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Was kann man als Gläubiger machen?

144 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Geld, Freunde, Schulden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Was kann man als Gläubiger machen?

11.07.2012 um 15:55
Zitat von CanCan schrieb:inwieweit ist "formkorrektheit" gegeben?
Warum sollte ein Darlehensvertrag einer bestimmten Form genügen müssen? Und 126 a bezieht sich auf 126.
M.a.W. Wenn ein Darlehensvertrag nicht per Gesetz schriftlich erfolgen muss, ist § 126a überhaupt nicht einschlägig.
Das isolierte Herauspicken irgendwelcher Normen, die irgendwie zu passen scheinen, geht quasi immer schief.


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Was kann man als Gläubiger machen?

11.07.2012 um 17:58
@kleinundgrün

alles klar und was heisst m.a.w?


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Was kann man als Gläubiger machen?

12.07.2012 um 08:59
Mit anderen Worten. ;)


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Was kann man als Gläubiger machen?

12.07.2012 um 09:15
Hi, habe mal kurz quergelesen.

Wenn die Blinden von der Farbe erzählen.

Es ist ein Darlehensvertrag, der konkludent geschlossen worden ist.

Dh zunächst ohne Laufzeitbegrenzung.

Daher muss das Darlehen, jeweils einzeln für jedes Darlehen, die schriftliche Kündigung mit 3 monatiger Frist erfolgen.

Hier könnte es scheitern, wenn du keine Adresse hast.

Dann muss Darlehensvertrag und Auszahlung bewiesen werden.

Ginge evtl mit Abtretung, dann könntest du als Zeuge auftreten.

Alles klar?;)


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Was kann man als Gläubiger machen?

12.07.2012 um 10:32
@Verbum_peto
An sich ist Deine Darstellung lehrbuchmäßig, nur steht die materiell-rechtliche Beurteilung eigentlich nicht im Zweifel, oder? Das einzige Problem ist die Beweisbarkeit des Zustandekommens eines Darlehensvertrages (und möglicherweise die Solvenz der Schuldner).
Zitat von Verbum_petoVerbum_peto schrieb:Ginge evtl mit Abtretung
Wer kauft Deiner Ansicht nach eine solche Forderung in dieser (geringen) Höhe? Der Zessionar will i.d.R. nur das Insolvenzrisiko tragen, aber nicht unbedingt das Risiko einer ungesicherten Beweisbarkeit (ganz besonders im Hinblick auf die Forderungshöhe). oder siehst Du das anders?


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Was kann man als Gläubiger machen?

12.07.2012 um 11:01
Klar sehe ich das anders. Ich habe ja von Abtretung und nicht Verkauf gesprochen

Zeugengewinnung durch Abtretung ist ein probates Mittel.

Abtretung kann an jede Person des Vertrauens erfolgen.


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Was kann man als Gläubiger machen?

12.07.2012 um 12:18
@Verbum_peto

Was soll denn die Abtretung bringen ? Dabei wird doch nur die Forderung an einen anderen weitergereicht. Aber die Ursprungsforderung könnte ja weiterhin von den Schuldnern bestritten werden.
Wenn Repulsor nach der Abtretung bezeugt, dass die Forderung, die ehemals seine war, tatsächlich existiert, dürfte das im Rechtzsstreit nicht mehr Beweiskraft haben, als wenn er ohne Abtretung die Existenz der Forderung behauptet, oder ? Besonders wenn die Person des Vertrauens mit ihm verbandelt ist...

Außerdem sehe ich kein Darlehen und keine damit verbundenen Kündigungsfristen. Repulsor hat ja etwas für die anderen mit seiner Kreditkarte bezahlt und wartet jetzt auf Kostenerstattung. Das ist etwas anderes als ein Darlehensvertrag.
Die Parteien haben m.E. ein "normales" Schuldverhältnis konkludent begründet, indem Repulsor gezahlt hat, die anderen mit der Zahlung in ihrem Namen einverstanden waren und sich - im optimalfall ausdrücklich - zur Erstattung des verauslagten Betrages verpflichtet haben.

@Repulsor
Demnach würd ich sagen, dass du die Forderung schriftlich fällig stellt sofern noch nicht geschehen und darauf hinweist, dass die Schuldner in Verzug kommen wenn sie nach Fälligkeit und Mahnung nicht zahlen und du dann entsprechend Verzugszinsen berechnen wirst.


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Was kann man als Gläubiger machen?

12.07.2012 um 12:51
Zitat von FroschkönigFroschkönig schrieb:Die Parteien haben m.E. ein "normales" Schuldverhältnis konkludent begründet,
welche anspruchsgrundlage käme dann in frage?


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12.07.2012 um 13:26
@Can
Erstmal 241 (1) BGB da die anderen aus ihrem Vertrag mit Repulsor die Zahlung des Geldes schulden. Vielleicht auch schon 280 (1) BGB weil die anderen schuldhaft ihre Pflicht (die Zahlung) nicht erfüllen und dem TE ein Vermögensschaden entstanden ist. Das würde aber vorraussetzen dass die Forderung schon fällig ist.
Schwierig dürfte es deshalb werden, weil der Vertrag sicher nicht in allein Einzelheiten hinsichtlich der Zahlungsmodalitäten ausformuliert war...

Oder, falls die anderen gar nicht mit Repulsor abgesprochen haben, dass er für sie zahlen soll, 812 BGB.


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12.07.2012 um 13:50
@Repulsor

Es laeuft doch immer auf daselbe hinaus. Wie ein Hund rennst du dem Typen wochenlang hinterher und am Ende bekommst du trotzdem nichts. Aber ich denke wenn du hartnaeckig bleibst, wirst du dein Geld irgendwann schon noch bekommen. Und Freunden wuerde ich am wenigsten Geld leihen. Ich hab schon oft gesehen, wie Freundschaften wegen Geld in die Brueche gingen. Viel Glueck


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Was kann man als Gläubiger machen?

12.07.2012 um 13:57
@Repulsor

kenne das auch von früher, gib dir den Tipp hartnäckig zu sein, ständig anzurufen, und in notfall eine Ratenzahlung mit denen vereinbaren. Du musst den so auf den Sack gehen, dass sie kein Bock mehr haben (vorausgesetzt, du bist schon bereit, die Freundschaft zu opfern!)...dann zahlen sie irgendwann mal, damit sie ihre Ruhe haben ;)
Bei mir hat es funktioniert und ich hatte die Kohle irgendwann mal wieder und auf solche Freunde konnte ich auch verzichten ;)


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Was kann man als Gläubiger machen?

12.07.2012 um 14:03
@Froschkönig

nun sind ja alle tatbestansmerkmale aus § 280 1, 3 und 281 erfüllt worden

Schuldverhältnis entstanden--> konkludent
Pflichtverletzung --> Ja
Vertreten müssen --> Ja
Erfolglose Fristsetzung--> Ja

Demnach Anspruch auf Erstattung der Kosten !


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Was kann man als Gläubiger machen?

12.07.2012 um 14:10
Zitat von Verbum_petoVerbum_peto schrieb:Zeugengewinnung durch Abtretung ist ein probates Mittel.
So probat ist das nicht. Z.B. im Falle einer Drittwiderklage ist der Zeuge recht schnell wieder Partei. Ganz abgesehen davon, wie die Beweiswürdigung der Zeugenaussage in diesem Fall aussieht.


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Was kann man als Gläubiger machen?

12.07.2012 um 14:18
@Repulsor
Aloha, von meiner Seite mal ein menschlicher Tipp ohne rechtliche Komponente: Wenn du die Schuldner persönlich aufsuchst, von Angesicht zu Angesicht (vorrausgesetzt du hast deren Adressen oder kannst sie in Erfahrung bringen), ist die Wirkung um ein vielfaches effektiver als Erinnerungen per Telefon, Facebook, WhatsApp und sonstwas. Mit etwas Glück erhälst du vielleicht sofort dein Geld, denn persönliche Besuche kann man nicht so leicht unterdrücken bzw. im Nachgang ausblenden. Natürlich meine ich damit jetzt nicht, dass du ihnen eine aufs Maul haust, sondern vielmehr klar und bestimmt dein Geld verlangst. Viel Erfolg.


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Repulsor Diskussionsleiter
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Was kann man als Gläubiger machen?

12.07.2012 um 19:59
@all
Danke für die vielen Tipps.
Ich hatte die Frist bis Gestern gesetzt und Gott sei Dank sind zwei der vieren erschienen und haben mir auch das Geld gegeben. Nun bin ich Gestern Abend Feiern gegangen, nicht weil ich jetzt mein Geld zum Teil wieder haben^^, mit paar Freunden und wie es der Zufall wollte habe ich den dritten dort getroffen. Habe ihm gleich auf mein Geld angesprochen, war mir sicher das der Geld dabei hatte. Also habe ich jetzt schon mal 3/4 des Geldes. Naja, der 4. sagte mir, das er bald in den Urlaub gehen würde und er mir das Geld danach sicher geben würde + Zinsen. - Ich glaube ihm nicht, kann aber wohl nicht viel machen, wenn er aus der Stadt ist. Werde ihm natürlich, falls er den zurück kommen sollte, ihn daran erinnern.


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Was kann man als Gläubiger machen?

13.07.2012 um 02:11
@Repulsor

gut gemacht, das ist doch dann jetzt schon der großteil des geldes und zumindest weißt du jetzt, wem du vertrauen kannst (aka, denen nicht)


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