Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
17.06.2017 um 10:45@Tussinelda
Kleine Rechtfertigung, die ich eigentlich gar nicht nötig hätte, aber ich mache es trotzdem mal um etwas klar zu stellen: SpoilerWenn du meinst, ich drehe alles wie ich es brauche, kann ich nichts machen - ist dein Empfinden.
Ich sehe es nicht so, ich äußere alles nur so wie meine Überzeugungen sind.
Jedoch viele Menschen haben ihre Widersprüchlichkeiten ohne dies vielleicht immer zu merken und zu wollen (und so ich evtl. auch) - weiß nun nicht, ob du in dieser Hinsicht perfekt bist - wohl dem.
So, ob ich nun drehe wie ich es brauche oder nicht, ist jetzt egal, das folgende ist alles wieder nur meine Meinung und es wäre schön, wenn du diese akzeptieren könntest (so wie ich auch deine) - ohne mit irgendwelchen Vorwürfen ("drehst....") zu kommen.
Das hier war übrigens nicht als Vorwurf gemeint, sondern ich verstehe deine Sicht nicht.
Und zwar deshalb: SpoilerNatürlich kann es immer eine Fehlerquote geben, .... Aber davon auszugehen, dass man nur behaupten müsse, man sei Folter und dem Tod ausgesetzt, weil man es weder beweisen müsste noch könnte, bedeutet schlussendlich, dass alle Hotspots fürn Arsch sind, überhaupt alle Asylverfahren etc. denn:man kann ja alles behaupten und muss es ja nicht irgendwie beweisen.
--> speziell diese Passage meine ich: "bedeutet schlussendlich, dass alle Hotspots fürn Arsch sind, überhaupt alle Asylverfahren etc. denn:man kann ja alles behaupten"
-> ja so eine Aussage sehe ich als schwarz/weiß.
Denn ich sagte ja mitnichten, man könne nun generell und pauschal wirklich ALLES behaupten und brauche gar nichts zu beweisen (was soll also deine Übertreibung?).
Was ich schrieb und worauf ich mich im Moment einzig und alleine bezog, dass man schlecht bis vielleicht gar nicht beweisen kann, dass man in einem Land von Todesstrafe bedroht ist.
Bezüglich anderer Punkte merkte ich nur an, dass man da und dort schon mal zu leichtgläubig war - (hat aber nichts mit einer Beweisbarkeit zu tun).
Dass ich also denke, Todesstrafe-Bedrohung lässt sich nicht beweisen, bedeutet doch nicht, dass ich DESWEGEN nun automatisch denke, dass weitere diverse Angaben von Asylbewerbern auch nicht beweisbar wären und du weißt sicherlich auch ganz genau, dass das so nicht gemeint war (oder schrieb ich das bezogen auf alle anderen Sachverhalte?)
Dass bei anderen Dingen zuweilen auch mal zu gutgläubig vorgegangen wird und Fehler passieren (was du ja nicht negierst) steht ja wieder auf einem anderen Blatt - hat aber eben nichts mit einer Beweisbarkeit zu tun.
Mir ging es aber nur um DIESE und speziell auf die Todesstrafe bezogen.
Wo habe ich also etwas gedreht wie ich es brauche?
Im Übrigen hast du zu meiner These der Unbeweisbarkeit bezüglich Todesstrafe-Bedrohung noch keinen Widerspruch angemeldet. Vielleicht liege ich damit gar nicht so falsch oder hast du etwa doch eine Idee, bzw. wie soll das deiner Meinung nach funktionieren?
Dazu hätte ich gerne mal noch ein Statement?
Kleine Rechtfertigung, die ich eigentlich gar nicht nötig hätte, aber ich mache es trotzdem mal um etwas klar zu stellen: SpoilerWenn du meinst, ich drehe alles wie ich es brauche, kann ich nichts machen - ist dein Empfinden.
Ich sehe es nicht so, ich äußere alles nur so wie meine Überzeugungen sind.
Jedoch viele Menschen haben ihre Widersprüchlichkeiten ohne dies vielleicht immer zu merken und zu wollen (und so ich evtl. auch) - weiß nun nicht, ob du in dieser Hinsicht perfekt bist - wohl dem.
So, ob ich nun drehe wie ich es brauche oder nicht, ist jetzt egal, das folgende ist alles wieder nur meine Meinung und es wäre schön, wenn du diese akzeptieren könntest (so wie ich auch deine) - ohne mit irgendwelchen Vorwürfen ("drehst....") zu kommen.
Das hier war übrigens nicht als Vorwurf gemeint, sondern ich verstehe deine Sicht nicht.
O: Verstehe dein offensichtliches schwarz/weiß-Denken in dieser Beziehung nicht.... und auch nach deiner erneuten Erklärung verstehe ich diese immer noch nicht.
Und zwar deshalb: SpoilerNatürlich kann es immer eine Fehlerquote geben, .... Aber davon auszugehen, dass man nur behaupten müsse, man sei Folter und dem Tod ausgesetzt, weil man es weder beweisen müsste noch könnte, bedeutet schlussendlich, dass alle Hotspots fürn Arsch sind, überhaupt alle Asylverfahren etc. denn:man kann ja alles behaupten und muss es ja nicht irgendwie beweisen.
--> speziell diese Passage meine ich: "bedeutet schlussendlich, dass alle Hotspots fürn Arsch sind, überhaupt alle Asylverfahren etc. denn:man kann ja alles behaupten"
-> ja so eine Aussage sehe ich als schwarz/weiß.
Denn ich sagte ja mitnichten, man könne nun generell und pauschal wirklich ALLES behaupten und brauche gar nichts zu beweisen (was soll also deine Übertreibung?).
Was ich schrieb und worauf ich mich im Moment einzig und alleine bezog, dass man schlecht bis vielleicht gar nicht beweisen kann, dass man in einem Land von Todesstrafe bedroht ist.
Bezüglich anderer Punkte merkte ich nur an, dass man da und dort schon mal zu leichtgläubig war - (hat aber nichts mit einer Beweisbarkeit zu tun).
Dass ich also denke, Todesstrafe-Bedrohung lässt sich nicht beweisen, bedeutet doch nicht, dass ich DESWEGEN nun automatisch denke, dass weitere diverse Angaben von Asylbewerbern auch nicht beweisbar wären und du weißt sicherlich auch ganz genau, dass das so nicht gemeint war (oder schrieb ich das bezogen auf alle anderen Sachverhalte?)
Dass bei anderen Dingen zuweilen auch mal zu gutgläubig vorgegangen wird und Fehler passieren (was du ja nicht negierst) steht ja wieder auf einem anderen Blatt - hat aber eben nichts mit einer Beweisbarkeit zu tun.
Mir ging es aber nur um DIESE und speziell auf die Todesstrafe bezogen.
Wo habe ich also etwas gedreht wie ich es brauche?
Im Übrigen hast du zu meiner These der Unbeweisbarkeit bezüglich Todesstrafe-Bedrohung noch keinen Widerspruch angemeldet. Vielleicht liege ich damit gar nicht so falsch oder hast du etwa doch eine Idee, bzw. wie soll das deiner Meinung nach funktionieren?
Dazu hätte ich gerne mal noch ein Statement?