Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
01.08.2017 um 12:17lawine schrieb:Schlepperei, juristisch als Schleusung bezeichnet, ist tatsächlich in vielen Ländern ein Straftatbestand.Da bei der Wüstendurchfahrt - anders als auf dem Mittelmeer - den Leuten durch die Wüste geholfen wird, kann man den Job derer, die dies errmöglichen, auch so nennen, wie man das ursprünglich tat: Fluchthelfer. In dieswem Fall könnte man auch von "Reiseunternehmen" sprechen. Ich finde daran überhaupt nichts verwerflich. Und natürlich kostet das Geld. Sie und ihre Familie müssen schließlich leben. Ohne diese Fluchthelfer wäre den meisten der Wüstentreck überhaupt nicht möglich.
Gäbe es einen Busverkehr oder eine Zuglinie durch die Wüste, bräuchte man auch keine Fluchthelfer. Ist nur nicht so.