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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.06.2017 um 23:56
@kofi
es ist besonders human, Menschen die Entscheidung selbst zu überlassen, ob sie es hier "aushalten" und glücklich werden oder nicht und dies nicht (außer was die diesbezüglichen Gesetze betrifft) für sie beurteilen zu wollen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 08:22
@neugierchen
ansonsten sollten wir hier weiter diskutieren
Migrantengewalt in Deutschland (Seite 862) (Beitrag von Tussinelda)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 10:02
Zitat von kofikofi schrieb:Wenn das Geld bei Flüchtlingen bleiben soll, dann warten in D und an den Grenzen noch tausende, sicherlich mehr dankbare und wirklich Schutzbedürftige.
Menschen, die Todesstrafe und Folter ausgesetzt sind, sind somit nicht schutzbedürftig?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 10:06
@Tussinelda

von hier:  Migrantengewalt in Deutschland (Seite 862) (Beitrag von Optimist)

Für den Zusammenhang: Spoiler     Vielleicht ist das alles aber auch old school, zu meinen, Gewalt gegen fremdes Eigentum und Menschen könnte Einfluss auf ein Asylverfahren nehmen.

   -->
   es nimmt ja Einfluss auf das Verfahren

-->O:
Inwiefern nimmt es denn Einfluss auf das Verfahren?
Der betreffende Straftäter weiß ganz genau, dass er sowieso nicht abgeschoben werden kann, weil sein Herkunftsland unsicher ist.
Wie dann über sein Asylverfahren entschieden wird, ist ihm doch dann letztendlich schnurz - es kommt aufs Gleiche raus, nämlich er kann hier bleiben.

In diesem Wissen - dass er also hier bleiben kann - verübt er Straftaten und weiß, ihm kann - "asyltechnisch"/ abschiebungsmäßig - ja sowieso nichts passieren.

Vor diesem Hintergrund also noch mal meine Frage, denn darum ging es mir jetzt nur: Inwiefern nimmt es denn Einfluss auf das Verfahren?

...
wie soll es Einfluss nehmen, wenn ein Täter ja sowieso nicht abgeschoben werden kann, wenn ihm also ein Bleibestatus zuerkannt werden muss?

-->T:
insofern, dass man normalerweise auch Asyl bekommt, wenn man nicht Folter oder der Todesstrafe ausgesetzt ist.......das sind ja nicht die einzigen Asylgründe....


-->
O: Es ging explizit um Straftäter, welche wegen drohender Folter usw. NICHT abgeschoben werden können.
Bei denen nimmt das Asylverfahren eben KEINEN Einfluss.
Deshalb ist deine Behauptung - speziell auf DIESE Täter bezogen - nicht richtig, mMn.
Defakto ist es für diese Täter egal wie entschieden wird - also KEIN Einfluss.

-->T:
natürlich, denn IM Asylverfahren wird das ja erst einmal geklärt......oder weiß man schon vorher, wer welchen Asylgrund zuerkannt bekommt und dann auch (trotz Straftat) bleiben darf
Mir ging es darum, dass sich FÜR den Täter nichts ändert, keinen Einfluss hat. Denn ER weiß ja mit Sicherheit VORHER schon, dass er aus einem unsicherem Land kommt und deshalb nicht abgeschoben werden darf...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 10:16
@Optimist
ja genau......nur ist das reichlich naiv, denn dann gäbe es ja nur Täter aus Ländern, in die nicht abgeschoben werden darf, weil die das ja dann schon vorher wissen und die Tat auch nur begehen, weil sie das wissen. DAS müsstest Du mir dann doch mal bitte belegen. Ist ja auch nicht so, dass sich der Status der Länder (sicher oder nicht) jederzeit ändern kann, ist ja nur einen Beschluss weit weg sozusagen


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 10:25
@Tussinelda
denn dann gäbe es ja nur Täter aus Ländern, in die nicht abgeschoben werden darf, weil die das ja dann schon vorher wissen und die Tat auch nur begehen, weil sie das wissen.
Das war gar nicht meine Aussage, hier mogelst du mir wieder was unter.

Meine Aussage und Anliegen war lediglich, aufzuzeigen, dass es für Straftäter, welche WISSEN, dass sie gar nicht abgeschoben werden können (denn um DIESE ging es ja zuvor) - sich nichts ändert, also das Asylverfahren 0 Einfluss hat.
Mehr schrieb ich nicht.
DAS müsstest Du mir dann doch mal bitte belegen.
deshalb muss ich auch nichts belegen.
Ich verlange nun andererseits von dir keinen Beleg, dass das Asylverfahren auf Straftäter, welche wissen, dass sie sowieso nicht abgeschoben werden können, dMn einen Einfluss hat (FÜR die Täter selbst)
Ist ja auch nicht so, dass sich der Status der Länder (sicher oder nicht) jederzeit ändern kann, ist ja nur einen Beschluss weit weg sozusagen
ach so, sowas ändert sich im Herkunftsland von heute auf morgen (z.B. Todesstrafe) und der Täter bekommt das auch gar nicht mit?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 10:32
@Optimist
Das Thema hat hier nichts zu suchen. Wollen wir wirklich allen Asylbewerbern unterstellen das sie straffällig werden? Das worüber im anderen Thread diskutiert wird ist auch das Aufenthaltsgesetz. Ich finde man sollte da schon sehr sauber trennen. Das eine nicht mit dem anderen verquirlen. Hier geht es vielleicht noch um Personen die nur aus wirtschaftlicher Not kommen. Totschläger, Vergewaltiger, Mörder sind da eine ganz andere Qualität. Für die nur aus wirtschaftlicher Not kommen brauchen wir auch keine Lichterketten, die kosten nur unnötig Geld das man woanders besser einsetzen Kann :-)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 10:33
@Optimist
die Einstufung ob sicher oder nicht kann sich ändern...nur weil es in einem Land die Todesstrafe gibt ist das nicht gleichbedeutend damit, dass es als unsicheres Land gilt. Ich sage nur Afghanistan. Der betreffende Asylbewerber müsste ja von dieser definitiv bedroht sein.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 10:41
@neugierchen
Das Thema hat hier nichts zu suchen. Wollen wir wirklich allen Asylbewerbern unterstellen das sie straffällig werden? Das worüber im anderen Thread diskutiert wird ist auch das Aufenthaltsgesetz. Ich finde man sollte da schon sehr sauber trennen. Das eine nicht mit dem anderen verquirlen. Hier geht es vielleicht noch um Personen die nur aus wirtschaftlicher Not kommen. Totschläger, Vergewaltiger, Mörder sind da eine ganz andere Qualität.
Da hast du schon recht, verquirlen darf man nichts.
Zum Beispiel eben auch nicht Asyl und Migration, wird aber zu gerne von Manchen gemacht.

Und wie du schon im anderen Faden richtig zum Ausdruck gebracht  hattest, einige Migranten (also Straftäter unter den Migranten) nutzen das Asylrecht für ihre Zwecke aus, so sehe ich das auch. Einige unsere Gesetze leisten dem halt noch Vorschub und die Gewaltverbrecher lachen sich eins ...
... und die wirklich Schutzbedürftigen Asylbewerber bringen sie in Misskredit, weil auf diese allgemein immer mehr ein schlechtes Licht fällt, auch wenn das nicht sein dürfte, aber Menschen sind nun mal so gestrickt.

@Tussinelda
die Einstufung ob sicher oder nicht kann sich ändern...nur weil es in einem Land die Todesstrafe gibt ist das nicht gleichbedeutend damit, dass es als unsicheres Land gilt.
Aber es darf ja dann trotzdem nicht dorthin abgeschoben werden - WENN es die Todesstrafe gibt.
Also noch mal: ein Gewaltverbrecher der das weiß, für den ändert sich nichts - da hat das Asylverfahren für ihn (ob er es nun für seine Zwecke ausnutzt oder nicht, ob es unter Aufenthaltsrecht laufen müsste oder nicht) - 0 Einfluss -> er kann bleiben und DAS zählt für ihn. Und nur um SOLCHE Fälle ging es mir und ging es ja auch zuletzt in dem anderen Faden.

Du verallgemeinerst jetzt irgendwas, schmeißt alle anderen Asylbewerber irgendwie mit in einen Topf -> mir gehts NUR  um die Gewaltverbrecher, welche Gesetze hier ausnutzen und sich nicht an unsere Regeln halten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 10:42
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Menschen, die Todesstrafe und Folter ausgesetzt sind, sind somit nicht schutzbedürftig?
Natürlich sind sie schutzbedürftig. Trotzdem muss man irgendwann abwägen. Die deutsche Bevölkerung hat auch Anrecht auf Schutz, oder sprichst Du ihn ganz ab?
Niemand möchte Menschen so einem Regime ausliefern, aber ein Land hat auch einen Schutzauftrag seiner Bevölkerung gegenüber. Die eventuell ausgeliefert werden sollen haben ja selbst aktiv dazu beigetragen.

Aber nochmal hier ist der falsche Thread dafür. Der normale Asylbewerber hat nicht viel mit Mördern gemein.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 10:42
@Optimist
nein, es darf nur nicht abgeschoben werden, wenn der abzuschiebenden Person diese droht....ich schrieb es doch eben gerade.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 10:47
@Tussinelda
nein, es darf nur nicht abgeschoben werden, wenn der abzuschiebenden Person diese droht
darum ging es aber gar nicht...
... sondern nur um deine Behauptung, für die Gewalttäter (dessen Länder unsicher sind und diese das auch VORHER wissen) hätte das Asylgesetz Einfluss oder Bedeutung ... hat es aber offensichtlich nicht - sie KÖNNEN so und auch so BLEIBEN.

Wir drehen uns wieder mal im Kreis (weil du nicht zugeben magst, dich auch mal "vergallopiert" zu haben? oder wie soll ich es auffassen, dass du mir immer wieder Dinge schreibst, die ich selbst schon längst weiß und um welche es gar nicht ging?)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 11:17
@Optimist
noch mal: im Asylverfahren wird es erst geklärt ob diese Person Anspruch auf Asyl hat, dieser Anspruch hat erst einmal nichts damit zu tun, ob es in diesem Land die Todesstrafe gibt, sondern damit, ob diese bestimmte Person überhaupt asylberechtigt ist. Das ist man ja nun nicht automatisch. Wenn diese Person ein Straftäter ist, dann hat das Einfluss, denn dann kann nur noch dann Schutz gewährt werden, wenn diese Person tatsächlich mit Folter oder Tod bedroht ist. Also diese bestimmte Person. Man muss aber trotzdem unterscheiden zwischen Asylberechtigt, Flüchtlingseigenschaft, subsidiär Schutzbedürftig. Nur weil ein Land als unsicher eingestuft ist ist dies nicht gleichbedeutend damit, Asylberechtigt zu sein.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 11:25
@Tussinelda
im Asylverfahren wird es erst geklärt ob diese Person Anspruch auf Asyl hat
das weiß Derjenige (das Klientel von dem ich und auch z.B. Neugierchen die ganze Zeit sprechen) doch schon vorher, dass er aus einem Land kommt, was als unsicher eingestuft wird.
Das ist man ja nun nicht automatisch.
Ob nun asylberechtigt oder nicht, er kann BLEIBEN - (wenn er aus einem unsicheren Land kommt) - DAS ist für IHN (und auch in meinen Augen) das Entscheidende an der Sache.
Deshalb eben finde ich, dass für SO einen das Asylverfahren keinen wirklichen Einfluss hat.
Wenn diese Person ein Straftäter ist, dann hat das Einfluss, denn dann kann nur noch dann Schutz gewährt werden, wenn diese Person tatsächlich mit Folter oder Tod bedroht ist.
ja, aber gerade DAS weiß er eben vorher schon ganz genau - für IHN ändert sich also NICHTS - er kann bleiben...
Also diese bestimmte Person. Man muss aber trotzdem unterscheiden zwischen Asylberechtigt, Flüchtlingseigenschaft, subsidiär Schutzbedürftig. Nur weil ein Land als unsicher eingestuft ist ist dies nicht gleichbedeutend damit, Asylberechtigt zu sein.
Ja, ist mir alles klar.
Aber noch mal: Er kann bleiben, egal weshalb - und deshalb ändert sich für IHN nichts und das wusste er VORHER (schon VOR dem Asylverfahren).

Nur darum geht es mir: dass sich für ihn nichts ändert (Asylgesetz quasi kein Einfluss für IHN) , er bleiben kann und dies von Anfang an wusste...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 11:38
@Optimist
nein, eben nicht....meine Güte, wie soll ich es erklären, das Du es verstehst :ask:
nur weil ein Land als unsicher eingestuft ist ist das nicht gleichbedeutend damit, dass man Asyl gewährt bekommt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 11:44
@Tussinelda
nur weil ein Land als unsicher eingestuft ist ist das nicht gleichbedeutend damit, dass man Asyl gewährt bekommt.
hatte ich doch auch wieder gar nicht behauptet (vielleicht gibts ja subst. Schutz oder was weiß ich...).
Bleibe doch mal bitte bei dem was ich wirklich schreibe, nämlich das hier:
Nur darum geht es mir: dass sich für ihn nichts ändert (Asylgesetz quasi kein Einfluss für IHN) , er bleiben kann und dies von Anfang an wusste...
Aber wir können das hier auch ganz sein lassen, führt zu nichts, wenn du nicht verstehen möchtest (oder wirklich nicht verstehst?) was ich meine.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 11:46
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:nur weil ein Land als unsicher eingestuft ist ist das nicht gleichbedeutend damit, dass man Asyl gewährt bekommt.
@Tussinelda
Du verkennst das er dann eine Duldung hat, ganz ohne Asyl. Abschiebehemmnis wird es auch genannt. Du musst hier nicht versuchen jemanden für dumm zu verkaufen


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 11:46
@Optimist
nein, ich hätte das gerne geklärt. Du sagst ein Straftäter weiß vorher (vor seinem Verfahren, Asyl betreffend), dass er Asyl bekommt und hier bleiben darf, obwohl er eine Straftat begeht/begangen hat, wie auch immer. WOHER soll er das wissen? Wenn Du mir das bitte irgendwie belegen könntest, dass man vorher schon weiß, wie das Gericht entscheidet, ich frage mich dann, warum es überhaupt Asylverfahren gibt. Nur zum Schein?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 11:48
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:nein, ich hätte das gerne geklärt. Du sagst ein Straftäter weiß vorher (vor seinem Verfahren, Asyl betreffend), dass er Asyl bekommt
Es geht nicht um einen Asylstatus, es geht um einen Aufenhaltstitel.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ich frage mich dann, warum es überhaupt Asylverfahren gibt. Nur zum Schein?
Das fragen sich viele, besonders wenn sowieso nur ein kleinster Teil aller Bewerber mal nach Jahren ausreisen muss.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2017 um 11:50
@Tussinelda

Vorweg, es geht hier (das schrieb ich nun schon öfters) NUR um die Gewaltverbrecher, denen im Herkunftsland die Todesstrafe droht. Und das werden sie doch nun vorher wissen, noch bevor sie überhaupt in D ankommen, dass es in ihrem Land die Todesstrafe gibt oder nicht?
Du sagst ein Straftäter weiß vorher (vor seinem Verfahren, Asyl betreffend), dass er Asyl bekommt und hier bleiben darf, obwohl er eine Straftat begeht/begangen hat
Ich schrieb nicht, dass er unbedingt Asyl bekommt, sondern dass er BLEIBEN darf. Auf welcher Rechtsgrundlage auch immer.
WOHER soll er das wissen?
sh. mein 1. Satz.


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