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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 11:50
@neugierchen
es geht um das Verfahren......um genau zu sein......es geht darum, dass ihr behauptet, dass ein Straftäter schon VOR dem Verfahren weiß, dass er nicht abgeschoben wird und das auch seine Straftat darauf keinen Einfluss hat. Ich frage mich, wie das gehen soll


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 11:52
[@Tussinelda
Du kannst doch nicht bestreiten das ein Asylbewerber aus einem nicht sicheren Staat in der Regel vorher weiß das er nicht abgeschoben werden kann. Oder meinst Du die sind alle so dumm?
Also weiß er das er nur deutschen Boden betreten muss um hierbleiben zu können, oder?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 11:55
@Optimist
von was redest Du? Wenn ihnen in ihrem Land aufgrund eines Gewaltverbrechens die Todesstrafe droht, dann frage ich mich, wie sie hier überhaupt einreisen sollen?? Die müssten ja dann in ihrem Land verurteilt worden sein.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 11:56
@Tussinelda
Du weigerst Dich einfach Zusammenhänge zu erkennen. Es ist wirklich witzlos. Lese Dir die entsprechenden threads durch.

Es dürfte wohl zumindest Konsens sein das nicht in einen unsicheren Staat abgeschoben wird, oder fehlt schon da der Zusammenhang?

Meinst Du wirklich jeder am Bahnhofsplatz in Köln anwesende Nordafrikaner oder andere Nationalitäten waren alle durch ihre Taten im Heimatland bedroht?

Du würfelst hier zwei Personengruppen zusammen die nichts aber auch nichts als ihre nicht deutsche Herkunft gemein haben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 11:58
@Tussinelda
von was redest Du? Wenn ihnen in ihrem Land aufgrund eines Gewaltverbrechens die Todesstrafe droht, dann frage ich mich, wie sie hier überhaupt einreisen sollen?? Die müssten ja dann in ihrem Land verurteilt worden sein.
ich geh bald die Wand hoch :D

Ich dachte, es war klar, was ich hiermit meinte?:
Vorweg, es geht hier (das schrieb ich nun schon öfters) NUR um die Gewaltverbrecher, denen im Herkunftsland die Todesstrafe droht. Und das werden sie doch nun vorher wissen, noch bevor sie überhaupt in D ankommen, dass es in ihrem Land die Todesstrafe gibt oder nicht?
Gewaltverbrecher, welche in D Gewalttaten verüben, nicht im Heimatland (da sicher auch, aber das steht hier nicht zur Debatte).

Und wie auch Neugierchen richtig schreibt:
Du kannst doch nicht bestreiten das ein Asylbewerber aus einem nicht sicheren Staat in der Regel vorher weiß das er nicht abgeschoben werden kann. Oder meinst Du die sind alle so dumm?



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 12:05
@neugierchen
das ist aber doch eingeschränkt durch das Asylpaket II.
Da gelten nicht die gleichen Regeln, wenn jemand hier eine schwere Straftat begangen hat. Ich hatte es schon aufgezeigt. Da reicht es nicht, dass es sich um ein als unsicher eingestuftes Land handelt, sondern da muss im Einzelfall nachgewiesen werden, dass dieser bestimmten Person dort Folter oder Tod drohen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 12:07
@Tussinelda
Ist es richtig das aus Deutschland nicht in ein unsicheres Land abgeschoben wird

0 Ja
0 Nein

Gehen wir es mal Punkt für Punkt durch


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 12:10
@Tussinelda
Da reicht es nicht, dass es sich um ein als unsicher eingestuftes Land handelt, sondern da muss im Einzelfall nachgewiesen werden, dass dieser bestimmten Person dort Folter oder Tod drohen.
Genau darum (Todesstrafe und Folter..) ging es mir doch hierbei, sh. dieses Post und die vorrausgegangenen: Beitrag von Optimist (Seite 1.104)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 12:11
@neugierchen
nein, das ist nicht richtig.
Gefährder werden zum Beispiel auch in unsichere Herkunftsländer abgeschoben.

@Optimist
und woher weiß die Person, dass das Gericht so entscheiden wird?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 12:13
@Tussinelda
Was ist denn nun hiermit?
Beitrag von Optimist (Seite 1.104)

Deine Behauptung, dass auf die Gewaltverbrecher (in D und welche aus einem Land kommen wo ihnen Todesstrafe droht) unser Asylrecht irgendeinen Einfluss hat - ich dies jedoch verneine...
... das hast du mir noch nicht widerlegen können. Wie gesagt, fakt ist, diese können hier BLEIBEN. DAS ist es was für SIE zählt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 12:15
@Optimist
nach wie vor, dass es die Todesstrafe gibt und dass sie jemandem wirklich droht, sind 2 verschiedene Dinge.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 12:16
@Tussinelda
Gefährder seid neuestem, das ist wahr. Ein sehr kleiner Personenkreis, da wäre ich später drauf gekommen.

Dann andersrum Ist es richtig das Gefährder auch in nicht sichere Länder abgeschoben werden

0 Ja
0 Nein


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 12:18
@Tussinelda
nach wie vor, dass es die Todesstrafe gibt und dass sie jemandem wirklich droht, sind 2 verschiedene Dinge.
Sie können aber trotzdem in solch ein Land nicht abgeschoben werden. Oder jetzt etwa doch?

Aber genau darum geht es doch die ganze Zeit: Sie können aufgrund dessen HIER BLEIBEN - und genau das wissen diese Leute die es betrifft auch VORHER.

Weshalb gibts du nicht zu, dass deine These (noch aus dem anderen Thread) eben nicht stimmt? (dass auf solche Leute das Asylgesetz einen Einfluss hat? -> wenn sie bleiben können, hats halt keinen Einfluss)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 12:26
@Optimist
Du kannst in ein Land abgeschoben, wenn es dort die Todesstrafe gibt. Du kannst nicht abgeschoben werden, wenn sie DIR garantiert droht in diesem Land. Und das muss man ja nachweisen.

Sonst könnte ja jeder Mensch, nur weil es in seinem Land überhaupt die Todesstrafe gibt, Asyl bekommen, bzw. nicht abgeschoben werden, das ist absurd.

Es ist keine These, ich habe von Anfang an gesagt, dass man abgeschoben werden kann, AUßER es droht der bestimmten Person Folter oder Tod. Und das droht der Person ja nicht unbedingt schon allein deshalb, weil es Folter und Todesstrafe in dem Land überhaupt gibt.

Und im Asylverfahren haben Straftaten selbstverständlich Einfluss, schon allein den Status des Bewerbers festzustellen. Ich schrieb es schon, asylberechtigt, Flüchtlingseigenschaft, subsidiär schutzbedürftig


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 12:29
@Optimist

Wenn jemand eine (schwere) Straftat begeht, muss da ja ein Vorgedanke dabei sein. Deutschland und oder die Deutschen haben in unserem Kontext einen Ruf, ein Image. Und dieses Image spiegelt sich ja im Verhalten der Leutz vermutlich auch wieder. Wenn die Deutschen nicht als streng verrufen sind, dann kann man sich quasi auch mal mehr erlauben.

Ein Beleg oder Belege wären nur die konkreten Aussagen von Flüchtlingen und/oder Migranten. Offen sprechen tun sie aber in der Regel nur untereinander.

Wer mir jetzt einfällt ist Taufik aus Marokko, der "König der Taschendiebe" aus Düsseldorf. Er hat im Fernsehen einen ganz kleinen, seltenen Einblick in unser diskutiertes Thema gegeben. Habe ich schon mal gebracht den Link.
Wenn sie mich abschieben, bin ich nächste Woche wieder hier"
http://m.spiegel.de/panorama/justiz/a-1074787.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 12:34
@Tussinelda
Du kannst in ein Land abgeschoben, wenn es dort die Todesstrafe gibt. Du kannst nicht abgeschoben werden, wenn sie DIR garantiert droht in diesem Land. Und das muss man ja nachweisen.
Okay, verstehe. Dachte bist jetzt man darf generell nicht in solch ein Land abschieben.

Nur das mit dem Nachweisen ist ja schöne Theorie.
Wenn ein Gewaltverbrecher behauptet, mir droht dort die Todesstrafe, wie soll er das denn nachweisen? Im Zweifelsfalle wird es heißen "im Zweifel für den Angeklagten", also bleibt er doch so und so wieder hier - und das wird er genau wissen (solche sind doch meist mit allen Wassern gewaschen)
Sonst könnte ja jeder Mensch, nur weil es in seinem Land überhaupt die Todesstrafe gibt, Asyl bekommen, bzw. nicht abgeschoben werden, das ist absurd.
Jemand der keinen Grund hat in ein anderes Land zu gehen, wird sicher sowas auch nicht als Vorwand nehmen.
Könnte mir jedoch schon vorstellen, dass es welche gibt (eben gerade Gewaltverbrecher), die es ausnutzen, weil es sich vermutlich sehr schwer beweisen lässt, dass einem Todesstrafe droht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 12:39
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Okay, verstehe. Dachte bist jetzt man darf generell nicht in solch ein Land abschieben.
aha, sind meine Aussagen somit alle falsch und ich verstehe eben nix?

Les Dir mal dies durch bitte:
Das neue Gesetz ist jedoch kein Freifahrtschein für alle Kriminellen, die in ihrem Heimatsstaat verfolgt werden. Wenn ein Flüchtling „aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist“ (§ 60 Absatz 8 Aufenthaltsgesetz), werden auch etwaige Abschiebungshindernisse irrelevant, sofern ihm im Heimatland nicht die Todesstrafe oder Folter droht (§ 60 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz).
http://asylfakten.de/hat-eine-straftat-einfluss-auf-das-asylverfahren/

und dies
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__60.html
§ 8


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 12:43
@Tussinelda
aha, sind meine Aussagen somit alle falsch und ich verstehe eben nix?
Ich hatte nie behauptet, dass alles falsch sei, hatte nur z.B. jetzt diesen Punkt angezweifelt. Und hab jetzt auch kein Problem dir Recht zu geben und mich zu entschuldigen :)
Les Dir mal dies durch bitte:
Danke.

Nun würde mich aber dennoch mal deine Meinung interessieren, wie das mit der Theorie und Praxis wohl sein wird? (Nachweis, dass einem die Todesstrafe droht -> wie soll das gehen?)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 12:43
Oh der Taufik. Als es Ernst wurde, hat er "massiven Widerstand" geleistet. Wir sehen uns ja in einer Woche wieder, Taufik. Dafür, dass Marokko auch nicht sicher sein soll, ging das alles ja doch plötzlich sehr zügig mit der Abschiebung.
Düsseldorf -
Der als „König der Taschendiebe“ bekannt gewordene Marokkaner Taoufik M. ist am späten Donnerstagnachmittag unter massivem Widerstand abgeschoben worden. Das berichtet die „Rheinische Post“ unter Berufung auf das NRW-Innenministerium.

„Kein Flüchtling, sondern Krimineller“
NRW-Innenminister Ralf Jäger sagte der Rheinischen Post: „Dieser Mann ist kein Flüchtling, sondern ein Krimineller.“ Gegen den vorbestraften M. lagen zeitweilig rund 20 Anzeigen unter anderem wegen Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung und gewerbsmäßigen Diebstahls vor.

Für die Düsseldorfer Polizei war er eine Schlüsselfigur der organisierten Bandenkriminalität.
https://www.google.de/amp/amp.ksta.de/nrw/-koenig-der-taschendiebe--nrw-schiebt-marokkaner-taoufik-m--ab-25254532


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 12:47
Dieses sind die sicheren Herkunftsländer, alle anderen nicht
die Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Albanien
Bosnien und Herzegowina
Ghana
Kosovo
Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik
Montenegro
Senegal
Serbien

Kein anderes
http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/Sonderverfahren/SichereHerkunftsstaaten/sichere-herkunftsstaaten-node.html (Archiv-Version vom 06.06.2017)

Abschiebungen sind nach § 60 Aufenthaltsgesetz geregelt

In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist. Dies gilt auch für Asylberechtigte und Ausländer, denen die Flüchtlingseigenschaft unanfechtbar zuerkannt wurde oder die aus einem anderen Grund im Bundesgebiet die Rechtsstellung ausländischer Flüchtlinge genießen oder die außerhalb des Bundesgebiets als ausländische Flüchtlinge nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge anerkannt sind

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__60.html

Selbst durchlesen, es ist Zuviel zum reinkopieren


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