@neugierchen Das Thema hat hier nichts zu suchen. Wollen wir wirklich allen Asylbewerbern unterstellen das sie straffällig werden? Das worüber im anderen Thread diskutiert wird ist auch das Aufenthaltsgesetz. Ich finde man sollte da schon sehr sauber trennen. Das eine nicht mit dem anderen verquirlen. Hier geht es vielleicht noch um Personen die nur aus wirtschaftlicher Not kommen. Totschläger, Vergewaltiger, Mörder sind da eine ganz andere Qualität.
Da hast du schon recht, verquirlen darf man nichts.
Zum Beispiel eben auch nicht Asyl und Migration, wird aber zu gerne von Manchen gemacht.
Und wie du schon im anderen Faden richtig zum Ausdruck gebracht hattest, einige Migranten (also Straftäter unter den Migranten) nutzen das Asylrecht für ihre Zwecke aus, so sehe ich das auch. Einige unsere Gesetze leisten dem halt noch Vorschub und die Gewaltverbrecher lachen sich eins ...
... und die wirklich Schutzbedürftigen Asylbewerber bringen sie in Misskredit, weil auf diese allgemein immer mehr ein schlechtes Licht fällt, auch wenn das nicht sein dürfte, aber Menschen sind nun mal so gestrickt.
@Tussinelda die Einstufung ob sicher oder nicht kann sich ändern...nur weil es in einem Land die Todesstrafe gibt ist das nicht gleichbedeutend damit, dass es als unsicheres Land gilt.
Aber es darf ja dann trotzdem nicht dorthin abgeschoben werden - WENN es die Todesstrafe gibt.
Also noch mal: ein Gewaltverbrecher der das weiß, für den ändert sich nichts - da hat das Asylverfahren für ihn (ob er es nun für seine Zwecke ausnutzt oder nicht, ob es unter Aufenthaltsrecht laufen müsste oder nicht) - 0 Einfluss -> er kann bleiben und DAS zählt für ihn. Und nur um SOLCHE Fälle ging es mir und ging es ja auch zuletzt in dem anderen Faden.
Du verallgemeinerst jetzt irgendwas, schmeißt alle anderen Asylbewerber irgendwie mit in einen Topf -> mir gehts NUR um die Gewaltverbrecher, welche Gesetze hier ausnutzen und sich nicht an unsere Regeln halten.