Was kann man als Gläubiger machen?
06.07.2012 um 18:38waage schrieb:wobei kleinundgrün schon recht hat mit seinen ausführungen .....Nun er schrieb dass ein konkludentes Verhalten nicht vorliegt, wenn die Übeltäter sich nicht melden würden und Repulsor DARAUFHIN aufgrund des Schreibens den Rechtsweg einschlagen würde.
Da würde ich ihm auch Recht geben.
Aber wenn er beispielsweise formlos schreiben würde "Aufgrund der mündlichen Vereinbarung über die Zurückzahlung der Summe setze ich hiermit schriftlich ein letzte Frist von einem Monat"
und die melden sich daraufhin mit Worten wie "Ich bin aber zurzeit knapp bei Kasse" kann man davon ausgehen, dass eine Willenserklärung abgegeben wurde und man mit dem formlosen Vertrag einverstanden war. Ergo ist ein Schuldverhältnis entstanden.
Oder denke ich da zu weit?