Realo schrieb: "Dublin 3" ist nur in Verbindung mit einem Verteilerschlüssel gedacht, der aber von den EU-Staaten missachtet wird
falsch. und wird auch durch Wiederholung nicht richtig
Realo schrieb:"Dublin 3" ist nur in Verbindung mit einem Verteilerschlüssel gedacht, der aber von den EU-Staaten missachtet wird. Das führte, in Verbindung mit der "Flüchtlingskrise" von 2015, zu katastrophalen Verfahrensproblemen, so dass man sich proforma darauf geeinigt hat, Flüchtlinge, die Asylantrag stellen, nicht wieder in ein "sicheres Drittland", das sie bei ihrer Flucht passierten, ohne einen Antrag zu stellen, zurückzuschicken, zumal das innerhalb von 3 Monaten hätte erfolgen müssen.
in dem ganzen Absatz stecken zu viele Fehler, um es aufzudröseln.
Richtig ist: ein Land hat nur 3 Monate Zeit, um einen Asylbewerber aus einem sicheren EU -Land (sowie Schweiz und Norwegen) zurückzuschicken (also ich glaub das Datum der Antragstellung auf Rückübernahme zählt; ich bin kein Jurist
Realo schrieb: jetzt haben wir Juli, so dass selbst nach "Dublin 3" eine Rückführung nach Norwegen unzulässig ist.
das ist korrekt.
ich hatte dazu heute einen längeren Artikel eingestellt, wie sich die Ereignisse in Ungarn, Österreich und Deutschland im Sommer/Früherbst 2015 entwickelten.
VERAHRENSFehler waren da nicht das Hauptproblem.
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Dublin 3 ist Sommer 2013 in Kraft getreten, das 2te von dem du sprichst, wesentlich später.
@insideman richtig.
die Dublinverordnung war auch nie außer Kraft. Sie sieht vor, dass ein Land, obwohl nicht zuständig, Asylbewerber freiwillig aus einem anderen, eigentl zuständigen Land übernehmen kann.
Mitte September 2015 *wurde die Verteilung von urspünglich 120.000 Menschen aus den hauptsächl betroffenen Ländern Ungarn, Griechenland und Italien nach Quoten beschlossen. Ungarn hat auf die Umverteilung von 54.000 Asylbewerbern im eigenen Land verzichtet, muss aber dennoch seinen Anteil ander Quote erfüllen. Für Österreich war die Quote ür 12 Monate ausgesetzt. GB beteiligt sich nicht an der Umverteilung und Dänemark auch nicht
beim Türkeideal taucht die Zahl 54.000 wieder auf - als zusätzliches Kontingent an Asylbewerbern, die nach der beschlossenen Quote zu verteilen sind
Der Beschluss war ein Mehrheitsbeschluss, er wurde nicht einstimmig getroffen.