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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.679 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.05.2017 um 14:37
@neugierchen
ach was ein Schmarrn, jeder Fall ist ein Einzelfall, geballtes Aufkommen bedeutet nur geballten Stress, geballte Emotionen, geballter Frust, aber keine Spezialisierung. Vielleicht noch Lügendetektoren, Körpersprachenleser? Die Beweissicherheit kann sich durch Videos etc. nur bedingt ergeben, denn wenn einem nicht geglaubt wird, ist es ja schliesslich egal, was man erzählt.

Eine Woche, in einem fremden Land, ohne schnellen Zugang zu weiteren "Beweisen" ist sehr kurz.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.05.2017 um 14:47
@Tussinelda
Das ist doch nicht nachvollziehbar was Du schreibst. Ein Sachbearbeiter der sich z.B. mit den Verhältnissen in Marokko gut auskennt weiß nicht was in Afghanistan an der Tagesordnung ist. Das jeder Sachbearbeiter sämtliche möglichen Fälle gleich gut abschätzen kann magst Du doch nicht behaupten. Gerade um Fehleinschätzungen zu minimieren sollten sich die Sachbearbeiter gut mit den Gegebenheiten aus den Herkunftsländern auskennen.

Glaubhaftmachung geht auch viel besser wenn sich das Gegenüber, hier der Sachbearbeiter oder Richter intensiver mit der Region seiner Fälle befasst und nicht nur den Allgemeinblick hat.

Der so oft zitierte Homosexuelle wird höchstwahrscheinlich in Marokko anders an seiner Entfaltung gehindert als in Afghanistan. Auch werden Offiziere aus der Türkei nicht die gleichen Probleme haben wie syrische Offiziere.

Um den Einzelfall genau prüfen zu können muss man erst mal den Kontext verstehen.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.05.2017 um 15:15
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Eine Woche, in einem fremden Land, ohne schnellen Zugang zu weiteren "Beweisen" ist sehr kurz.
Wenn du Widerspruch einlegst, musst du die Beweise noch nicht gleich mitliefern. Es reicht wenn du schreibst: Ausführlicher Schriftsatz und Beweismaterial werden nachgeliefert.

Da ein Widerspruchsverfahren meistens ein halbes Jahr oder länger braucht, um bearbeitet zu werden, hat man also genug Zeit die Beweismittel zu beschaffen, so weit das möglich ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.05.2017 um 21:35
@Realo
ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.....


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.05.2017 um 21:45
@neugierchen
ein Sachbearbeiter, der dann schön fröhlich pauschalisiert, weil er sich ja "auskennt", jaja.Es sind Einzelfälle und sollten auch genauso behandelt werden, jeden Fall einzeln prüfen und eben nicht aufgrund des Herkunftslandes schon Vorurteile haben, weil man ja dann ein angeblicher Spezialist ist. Denkst Du wirklich, jeder Sachbearbeiter hat Ahnung von Politik, befasst sich damit? Mit dem Leben im jeweiligen Land etc? Es geht dann einfach darum, ob man glaubwürdig ist oder nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.05.2017 um 21:47
@Tussinelda
Etwas weniger Fakenews bitte

Wenn Sie mit der Ablehnung des Asylantrages nicht einverstanden sind, können Sie hiergegen eine Klage bei Gericht einlegen. Somit wird verhindert, dass die Entscheidung des Bundesamtes „rechtskräftig“ wird. Das Gericht wird nun erneut ihre Fluchtgründe prüfen.

http://www.fluechtlingsrat-leverkusen.de/deutsch/3.3.3_asyl_abgelehnt.htm (Archiv-Version vom 22.09.2017)


Ein Sachbearbeiter hat sich um die Lage im jeweiligen Land zu kümmern, und die Aussagen auf Plausibilität zu prüfen. Sonst führt er seinen Beruf nicht ordnungsgemäß aus und ist fehl am Platze. Genau das prüft unter anderem das Gericht nach einem Einspruch ob unter anderem fehlerfreies Ermessen vorliegt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.05.2017 um 22:20
@neugierchen
Es besteht die Gefahr der Abschiebung. Sie haben nur eine Woche Zeit, gegen die Entscheidung des BAMF zu klagen. Zusätzlich muss innerhalb derselben Frist ein Eilantrag gestellt werden.133 Stellen Sie diesen Eilantrag nicht oder lehnt das Gericht ihn ab, können Sie abgeschoben werden, obwohl über die Klage noch nicht entschieden ist. Wenn der Eilantrag auf aufschiebende Wirkung erfolgreich ist, können Sie zumindest für die Dauer des Gerichtsverfahrens in Deutschland bleiben.

Flüchtlinge aus sog. „Sicheren Herkunftsländern“
Sog. „sichere Herkunftsstaaten“ sind jetzt Albanien, Kosovo, Montenegro, Serbien, Bosnien – Herzegowina, Mazedonien, Senegal, Ghana.136 Mit dieser Festlegung wird eine Vermutung aufgestellt, dass es in diesen Ländern keine politische Verfolgung gibt. Das hat zur Folge, dass Asylanträge von Staatsangehörigen aus diesen Staaten im Regelfall als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden. Gegen diese Entscheidung muss innerhalb einer Woche eine Klage und ein Eilantrag eingelegt werden, in dem darzulegen ist, dass dem Asylsuchenden „abweichend von der allgemeinen Lage“ politische Verfolgung droht.137
https://www.nds-fluerat.org/leitfaden/4-der-bescheid-des-bundesamtes/4-7-ablehnung-als-offensichtlich-unbegruendet/ (Archiv-Version vom 05.07.2017)

ich sprach von einer Woche, es ist eine Woche, es muss ZUSÄTZLICH zum Widerspruch ein Eilantrag gestellt werden, der kann abgelehnt werden.....ein Widerspruch reicht also nicht aus
Zitat von RealoRealo schrieb:Da ein Widerspruchsverfahren meistens ein halbes Jahr oder länger braucht, um bearbeitet zu werden, hat man also genug Zeit die Beweismittel zu beschaffen, so weit das möglich ist.
deshalb habe ich hier widersprochen, zurecht und es sind keine Fakenews, noch so eine Unterstellung und ich melde den Mist!


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.05.2017 um 22:38
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:es muss ZUSÄTZLICH zum Widerspruch ein Eilantrag gestellt werden
Ja gut, das gehört dazu und das wird auch jeder Betroffene wissen.

Es ging darum, dass Begründung für den Widerspruch und Unterlagen (Beweismittel) erst später nachgereicht werden können; es sollte im Widerspruch allerdings darauf hingewiesen werden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.05.2017 um 22:40
Ich erachte die jetzigen Änderungen als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Es ist zwar nur ein kleiner zaghafter Schritt, aber auch eine große Änderung beginnt mit dem ersten Schritt. Und hoffentlich kommt der wissenschaftliche Beirat des Bundestages zu dem Schluss, dass eine Änderung in das niederländische System gesetzeskonform ist und somit den Áusreisepflichtigen alle Leistungen gestrichen werden können."


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.05.2017 um 22:55
@Realo
was schwierig wird, wenn man VOR ORT womöglich nur eine Woche Zeit hat und es dann von da, wo man ja - möglicherweise berechtigt - geflüchtet ist, tun muss.

@neugierchen
lerne mal bitte, einen link zu setzen, so als Quelle, das wäre hilfreich, zweitens ist das genau das Verfahren, dass zusätzlich zum Widerspruch eingereicht werden muss, als Eilantrag......ich weiß also wirklich nicht, was Du damit jetzt beweisen willst und wie dies meine Aussage zu FakeNews macht. Ein Widerspruch allein reicht nicht, man hat eine Woche zeit. Beides hast Du nicht widerlegt.....FakeNews :ask:


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.05.2017 um 23:02
@neugierchen
so und jetzt mal zu den "Spezialisten", dies sind die Anforderungen:
Das Interesse war und ist groß: Vier Bewerber gebe es auf jede Stelle, heißt es aus dem BaMF. Entscheider sollen sich für andere Kulturen interessieren und sich in ihr Gegenüber einfühlen können, so heißt es sinngemäß in den Stellenausschreibungen. Es bewerben sich Absolventen der Beamtenhochschulen, aber auch Quereinsteiger mit beliebigen Bachelorabschlüssen. Deren künftige Tätigkeit ist eine verantwortungsvolle. Oft hat ein Flüchtling nur seine Geschichte, jedoch keine Papiere und keine Beweise. Der Entscheider muss ihn anhören, gezielt Fragen stellen, seine Glaubwürdigkeit einschätzen. Doch kann man all das im Crashkurs von acht Wochen lernen? "Altgediente" Mitarbeiter sind da skeptisch - wie diese Person, die lieber anonym bleiben möchte und sich nur zitieren lässt: "Das ist schon sehr mutig, wobei die Ausbilder im Qualifizierungszentrum sehr engagiert sind und ihr Bestes geben, wie man allgemein hört. Noch in den 1990er-Jahren wurden neu eingestellte Beamte sechs Monate lang ausgebildet, bevor sie selbstverantwortlich Asylverfahren entscheiden können."
http://www.deutschlandfunk.de/fluechtlinge-im-crashkurs-zum-asylentscheider.724.de.html?dram:article_id=344155
oder hier
Was sind die Anforderungen für Entscheider?

Bewerberinnen und Bewerber auf die Stellen als EntscheiderInnen sollen laut Ausschreibung für den Standort Berlin (Bewerbungsfrist 26. Januar 2016) über einen „abgeschlossenen Bachelor- oder Diplom-Studium (FH) der Fachrichtungen öffentliche Verwaltung, Public-Management, Verwaltungswissenschaften, Staatswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften, Rechtswissenschaften oder einen anderen an einer Hochschule erworbenen gleichwertigen Abschluss (mindestens Bachelor).“ Die Stellenausschreibung für Berlin sieht bei Eignung zunächst eine Befristung für zwei Jahre in der Entgeltgruppe 12 TVöD vor. Erwartet werden Interesse an den Themen Asyl, Integration, Migration sowie „Interesse an gesamtgesellschaftlichen Zusammenhängen und migrationspolitischen Fragestellungen“.

Wie werden Entscheider ausgebildet?

Nach der Einstellung wird jede/r EntscheiderIn im Qualifizierungszentrum des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge geschult und für die Arbeit im Bereich Asyl vorbereitet. Anfang 2016 werden laut BAMF die Schulungskapazitäten von aktuell 250 auf 400 Schulungsplätze erhöht. Die Qualifizierung für die neuen Entscheider in den Außenstellen konnte von 10 auf 8 Wochen ohne Qualitätseinbußen reduziert werden. Die Einarbeitungszeit für eine Entscheidertätigkeit in einem Entscheidungszentrum liegt aufgrund der dort eng umrissenen Aufgaben bei 12 Arbeitstagen, heißt es auf Anfrage aus dem BAMF.
http://oeffentlicher-dienst-news.de/bamf-neue-stellen-ausgeschrieben-jetzt-bewerben/
wie meintest Du noch mal :ask:
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Ein Sachbearbeiter hat sich um die Lage im jeweiligen Land zu kümmern, und die Aussagen auf Plausibilität zu prüfen. Sonst führt er seinen Beruf nicht ordnungsgemäß aus und ist fehl am Platze. Genau das prüft unter anderem das Gericht nach einem Einspruch ob unter anderem fehlerfreies Ermessen vorliegt.



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19.05.2017 um 23:04
Ich füge jetzt mal die Verwaltungsgerichtsordnung § 80 im Original ein.


Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) § 80 
(1) Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung. Das gilt auch bei rechtsgestaltenden und feststellenden Verwaltungsakten sowie bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung (§ 80a).
(2) Die aufschiebende Wirkung entfällt nur 1. bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten, 2. bei unaufschiebbaren Anordnungen und Maßnahmen von Polizeivollzugsbeamten,
3. in anderen durch Bundesgesetz oder für Landesrecht durch Landesgesetz vorgeschriebenen Fällen, insbesondere für Widersprüche und Klagen Dritter gegen Verwaltungsakte, die Investitionen oder die Schaffung von Arbeitsplätzen betreffen,
4. in den Fällen, in denen die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten von der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen oder über den Widerspruch zu entscheiden hat, besonders angeordnet wird.

https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/vwgo/gesamt.pdf


 
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ein Sachbearbeiter, der dann schön fröhlich pauschalisiert, weil er sich ja "auskennt", jaja.Es sind Einzelfälle und sollten auch genauso behandelt werden, jeden Fall einzeln prüfen und eben nicht aufgrund des Herkunftslandes schon Vorurteile haben, weil man ja dann ein angeblicher Spezialist ist. Denkst Du wirklich, jeder Sachbearbeiter hat Ahnung von Politik, befasst sich damit? Mit dem Leben im jeweiligen Land etc? Es geht dann einfach darum, ob man glaubwürdig ist oder  nicht
Du solltest nach diesem Post mal erklären wie ein Sachbearbeiter einen Einzelfall prüfen könnte ohne sich in die "Politik" des Landes zumindest einzulesen. Vorurteile sind auch der schlechteste Ratgeber für einen Sachbearbeiter des BAMF. Du stellst die zumindest hoffentlich engagierte Arbeit bei einem Großteil der Mitarbeiter des BAMF in Frage.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.05.2017 um 23:06
@neugierchen
ich habe es Dir zitiert, die Anforderungen......kannste ja nachlesen

so ist es einfacher
https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__80.html
anstatt so
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/vwgo/gesamt.pdf


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.05.2017 um 23:09
@Tussinelda
Ich kenne die Anforderungen zur Einstellung. Du solltest aber auch wissen das ein erfahrener Mitarbeiter sie nach den achtwöchigen Crashkurs an die Hand nimmt.

Falls der Neue falsch entscheidet, kann der abschlägig Beschiedene auch noch Widerspruch einlegen, denn jedem Ablehnungsbescheid liegt eine Rechtsmittelbelehrung bei.


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