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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.07.2017 um 21:50
Zitat von RosaBlockRosaBlock schrieb:Anscheinend ist unser Staat einfach nur nett.
Ja, das ist er, leider nur gleichzeitig blöd - aber dann müsste ich alles wiederholen.
Zitat von RosaBlockRosaBlock schrieb:Ich argumentiere nicht mit dem Status Quo; ich fechte ihn an.
Und wie machst Du das? was unternimmst Du aktiv außer hier zu schreiben und zu fragen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.07.2017 um 21:54
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Und wie machst Du das? was unternimmst Du aktiv außer hier zu schreiben und zu fragen?
wieder das "ich ersticke jegliche Diskussion im Keime" Argument? Was hat eine Diskussion über ein Thema damit zu tun, was man macht? Warum muss man sich rechtfertigen? Und wer bist Du, überhaupt so eine Frage zustellen? Soll ich die Dir jetzt auch in jedem thread, in dem Du Deine Meinung vertrittst, stellen? Es wird ja immer schlimmer hier.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.07.2017 um 21:55
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Und wie machst Du das?
Ach es gibt viele Wege dafür. Einige sind parlamentarisch, andere nicht.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:was unternimmst Du aktiv außer hier zu schreiben und zu fragen?
Ich nutze das Forum nur, um meine eigene Meinung auf den Prüfstand zu stellen. Dafür sind Diskussionen schließlich da (ich weiß, sehr egoistisch von mir).


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.07.2017 um 22:01
@RosaBlock
Und schon wieder drehen wir uns im Kreis - ich sagte doch EUGH Gerichtsurteil kippen.
Ich wollte Dir nicht das Forum verbieten, kann ich gar nicht und würde es auch dann nicht :)...ich wollte wissen was Du außerhalb machst, hier hilft es halt nicht viel für diese Sache zu kämpfen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.07.2017 um 22:13
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ich wollte Dir nicht das Forum verbieten

ich schrieb doch: leb damit.


Achso, das ist eine versteckte Motivation weiterzudistkutieren. Jetzt habe ich dich verstanden.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:hier hilft es halt nicht viel für diese Sache zu kämpfen.
Ich wollte eigentlich nicht daruf eingehen, aber da du schon wieder mit diesem Argument kommst, kann ich es mir nicht verkneifen:

Was machst du denn dagegen, dass Deutschland sich nicht an die Vorgaben gehalten hat und trotzdem Flüchtlinge aufgenommen hat? Wie willst du dagegen vorgehen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.07.2017 um 22:16
Kann der userbezogene Unsinn mal eingestellt werden?

Kein Mensch muss sich mit seinem/ihrem Privatleben vor irgendwelchen Avataren in einem Forum rechtfertigen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.07.2017 um 22:18
Zitat von RealoRealo schrieb: "Dublin 3" ist nur in Verbindung mit einem Verteilerschlüssel gedacht, der aber von den EU-Staaten missachtet wird
falsch. und wird auch durch Wiederholung nicht richtig
Zitat von RealoRealo schrieb:"Dublin 3" ist nur in Verbindung mit einem Verteilerschlüssel gedacht, der aber von den EU-Staaten missachtet wird. Das führte, in Verbindung mit der "Flüchtlingskrise" von 2015, zu katastrophalen Verfahrensproblemen, so dass man sich proforma darauf geeinigt hat, Flüchtlinge, die Asylantrag stellen, nicht wieder in ein "sicheres Drittland", das sie bei ihrer Flucht passierten, ohne einen Antrag zu stellen, zurückzuschicken, zumal das innerhalb von 3 Monaten hätte erfolgen müssen.
in dem ganzen Absatz stecken zu viele Fehler, um es aufzudröseln.
Richtig ist: ein Land hat nur 3 Monate Zeit, um einen Asylbewerber aus einem sicheren EU -Land (sowie Schweiz und Norwegen) zurückzuschicken (also ich glaub das Datum der Antragstellung auf Rückübernahme zählt; ich bin kein Jurist
Zitat von RealoRealo schrieb: jetzt haben wir Juli, so dass selbst nach "Dublin 3" eine Rückführung nach Norwegen unzulässig ist.
das ist korrekt.


ich hatte dazu heute einen längeren Artikel eingestellt, wie sich die Ereignisse in Ungarn, Österreich und Deutschland im Sommer/Früherbst 2015 entwickelten.

VERAHRENSFehler waren da nicht das Hauptproblem.


************
Dublin 3 ist Sommer 2013 in Kraft getreten, das 2te von dem du sprichst, wesentlich später.
@insideman
richtig.
die Dublinverordnung war auch nie außer Kraft. Sie sieht vor, dass ein Land, obwohl nicht zuständig, Asylbewerber freiwillig aus einem anderen, eigentl zuständigen Land übernehmen kann.

Mitte September 2015 *wurde die Verteilung von urspünglich 120.000 Menschen aus den hauptsächl betroffenen Ländern Ungarn, Griechenland und Italien nach Quoten beschlossen.  Ungarn hat auf die Umverteilung von 54.000 Asylbewerbern im eigenen Land verzichtet, muss aber dennoch seinen Anteil ander Quote erfüllen. Für Österreich war die Quote ür 12 Monate ausgesetzt. GB beteiligt sich nicht an der Umverteilung und Dänemark auch nicht

beim Türkeideal taucht die Zahl 54.000 wieder auf - als zusätzliches Kontingent an Asylbewerbern, die nach der beschlossenen Quote zu verteilen sind
Der Beschluss war ein Mehrheitsbeschluss, er wurde nicht einstimmig getroffen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.07.2017 um 22:24
bislang konnte mir niemand die Sonderrolle Dänemarks schlüssig erklären,
Weiß jemand mehr?
Die Zahlen seien von den EU-Staaten im Rat aber auf freiwilliger Basis angenommen worden. "Die Verteilungsschlüssel, wie sie die EU-Kommission vorgeschlagen hatte - die berühmten Quoten - stehen nicht länger im Rechtstext", sagte Asselborn.
man nennt es auch Koalition der Freiwilligen.

http://www.spiegel.de/politik/ausland/europaeische-union-einigt-sich-auf-verteilung-von-120-000-fluechtlingen-a-1054244.html

festgeschriebene Quoten gibt es in der Dublin III Verordnung nicht!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.07.2017 um 22:45
@lawine
das hat meines Wissens mit dem Vertrag von Maastricht zu tun, da gab es Ausnahmeregeln für Dänemark


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.07.2017 um 23:01
@Tussinelda
meinst du das hier:
Das Memorandum nannte vier Ausnahmen von der vollen Integration in einer
Europäischen Union: erstens die Ablehnung einer gemeinsamen Unionsbürger-
schaft,
die mehr als alles andere ein Symbol der dänischen Skepsis gegenüber dem
europäischen Föderalismus war, zweitens die Ablehnung einer dänischen Teil-
nahme an der dritten Stufe der Währungsunion
und drittens den Verzicht auf
eine Beteiligung an einer gemeinsamen Verteidigungspolitik
. Diese Klausel
reflektierte im besonderen die Gegnerschaft der dänischen Linken gegenüber der
WEU. Schließlich sprach sich das Memorandum gegen die Übertragung nationa-
ler Souveränität in den Bereichen Justiz und Inneres aus
. Insgesamt zielte es auf
eine teilweise Ablehnung des Maastrichter Vertrages. Wörtlich heißt es: "Die
Ziele der Union wie sie in den gemeinsamen Richtlinien genannt sind, werden für
Dänemark in den oben erwähnten Punkten nicht angewendet".
http://wissen-europa.de/fileadmin/user_upload/website/Artikel/Artikel%201992-93/Daenemark.pdf

dann wäre der letzt Punkt (Inneres) ausschlaggebend?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.07.2017 um 23:05
@lawine
ich denke ja, die Dänen haben ja immer Volksabstimmungen......und auf diese wurde und wird eben Rücksicht genommen


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.07.2017 um 23:11
Das ist sicher auch interessant:
https://www.welt.de/politik/ausland/article165339156/Massenzuwanderung-setzt-Asylregeln-ausser-Kraft.html
Dublin-Regeln gelten nicht: Deutschland kann einem Gutachten zufolge die Aufnahme Hunderttausender Flüchtlinge nicht auf die Staaten abwälzen, in denen die Flüchtenden erstmals EU-Boden betreten haben.
....
Ein „illegaler Grenzübertritt“ im Sinne der Dublin-III-Verordnung liege nicht vor, wenn Mitgliedstaaten an den EU-Außengrenzen den Flüchtlingen gestattet hätten, in ihr Land einzureisen und es zu durchqueren.
das passt ja in die momentane Diskussion.....


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.07.2017 um 23:23
@Tussinelda
nein, das passt überhaupt nicht.
das EuGH Urteil ist anderslautend, als du hier zeigen möchtest.
Zitat:
Es waren Hunderttausende Flüchtlinge, die sich 2015 und 2016 auf den Weg nach Europa machten. Einige EU-Staaten gerieten an die Belastungsgrenze, was deren Aufnahme betraf. Doch auch eine solche Ausnahmesituation setzt die Asylregelungen aus Sicht des EuGH nicht außer Kraft.

Wer in der EU Asyl beantragen will, muss das in dem Mitgliedsstaat tun, in den er als erstes einreist. Dieses Land ist für die Bearbeitung des Antrags zuständig. Grob zusammengefasst, ist das der Grundsatz des sogenannten Dublin-III-Abkommens, einem der Grundpfeiler der Asylregelungen innerhalb der EU.
dies galt und gilt unverändert!!
Auch wenn ein Staat aus humanitären Gründen die Einreise oder das Durchqueren des eigenen Staatsgebiets erlaube, entbinde ihn das nicht von seiner Zuständigkeit für die Asylanträge. Die Einreise der Flüchtlinge nach Slowenien und Österreich war also nicht mit EU-Recht vereinbar.
richtig ist - und davon wurde Gebracuh gemacht, dass es innerhalb der Dublinverodrnung einen Passus gibt, der eigentl nicht zuständigen Ländern die Möglichkeit gibt, Asylbewerber aufzunehmen und das Asylverfahren durchzuführen.
ein EU-Mitglied auf einen Schlupfwinkel in der Dublin-Verordnung zurückgreifen: Eine Ausnahmeregelung der Vorschrift besage nämlich, dass ein EU-Staat vom sogenannten Selbsteintrittsrecht Gebrauch machen könne. Der Staat könne sozusagen für einen anderen einspringen, was die verpflichtende Bearbeitung von Asylanträgen angeht.
irgendwo in den Tiefen des Threades (oder einer anderen Diskussion bei allmy) hatte ich das schon mal eingestellt. ist aber schon sehr lange her, dass es diesen Passus gibt und Merkel/Deutschland davon Gebracuh machten

Heißt: Entlastung ist auf freiwilliger Basis ist möglich, setzt Dublin III aber nicht außer Kraft!
Durchwinken verstößt gegen Dublin III

siehe https://www.tagesschau.de/ausland/asyl-eugh-dublin-101.html

edit: das Gericht ist dem Gutachten NICHT gefolgt
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Deutschland kann einem Gutachten zufolge die Aufnahme Hunderttausender Flüchtlinge nicht auf die Staaten abwälzen, in denen die Flüchtenden erstmals EU-Boden betreten haben.
...
weil die 3 Monaatsfrist längst verstrichen ist; war auch nicht beabsichtigt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

31.07.2017 um 00:35
@Tussinelda

habs gefunden. schon imJanuar 2016 habe ich auf den Artikel 17 der Dublin III Verordnung verwiesen

Ermessensklauseln
(1) Abweichend von Artikel 3 Absatz 1 kann jeder Mitgliedstaat beschließen, einen bei ihm von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen gestellten Antrag auf internationalen
Schutz zu prüfen, auch wenn er nach den in dieser Verordnung festgelegten Kriterien nicht für die Prüfung zuständig ist.
Der Mitgliedstaat, der gemäß diesem Absatz beschließt, einen Antrag auf internationalen Schutz zu prüfen, wird dadurch zum zuständigen Mitgliedstaat und übernimmt die mit dieser Zuständigkeit einhergehenden Verpflichtungen. Er unterrichtet gegebenenfalls über das elektronische Kommunikationsnetz DubliNet, das gemäß Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1560/2003 eingerichtet worden ist, den zuvor zuständigen Mitgliedstaat, den Mitgliedstaat, der ein Verfahren zur Bestimmung des zu ständigen Mitgliedstaats durchführt, oder den Mitgliedstaat, an den ein Aufnahme- oder Wiederaufnahmegesuch gerichtet

http://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:bcdab7ae-dc9e-11e2-bfa7-01aa75ed71a1.0004.01/DOC_1&format=PDF

@insideman
vielleicht auch für dich interessant.
Quoten, wie von realo behauptet, stehen darin nicht ;)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

31.07.2017 um 00:37
@lawine
was will ich denn zeigen? Ich habe hier nur ein Gutachten verlinkt, welches zur derzeitigen Diskussion passt, ich habe weder behauptet, dass diesem gefolgt wurde, noch werden müsste, was reagierst Du immer so völlig überzogen? Es verdeutlicht nur, dass es durchaus unterschiedliche Sichtweisen geben kann. Also - zum wiederholten Male - unterstelle mir nichts. Danke. Ich kenne die Verirdnungen, auch die Urteile.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

31.07.2017 um 01:10
@Tussinelda
nach dem EuGH Urteil gibt es eine rechtl bindende Sichtweise.

die Überschrift - Massenzuwanderung setzt Asylregeln außer Kraft - ist irreführend.

dass Merkel einen Rechtsbruch begangen habe oder das Dublin III außer Kraft gesetzt wurde, hält sich hartnäckig .

ich will dir gar nichts unterstellen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

31.07.2017 um 01:12
@lawine
man liest ja auch nicht nur die Überschrift, die dienen ja nur dazu, dass der Artikel gelesen wird


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

31.07.2017 um 09:38
@lawine

Mutti hält es da wie Richard Nixon, man muss das Zitat nur leich umändern:

"Ich sage, wenn es die Bundeskanzlerin tut, ist es nicht illegal!"

Dublin 3 und die Asylparagraphen im deutschen Gesetz gelten für Mutti nicht.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Dublin-Regeln gelten nicht: Deutschland kann einem Gutachten zufolge die Aufnahme Hunderttausender Flüchtlinge nicht auf die Staaten abwälzen, in denen die Flüchtenden erstmals EU-Boden betreten haben.
Bedeutet im Klartext: Dublin 3 ist lediglich eine grobe Richtlinie, aber wenn man keinen Bock hat, muss man sich nicht daran halten.
Ist in etwa wie die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

31.07.2017 um 10:39
@Deep_Throat_V2
die Aussagen aus dem Video kannst du vergessen, das Gutachten kannst du vergessen.

das höchstrichterliche Urteil des EuGH stützt sich NICHT auf das Gutachten und damit ist die Aussage, die in dem von @Tussinelda verlinkten Beitrag gemacht wird (zeitl. vor dem Urteil) :
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Dublin-Regeln gelten nicht: Deutschland kann einem Gutachten zufolge die Aufnahme Hunderttausender Flüchtlinge nicht auf die Staaten abwälzen, in denen die Flüchtenden erstmals EU-Boden betreten haben.
falsch.

Die Dublinverordnung III gilt und galt uneingeschränkt.

u.a Deutschland hat von der Ermessensklausel Gebrauch gemacht - und das wurde irgendwannn in 2015 auch so kommuniziert. Nur interessiert hats Niemanden :(
Zitat von Deep_Throat_V2Deep_Throat_V2 schrieb:"Ich sage, wenn es die Bundeskanzlerin tut, ist es nicht illegal!"

Dublin 3 und die Asylparagraphen im deutschen Gesetz gelten für Mutti nicht.
falsch.
siehe den weiter oben verlinkten Text des Abkommens und den Artikel 17
ich habs eingestellt, damit die Legendenbildung vielleicht mal aufhört.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

31.07.2017 um 10:44
@lawine
Dein neues Lieblingswort "Legendenbildung" ist unangebracht...niemand bildet Legenden, es sind lediglich Missverständnisse, bzw. Artikel, die falsch interpretiert werden (von Dir unter anderem auch, da ja offenbar nur die Überschrift zählt). Das ist alles. Wer Artikel und links liest, der weiß, worum es geht, wer dies nicht tut, dem ist es sowieso egal. Legendenbildung ist etwas anderes.


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