@Tussinelda Bla-bla-bla schrieb:Warum sollte es vernünftig sein Jon Dows die über Name und Herkunft lügen frei Rumlaufen zulassen? Würde ja einen Sieg des Unrechts über das Recht darstellen.
Optimist schrieb:In so einem Gefängnis entstehen nicht unerhebliche Kosten und für manche stellt das evtl. wirklich keine so große Abschreckung dar, in einem deutschen Gefängnis zu sein ....
Tussinelda schrieb:Natürlich, ein nicht selbstbestimmtes Leben in Gefangenschaft, das wünschen sich sicher viele, insbesondere wenn sie hier Sicherheit und ein besseres Leben suchen. ...
Denen es darum geht, solche Menschen wirken dann sicherlich auch daran mit, ihre Identität bei den Behörden zu klären.
Sie wollen etwas vom Staat und da finde ich, kann der Staat wenigstens Mitwirkungspflicht erwarten.
Bei meiner Äußerung oben geht es um Leute, welche ihre Herkunft verschweigen, nicht zur Aufklärung beitragen wollen.
u.a. aus diesem Grunde kam ich zu meiner Meinung:
FF: Nun hatte @Abahatschi einen Härtefall zitiert, der sowieso schon Jahre im Gefängnis war. Ob den noch mehr Gefängnis schrecken würde? ....
Nun kam ja das Argument, dass Manche Angst haben könnten, ihre Identität preis zu geben.
Könnten diese Leute dies den Behörden nicht ganz ehrlich sagen und zusammen mit der Behörde eine Lösung erarbeiten (z.B. dass sie einen anderen Namen bekommen könnten oder sie selbst einen falschen Namen angeben usw...). Wenn sie also einen anderen Namen hätten, wo wäre dann noch der Grund, in Deutschland Angst vor Verfolgung zu haben, wenn sie ihr wahres Heimatland angeben würden?
Ich sehe das genauso wie
@Bla-bla-bla :
Bla-bla-bla schrieb:Also völlig beliebig und die beste Grundlage für Lügen und Schutzbehauptung, nach dem Motto ich hab anrecht auf Asyl aber wer mich verfolgt oder wer ich bin kann ich leider, leider nicht veraten "andere Gründe" und so. Du möchtest also quasi die grundlegende Mitwirkungspflichten aufheben. Wer einer deutschen Behörde bei der er mit Asyl ja um Schutz ersucht nicht seinen Namen und Herkunft nennen will kann eben kein Asyl erhalten und sich hier auch nicht frei bewegen. Da gibt es schlicht nichts daran zu diskutieren, alles andere ist doch verhöhnung des Rechts.
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@FF Abahatschi schrieb:Die vertragschließenden Staaten werden wegen unrechtmäßiger Einreise oder Aufenthalts keine Strafen gegen Flüchtlinge verhängen, die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht waren
FF schrieb:Ist nur bei Flüchtlingen der Fall, die aus unmittelbar einem Gebiet kommen, wo Gefahr für Leib und Leben bestanden hat -
also eigentlich bei keinem der Flüchtlinge in Deutschland.
FF schrieb:Das ist eine ziemlich steile These.
Es finden also keine Bürgerkriege in den Herkunftsländern statt, keine politische Verfolgung, ....
parabol schrieb:Es geht um das "unmittelbar" ....
Wenn ich das jetzt alles richtig verstanden habe, ist es doch so:
Jemand der ohne Papiere in D einreist, könnte dafür eigentlich bestraft werden.
Bestrafung gibts jedoch
nicht, wenn derjenige
unmittelbar aus einem Land kommt, wo er verfolgt worden war usw... (also das müsste dann ein Nachbarland von D sein) ...
... nur in welchem Nachbarland von D gibts denn Verfolgung usw?
Ergo müsste doch theoretisch (sh obige Regelung bezüglich der Strafbarkeit) jeder der in D ohne Papiere einreist bestraft werden, auch wenn er sagt, er möchte Asyl - oder habe ich hier einen Denkfehler?
(wie gesagt, das "unmittelbar" kann sich doch nur auf die Nachbarländer beziehen oder nicht?)