@Verbum_peto Was soll denn die Abtretung bringen ? Dabei wird doch nur die Forderung an einen anderen weitergereicht. Aber die Ursprungsforderung könnte ja weiterhin von den Schuldnern bestritten werden.
Wenn Repulsor nach der Abtretung bezeugt, dass die Forderung, die ehemals seine war, tatsächlich existiert, dürfte das im Rechtzsstreit nicht mehr Beweiskraft haben, als wenn er ohne Abtretung die Existenz der Forderung behauptet, oder ? Besonders wenn die Person des Vertrauens mit ihm verbandelt ist...
Außerdem sehe ich kein Darlehen und keine damit verbundenen Kündigungsfristen. Repulsor hat ja etwas für die anderen mit seiner Kreditkarte bezahlt und wartet jetzt auf Kostenerstattung. Das ist etwas anderes als ein Darlehensvertrag.
Die Parteien haben m.E. ein "normales" Schuldverhältnis konkludent begründet, indem Repulsor gezahlt hat, die anderen mit der Zahlung in ihrem Namen einverstanden waren und sich - im optimalfall ausdrücklich - zur Erstattung des verauslagten Betrages verpflichtet haben.
@Repulsor Demnach würd ich sagen, dass du die Forderung schriftlich fällig stellt sofern noch nicht geschehen und darauf hinweist, dass die Schuldner in Verzug kommen wenn sie nach Fälligkeit und Mahnung nicht zahlen und du dann entsprechend Verzugszinsen berechnen wirst.