Tussinelda
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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
20.06.2017 um 16:22@Deep_Throat_V2
die bekommen ja auch kein Asyl, ich schrieb es schon. Die dürfen aber eben nur dann ausgeliefert werden, wenn das Herkunftsland verbindliche Zusagen macht, dass weder gefoltert wird, noch die Todesstrafe zur Anwendung kommt.
Todesstrafe und Folter verstossen gegen unsere Verfassung. Und gegen die ERMK. Deutschland macht sich schon lange stark für die weltweite Ächtung von Todesstrafe und Folter.
Hier was dazu
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/kw41_ak_todesstrafe/332550 (Archiv-Version vom 16.04.2016)
die bekommen ja auch kein Asyl, ich schrieb es schon. Die dürfen aber eben nur dann ausgeliefert werden, wenn das Herkunftsland verbindliche Zusagen macht, dass weder gefoltert wird, noch die Todesstrafe zur Anwendung kommt.
Todesstrafe und Folter verstossen gegen unsere Verfassung. Und gegen die ERMK. Deutschland macht sich schon lange stark für die weltweite Ächtung von Todesstrafe und Folter.
Hier was dazu
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/kw41_ak_todesstrafe/332550 (Archiv-Version vom 16.04.2016)