@neugierchen Die ganze Diskussion verschiebt sich doch aus Interessenlagen vom eigentlichen Problem. Das sind Asylbegehrende die keinerlei Anrecht aus dieses haben. Ergo Betrüger. Mit dieser Klientel muss ein Umgang gefunden werden. Das durch dieses Klientel berechtigt Schutzsuchende immer mehr in Bedrängnis geraten sollte den Befürwortern einer liberaleren Flüchtlingspolitik zu denken geben. Dieses Klientel schadet der Asyldebatte mehr als die AfD.
Sehe ich ganz genauso.
Und das finde ich auch so schade für die wirklich Asyl-BERECHTIGTEN.
ach so, jetzt sind Asylbegehrende also Betrüger, wenn sie das Recht, Asyl zu suchen, nutzen und wie jeder andere, auf die jeweilige Beurteilung des Antrags warten müssen, um zu wissen, ob sie als asylberechtigt eingestuft werden. Wird ja immer besser hier.
Wenn jemand WEIß, dass er diesen und jenen Status gar nicht wirklich hat, jedoch dennoch versucht, dies zu erreichen und sogar bei Ablehnung (auch richterlich), dem versucht sich zu widersetzen...
... dann will ich mir zwar nicht anmaßen, wie man sowas nennen könnte, jedoch finde ich das zumindest sehr dreist.
@Realo Solange das verfahren noch andauert und die Berufungsverhandlung des Klägers noch azussteht, ist es ein Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte des Asylbewerbers, auch wenn seine Chancen anerkannt zu weden gering sind...
Es geht um diejenigen bei diesem Gesetz:
Er sagte, bei den nicht Schutzbedürftigen brauche es Härte und Rückführung, "insbesondere bei denen, die täuschen, tricksen und sich strafbar machen". Zur Handy-Auslesung sagte der Minister: "Wir können es in einem Rechtsstaat nicht hinnehmen, dass Asylbewerber weitgehend sanktionslos und nach Belieben verschiedene Namen und Staatsangehörigkeiten angeben, keine brauchbaren Auskünfte geben und darauf hoffen, dass im Falle der Ablehnung des Asylantrags eine Abschiebung an der Beschaffung von Passersatzpapieren scheitert."
Asylsuchende ohne Bleibeperspektive sollen verpflichtet werden können, bis zum Ende ihres Asylverfahrens in Erstaufnahmeeinrichtungen zu bleiben.
Finde ich richtig.
Oder man macht parallel zum Asylrecht ein Einwanderungsgesetz und dann könnten diese hier genannten Flüchtlinge Antrag auf Einwanderung stellen - mit all den festgelegten Kriterien dafür.
Diese Vermischung von Einwanderung und Asyl finde ich alles andere als förderlich.
Wie gesagt, damit schadet man im Grunde den wirklich Asylberechtigten, sh. Zitat von N.