Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
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Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
19.05.2017 um 12:04@Realo
Aber dazu fallen dir leider keine guten Argumente ein, oder?
Hier noch mal der Kontext: Beitrag von Optimist (Seite 1.020)
Ich habe auf @neugierchen geantwortet und nicht auf dich.ist doch egal, in der Sache bleibt meine Aussage dennoch richtig.
Aber dazu fallen dir leider keine guten Argumente ein, oder?
Hier noch mal der Kontext: Beitrag von Optimist (Seite 1.020)
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
19.05.2017 um 12:04@Realo
Das genau meine ich, nicht nur die 2. Personengruppe, ja auch jeder hier lebende hat doch unter der 1. Personengruppe zu leiden. Diese muss so klein wie möglich gehalten werden.
Das genau meine ich, nicht nur die 2. Personengruppe, ja auch jeder hier lebende hat doch unter der 1. Personengruppe zu leiden. Diese muss so klein wie möglich gehalten werden.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
19.05.2017 um 12:07Optimist schrieb:Aber dazu fallen dir leider keine guten Argumente ein, oder?Wenn du schon Verständnis- und Diskussionsprobleme hast, solltest du bitte nicht auch noch anfangen persönlich zu werden. Ist mir schon öfter aufgefallen, dass du einer Diskussion nicht folgen kannst.
Tussinelda
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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
19.05.2017 um 12:14@neugierchen
ich habe gar nichts falsch verstanden, ih habe gelesen, was du geschrieben hast und da hast du nicht differenziert zwischen Betrügern, die wissentlich und durch falsche Angaben Asyl bekommen wollen und denen, die sich ernsthaft für asylberechtigt halten, wie @Realo es ja schon ausgeführt hat. Wenn Du Dich nicht korrekt ausdrückst, dann musst Du das nicht mir anlasten.
ich habe gar nichts falsch verstanden, ih habe gelesen, was du geschrieben hast und da hast du nicht differenziert zwischen Betrügern, die wissentlich und durch falsche Angaben Asyl bekommen wollen und denen, die sich ernsthaft für asylberechtigt halten, wie @Realo es ja schon ausgeführt hat. Wenn Du Dich nicht korrekt ausdrückst, dann musst Du das nicht mir anlasten.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
19.05.2017 um 12:16@Realo
das was ich vertrete und dir auch (ungefragt) schrieb, ist genau das, was auch @neugierchen zum Ausdruck brachte - also nix mit angeblich kein Verständnis.
Darüber hinaus noch einige Argumente, zu denen du offensichtlich keine Gegenargumente hast, sonst hättest du ja evtl. gegen diese Einspruch erheben können.
Ich wünschte mir ja wirklich Einspruch, weil ich Eure Seite gerne verstehen möchte, nur du pickst dir aus Aussagen immer nur das raus, was dir in den Kram passt und das hat jetzt nichts mit persönlicher Schiene zu tun, sondern ist ein Fakt.
Was ich z.B. meine, worauf du eben nicht eingehst:
das was ich vertrete und dir auch (ungefragt) schrieb, ist genau das, was auch @neugierchen zum Ausdruck brachte - also nix mit angeblich kein Verständnis.
Darüber hinaus noch einige Argumente, zu denen du offensichtlich keine Gegenargumente hast, sonst hättest du ja evtl. gegen diese Einspruch erheben können.
Ich wünschte mir ja wirklich Einspruch, weil ich Eure Seite gerne verstehen möchte, nur du pickst dir aus Aussagen immer nur das raus, was dir in den Kram passt und das hat jetzt nichts mit persönlicher Schiene zu tun, sondern ist ein Fakt.
Was ich z.B. meine, worauf du eben nicht eingehst:
N: Die ganze Diskussion verschiebt sich doch aus Interessenlagen vom eigentlichen Problem. Das sind Asylbegehrende die keinerlei Anrecht aus dieses haben. Ergo Betrüger. Mit dieser Klientel muss ein Umgang gefunden werden. Das durch dieses Klientel berechtigt Schutzsuchende immer mehr in Bedrängnis geraten sollte den Befürwortern einer liberaleren Flüchtlingspolitik zu denken geben. Dieses Klientel schadet der Asyldebatte mehr als die AfD.Was ist an diesen Aussagen falsch oder gegen Menschenrechte oder GG?
-->
Sehe ich ganz genauso.
Und das finde ich auch so schade für die wirklich Asyl-BERECHTIGTEN.
...
Wenn jemand WEIß, dass er diesen und jenen Status gar nicht wirklich hat, jedoch dennoch versucht, dies zu erreichen und sogar bei Ablehnung (auch richterlich), dem versucht sich zu widersetzen...
... dann will ich mir zwar nicht anmaßen, wie man sowas nennen könnte, jedoch finde ich das zumindest sehr dreist.
--------------------------
Realo:
Solange das verfahren noch andauert und die Berufungsverhandlung des Klägers noch azussteht, ist es ein Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte des Asylbewerbers, auch wenn seine Chancen anerkannt zu weden gering sind...
-->
Es geht um diejenigen bei diesem Gesetz:
"Er sagte, bei den nicht Schutzbedürftigen brauche es Härte und Rückführung, "insbesondere bei denen, die täuschen, tricksen und sich strafbar machen". Zur Handy-Auslesung sagte der Minister: "Wir können es in einem Rechtsstaat nicht hinnehmen, dass Asylbewerber weitgehend sanktionslos und nach Belieben verschiedene Namen und Staatsangehörigkeiten angeben, keine brauchbaren Auskünfte geben und darauf hoffen, dass im Falle der Ablehnung des Asylantrags eine Abschiebung an der Beschaffung von Passersatzpapieren scheitert."
------------------
Asylsuchende ohne Bleibeperspektive sollen verpflichtet werden können, bis zum Ende ihres Asylverfahrens in Erstaufnahmeeinrichtungen zu bleiben.
-->
Finde ich richtig.
Oder man macht parallel zum Asylrecht ein Einwanderungsgesetz und dann könnten diese hier genannten Flüchtlinge Antrag auf Einwanderung stellen - mit all den festgelegten Kriterien dafür.
Diese Vermischung von Einwanderung und Asyl finde ich alles andere als förderlich.
Wie gesagt, damit schadet man im Grunde den wirklich Asylberechtigten, sh. Zitat von N.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
19.05.2017 um 12:20Optimist schrieb:Es geht um diejenigen bei diesem Gesetz:Nein, es geht auch um die wesentlich größere Menge all jener, die in der ersten Instanz abgelehnt wurden und sich im Berufungsverfahren befinden. Auch deren Freiheit soll eingeschränkt werden, z.B. durch bis zum Ende ihres Asylverfahrens in Erstaufnahmeeinrichtungen zu bleiben.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
19.05.2017 um 12:29@Realo
Und da finde ich eben auch, da müssen Zeichen gesetzt werden (für alle, die das auch versuchen wollen).
Es geht doch nun mal nicht, dass es jeder der es möchte, einfach mal versucht, obwohl er weiß, dass er geringe oder gar keine Chancen hat und dann bleiben wir sozusagen auf diesen Leuten sitzen, weil die Abschiebung sehr schwer ist. (versuchen von mir aus ja, aber dann eben mit entsprechender Zeichensetzung)
So schlimm wie es dann auch für diejenigen ist, welche vielleicht eine sehr gute Bleibesperspektive haben und ausversehen zu denen eingeordnet wurden, welche eine geringe Perspektive haben ... das ist doch aber sicher nur eine Minderheit.
Das hat ein demokratisches System so an sich, dass es hin und wieder auch leider Verlierer des Systems gibt (umsonst haben wir z.B. auch keine Obdachlosen -> nicht jeder hatte diesen Zustand selbst verschuldet...)
Solange das verfahren noch andauert und die Berufungsverhandlung des Klägers noch azussteht, ist es ein Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte des Asylbewerbers, auch wenn seine Chancen anerkannt zu weden gering sind...-->
auch wenn seine Chancen anerkannt zu weden gering sind..Weshalb stellt denn jemand, dessen Chancen gering sind (oder teilweise auch gegen 0 gehen) überhaupt einen Asylantrag - DAS ist doch das eigentliche Problem.
Und da finde ich eben auch, da müssen Zeichen gesetzt werden (für alle, die das auch versuchen wollen).
Es geht doch nun mal nicht, dass es jeder der es möchte, einfach mal versucht, obwohl er weiß, dass er geringe oder gar keine Chancen hat und dann bleiben wir sozusagen auf diesen Leuten sitzen, weil die Abschiebung sehr schwer ist. (versuchen von mir aus ja, aber dann eben mit entsprechender Zeichensetzung)
So schlimm wie es dann auch für diejenigen ist, welche vielleicht eine sehr gute Bleibesperspektive haben und ausversehen zu denen eingeordnet wurden, welche eine geringe Perspektive haben ... das ist doch aber sicher nur eine Minderheit.
Das hat ein demokratisches System so an sich, dass es hin und wieder auch leider Verlierer des Systems gibt (umsonst haben wir z.B. auch keine Obdachlosen -> nicht jeder hatte diesen Zustand selbst verschuldet...)
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
19.05.2017 um 12:36Optimist schrieb:Weshalb stellt denn jemand, dessen Chancen gering sind (oder teilweise auch gegen 0 gehen) überhaupt einen AsylantragJa, weshalb sollte er sich dann überhaupt die Mühe machen hierher zu kommen? Vielleicht weil er politisch verfolgt wird? (Algerien, Türkei).
Solange das Verfahren läuft und gerichtlich nicht abgeschlossen ist, muss er wie jeder andere Asylbewerber, dessen Antrag noch läuft, behandelt werden. Und genau das ist jetzt nicht mehr der Fall, das ist rechtsstaatlich bedenklich und es wird da sicherlich auch sehr scnell das BVerfG in Karlsruhe angerufen werden. Perfide könnte man auch behaupten: Die "paar" Asylbetrüger werden als Vorwand genommen, um die große Menge all jener, die nicht in erster Instanz anerkannt wurden, abzuschrecken. Das ist ein Eingriff der Exekutive (Regierung) in den höchsteigenen Bereich der Judikative (Gerichtsbarkeit). Zwar lange nicht so schlimm wie in der Türkei, aber eben ein Schritt in diese Richtung.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
19.05.2017 um 12:38@Realo
Also um DIESE kann es mMn nicht gehen, sondern wirklich nur um diejenigen welche eine wirklich geringe bis gar keine Perspektive haben.
Ich hatte hier nachträglich noch was angefügt (bitte vor allem das Blaue beachten):
Weshalb stellt denn jemand, dessen Chancen gering sind (oder teilweise auch gegen 0 gehen) überhaupt einen AsylantragWenn er dies GLAUBHAFT bei der Behörde darlegen kann, wird er sicherlich nicht denen zugeordnet, welche eine geringe Bleibeperspektive haben (ganz besonders auch wenn jemand aus Türkei kommt).
-->
Ja, weshalb sollte er sich dann überhaupt die Mühe machen hierher zu kommen? Vielleicht weil er politisch verfolgt wird? (Algerien, Türkei).
Also um DIESE kann es mMn nicht gehen, sondern wirklich nur um diejenigen welche eine wirklich geringe bis gar keine Perspektive haben.
Ich hatte hier nachträglich noch was angefügt (bitte vor allem das Blaue beachten):
Weshalb stellt denn jemand, dessen Chancen gering sind (oder teilweise auch gegen 0 gehen) überhaupt einen Asylantrag - DAS ist doch das eigentliche Problem.
Und da finde ich eben auch, da müssen Zeichen gesetzt werden (für alle, die das auch versuchen wollen).
Es geht doch nun mal nicht, dass es jeder der es möchte, einfach mal versucht, obwohl er weiß, dass er geringe oder gar keine Chancen hat und dann bleiben wir sozusagen auf diesen Leuten sitzen, weil die Abschiebung sehr schwer ist. (versuchen von mir aus ja, aber dann eben mit entsprechender Zeichensetzung)
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
19.05.2017 um 12:41Algerien ist aber nun mal ein "sicheres Herkunftsland" per Definition der Regierung. Und in solch einem "sicheren Herkunftsland" kann es natürlich keine persönliche politische Verfolgung mit Folter etc. geben! Kann nicht sein, was nicht sein darf. In Afghanistan herrscht Krieg genau wie in Syrien - ist aber "sicheres Herkunftsland" nach Definition der Regierung.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
19.05.2017 um 12:43@Realo
Diejenigen welche aus solchen Ländern kommen, werden doch so und auch so angehört und da gilt (bis auf weiteres, falls dies jemand widerlegt) folgendes:
Algerien ist aber nun mal ein "sicheres Herkunftsland" per definition der Regierung. Und in solche einem "sicheres Herkunftsland" kann es natürlich keine persönlich politische Verfolgung mit Folter etc. geben! Kann nicht sein, was nicht sein darf.Gilt aber alles auch für die Türkei - ist auch offiziell sicher, dennoch werden welche anerkannt.
Diejenigen welche aus solchen Ländern kommen, werden doch so und auch so angehört und da gilt (bis auf weiteres, falls dies jemand widerlegt) folgendes:
Wenn er dies GLAUBHAFT bei der Behörde darlegen kann, wird er sicherlich nicht denen zugeordnet, welche eine geringe Bleibeperspektive haben.
Also um DIESE kann es mMn nicht gehen, sondern wirklich nur um diejenigen welche eine wirklich geringe bis gar keine Perspektive haben
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
19.05.2017 um 12:43@Realo
Ein Mittel wäre es die Zeit zu begrenzen. 3 Monate höchstens Hotspot oder Erstaufnahmeeinrichtung in Deutschland. Es liegt ja am politischen System wie lange die Verfahren dauern. Es müssen eben Resourcen geschaffen werden das effektive Antragsbearbeitung und juristische Aufarbeitung möglich ist. Richterkammern die sich ausschließlich damit befassen. Möglich wäre das durchaus wenn gewollt. Solange keine Hotspots möglich sind Kasernen in Deutschland umwidmen.
Ein Mittel wäre es die Zeit zu begrenzen. 3 Monate höchstens Hotspot oder Erstaufnahmeeinrichtung in Deutschland. Es liegt ja am politischen System wie lange die Verfahren dauern. Es müssen eben Resourcen geschaffen werden das effektive Antragsbearbeitung und juristische Aufarbeitung möglich ist. Richterkammern die sich ausschließlich damit befassen. Möglich wäre das durchaus wenn gewollt. Solange keine Hotspots möglich sind Kasernen in Deutschland umwidmen.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
19.05.2017 um 12:47neugierchen schrieb:Es müssen eben Resourcen geschaffen werden das effektive Antragsbearbeitung und juristische Aufarbeitung möglich ist.Ja, aber wir haben nun mal den Status Quo, und der ist mit der neuen Asylverschärfung für viele mit noch weniger Freiheit und noch mehr Stress verbunden. Darunter hat auch die Familie des Asylsuchenden zu leiden - es gibt nämlich auch tatsächlich ganze Familien und nicht nur "junge Männer", die so etwas besser durchstehen können als z.B. Kinder.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
19.05.2017 um 12:52@Realo
und der ist mit der neuen Asylverschärfung für viele mit noch weniger Freiheit und noch mehr Stress verbunden. ...ja, aber eben nur für diejenigen - in Blau (weshalb gehst du nicht darauf ein?):
Wenn er dies GLAUBHAFT bei der Behörde darlegen kann, wird er sicherlich NICHT denen zugeordnet, welche eine geringe Bleibeperspektive haben.
Also um DIESE kann es mMn nicht gehen, sondern wirklich nur um diejenigen welche eine wirklich geringe bis gar keine Perspektive haben
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
19.05.2017 um 12:53@Realo
Das der Status Quo schnellst möglichst geändert werden muss ist doch jedem hier mitschreibenden klar und wohl auch von jedem gewollt. Jetzt muss man pragmatisch schauen was mach- und verbesserbar ist. Stattdessen werden immer nur noch hysterische Gesetze verabschiedet und in Wahrheit ändert sich aus ideologischen Gründen nichts.
Wir müssen wirklich das Fass aufmachen und jeden Aspekt auf den Prüfstand stellen und den bestmöglichen Kompromiss finden. Die persönliche Freiheit eines jeden wird doch zur Zeit immer mehr beschnitten, da ist dieses Thema auch ein gern genommener Anlass.
Das der Status Quo schnellst möglichst geändert werden muss ist doch jedem hier mitschreibenden klar und wohl auch von jedem gewollt. Jetzt muss man pragmatisch schauen was mach- und verbesserbar ist. Stattdessen werden immer nur noch hysterische Gesetze verabschiedet und in Wahrheit ändert sich aus ideologischen Gründen nichts.
Wir müssen wirklich das Fass aufmachen und jeden Aspekt auf den Prüfstand stellen und den bestmöglichen Kompromiss finden. Die persönliche Freiheit eines jeden wird doch zur Zeit immer mehr beschnitten, da ist dieses Thema auch ein gern genommener Anlass.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
19.05.2017 um 12:56@Optimist
Das wäre alles innerhalb eines Monats möglich. Bei richtiger fachlicher und personeller Ausstattung des BaMF. dann noch mal pro Instanz ein Monat. Also drei Monate Höchstverweildauer. Wir müssen dem Staat also uns mal auf die Finger klopfen das ordentlich gearbeitet wird.
Das wäre alles innerhalb eines Monats möglich. Bei richtiger fachlicher und personeller Ausstattung des BaMF. dann noch mal pro Instanz ein Monat. Also drei Monate Höchstverweildauer. Wir müssen dem Staat also uns mal auf die Finger klopfen das ordentlich gearbeitet wird.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
19.05.2017 um 12:57@neugierchen
Da Realo nichts dazu sagt, würde mich jetzt mal deine Meinung interessieren? Beitrag von Optimist (Seite 1.021)
Vor allem eben dazu? :
Das wäre alles innerhalb eines Monats möglich. Bei richtiger fachlicher und personeller Ausstattung des BaMF. dann noch mal pro Instanz ein Monat. Also drei Monate Höchstverweildauer. Wir müssen dem Staat also uns mal auf die Finger klopfen das ordentlich gearbeitet wird.sehe ich genauso. Es fehlt irgendwie am Willen, habe ich den Eindruck.
Da Realo nichts dazu sagt, würde mich jetzt mal deine Meinung interessieren? Beitrag von Optimist (Seite 1.021)
Vor allem eben dazu? :
Wenn er dies GLAUBHAFT bei der Behörde darlegen kann, wird er sicherlich NICHT denen zugeordnet, welche eine geringe Bleibeperspektive haben.Und das was ich weiter oben schrieb:
Weshalb stellt denn jemand, dessen Chancen gering sind (oder teilweise auch gegen 0 gehen) überhaupt einen Asylantrag - DAS ist doch das eigentliche Problem.
Und da finde ich eben auch, da müssen Zeichen gesetzt werden (für alle, die das auch versuchen wollen).
Es geht doch nun mal nicht, dass es jeder der es möchte, einfach mal versucht, obwohl er weiß, dass er geringe oder gar keine Chancen hat und dann bleiben wir sozusagen auf diesen Leuten sitzen, weil die Abschiebung sehr schwer ist. (versuchen von mir aus ja, aber dann eben mit entsprechender Zeichensetzung)
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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
19.05.2017 um 13:57Optimist schrieb:Wenn er dies GLAUBHAFT bei der Behörde darlegen kann, wird er sicherlich nicht denen zugeordnet, welche eine geringe Bleibeperspektive haben.ja genau, ist auch immer so einfach möglich, etwas GLAUBHAFT darzustellen......manchmal geht es offenbar leichter, als man denkt und manchmal interessiert es einfach niemanden......das kann man nicht im Hauruckverfahren abhaken und man bedenke, dieses Gespräch führt eine/mehrere Person/en ggf. ist ein Übersetzer dabei...eine/mehrere Personen hält also das Gespräch so fest, dass danach daraus ermittelt werden kann, ob ein Anspruch besteht oder nicht. Was sicherlich besonders schwer ist, wenn diese person/en davon ausgehen, dass man sowieso aus einem als sicher eingestuften Land kommt. Schön ist auch, dass dieser ganze Mist ewig dauert, man aber nur 1 Woche Zeit hat, Widerspruch einzulegen, wenn der Antrag als offensichtlich unbegründet eingestuft wurde.
Also um DIESE kann es mMn nicht gehen, sondern wirklich nur um diejenigen welche eine wirklich geringe bis gar keine Perspektive haben
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
19.05.2017 um 14:23@Tussinelda
Wie lange soll denn nach Deinen Vorstellungen die Einspruchsfrist sein? Man kann doch nicht einerseits Fristen bis ins unermessliche verlängern und andererseits zu Recht monieren das etwaige zukünftige Ausgangsbeschränkungen länger als nötig bestehen.
Wirklich, zum Beispiel vier, große Zentren in Deutschland würden es auch ermöglichen das ein Dolmetscher für jede maßgebliche Sprache während der Behördenzeiten anwesend ist. Umso geballter es bearbeitet wird umso geschulter sind die jeweiligen Sachbearbeiter, da sie sich viel mehr spezialisieren können.
Das in der heutigen Zeit Protokolle durchaus in digitaler Form, also durch Ton und Videomitschnitten erfasst werden sollten versteht sich von selbst. Daraus ergibt sich eine 100 % Beweissicherheit was gesagt wurde, und es kann zu keinerlei Missverständnissen führen. Dies wäre gerade auch für den eventuellen Einspruch gegen den Entscheid wichtig.
Wie lange soll denn nach Deinen Vorstellungen die Einspruchsfrist sein? Man kann doch nicht einerseits Fristen bis ins unermessliche verlängern und andererseits zu Recht monieren das etwaige zukünftige Ausgangsbeschränkungen länger als nötig bestehen.
Wirklich, zum Beispiel vier, große Zentren in Deutschland würden es auch ermöglichen das ein Dolmetscher für jede maßgebliche Sprache während der Behördenzeiten anwesend ist. Umso geballter es bearbeitet wird umso geschulter sind die jeweiligen Sachbearbeiter, da sie sich viel mehr spezialisieren können.
Das in der heutigen Zeit Protokolle durchaus in digitaler Form, also durch Ton und Videomitschnitten erfasst werden sollten versteht sich von selbst. Daraus ergibt sich eine 100 % Beweissicherheit was gesagt wurde, und es kann zu keinerlei Missverständnissen führen. Dies wäre gerade auch für den eventuellen Einspruch gegen den Entscheid wichtig.
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