Abahatschi
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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
05.08.2018 um 19:50Tussinelda schrieb:Wer ohne Papiere einreist, der macht sich zwar theoretisch strafbar, aber es werden eben keine Strafen verhängt nach Artikel 31 Der Genfer FlüchtlingskonventionWas erzählst Du da??
https://www.jurion.de/gesetze/gfk/31/ (Archiv-Version vom 09.07.2018)
1.
Die vertragschließenden Staaten werden wegen unrechtmäßiger Einreise oder Aufenthalts keine Strafen gegen Flüchtlinge verhängen, die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht waren und die ohne Erlaubnis in das Gebiet der vertragschließenden Staaten einreisen oder sich dort aufhalten, vorausgesetzt, dass sie sich unverzüglich bei den Behörden melden und Gründe darlegen, die ihre unrechtmäßige Einreise oder ihren unrechtmäßigen Aufenthalt rechtfertigen.
2.Da steht überhaupt nichts von Papieren...auch nicht wie das gehandhabt wird wenn einer vorsätzlich nicht mitmacht.
Die vertragschließenden Staaten werden den Flüchtlingen beim Wechsel des Aufenthaltsorts keine Beschränkungen auferlegen, außer denen, die notwendig sind; diese Beschränkungen werden jedoch nur solange Anwendung finden, bis die Rechtsstellung dieser Flüchtlinge im Aufnahmeland geregelt oder es ihnen gelungen ist, in einem anderen Land Aufnahme zu erhalten. Die vertragschließenden Staaten werden diesen Flüchtlingen eine angemessene Frist sowie alle notwendigen Erleichterungen zur Aufnahme in einem anderen Land gewähren.
Es geht in deinem Paragraphen um Grenzübertritt und Residenzpflicht.
Was ist "theoretisch strafbar"? Moralischer deutscher Gummiparagraph?