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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 12:53
@Tussinelda

Übrigens Du bestehst bei Hotspots doch immer darauf das es im Ausland nicht möglich ist, les mal hier

Unterschiedliche Auffassungen bestehen zur Frage, ob die Genfer Flüchtlingskonvention auch in extraterritorialen Gebieten gilt – etwa auf hoher See und in den Transitbereichen von Flughäfen.[9] Die deutsche Bundesregierung äußerte diesbezüglich 2006 die Auffassung, dass „nach ganz überwiegender Staatenpraxis“ der in der GFK festgelegte Grundsatzes der Nichtzurückweisung „erst bei territorialem Gebietskontakt, also an der Grenze und im Landesinnern“ anzuwenden sei;[10] später fügte sie erklärend an: „Die Anwendbarkeit der Genfer Flüchtlingskonvention auch außerhalb des Hoheitsgebiets der Vertragsstaaten, ist umstritten

Wikipedia: Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge

Also wäre dieses Problem schnell zu beheben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 12:56
@neugierchen
les doch erst mal meinen post, den ich vor Deinem abgesetzt hatte......bezüglich wer wann warum abgeschoben werden kann.....und dann erkläre doch mal, wie denn dann "dieses Problem"
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Also wäre dieses Problem schnell zu beheben.
ganz schnell zu beheben sei. Danke


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 13:03
@Tussinelda
Mehr als
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Das neue Gesetz ist jedoch kein Freifahrtschein für alle Kriminellen, die in ihrem Heimatsstaat verfolgt werden. Wenn ein Flüchtling „aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist“ (§ 60 Absatz 8 Aufenthaltsgesetz), werden auch etwaige Abschiebungshindernisse irrelevant, sofern ihm im Heimatland nicht die Todesstrafe oder Folter droht (§ 60 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz
wurde doch nie gefordert. Wenn Du es auch so siehst gibt es doch gar kein Dissens. Im anderen Thread las es sich ganz anders. Darum doch auch die expliziten Nachfragen die Du als Unterstellungen auffasstest.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 13:13
@neugierchen
und das ist jetzt schlicht gelogen, denn Du hast es so dargestellt, als sei dies nicht der Fall, ich habe zig Mal darauf hingewiesen, dass es möglich ist, Kriminelle auszuweisen, Du hast behauptet, dies stimme nicht. Ich finde es großartig, wenn jemand etwas einräumen kann ( @Optimist ), ich finde es beschissen, wenn man dann plötzlich so tut, als wäre es alles ganz anders gewesen. Traurig.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 13:19
@Tussinelda

Du hast recht, Du hast innerhalb der Diskussion Migranten Gewalt auf Todesstrafe und Folter umgestellt, weg von den sicheren Staaten. Das habe ich überlesen und entschuldige mich dafür, dies nicht  bemerkt zu haben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 13:23
@Tussinelda
Du hast innerhalb der Diskussion auf Todesstrafe und Folter umgestellt, weg von den sicheren Staaten.
Und ich hatte nicht gewusst und deshalb nicht kapiert, dass durchaus in solche Staaten u.U. abgeschoben werden kann.

Etwas missverständlich war es evtl. schon anfänglich (für mich zumindest), deshalb hatte ich es nicht sofort kapiert, was du gemeint hattest
Vielleicht alles auch ein klassisches Missverständnis (weil du davon ausgegangen warst, ich wüsste es, was aber nicht der Fall war)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 13:27
@Optimist
Hoffen wir einfach darauf das dies Gesetz auch konsequent angewendet wird, dann sollte sich die Lage schon von selbst beruhigen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 13:33
@neugierchen
Hoffen wir einfach darauf das dies Gesetz auch konsequent angewendet wird
Ja.
Aber es wird wohl immer wieder mal widrige Umstände geben, weshalb jemand nicht abgeschoben werden kann (z.B. Herkunft unbekannt) ...
...  oder  wenn es  irgendwelche Proteste von Bürgerinitiativen gibt (wohlgemerkt, NACHDEM alle Rechtsmittel ausgeschöpft waren und ein Gericht befunden hatte, dass die Abschiebung rechtens ist), Kirchenasyl usw.

Manche Verhinderungsaktionen, wenn z.B. jemand schon länger hier lebt, gut integriert ist, die Rechtsordung hier anerkennt usw.. mögen vom menschlichen Standpunkt sogar richtig sein, vom rechtlichen aus gesehen sind sie es trotzdem nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 14:07
@neugierchen
das stimmt genauso wenig......soll ich den Ablauf noch einmal posten? (ich werde mir die Mühe machen, wenn ich von der Arbeit komme, falls Du darauf bestehst, mache ich gerne) Du willst, das Kriminelle abgeschoben werden können, ich sagte, das geht schon längst, woraufhin Du sagtest, nein, das ginge nicht ( @Optimist lag da auch falsch) bla bla bla........ich wiederholte zig Mal, dass man Kriminelle abschieben kann, AUßER es droht ihnen im Herkunftsland Folter oder Tod. Ich fragte sogar, ob das Dir dann egal sei, dass sie dann Folter und Tod ausgesetzt wären, worauf Du mit ja geantwortet hast. Also tu nicht so, als hätte ich hinterrücks auf ein anderes Thema umgestellt und Du dies nicht bemerkt hättest.Ist ja echt erbärmlich.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 15:13
@Tussinelda
Möchtest Du ums Eck tanzen, gerne kannst Du es posten, es ging zuerst um sichere Herkunftsstaaten, dann wurde impliziert ich möchte alle Migranten abschieben und dann kam Dein Satz mit Folter und Todesstrafe.

Kannst gerne tanzen, Du hast recht, ich habe es überlesen, hatte ich zwei Posts früher schon geschrieben. Übrigens freue ich mich ausdrücklich das Du es unterstützt das dieser Personenkreis zumindest abgeschoben wird. Es ist ja der überwiegende Teil der abscheulichen Täter.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 21:23
@Tussinelda
@all

möchte noch mal darauf zurück kommen:
  T:  Du kannst in ein Land abgeschoben, wenn es dort die Todesstrafe gibt. Du kannst nicht abgeschoben werden, wenn sie DIR garantiert droht in diesem Land. Und das muss man ja nachweisen.

O:
...das mit dem Nachweisen ist ja schöne Theorie.
Wenn ein Gewaltverbrecher behauptet, mir droht dort die Todesstrafe, wie soll er das denn nachweisen? Im Zweifelsfalle wird es heißen "im Zweifel für den Angeklagten", also bleibt er doch so und so wieder hier - und das wird er genau wissen (solche sind doch meist mit allen Wassern gewaschen)
Falls die Beweisbarkeit also wirklich quasi unmöglich wäre, würde das bedeuten, dass zwar theoretisch jemand in solch einen Staat abgeschoben werden könnte, praktisch dann jedoch nicht ...
... und jeder Gewaltverbrecher der aus einem Staat mit Todesstrafe kommt, kann sich dahinter "verstecken".

Nun war Realo im anderen Thread zwar der Meinung, jemand dem in seiner Heimat nicht direkt die Todesstrafe droht (auch wenn es ein Staat ist wo soetwas möglich wäre), würde gar nicht vorgeben, er wäre von Todesstrafe bedroht...
... denn er würde es vorziehen in die Heimat zurück zu gehen, anstatt in D eine  Haftstrafe abzusitzen.

Das glaube ich nun aber nicht (zumindest nicht für die  meisten Fälle).
Wenn jemand sein Land verlässt um unbedingt in einem anderen Land zu leben, wo er mehr Geld und Perspektiven hat - so jemand nimmt doch sicherlich eine Haftstrafe z.B. von 6 Jahren (das war das Beispiel von Realo) in Kauf - vielleicht sogar auch länger (könnte ich mir zumindest vorstellen, dass es so ist).
Zumal es in unseren Gefängnissen längst nicht so schlimm ist wie das was er von seiner Heimat kennt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 21:30
@Optimist
na dann belege doch mal, dass jemand, der nicht nachweisen kann, dass ihm persönlich der Tod oder Folter droht, dann trotzdem nicht abgeschoben werden würde......das bedeutet ja, man behauptet nur irgendwas und das reicht. Wozu dann also diese langwierigen Asylverfahren? Und warum, wenn Du glaubst, eine Behauptung reiche aus, überhaupt irgendwelche Asylgesetze, Aufenthaltsgesetze etc? Verstehe ich nicht. Können wir uns dann ja alles sparen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 21:45
@Tussinelda
na dann belege doch mal, dass jemand, der nicht nachweisen kann, dass ihm persönlich der Tod oder Folter droht, dann trotzdem nicht abgeschoben werden würde.
Ich wollte darauf hinaus, wie es denn belegt werden könnte, dass ihm die Todesstrafe droht? Glaubst der Flüchtling kann irgendwie ein Schreiben oder Attest vorlegen diesbezüglich?
Und wie sollen denn die deutschen Behörden das herausbekommen ob es stimmt, wenn der Asylbewerber behauptet, er habe in seinem Land dies und das getan (was gar nicht stimmen muss) und deshalb droht ihm die Todesstrafe?
na dann belege doch mal, dass jemand, der nicht nachweisen kann, dass ihm persönlich der Tod oder Folter droht, dann trotzdem nicht abgeschoben werden würde
wie soll ich also etwas belegen, was gar nicht beweisbar ist, wenn die Behörden darauf angewiesen sind, seinen Angaben zu vertrauen.

Dass Behörden oftmals ziemlich vertrauensselig waren was z.B. gefälschte Pässe betrifft (der Clou war ja der Armeeangehörige...), zeigte ja die Vergangenheit.
.....das bedeutet ja, man behauptet nur irgendwas und das reicht. ...
ja, ich denke schon, dass das  vermutlich oftmals so ist  - WEIL eben nicht alles beweisbar ist und Behörden wahrscheinlich manche Angaben einfach glauben müssen bzw. zur Anwendung kommt "im Zweifel für den Angeklagten".


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 22:31
@Optimist
ein Asylbewerber ist kein Angeklagter, damit geht es schon mal los.
Er muss glaubhaft darstellen können, dass er ein Recht auf Asyl hat, dazu dienen einmal die Gespräche (waren nicht Du und @neugierchen diejenigen, die meinten, Sachbearbeiter müssten "nur" spezialisiert sein und schon könnten sie ganz wunderbar darüber befinden, ob jemand berechtigt sei oder nicht in irgendwelchen Hotspots?) und Dokumente und andere möglichen Beweismittel und Länderauskünfte von Konsulen oder Diplomaten beispielsweise.
Ich finde es immer wieder regelrecht lachhaft, wie ihr immer alles so dreht, dass es gerade passt. Einmal sind spezialisierte Sachbearbeiter dazu fähig, solche Entscheidungen auch noch in kürzester zeit zu treffen, beim nächsten Mal kann man sich gar nicht vorstellen, dass das jemand könnte, weshalb man davon ausgeht, dass man das sowieso nicht überprüfen kann, also eh jeder Asyl bekommt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 22:38
@Tussinelda
Ich finde es immer wieder regelrecht lachhaft, wie ihr immer alles so dreht, dass es gerade passt. Einmal sind spezialisierte Sachbearbeiter dazu fähig, solche Entscheidungen auch noch in kürzester zeit zu treffen, beim nächsten Mal kann man sich gar nicht vorstellen, dass das jemand könnte, weshalb man davon ausgeht, dass man das sowieso nicht überprüfen kann, also eh jeder Asyl bekommt.
das ist nicht lachhaft.
Ich finde beides richtig. In meinen Augen gibts hier ein sowohl als auch.

Einerseits hätten die Bearbeiter durch Spezialisierung einen besseren Durchblick/Einblick in die jeweiligen Länder (dadurch kommt mehr Geschwindigkeit rein).

Allerdings könnte es dennoch passieren, dass ihnen jemand durch gekonnte Lügen ein X vor U vormachen könnte (wenn z.B. dieser jemand sich mit dem betreffenden Land genauso gut auskennt bzw. durch Schlepper Informationen bekommen hat, was er sagen muss usw...)

Verstehe dein offensichtliches schwarz/weiß-Denken in dieser Beziehung nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 23:08
@Optimist
Mein schwarz-weiß Denken? Aha, das Du aber alles drehst, wie es passt, das ist vollkommen ok. Natürlich kann es immer eine Fehlerquote geben, bei allem, es handelt sich um Menschen, die Entscheidungen treffen. Aber davon auszugehen, dass man nur behaupten müsse, man sei Folter und dem Tod ausgesetzt, weil man es weder beweisen müsste noch könnte, bedeutet schlussendlich, dass alle Hotspots fürn Arsch sind, überhaupt alle Asylverfahren etc. denn:man kann ja alles behaupten und muss es ja nicht irgendwie beweisen. Von daher müssen wir auch keine Gesetze ändern, verschärfen, wir brauchen sie gar nicht, sie bringen eh nix.


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yuva ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.06.2017 um 00:12
Na ja, wer hier alles dreht und wendet, wie er es für richtig hält, ist (nein, nicht sei) mal dahingestellt.

Aber mal zurück zum Thema: Das Asylgesetz wurde einige Male - und das sogar inhaltlich und massiv - geändert. Es soll sogar Menschen geben, die dabei waren. Aber, das ist ja alles egal, wenn es Menschen gibt, die meinen, es sei alles in Stein gemeißelt ---> bitte, gern, jeder, wie er meint.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Aha, das Du aber alles drehst, wie es passt, das ist vollkommen ok.



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17.06.2017 um 00:39
@yuva
wer sagt denn, alles ist in Stein gemeißelt? Bitte mal zitieren. Und werde doch ruhig deutlich, wer hier wo was dreht und wendet, seit wann bist Du so vorsichtig? Her mit den Beispielen, so ist es nur nichtssagendes Gebrabbelt, das Du Dir einfach hättest verkneifen sollen.


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yuva ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.06.2017 um 10:42
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wer sagt denn, alles ist in Stein gemeißelt? Bitte mal zitieren. Und werde doch ruhig deutlich, wer hier wo was dreht und wendet, seit wann bist Du so vorsichtig? Her mit den Beispielen, so ist es nur nichtssagendes Gebrabbelt, das Du Dir einfach hättest verkneifen sollen.
Wenn du ein Problem hast, einfach melden. Aber, das weißt du ja.
@Tussinelda


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.06.2017 um 10:44
@yuva
ich melde doch kein inhaltsloses Gebrabbel.......es wäre nur einer wirklichen Diskussion förderlich, wenn man tatsächlich etwas beitragen würde ;)


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