Tussinelda
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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
21.06.2017 um 10:32@insideman
deshalb muss man sie aber nicht zwangsläufig töten......wenn wir hier nicht gegen Folter und Todesstrafe sind, dann müssten wir sie ja erlauben, das wäre die logische Konsequenz. Wenn wir und aber an die EMRK halten, dann ergeben sich daraus eben auch weiterreichende Verpflichtungen. Und das bedeutet, niemanden dem Tod oder Folter auszusetzen und/oder auszuliefern. Und das bedeutet, dass jeder Mensch hier sicherer ist als in einem Land, wo ihm so etwas drohen könnte. Man muss da eben unterscheiden zwischen Gefahren, die von nicht-staatlicher und von staatlicher Seite existieren. Mörder und Terroristen lassen sich durch die Todesstrafe nicht abhalten. Auch nicht durch Folter. Vergewaltiger auch nicht. Oder gibt es das in entsprechenden Ländern alles nicht, weil man da sooooo sicher ist, aufgrund staatlich genehmigter Tötungen?
deshalb muss man sie aber nicht zwangsläufig töten......wenn wir hier nicht gegen Folter und Todesstrafe sind, dann müssten wir sie ja erlauben, das wäre die logische Konsequenz. Wenn wir und aber an die EMRK halten, dann ergeben sich daraus eben auch weiterreichende Verpflichtungen. Und das bedeutet, niemanden dem Tod oder Folter auszusetzen und/oder auszuliefern. Und das bedeutet, dass jeder Mensch hier sicherer ist als in einem Land, wo ihm so etwas drohen könnte. Man muss da eben unterscheiden zwischen Gefahren, die von nicht-staatlicher und von staatlicher Seite existieren. Mörder und Terroristen lassen sich durch die Todesstrafe nicht abhalten. Auch nicht durch Folter. Vergewaltiger auch nicht. Oder gibt es das in entsprechenden Ländern alles nicht, weil man da sooooo sicher ist, aufgrund staatlich genehmigter Tötungen?
Tussinelda schrieb:Man gebe mir EIN Beispiel, wo die Bevölkerung aufgrund von Folter und Todesstrafe sicherer lebt als wir hier. Ich werde warten.