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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.07.2017 um 14:15
@richie1st
Es gibt also Volksgruppen, die nicht erwerbstätig sind, dann welche die keinen sauberen Leumund haben, andere wiederum verdienen weniger als 3000 Euro im Monat, und es scheint Volksgruppen zu geben, die Hunde haben. Hast du so geschrieben. Interessant.

Auch wenn du hier versuchst wieder zurückzurudern, ist denke ich klar, was du sagen wolltest. Auch dein Beispiel mit dem Roma-Arzt ist kompletter Blödsinn, weil es bei den Roma als unrein gilt Berufe auszuüben, bei denen man mit Blut in Berührung kommt. Also wird es sehr wenige Roma-Ärzte geben.
Du kennst die gesetzliche Lage in Österreich? Es gibt das Gleichbehandlungsgesetz, d.h. wenn du prinzipiell bestimmten Menschen auf Grund ihrer ethnischen Zugehörigkeit die Wohnung nicht vermietest, dann ist das eine rassistische Diskriminierung und verstößt gegen geltendes Recht.
http://www.antidiscrimination.etc-graz.at/cms/fileadmin/user_upload/Projekte/laufend/ADTJ/Gesetze/Oesterreich_bund/Gleichbehandlungsgesetz.pdf (Archiv-Version vom 10.11.2007)

http://www.etc-graz.at/typo3/index.php?id=876

https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/Wohnen/miete/Diskriminierung_bei_der_Wohnungssuche.html

Wenn einer schon von Migranten fordert, dass sie sich an die Gesetze halten sollen, dann sollte man selbst vielleicht als Beispiel vorangehen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.07.2017 um 14:24
Zitat von richie1strichie1st schrieb:Du kennst die gesetzliche Lage in Österreich? Es gibt das Gleichbehandlungsgesetz
Frage ist nur: Wie willst du das als Betroffener dem Gericht nachweisen? Du weißt ja gar nicht, nach welchen Kriterien der Vermieter vorgeht, sondern kannst nur raten. Er zeigt dir ja nicht vorher einen Text, wie ihn der User hier geschrieben hat. So ein Text wäre dann natürlich ne Steilvorlage fürs Gericht. :D


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.07.2017 um 14:24
@richie1st
Solange Du Dir selbst schreibst, wird Dir @insideman nicht antworten.

Klar kann man klagen gegen einen so bösen Vermieter, Nachweisen ist was Anderes.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.07.2017 um 14:33
@Realo
Dies nachzuweisen, ist natürlich oft schwierig. Viele sind sich dessen auch gar nicht bewusst, dass es rechtlich die Möglichkeit gibt, dagegen vorzugehen. Wird auch einem der Links angesprochen, die ich gepostet habe. Andererseits sind sich viele Vermieter darüber auch gar nicht im Klaren, dass sie gesetzeswidrig handeln, wenn sie bspw. prinzipiell nicht an gewisse Volksgruppen vermieten.



@Abahatschi
Ja, hab mich selbst geättet. Ich bin mir sicher, er hat auf eine Antwort gewartet. Da braucht er kein @


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.07.2017 um 14:40
Hier an alle, die "gewissen Volksgruppen" angehören und meinen auf dem Wohnungsmarkt diskriminiert worden zu sein. Strategien zum Nachweis rassistischer Benachteiligungen. :)
http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Expertisen/Expertise_Wohnungsmarkt_20150615.pdf?__blob=publicationFile (Archiv-Version vom 11.09.2017)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.07.2017 um 14:42
Zitat von richie1strichie1st schrieb: wenn du prinzipiell bestimmten Menschen auf Grund ihrer ethnischen Zugehörigkeit die Wohnung nicht vermietest, dann ist das eine rassistische Diskriminierung und verstößt gegen geltendes Recht.
Wo schrieb @insideman etwas von einer Einteilung bezüglich ethnischer Zugehörigkeit?

Hunde haben sie in allen Nationen, weniger als 3000 Euro ist ebenso nicht ethnisch gedeckelt. Und einen schlechten Leumund muß man sich erarbeiten... das betrifft auch nicht nur eine Volksgruppe. Von daher ist Dein Einwand obsolet.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.07.2017 um 14:45
@Gwyddion
Wenn du eine einzige Seite zurückblätterst, kannst du nachlesen, worum es geht und wieso mein Einwand nicht obsolet ist. Wir sind aber OT


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.07.2017 um 14:47
Zitat von RealoRealo schrieb:Du weißt ja gar nicht, nach welchen Kriterien der Vermieter vorgeht, sondern kannst nur raten
Man kann sich eine Verdienstbescheinigung als Vermieter geben lassen, notfalls sogar eine Vorvermieter Bescheinigung.
Ebenso gerne werden Schufa-Auskünfte verlangt. Alles legitim und jenseits von Rassismus.. der hier wieder ( nicht von Dir ) ins Feld geführt wird.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.07.2017 um 14:48
Zitat von richie1strichie1st schrieb:kannst du nachlesen,
Habe ich. Und ich konnte nichts rassistisches herauslesen. Und auch nichts diskriminierendes....denn mir als Vermieter steht es frei zu vermieten, an wen ich will.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.07.2017 um 14:50
Zitat von richie1strichie1st schrieb:Auch dein Beispiel mit dem Roma-Arzt ist kompletter Blödsinn, weil es bei den Roma als unrein gilt Berufe auszuüben, bei denen man mit Blut in Berührung kommt. Also wird es sehr wenige Roma-Ärzte geben.
interessanter Fall von kulturell bedingter Selbstausgrenzung.
gibts noch andere Beispiele?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.07.2017 um 14:55
Zitat von richie1strichie1st schrieb:und es scheint Volksgruppen zu geben, die Hunde haben.
meint @insideman schon mal keine muslimischen Migranten - die halten nämlich keine Stubenköter. Hunde sind im Islam haram, außer sie dienen landwirtschaftl Zwecken (Hütehund).


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.07.2017 um 14:58
Zitat von lawinelawine schrieb:gibts noch andere Beispiele?
Viele Muslime werden in manchen Schlachthäuser wegen den Fleischsorten nicht arbeiten, obwohl sie Schlachter sind...Amish werden nie bei BMW Motoren montieren...Jain werden nie Kartoffel oder Zwiebel ernten...
Schon erstaunlich wie viele sich wegen ihren unsichtbaren Befehlsgeber einschränken.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.07.2017 um 14:58
@Gwyddion
Dann musst du eben gründlicher nachlesen.
Abgesehen davon, dass es eine menschliche Bankrotterklärung ist, wenn du an gewisse Volksgruppen nicht vermietest, verstößt du zusätzlich gegen geltendes Recht. So ist die Gesetzeslage, auch hierzulande. Ob man dir das nachweisen kann, ist eine andere Frage, es gibt aber Möglichkeiten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.07.2017 um 15:06
Zitat von richie1strichie1st schrieb:Dann musst du eben gründlicher nachlesen.
Mein lieber Herr Gesangsverein.. :D ,
Nein, Du musst einfach mehr Textverständnis aufbringen.....
Zitat von richie1strichie1st schrieb:Abgesehen davon, dass es eine menschliche Bankrotterklärung ist, wenn du an gewisse Volksgruppen nicht vermietest,
@insideman hat sich vlt. unglücklich ausgedrückt... dennoch hat er keine bestimmte Ethnie ausgeschlossen, wo man Rassismus vorwerfen könnte. So zumindest liest sich sein Post für mich.
Er hat sogar erwähnt, das er durchaus auch bereit wäre, an ein Roma-Ärztepaar zu vermieten.
Und es bleibt dabei, das ich als Vermieter das Recht habe, Hundehalter oder auch Raucher als Mieter abzulehnen. Sind ja auch keine Ethnie, ansich noch nicht einmal eine "Volksgruppe".


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.07.2017 um 15:07
Zitat von richie1strichie1st schrieb:Ob man dir das nachweisen kann, ist eine andere Frage, es gibt aber Möglichkeiten.
Das ist aber auch der Unterschied zwischen privaten Vermietern und gewerblichen. Die meisten Türken, Araber und andere Ethnien kommen, wenn sie nicht in "ihr spezifisches Viertel" ziehen, leichter bei gewerblichen Vermietern wie z.B. Immobiliengesellschaften oder den Immo-Abteilungen von Banken und Versicherungen unter, weil die sich ziemlich an die geltenden Gesetze halten, auch um ja nicht in Verruf zu geraten. Die achten schon einigermaßen auf die Etikette.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.07.2017 um 15:11
@Realo

Ich arbeite in der Immobilienbranche ( ca. 1200 WE ). Bei uns werden Vorvermieterbescheinigungen, Schufa und notfalls ein Verdienstnachweis ( kann auch Arge sein ), verlangt. Es werden nur die potentiellen Mieter im Vorfeld aussortiert, wo Schwierigkeiten bei Zahlungen zu erwarten sind oder lt. Vorvermieter sich Messietum oder Radaupotential ergeben. Das ist nicht diskriminierend, noch rassistisch und auch rechtlich gedeckelt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.07.2017 um 15:21
Zitat von RealoRealo schrieb:Man kann nicht den dritten Schritt vor den ersten tun. Solange eine menschenwürdige Asylpolitik, die die inzwischen rund 7 Millionen Flüchtlinge nicht an den afrikanischen (Libyen) und asiatischen (Türkei, Libanon, Jordanien) Rändern in Masenlagern hält, um sie von Europa fernzuhalten, sondern die jedem einzelnen die Möglichkeit gibt, in Europa einen Asylantrag zu stellen, nicht möglich ist, solange es nicht mal innerhalb der EU zu einer praktischen Verfteilung der Flüchtlinge nach dem bekannten Verteilerschlüssel gibt, lohnt es sich nicht über alles Weitere zu sprechen.
Möglicherweise ist gerade das der Grund, warum Verteilungen und andere, beginnende Maßnahmen noch nicht geklappt haben.
Das möchte ich mal zu bedenken geben.
Es gibt verschiedene Denkweisen und Handlungsweisen.
Manche Leute sagen sich einfach:,,Legen wir mal los, wird schon, wir improvisieren, wenn's nötig ist".
Andere möchten gerne möglichst weit alles geplant haben.

Gehöre auch eher zu den letzteren. Ich bin wirklich nicht pessimistisch oder so. Aber ich möchte schon Antworten auf die Frage haben, was wir mit Asylbewerbern und Zuwanderern machen, wenn sie nach Europa gekommen sind.
Diese Fragen sind durchaus gar nicht so fern, wie du denken magst.

Stellen wir uns mal vor, es läuft so, wie du es dir gedacht hast:

Das Schiff Freedom Europe holt in einem libyschen Hafen 200 Menschen ab, die einen Asylantrag in Europa stellen wollen.
Es bringt die Leute in einen italienischen Hafen. Warum auch immer, jedenfalls geht es von da direkt zum Flughafen und aufgrund des Verteilerschlüssels, der jetzt funktioniert, werden die 200 Menschen nach München geflogen. Von dort kommen sie in verschiedene Asylbewerberunterkünfte und ihr Antrag wird bearbeitet.

Was denkst du denn, wie lange es dauert, bis man am Punkt ,,Bearbeitung des Antrags" angelangt ist, vorausgesetzt es wird nicht geschlampt, sondern wirklich zielgerichtet gearbeitet?
Den Zeitraum von der libyschen Küste bis zur dt. Asylunterkunft kannst du unter diesen Umständen in Tagen messen.

Und dann? Sollen die 200 Leute nur in ihren Unterkünften rumsitzen und bestenfalls Monate, schlimmstenfalls Jahre drauf warten, dass über ihren Antrag entschieden wird?
Ich vermute mal, dass du das verneinen wirst. Also, was soll mit ihnen geschehen? Wie organisiert man Sprachkurse oder andere sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeiten? Wie organisiert man Grund-, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen? Wie ermöglicht man Arbeit?
Wo wohnen die Menschen, gerade dort, wo schon für Einheimische Wohnungsmangel herrscht?

Du siehst, diese Detailfragen sind gar nicht so weit weg. Darauf sollte man schon Antworten haben, bevor man losläuft und erstmal herbeiholen will.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.07.2017 um 15:31
Zitat von richie1strichie1st schrieb:Auch wenn du hier versuchst wieder zurückzurudern, ist denke ich klar, was du sagen wolltest. Auch dein Beispiel mit dem Roma-Arzt ist kompletter Blödsinn, weil es bei den Roma als unrein gilt Berufe auszuüben, bei denen man mit Blut in Berührung kommt. Also wird es sehr wenige Roma-Ärzte geben.
Was machen denn Roma, wenn sie krank oder verletzt sind und kein ,,Unreiner" in der Nähe?
Hat der Roma dann Pech gehabt und seine Angehörigen und Freunde lassen die Finger von ihm?
Kann ich mir schwer vorstellen, dass Arzt oder so generell ,,Heiler" ein verachteter Beruf sein soll. Das klingt sehr unlogisch, egal um welche Ethnie oder Volk es geht. Menschen, die andere gesund machen, haben normalerweise grundsätzlich einen guten Ruf und Ansehen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.07.2017 um 15:45
Zitat von KcKc schrieb:Was denkst du denn, wie lange es dauert, bis man am Punkt ,,Bearbeitung des Antrags" angelangt ist, vorausgesetzt es wird nicht geschlampt, sondern wirklich zielgerichtet gearbeitet?
Jetzt willst du die Ablehnung eines humanen Verfahrens mit der Langsamkeit der deutschen Behörden begründen? Na, so kann man jeden Mist begründen und damit "legitimieren". Es muss möglich sein einen Antrag innerhalb 2 maxuimal 3 Monaten zu bearbeiten. Wenn sowas die ARGE kann, muss das auch das BAMF können. Man stellt sich eben vom Umfang des Personals her auf den Umfang der Nachfrage ein. Wir sind doch schon seit Jahrhunderten eine Bürokratie - warum stellen wir uns dann bei Flüchtlingen an wie die letzten Amateure? Das betrifft auch die bemängelte "Qualität" der Arbeit (Amri & Co. lassen grüßen, teilweise aus dem Grab).

Und außerdem hatten wir uns doch schon auf "Hot Spots" geeinigt, auch wenn ich nur europäische will. Da müssen die Leute dann eben zur Registrierung und erstem Vorchecken, aus welchem Land sie kommen und ob sie daher überhaupt anspruchsberechtigt sind, auf so einem Hot Spot verbringen. Dafür wird dann aber schon im Vorfeld ein großer Teil, wahrscheinlich mehr als die Hälfte, der Flüchtlinge ausgesiebt und kommt erst gar nicht so weit in Europa einen Asdylantrag stellen zu können, da es sich offenbar um einen Klima- oder Armutsflüchtling handelt.

Ich finde es nur zum Kotzen die Asylpolitik mit Ausreden schleifen zu lassen, etwa der Ausrede, dass nicht genug Wohnraum vorhanden sei. Es war bereits vor der Masseneinwanderung 2015 bekannt, dass eine Menge (Sozial-) Wohnungen fehen, inzwischen über 1 Million. Es ist Aufgabe der Regierung dafür zu sorgen, dass die endlich gebaut werden. Wie sie das anstellt ist ihre Sache. Aber das als Grund aufzuführen, dass wir nicht mehr im vollen Umfang Flüchtlinge aufnehmen können und sie daher in Afrika und Asien in Lagern bleiben müssen, ist mehr als zynisch.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.07.2017 um 15:54
Zitat von RealoRealo schrieb:Wir sind doch schon seit Jahrhunderten eine Bürokratie
Genau das ist die Crux beim Thema. Die deutsche Bürokratie arbeitet viel zu langsam. Frag mal Bauherren....
Zitat von RealoRealo schrieb: Dafür wird dann aber schon im Vorfeld ein großer Teil, wahrscheinlich mehr als die Hälfte, der Flüchtlingen ausgesiebt und kommt erst gar nicht so weit in Europa einen Asdylantrag stellen zu können, da es sich offenbar um einen Klima- oder Armutsflüchtling handelt.
Asyl gilt ja auch nicht für Armut rsp. für wirtschaftliche Verbesserung, sondern ist denen vorbehalten... die einen wirklichen Grund für Flucht haben.


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