Abahatschi schrieb:...haben Gerichte festgelegt und nicht die widersprüchliche Presse.
Der Mann hat offenbar keine Haftstrafe abgesessen.
Abahatschi schrieb:Ein weiteres Märchen, das Wort Intensivtäter ist in den Gesetzen nicht zu finden und es dürfte nicht festgelegt sein wieviele Straftaten man haben muss damit man als Intensivtäter gilt, aber sicherlich mehr als Eine.
"Märchen"? Ich schrieb, dass hier im Thread ein User daraus den "Intensivtäter" machte, Du kannst es nachlesen. Das als Beispiel dafür, auf wie unsachlicher Ebene die Diskussion geführt wird.
Abahatschi schrieb:im Fall Bivsi (um mal einen bekannteren Fall zu nennen) war es in den 19 Jahre der Lüge ungewiss wie es ausgeht.
Und in wie fern sind die Fälle vergleichbar? Die Familie lebte in der eigenen Wohnung, der Mann hatte Arbeit und zahlte Steuern, das Kind ging zur Schule und spricht fließend Deutsch.
Abahatschi schrieb:Die Gerichte und Behörden haben sich genau dieser Frage gestellt und eine Antwort gefunden.
... nach 5 Jahren und nachdem zuvor Gerichte keine Antwort fanden, dann die Behörde die Duldung noch verlängerte.
Photographer73 schrieb:Bei schwerer Körperverletzung, Mord, Vergewaltigung, Kindesmissbrauch oä liegen die Dinge allerdings anders. Und in solchen Fällen zerbreche mir dann auch nicht den Kopf darüber, wie sich die Situation im Heimatland für den Abgeschobenen darstellt.
Bei solchen Straftaten hat der Täter die Haft erstmal in Deutschland abzusitzen.
Nach einer Haft wird meist umgehend abgeschoben, außer es würde im Heimatland aus anderen Gründen eine Todesstrafe oder ähnliches drohen.
Abahatschi schrieb:es war an die User gerichtet die einerseits DE als bestes Land für Flüchtlinge darstellen...und gleichzeitig als ausländerfeindliches Drittes Reich.
Also an keinen Anwesenden.
:note:Abahatschi schrieb: Die Argumentation ist einfach: "alle" her (wohin sonst)
Erstens wollen nicht alle hierher.
Zweitens schaffen es nicht alle hierher.
Drittens dürfen nicht alle bleiben.
Viertens wollen viele wieder weg, wenn es die Situation im Heimatland zulässt.
Fünftens ist "hier" für einige Diskutierende "Europa", und nicht nur "Deutschland".
....
Abahatschi schrieb:und wenn sie da sind gehören sie gegen Staat und der schikanierenden Bevölkerung unterstützt und drüber gestellt
Sie gehören in der Wahrnehmung ihrer Rechte und ihres Einzelschicksales unterstützt, was sie damit "über die Bevölkerung stellen" würde oder sich "gegen den Staat" richtet, das fragt sich.
Abahatschi schrieb:Das impliziere ich, soweit meine Wahrnehmung.
Also diskutieren wir nicht über das Asylrecht und einzelne konkrete Fälle und Argumente, sondern Deine Wahrnehmung. Vielleicht sollte man einen neuen Thread aufmachen, bevor hier wegen "off-topic" gelöscht wird?
Abahatschi schrieb:Und dann ? Wenn man Recht hat gewinnt man trotzdem?
Und wie soll man das wissen und darauf vertrauen, wenn man 5 Jahre im Ungewissen gelassen wird?
Damit sind wir immerhin beim Threadtitel und der Frage, ob das Asylrecht geändert werden muss... oder ob nur die Durchführung geändert werden muss, weil das Gesetz an sich schon alle Grundlagen liefert.
Andere Verfahren müssen nach überlanger Dauer eingestellt werden, selbst wenn es sich um gravierende Straftaten handelt. Im Asylrecht scheint das nicht zu gelten... warum eigentlich?
Und warum werden Leute, die gegen einen Abschiebebescheid klagen, immer wieder so dargestellt, als würden sie damit einen Betrug begehen?