Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
03.08.2018 um 20:08@R4z0r
Dann wäre Asylbewerber ein passender Ausdruck, wenn man sich schon nicht herablässt Flüchtling zu schreiben. "Flüchtling" impliziert, dass die meisten (andernfalls würde man nicht "Flüchtling" schreiben sondern Flüchtling) kein Recht bzw. keinen Anspruch auf Anerkennung haben, obwohl das Verfahren noch längst nicht ab geschlossen ist, ist von daher vorverurteilend, ausschließend, diskriminierend und rassistisch.
Dann wäre Asylbewerber ein passender Ausdruck, wenn man sich schon nicht herablässt Flüchtling zu schreiben. "Flüchtling" impliziert, dass die meisten (andernfalls würde man nicht "Flüchtling" schreiben sondern Flüchtling) kein Recht bzw. keinen Anspruch auf Anerkennung haben, obwohl das Verfahren noch längst nicht ab geschlossen ist, ist von daher vorverurteilend, ausschließend, diskriminierend und rassistisch.