle voll verweichlicht, halbe Frauen und schwächlinge die niemals nie ärger machen könnten...
"Freunde hätten Sie nicht sehr viele, steht in dem Bericht ebenso. Sind Homosexuelle nicht eher gesellig?" Der Mann hatte angegeben, dass er gerne allein oder in kleinen Gruppen unterwegs sei. "Auch das passt nicht zu einem angeblich Homosexuellen"Weil man als bekennender Homosexueller ja auch sooo schnell sooo viele Freunde findet.
"Ihre behaupteten homosexuellen Gefühle im Alter von bereits zwölf Jahren können nicht nachvollzogen werden, da das der Behörde recht früh erscheint. In einer wenig sexuellen Gesellschaft wie der afghanischen, in der es in der Öffentlichkeit keine sexuellen Reize durch Mode und Werbung gibt, ist es nicht sehr wahrscheinlich, bereits so früh 'sexualisiert' zu werden."Der Mann hat doch von Sexualität überhaupt keine Ahnung. Meint er echt homosualität entsteht durch Werbung oder wie? Auch in Afgahnistan, wo vielleicht erst 12 Jährige Mädchen verheiratet werden, gibt es Sexualität wie überall auf der Welt.
muscaria schrieb:Was das Outing betrifft, da wollen es die Asylbewerber jetzt also so wie in einer modernen westlichen Gesellschaft handhaben.Und wenn man weiß, dass es sich bei diesen von dir beschriebenen Charakteren nicht um dieselben Personen handelt, ist dein "Gag" ziemlich peinlich, weil aussagelos und suggestiv.
Während es bei anderen Themen, wie z.B. der Verschleierung von Frauen, dann doch bitte
neugierchen schrieb:Würde ich mir bei meiner Steuererklärung auch wünschenMan braucht in Deutschland Steuerbetrug nicht nachweisen? ja damit hätte ich auch ein Problem :D
wichtelprinz schrieb:dass jeder den Rechtsweg beschreiten darf egal wie die Erfolgsaussichten stehen - etwas dagegen?Diese Frage habe ich schon öfters in anderen Kontexten hier beantwortet. Gerne nochmals
neugierchen schrieb: Ich empfinde es als Frechheit das die Solidargemeinschaft Rechtsanwälte finanziert, den Leuten Lebensunterhalt gewährt wenn festgestellt wurde das es kein Grenzfall sondern absolut eindeutig kein Aussicht auf Erfolg besteht.Wie gut, dass du kein Richter oder Ähnliches bist. Da 40% der Klagefälle zugunsten des Asylantragstellers ausgehen, erübrigen sich jegliche Einwände. Wenn du denjenigen, die in erster Instanz abgelehnt werden, gleich die Sozialleistungen entziehen willst, nimmst du ihnen die Klagemöglichkeit und damit die Chance, vor Gericht als Asyl-Genießender oder subsidiären Schutz Genießender anerkannt zu werden. Ich finde deine Haltung im Vergleich zur AfD echt extrem, die wenigstens noch den vollen Rechtsweg wenn auch zähneknirschend akzeptiert. Man muss schon sozial sehr abgestumpft sein, um solche Forderungen (Anwälte werden vom Steuerzahler bezahlt, igitt) ohne rot zu werden vorzutragen. Der Geldbeutel ist halt wichtiger als Scham.
Realo schrieb:Man muss schon sozial sehr abgestumpft sein, um solche Forderungen (Anwälte werden vom Steuerzahler bezahlt, igitt) ohne rot zu werden vorzutragen. Der Geldbeutel ist halt wichtiger als Scham.Ich empfinde Deine Meinung als nicht legitim. Bei länger hier Lebenden die zur Solidargemeinschaft gehören akzeptierst Du diese obige Bedingung. Für nicht länger hier Lebende nicht. Wenn das nicht mal zweierlei Maas ist. Aber bitte. Deine Meinung, ich habe eine andere
neugierchen schrieb:Nein, ich bin dagegen das Verfahren die keinerlei Aussicht auf Erfolg haben vom Steuerzahler finanziert werden.und wie weisst Du das ohne Verfahren? Glaskugel, bei der AfD anrufen?
neugierchen schrieb: Ich empfinde es als Frechheit das die Solidargemeinschaft Rechtsanwälte finanziert, den Leuten Lebensunterhalt gewährt wenn festgestellt wurde das es kein Grenzfall sondern absolut eindeutig kein Aussicht auf Erfolg besteht.Kannst Du ja frech finden, andere finden es legitim die Rechtsmittel in seinem Land ausschöpfen zu dürfen welche den Menschen gemäss Rechtsgrundlagen zustehen.
neugierchen schrieb:Zumindest wie bei Prozeßkostenhilfe für ständige Mitglieder der Solidargemeinschaft sollte es sein.Der Staat ist ja mittlerweile mehr als eine nationalistisch sozial ausgerichtete Solidaritätsgemeinschaft. Allein schon die internationalen Verträge wie Menschen und Völkerrecht, machen ihn zu mehr als das.
EMRK Artikel 6 – Recht auf ein faires Verfahrenhttps://www.menschenrechtskonvention.eu/recht-auf-ein-faires-verfahren-9290/
1. Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Das Urteil muss öffentlich verkündet werden; Presse und Öffentlichkeit können jedoch während des ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden, wenn dies im Interesse der Moral, der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit in einer demokratischen Gesellschaft liegt, wenn die Interessen von Jugendlichen oder der Schutz des Privatlebens der Prozessparteien es verlangen oder — soweit das Gericht es für unbedingt erforderlich hält — wenn unter besonderen Umständen eine öffentliche Verhandlung die Interessen der Rechtspflege beeinträchtigen würde.
2 .Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
3. Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:
a) innerhalb möglichst kurzer Frist in einer ihr verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über Art und Grund der gegen sie erhobenen Beschuldigung unterrichtet zu werden;
b)ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung zu haben;
c) sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist;
d) Fragen an Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen zu erwirken, wie sie für Belastungszeugen gelten;
e) unentgeltliche Unterstützung durch einen Dolmetscher zu erhalten, wenn sie die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder spricht.
neugierchen schrieb:Bevor wieder aus Unkenntnis Nachfragen kommenDas betrifft BGB-Fälle. Strafrecht und Sozialrecht sind davon nicht betroffen, aber das schreibe ich heute schon zum zweiten Mal.