Naja
@Repulsor das Einfachste:
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V E R B O R G E
K E I N G E L D !!!===================================
in diesen schweren Zeiten kann meist keine/r was zurück geben.
und bei Geld hört die Freundschaft auf.
theorhetisch, und auch praktisch, hast du einen mündlichen Darlehnsvertrag geschlossen,
der ist genauso gültig wie ein schriftlicher.
nur beweisen musst du es können.
nimm einen Kumpel mit, wenn von den Schulden gesprochen wird.
das ist dann dein Zeuge vor Gericht.
Theorh. müsstest du das Darlehn kündigen, am besten schriftlich mit Rückschein,
und lass jemanden zusehn dabei wenn du die Kündigung ins Kuvert tust,
sonst behaupten sie vor Gericht, es war was anderes drin.
Reparaturanleitung von ner Waschmaschine, alles schon erlebt.
Hast du gekündigt, kannst du einen Mahnbescheid loslassen.
Das kostet dich nochmal Geld.
gehn sie in Widerspruch, gibt es eine Hauptverhandlung vor dem (zuständigen) Amtsgericht.
Dann hast du entweder einen Vollstreckungsbescheid , oder eine Vollstreckbare Ausfertigung eines Anerkenntnis-, Versäumnis oder Endurteils,
und dann kannst du 30 Jahre lange den Gerichtsvollzieher vorbeischicken,
das kostet dich einen Kostenvorschuß,
und hoffen daß mal einer über 1.028,-EUR verdient, denn darunter greifen Pfändungen nicht, und wenn sie unterhaltsberechtigte Kinder oder Ehefrauen haben, dann gehen deren FOrderungen vor,
auch kann es sein daß du in einer Schlange stehst mit unbezahlten Handyrechnungen, Mietrückständen, Stromschulden oder sonst noch was.
Also, gedenke bitte meiner Worte,
lerne draus,
VERBORGE KEIN GELD MEHR,
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außer du bist dir sicher du kannst es dir leisten und es gleich ganz abschreiben.
Dann verschenke es lieber gleich.
Hier, mir kannst du auch was schenken.
War nicht ernst gemeint.
gr,
th