Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
31.07.2017 um 19:13@Abahatschi
Ich stimme deinem Punkt drei auch zu, weil der Sinn von Wohlverhalten wieder deutlicher werden sollte.
Ich hab gestern mit einem Flüchtling aus Georgien gesprochen. Er wird abgeschoben die Tage bzw. kehrt in sein Land zurück. Er sagte mir, er wollte in D arbeiten und seiner kleinen Tochter, mit der er in D ist, eine Perspektive (Schule usw.) bieten. Er fragte mich, was die Deutschen eigentlich erwarten, er versteht es nicht. Er hätte sich doch gut verhalten, nichts böses gemacht. In der Flüchtlingsunterkunft sind schwierigere Leute sagte er, die haben sehr viel mehr Chancen zu bleiben als er. Geld für einen Rechtsanwalt, wie andere, hat er auch nicht.
Die Sensibilität der Situation verbittet es mit ja quasi, dass ihm gegenüber zu kommentieren. Aber er er hat recht oder dein Punkt ist richtig. Das passt zu deinem Punkt drei. Wohlverhalten oder gutes Benehmen sollte das Asylverfahren sichtbar beeinflussen. Es sollte nicht so aussehen, als wären Straftaten oder sonstig negatives Verhalten letztendlich der Schlüssel zu einer dauerhaften Bleibeperspektive.
Lamin aus dem Video zum Beispiel ist soweit ich weiß abgeschoben worden. Das Kehren ist umsonst gewesen, mit Straftaten wäre er vllt weiter gekommen. Und wenn auch nur mit Gefängnis in Deutschland ein paar Jahre anstatt Gambia.
Abahatschi schrieb:Zu (3) Es kann auch ruhig ein Punktesystem während dem Verfahren geben - wer fleißig in der Integration ist, Kurse besucht, kann vielleicht trotzdem da bleiben (beim negativen Bescheid.)Wie zum Beispiel Lamin aus Gambia. Er kehrt freiwillig und kostenlos den Gehweg. Er sagt, er möchte der dtsch. Gesellschaft etwas zurückgeben dafür, dass er aufgenommen und versorgt wird/wurde.
Weiterhin für mich ein No Go für Lügen in dem Verfahren...oder Terroristen.
Flüchtling Lamins Kehrwoche | Mannheim
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Ich stimme deinem Punkt drei auch zu, weil der Sinn von Wohlverhalten wieder deutlicher werden sollte.
Ich hab gestern mit einem Flüchtling aus Georgien gesprochen. Er wird abgeschoben die Tage bzw. kehrt in sein Land zurück. Er sagte mir, er wollte in D arbeiten und seiner kleinen Tochter, mit der er in D ist, eine Perspektive (Schule usw.) bieten. Er fragte mich, was die Deutschen eigentlich erwarten, er versteht es nicht. Er hätte sich doch gut verhalten, nichts böses gemacht. In der Flüchtlingsunterkunft sind schwierigere Leute sagte er, die haben sehr viel mehr Chancen zu bleiben als er. Geld für einen Rechtsanwalt, wie andere, hat er auch nicht.
Die Sensibilität der Situation verbittet es mit ja quasi, dass ihm gegenüber zu kommentieren. Aber er er hat recht oder dein Punkt ist richtig. Das passt zu deinem Punkt drei. Wohlverhalten oder gutes Benehmen sollte das Asylverfahren sichtbar beeinflussen. Es sollte nicht so aussehen, als wären Straftaten oder sonstig negatives Verhalten letztendlich der Schlüssel zu einer dauerhaften Bleibeperspektive.
Lamin aus dem Video zum Beispiel ist soweit ich weiß abgeschoben worden. Das Kehren ist umsonst gewesen, mit Straftaten wäre er vllt weiter gekommen. Und wenn auch nur mit Gefängnis in Deutschland ein paar Jahre anstatt Gambia.