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Gerichtliche Mahnung

56 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Frage, Inkasso, Gerichtliche Mahnung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gerichtliche Mahnung

08.12.2011 um 23:34
hatte auch mal so ein Ding,

war ausgezogen, wegen Zahlungsrückständen wurde gedroht Strom abzustellen, mit Androhung die Wiederinbetriebnahme sei kostenpflichtig. Hab die Forderungen beglichen und bin ausgezogen.
Die Inbetriebnahme wurde vom Nachmieter in Rahmen der üblichen Anschlußgebühren in Rechnung gestellt. Dann eine Rechnung bekommen, daß der Strom wieder angeklemmt wurde und ich zahlen sollte.
Auf Anruf erzählte man mir, daß ich besser bezahlen sollte. Auch meine Erwiderung, daß es sich um eine Rechnung handelt bei der eindeutig eine Leistung abgerechnet wurde, die nie erbracht wurde, erwiderte man mir, daß es sich bloß um eine Mahnstufe handelt und ich keine Chance hätte. Dann zum Anwalt gegangen, der sah die Sache wie ich, ein Schreiben dann war Ruhe. Auf Anzeige wegen Rechnungsbetruges verzichtet. Kosten so um die Euro 50,00.

Jetzt nur nichts Kopfloses und unüberlgtes machen, die Nachfrage nach Ratenzahlung könnte schon als Schuldanerkenntnis gewertet werden.
Direkten telefonischen Kontakt oder auf den kleinen Dienstweg kannst du vergessen, das wird als Zeichen der Schwäche angesehen. Die Zustellung der gerichtlichen Forderung ist zeitlich ganz eindeutig mit der Verjährung in Zusammenhang zu bringen. Man scheint sich der Rechtmäßikeit der Forderung nicht ganz sicher zu sein.
Beim Gericht schriftlich widersprechen, Ratenzahlung widersprechen und erst mal nicht zahlen. Schriftverkehr nur über Gericht, niemals direkt mit der Gegenseite in Verbindung setzen.
Nimm dir einen Anwalt. Ein Beratungsgepräch, in der der Anwalt kurz über die Sache drüberguckt ist kostenlos. Der Anwalt wird dir schon sagen, wie die ungefähre Rechtslage ist, wie vorzugehen ist und was lohnt, bzw, was nicht.
Bei solch Sache reicht meist ein Schreiben (eindruckvoller vom Anwalt) und du hörst nie wieder was von der Gegenseite. Anwaltsschreiben kostest zwar ein paar Euros, aber damit dokumentierst du der Gegenseite, daß sie ihre Ansprüche vor Gericht durchsetzen müssen, was teuer ist und das gegen einen professionellen Gegner, der sich seiner Rechte durchaus bewußt ist und es gelassen darauf ankommen läßt.
Dann wird sich die Gegenseite zweimal überlegen müssen, ob sie bereit ist, das Prozeßrisiko einzugehen. Denke in dem Fall, mal eher nein.

Und ganz wichtig: Fristen beachten.

Mein persönlicher Einruck ist, daß du aufgrund fehlender Mahnungen in einer äußerst günstigen Position bist.

Und wenn du beweisen kannst, das die Gegenseite gegen geltendes Recht verstößt solltest du eine Anzeige und Schadensersatzforderungen in Betracht ziehen, die du auch gerichtlich durchsetzen solltest.

Die ganze Sache stinkt gewaltig.
Hab in letzter Zeit öfters mitbekommen, daß irgendwelche Firmen behaupten, daß eine jahrealte Forderung nicht beglichen wäre. Man hofft meistens auf das schlechte Gedächnis und die schlechte Buchhaltung der Gläubiger, die aus Angst vor Repressionen den Anspruch nicht prüfen und einfach zahlen. Hier mal ein Artikel, wie das so funktionieren kann http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,801044,00.html (Archiv-Version vom 05.12.2011)
Viele menschen zahlen einfach.
Gerade bei einem Unternehmen wie der RWE würde ich das nicht glauben. Die haben eine professionelle Buchhaltung und ein standardisierte Mahnabteilung, die nach festen Regeln vorgeht und durchaus in der Lage ist, die Adressen korrekt gemeldeter Gläubiger herauszufinden und entsprechend ihre Forderungen im vorgerichtlich geltend zu machen. Von solch einem Unternehmen hört man, bevor es den teuren und risikoreichen Weg der gerichtlichen Eintreibung einleitet.

Es gibt im Netz so Foren wie Recht im Netz oder Frag einen Anwalt oder so. Da kannst du deine Sache mal reinstellen und warten, was passiert. Google ruhig mal etwas im Netz herum. Du bist nicht der Einzigste, dem sowas passiert, ganze Branchen leben von unrechtmäßig eingetriebene Forderungen.

Deutschland ist ein Rechtsstaat, du hast Rechte.
Man muß sie nur zu Nutzen wissen.


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Gerichtliche Mahnung

09.12.2011 um 02:54
@pumpkin
Also ich habe jetzt auf jeden Fall mal eine mail geschrieben.

Bei dem widerspruch brauchst du nur mit einem satz Einspruch erheben.

Aber wie der satz jetzt lauten soll...mich mal an den kopf kratz...das weiss ich nun auch nichtt mehr.

Vllt so in der art : Die gestellten Forderungen entsprechen nicht den gegebenen tatsächlichen Umständen...das hört sich doch gut an oder?


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09.12.2011 um 03:03
Nicht der stromanbieter, sondern das Gericht entscheidet ja dann, ob die Forderung ausser der belegbaren, offenstehenden gültig ist oder nicht..


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09.12.2011 um 03:32
@pumpkin
Erstmal legst du Widerspruch ein...vierzehn Tage hast du Zeit,die Stromanbieter machen das gerne,wollen Profit machen,also verschicken sie Rechnungen ohne jemals was geliefert zu haben,sie versuchens halt,und wenn du keinen Widerspruch einlegst wird der Scheiss rechtsgültig


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09.12.2011 um 05:30
In so einem Fall (wenn plötzlich Zahlungsaufforderungen von Behörden kommen) rufe ich immer erst einmal dort an um nachzufragen. Danach bleibt mir immer noch die Möglichkeit einen Anwalt zu kontaktieren oder Ratenzahlung zu vereinbaren.

Wir hatten vor einigen Monaten etwas ähnliches (Arbeitsamt meines früheren Wohnortes schrieb, mahnte angeblich ausstehendes Geld von 2008 an, inclusive Zinsen etc. Also rief ich dort an, und erfuhr das dieses Schreiben aufgrund eines Computerfehlers entstand und tausende solcher Briefe ins Postsystem gelangten. Wir sollten den Mahnbrief entsprechend ignorieren. ).


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09.12.2011 um 05:45
Ich hatte vor Jahren ein ähnliches Problem mit der Telekom. Die haben mir fast zwei Jahre nach der Kündigung über die Anwaltskanzlei Seiler & Kollegen eine Rechnung von über 300 Euronen geschickt. In dem Brief stand, dass mir die Rechnungen nicht zugeschickt werden konnten, da dem Unternehmen meine Anschrift nicht bekannt war. Unmöglich, da sich die Adresse nicht geändert hatte und ich meine Rechnungen immer per Lastschrift beglichen habe. Nachdem ich den Brief in der Hand hatte, habe ich bei der Telekom angerufen. Die Dame im Callcenter habe ich mein Problem geschildert und die hat mir kackendreist aufgelegt. Ich habe keine Ahnung wie die das gemacht haben, aber ich konnte an diesem Abend über das Handy dort nicht mehr anrufen. Anscheinend hatten die meine Nr. gesperrt. Mein Pech war, dass ich das Kündigungsschreiben nicht mehr hatte. Letztendlich habe ich die Rechnung bezahlt. Ich war halt jünger und dümmer. Mittlerweile habe ich eine Premiumsrechtschutzversicherung und zwei Spitzenanwälte in meinem Freundeskreis. Vor knapp drei Jahren haben meine Eltern einen ähnlichen Brief bekommen. Meine Eltern waren schlauer. Die bewahren alle Quittungen und Kündigungsschreiben auf. Kopie gemacht,per Rückschrift hingeschickt und nie wieder etwas von der Telekom bzw. der Anwaltskanzlei gehört.


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09.12.2011 um 07:43
@pumpkin
Fristen beachten. Gaaaaanz wichtig!
Mahnbescheid widersprechen.
Sich von der RWE bzw. vom vertretenden Anwalt die Schreiben zusenden lassen, mit der die RWE die ausstehenden Beträge angemahnt hat.
Termin bei der Verbraucherberatung bzw. Bürgerberatung machen und sich helfen lassen. (Meist kostenlos)

Ich hatte mal so ein Problem mit "freenet". Da waren aus ausstehenden 12, 04€ Gebühren plötzlich über 183€ geworden.
Das gleiche Gedöhns, wie bei dir.
Ende vom Lied, ich hab die 12,04€ bezahlt, thats it.
Die Gegenseite konnte nicht nachweisen, dass mich die Schreiben erreicht hatten.


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09.12.2011 um 10:03
@pumpkin
Zitat von pumpkinpumpkin schrieb:aber übernimmt "das Amt" auch KOsten für die Arbeiterschaft? Ich hab ein wenig Angst, dass wenn diesen Wiederspruch einlege die "mickrigen" 300 Ecken irgendwann 3000 werden..
Ich gehe jetzt immer sehr früh schlafen ... deswegen jetzt erst die Antwort ;) ...

Leg Einspruch ein, und laß dich beraten - dafür gibts ja die sogenannte Bürgerberatung in jedem Bürgeramt !
Die können dir auch bei der kostenlosen Rechtsberatung weiterhelfen ...

Ich hatte früher eine Rechtsschutzversicherung und bin mit einer Anwältin in einer ähnlichen Mietsache dermaßen auf die berühmte "Fresse" geflogen, daß ich mir immernoch in den Bauch beißen könnte, vor Wut!
Laß dich lieber von unanbhängigen Stellen beraten, die kein finanzielles Interesse haben :)


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Gerichtliche Mahnung

09.12.2011 um 10:33
@Heidern
Zitat von HeidernHeidern schrieb:Ich habe hier lediglich eine Empfehlung abgegeben. Etwas halbherzig zu tun mag oftmals ausreichen, ist jedoch nicht immer der Beste Weg.
Jaaaaaaa, ist ja richtig ...
Ich wollte @pumpkin jetzt nur erstmal nahelegen, so schnell wie möglich Einspruch einzulegen, um die Einspruchsfrist nicht zu gefährden.
Daraus wird sich sowieso ein ziemlicher Schriftverkehr hin und her ergeben, dem er dann - mit der richtigen Beratung - in Ruhe und wirkungsvoll begegnen kann!
Der fristgemäße Einspruch ist erstmal das Wichtigste!


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Gerichtliche Mahnung

09.12.2011 um 10:34
@pumpkin
Zitat von pumpkinpumpkin schrieb:Moment mal, hätten in der Abschlussabrechnung nicht SÄMTLICHE Kosten stehen müssen? Also nicht auch die 50€ die sich jetzt auf 300 läppern?
genau, da müssen alle Kosten drin stehen und wenn du alles Bezahlt
hast was drin steht ist nichts mehr offen.

Jeder Stromanbieter führt Kundenakten, verlange Einsicht.


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pumpkin Diskussionsleiter
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Gerichtliche Mahnung

09.12.2011 um 15:22
Hello, @all,

erstmal vielen dank für die vielen guten Tipps und Vorschläge. Ich werd auf jedenfall nächste Woche mit der mahnung bei der RWE auflaufen und gucken was sich machen lässt.
Leider werd ich am we nicht online sein, also bitte nicht sauer sein wenn ich mich nicht direkt zurück melde.

Also, nochmal dankeschön für das rege Interesse und eure Beiträge, ihr habt mir wirklich Mut gemacht, und ein super Wochenend wünsche ich euch allen!


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Gerichtliche Mahnung

09.12.2011 um 15:31
@pumpkin

:D Solange du alle Fristen einhälst, bist du auf der sicheren Seite und laß dich unbedingt beraten - vielleicht bist du ja in eurer Gegend kein Einzelfall. Das "Schlimmste", was dir passieren kann, ist, daß der Anspruch eventuell rechtens ist, dann sind aber immernoch die Zinsen und die Anwaltsgebühren strittig ;) .

Ein Freund von mir sollte mal (auch mit anwaltlichem Schreiben) Betriebskosten für ein Jahr zahlen, indem das Haus nachweislich längst nicht mehr stand und schon über zwei Jahre ein Parklplatz auf dem Grund und Boden existierte ;) .


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Gerichtliche Mahnung

09.12.2011 um 18:18
@pumpkin
Hi Pumkin,
ich habe erst vor kurzem irgendwo gelesen, dass man sich in Acht nehmen solle, wenn man von Stadtwerken o.ä. einen Mahnbescheid bekomme. Da wären Betrüger im unterwegs, die die Briefköpfe entsprechend fälschten etc. etc.
Am besten erst mal zu RWE gehen/telef. und den Mahnbescheid bestätigen lassen!


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Gerichtliche Mahnung

09.12.2011 um 18:22
Sorry, hab übersehen, dass es ein gelber vom Gericht ist. Ist trotzdem komisch und auch bedenklich, bin mir nicht ganz sicher, aber kriegt man v o r dem Mahnbescheid nicht eigentlich erstmal eine Zahlungsaufforderung???


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Gerichtliche Mahnung

09.12.2011 um 18:46
PS Was mir komisch vorkommt ist die Ausdrucksweise in dem Beischeid: Sie können sich zur W e h r (??!!) setzen, indem Wiederspruch einlegen.Normalerweise heisst es nur: Sie können Widerspruch einlegen. Der zweite Satz: Wenn Sie den Anspruch nicht bestreiten können, ist Widerspruch zwecklos - also wenn du nicht bezahlen kannst, brauchst Du auch keinen Widerspruch einlegen????
DAs klingt ganz schön bekloppt...


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Gerichtliche Mahnung

09.12.2011 um 19:19
@pumpkin
Ruf doch einfach bei deinem ehemaligen Energie-Versorger an, und frage dort nach, ob gegen dich ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wurde....


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