neugierchen schrieb:Es kommt ganz einfach darauf an wie glaubwürdig er diese Geschichte rüberbringt.
Ich hatte weiter oben 4 Punkte gebracht, mit denen sich die Glaubwürdigkeit einigermaßen ermitteln lässt. Es wird hier immer unterschätzt, dass z.B. Afghanistan auch eine Regierung hat, die halbwegs Institutionen hat, bei denen man auf diplomatischem Weg nachfragen kann. Der straffällig gewordene Antragsteller - meistens erfolgt die Straftat erst nach der Antragstellung - wird also zum Zeitpunkt der Antragstellung gar nicht wissen können, ob sein Asylgrund nachprüfbar haltbar ist oder nicht, und wenn er ein vorgeschobener ist, bis zur Entscheidung quasi auf "heißen Kohlen" sitzen für den Fall, dass es ein vorgeschobener ist. Also ich sehe die Chancen, mit einem vorgeschobenen Asylgrund durchzukommen, inzwischen als sehr gering an.
Optimist schrieb:Was von beiden Varianten nun stimmt, kann das Bampf - mangels Beweisen - jedoch nicht wissen.
Auch hier wieder: Wenn er bei Antragstellung noch keine Straftat begangen hat, sind seine Optionen größer, nicht abgeschoben zu werden. Meistens weiß man nicht, ob man später mal eine Straftat beginnt, bedient sich also einer der angebotenen Optionen, um anerkannt zu werden. Wird er dann straffällig, kann er keine neue Version mehr bringen. Ein Unbescholtener, der einen Asylantrag stellt, wird sich sicher nicht als IS-Mörder darstellen, um anerkannt zu werden, weil das eine der schlechtesten Optionen überhaupt ist.
Und wie gesagt, solche Behauptungen lassen sich sowohl kriminologisch wie auch auf diplomantischem Weg sehr schnell zerlegen, wenn es keinen Anhaltspunkt gibt, dass ihm tatsächlich der Tod droht (z.B. durch ein Todesurteil in Abwesenheit des Angeklagten). Das Wissen des Antragstellers über alles, was möglich ist für die prüfende Seite, ist einfach zu gering, als dass er einen wasserfesten Asylgrund herausschinden könnte.
Optimist schrieb:nein, war alles schon widerlegt worden, spätestens jetzt mit meinem Post hier.
Du lebst in einer absoluten Traumwelt. Manchmal könnte man dich bewundern dafür.