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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.07.2017 um 15:27
Zitat von RosaBlockRosaBlock schrieb:  

Sein Antrag wurde nicht angenommen.
dafür hätte ich gern eine Quelle!

vielleicht ist mir dieser Fakt entgangen, allerdings:

ich las, dass er im Mai 2015 einen Asylantrag gestellt hat, der Ende 2016 abgelehnt wurde.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.07.2017 um 15:37
Zitat von lawinelawine schrieb:zur Zeit der Einreise des Täters von HH hatten die Dublinvorschriften volle Gültigkeit und ihre Anwendung war nicht von einem Verteilerschlüssel oder sonstwas abhängig.
Du irrst. "Dublin 3" ist nur in Verbindung mit einem Verteilerschlüssel gedacht, der aber von den EU-Staaten missachtet wird. Das führte, in Verbindung mit der "Flüchtlingskrise" von 2015, zu katastrophalen Verfahrensproblemen, so dass man sich proforma darauf geeinigt hat, Flüchtlinge, die Asylantrag stellen, nicht wieder in ein "sicheres Drittland", das sie bei ihrer Flucht passierten, ohne einen Antrag zu stellen, zurückzuschicken, zumal das innerhalb von 3 Monaten hätte erfolgen müssen.
Wikipedia: Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin III)
Zitat von lawinelawine schrieb:die Einreise erfolgte
im März aus dem sicheren Drittstaat NORWEGEN.
Und  jetzt haben wir Juli, so dass selbst nach "Dublin 3" eine Rückführung nach Norwegen unzulässig ist.
Zitat von lawinelawine schrieb:mit sowas kann man zwar versuchen, die Diskussion zur mangelnden Umsetzung des Asylrechts zu torpedieren, aber alle Trollerei nutzt nichts.
Wenn du das doch endlich einmal beherzigen würdest!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.07.2017 um 15:54
@lawine
Hamburg  - Der mutmaßliche Messer-Angreifer von Hamburg war nach Behördenangaben ein abgelehnter Asylbewerber und hätte demnächst ausreisen sollen.

Quelle:  Der zeit.de-Link, den du hier gepostet hast.

Und du hast doch selbst geschrieben, dass der Antrag nicht angenommen wurde ....


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.07.2017 um 16:04
@lawine
Ich glaube jetzt habe ich dich verstanden. Möchtest du, dass so ein Antrag gar nicht erst bearbeitet wird?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.07.2017 um 16:04
@RosaBlock

wenn ein Asylantrag abgelehnt wurde, Monate nach der Asylantragstellung, muss er ja wohl angenommen/im Sine von ENTGEGENgenommen  worden sein.
er hätte hier  aber gar keinen Antrag stellen dürfen!! (edit: es geht nicht ums Bearbeiten, sondern ums Stellen)
Zitat von lawinelawine schrieb:Wenn ein Ausländer bereits einen anderen Staat erreicht hat, in dem er gleichfalls Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten kann, ist ihm die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bereits an der Grenze zu verweigern. Denn wer aus einem "sicheren Drittstaat" einreist, kann sich nicht mehr auf das Grundrecht auf Asyl berufen (§ 26a AsylVfG).
"Sichere Drittstaaten" sind nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften sowie weitere europäische Staaten, in denen die Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Menschenrechtskonvention sichergestellt ist. Dies sind: Norwegen und die Schweiz.
https://www.bamf.de/DE/Service/Left/Glossary/_function/glossar.html?lv3=1504418&lv2=1364198 (Archiv-Version vom 10.09.2017)


hier wurden -- weit vor der sog. Flüchtlingskrise --  verfassungsrechtliche Vorgaben ignoriert!!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.07.2017 um 16:17
@Realo


genau, die eurodac-datei ....
Zitat von RealoRealo schrieb:Du irrst. "Dublin 3" ist nur in Verbindung mit einem Verteilerschlüssel gedacht, der aber von den EU-Staaten missachtet wird. Das führte, in Verbindung mit der "Flüchtlingskrise" von 2015, zu katastrophalen Verfahrensproblemen, so dass man sich proforma darauf geeinigt hat, Flüchtlinge, die Asylantrag stellen, nicht wieder in ein "sicheres Drittland", das sie bei ihrer Flucht passierten, ohne einen Antrag zu stellen, zurückzuschicken...

woran meinst du zu erkennen, dass Norwegen im März 2015 ein überfordertes sicheres Drittland war???


oder liest du gar nicht worum es geht :(
Bereits in der Debatte um die Reform der Dublin-II-Verordnung war darauf hingewiesen worden, dass im Fall einer Überlastung des Asylsystems eines Mitgliedstaates die Überstellung von Flüchtlingen dorthin problematisch würde. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, in Fällen einer Überlastung des zuständigen Mitgliedstaates die Überstellung von Schutzsuchenden in diesen Staat auszusetzen.
Norwegen ist nicht mal EU Mitglied, aber egal
es beteiligt sich an Dublin III

aus deinem LINK ist klar ersichtlich,, ab WANN es um Verteilungsquoten ging:
Nachdem Deutschland eines der Hauptzufluchtländer wurde und die Flüchtlingszahlen dort stark zunahmen, erhob der deutsche Innenminister – ohne das Dublin-Verfahren als solches in Frage zu stellen – im April 2015 die Forderung nach europaweiten Standards bei der Unterbringung von Flüchtlingen, einer Angleichung der Anerkennungsquoten, „politisch verabredeten Kriterien zur Rückführung“ sowie nach einer gerechteren Verteilung der Asylbewerber in Europa.[10] Im August 2015 wurde die Forderung nach einer angemessenen Aufnahme und gerechten Verteilung der Flüchtlinge in Europa wiederholt.
der Täter aber reiste im MÄRZ 2015 ein.

klingelts jetzt endlich?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.07.2017 um 16:47
@lawine
Achso, ja dann habe ich dich jetzt richtig verstanden.
Zitat von lawinelawine schrieb:verfassungsrechtliche Vorgaben ignoriert!!
Da verwechselst du etwas.  Die Person verstößt gegen das Asylgesetz, nicht gegen ein Verfassungsgesetz.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.07.2017 um 16:52
Zitat von RosaBlockRosaBlock schrieb:Die Person verstößt gegen das Asylgesetz, nicht gegen ein Verfassungsgesetz.
ich schrieb:
Zitat von lawinelawine schrieb:Deutschland hat tolle GEsetze, setzt sie aber nicht oder mangelhaft um.
so werden die gEsetze letztlich ausgehebelt und verkommen zu Makulatur.
Wer zur Umsetzung von GEsetzen verpflichtet ist (zB BaMF) , diese Gesetze aber  nicht konsequent anwendet, (warum auch immer) verstößt gegen das Asylgesetz resp. gegen verfassungsrechtliche Vorgaben. NICHT der Asylbewerber.
der verstößt vielleicht gegen andere Vorgaben

vielleicht lag der Antrag länger als 3 Monte unbearbeitet rum. vielleicht gabs keinen eurodac Treffer....

daher kann man nur sagen:
wir haben tolle Gesetze, bei der Umsetzung mangelt es


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.07.2017 um 17:48
Wird jetzt schon wieder "Dublin" ist ungerecht und nutzt nur Deutschland? Dieser Käse ist echt unerträglich:

a) wenn man auf die Landkarte schaut sind folgende Länder der EU "abgeschottet",(bei den aktuellen Fluchtwegen mindestens): GB (noch ein bißchen), Irland, Belgien, Holland, Luxemburg, Deutschland, Dänemark, Schweden, Tschechien, Österreich, Schweiz*, Island*, Norwegen*. Bedingt, mit Grenzen zu bösen Feinden: Finnland, Estland, Lithuania, Lettland, Ungarn, Rumänien, Slowakei, Slowenien.

Und was machen Selektivhumanisten daraus: es nützt nur Deutschland! Bravo!

b) das Verfahren ist ja so dermaßen schlecht dass es diese Woche vom Europäischen Gerichtshof bestätigt wurde.
https://www.welt.de/politik/video167052489/Europaeischer-Gerichtshof-bestaetigt-Dublin-Asylregeln.html

Man darf unzufrieden sein, aber wie lange soll die Kritik noch anhalten? Wie oft wird dieser Punkt als Diskussionsablenkung noch eingeworfen? Man ruft immer nach Rechtsstaatlichkeit...aber das bitte nicht vergessen:
Demokratie bedeutet das Votum der Mehrheit und die Grundsatzurteilen zu akzeptieren!


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Bauli ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.07.2017 um 18:04
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Oh im Bauwesen finden wir gar nicht so viele Konzerne.
Ich meinte Konzerne allgemein und hatte damit die Hoffnung verbunden, das die Baukosten sinken, weil dann nicht mehr soviel Geld zum Bauen da ist und sich die Preise anpassen würden, wegen der Entlassungswellen. Nichts weiter.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.07.2017 um 18:48
@lawine
Ich bin noch immer nicht überzeugt, dass unserer Gesetze so toll sind.  So halte ich den von dir Zitierten Paragraphen für höchst unsinnig.  
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Demokratie bedeutet das Votum der Mehrheit und die Grundsatzurteilen zu akzeptieren!
Nein, da hast du einen sehr wichtigen Teil der Demokratie vergessen:  Der Schutz von Minderheiten, Schwachen und die Wahrung von Menschenrechten.  Eine Demokratie, in der die Mehrheit eine Minderheit ausschließen kann, ist keine Demokratie.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.07.2017 um 18:55
@RosaBlock
Ich habe nichts vergessen - in Bezug auf diese Diskussion ist es irrelevant, so gesehen ist jeder Individuum eine Minderheit.

Wieso lenkst Du ab? - die Richter (bestimmt Idioten oder??) vom Europäischen Gerichtshof haben Dublin bestätigt. Leb damit oder lass es bleiben.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.07.2017 um 19:01
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:die Richter (bestimmt Idioten oder??) vom Europäischen Gerichtshof haben Dublin bestätigt.
Dazu gehört aber auch Teil 2, den ihr gerne verschweigt, die Umsetzung in die praktische Politik, sprich die Verteilung der in Italien, Griechenland und anderswo festsitzenden Flüchtlinge nach Verteilerschlüssel auf die EU-Staaten. Da ist dann eigentlich eine Untätigkeitsklage dringend notwendig.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.07.2017 um 19:02
Der Messerstecher von Barmbek scheint schon ganz schön rumgekommen zu sein.
Eher ein Heimatloser, als ein Flüchtling.
Wie man so hört, wurde sein gestellter Asylantrag abgelehnt und er sollte ausgewiesen werden. Das funktionierte bisher nicht, weil die entsprechenden Papiere fehlten. Bürokratische Gründe also.
Weiterhin war der Mann den Behörden als so genannter ,,Gefährder" und Islamist bekannt, außerdem als jemand mit psychischen Problemen.
Ein Mitbewohner sagte, dass er häufig Rauschmittel konsumierte und man das berüchtigte ,,Allahu akbar" aus seinem Zimmer schallen hören konnte.

Die Tat im Supermarkt erscheint mir eher wie ein spontaner Amoklauf, als eine geplante Tat. Das ist aber nur mein bisheriger Eindruck.
Er brachte die Tatwaffe ja nichtmal mit, sondern nahm sie wohl einfach aus einer Verpackung im Geschäft und legte dann los.

Gegewärtig würde ich da nicht als Anschlag betrachten, sondern als Amoklauf.

Unter diesen Umständen sollte es auch nicht besonders gewertet werden, dass er ein abgelehnter Asylbewerber bzw. Ausländer gewesen ist.
Denn Tatsache ist nunmal, dass solche Amokläufe jederzeit und überall geschehen können. Das ist eine Gefahr, die man im Alltag normalerweise gar nicht auf dem Schirm hat, aber es ist so.

Die einzige Frage ist, ob man polizeibekannte, als ,,Gefährder" eingestufte Auszuweisende nicht in Abschiebehaft nehmen sollte.
Aber wieviel zusätzliche Sicherheit würde das bringen? Eher geringe. Wie gesagt, passieren können solche Taten völlig unabhängig von Herkunft, Nationalität, Glauben und Ethnie, wenn es Amokläufe sind. Kurzschlussreaktionen, etwas knallt durch.

Ob es wirklich ein Anschlag war, muss sich noch herausstellen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.07.2017 um 19:03
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:oder lass es bleiben.
Genau das werde ich tun. Wenn man in einem Thread mit dem Titel Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden? diskutiert, dann ist es blödsinnig mit der aktuellen Gesetzeslage als Totschlagargument zu kommen. Der Thread heißt schließlich nicht Asylgesetzgebung: Leb damit oder lass es bleiben.

Dazu kommt, dass nicht ich den Bezug auf dieses Gesetz hergestellt habe, sondern @lawine. Das Derailing mit der Demokratie kam von dir.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.07.2017 um 19:04
@Realo
Du wurdest schon mehrmals darauf hingewiesen dass Italien keine Flüchtlinge schickt = Nebelkerze - was erwartest Du, soll ich mit meinem 7 Sitzer runter fahren?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.07.2017 um 19:05
@RosaBlock
Jetzt sei nicht beleidigt - aus Demokratiesicht würde ich es schon gerne sehen wie Du ein Urteil des EU Gerichtshofes kippst.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.07.2017 um 19:11
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:aus Demokratiesicht würde ich es schon gerne sehen wie Du ein Urteil des EU Gerichtshofes kippst.
Meinst du das gerade ernst?  Sorry, aber das hier ist ein Diskussionsforum.  Niemand hier erhebt den Anspruch, dass das was hier ausdiskutiert wird, morgen im Bundestag besprochen wird.  Außerdem lenkst du schon wieder ab (das erste mal war die Finte mit der aktuellen Gesetzeslage).

Also?  Hast du auch ein konstrukives Argument, warum die Last der Flüchtlingskriese nur auf die Randstaaten und nicht auf alle EU-Staaten verteilt werden sollte?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.07.2017 um 19:17
Zitat von RosaBlockRosaBlock schrieb:Hast du auch ein konstrukives Argument, warum die Last der Flüchtlingskriese nur auf die Randstaaten und nicht auf alle EU-Staaten verteilt werden sollte?
Weil es das Gesetz, die Abkommen und die Urteile vorgeben! Ich meine es nicht böse, aber nimm es doch zu Kenntnis. Alles andere ist freiwilig und solange die Finanzierung und Integration nicht klar ist, bin ich dagegen. Keine Experimente!


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.07.2017 um 19:25
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb: Nebelkerze
Langsam reichts mir. Du solltest dich erst mal kundig machen. Ein Abkommen, das aus 2 ineinander greifenden Teilen besteht, muss entweder ganz umgesetzt werden oder gar nicht, aber nciht den Teil, der dir passt, und den anderen, der dir nicht passt, nicht.

Ich werde ab sofort nur noch auf redliche Argumente eingehen und nicht auf so dumme Fallenversuche aus einer bestimmten Richtung, der die ganzen Flüchtlinge generell nicht passen..


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