Gerichtliche Mahnung
08.12.2011 um 23:34hatte auch mal so ein Ding,
war ausgezogen, wegen Zahlungsrückständen wurde gedroht Strom abzustellen, mit Androhung die Wiederinbetriebnahme sei kostenpflichtig. Hab die Forderungen beglichen und bin ausgezogen.
Die Inbetriebnahme wurde vom Nachmieter in Rahmen der üblichen Anschlußgebühren in Rechnung gestellt. Dann eine Rechnung bekommen, daß der Strom wieder angeklemmt wurde und ich zahlen sollte.
Auf Anruf erzählte man mir, daß ich besser bezahlen sollte. Auch meine Erwiderung, daß es sich um eine Rechnung handelt bei der eindeutig eine Leistung abgerechnet wurde, die nie erbracht wurde, erwiderte man mir, daß es sich bloß um eine Mahnstufe handelt und ich keine Chance hätte. Dann zum Anwalt gegangen, der sah die Sache wie ich, ein Schreiben dann war Ruhe. Auf Anzeige wegen Rechnungsbetruges verzichtet. Kosten so um die Euro 50,00.
Jetzt nur nichts Kopfloses und unüberlgtes machen, die Nachfrage nach Ratenzahlung könnte schon als Schuldanerkenntnis gewertet werden.
Direkten telefonischen Kontakt oder auf den kleinen Dienstweg kannst du vergessen, das wird als Zeichen der Schwäche angesehen. Die Zustellung der gerichtlichen Forderung ist zeitlich ganz eindeutig mit der Verjährung in Zusammenhang zu bringen. Man scheint sich der Rechtmäßikeit der Forderung nicht ganz sicher zu sein.
Beim Gericht schriftlich widersprechen, Ratenzahlung widersprechen und erst mal nicht zahlen. Schriftverkehr nur über Gericht, niemals direkt mit der Gegenseite in Verbindung setzen.
Nimm dir einen Anwalt. Ein Beratungsgepräch, in der der Anwalt kurz über die Sache drüberguckt ist kostenlos. Der Anwalt wird dir schon sagen, wie die ungefähre Rechtslage ist, wie vorzugehen ist und was lohnt, bzw, was nicht.
Bei solch Sache reicht meist ein Schreiben (eindruckvoller vom Anwalt) und du hörst nie wieder was von der Gegenseite. Anwaltsschreiben kostest zwar ein paar Euros, aber damit dokumentierst du der Gegenseite, daß sie ihre Ansprüche vor Gericht durchsetzen müssen, was teuer ist und das gegen einen professionellen Gegner, der sich seiner Rechte durchaus bewußt ist und es gelassen darauf ankommen läßt.
Dann wird sich die Gegenseite zweimal überlegen müssen, ob sie bereit ist, das Prozeßrisiko einzugehen. Denke in dem Fall, mal eher nein.
Und ganz wichtig: Fristen beachten.
Mein persönlicher Einruck ist, daß du aufgrund fehlender Mahnungen in einer äußerst günstigen Position bist.
Und wenn du beweisen kannst, das die Gegenseite gegen geltendes Recht verstößt solltest du eine Anzeige und Schadensersatzforderungen in Betracht ziehen, die du auch gerichtlich durchsetzen solltest.
Die ganze Sache stinkt gewaltig.
Hab in letzter Zeit öfters mitbekommen, daß irgendwelche Firmen behaupten, daß eine jahrealte Forderung nicht beglichen wäre. Man hofft meistens auf das schlechte Gedächnis und die schlechte Buchhaltung der Gläubiger, die aus Angst vor Repressionen den Anspruch nicht prüfen und einfach zahlen. Hier mal ein Artikel, wie das so funktionieren kann http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,801044,00.html (Archiv-Version vom 05.12.2011)
Viele menschen zahlen einfach.
Gerade bei einem Unternehmen wie der RWE würde ich das nicht glauben. Die haben eine professionelle Buchhaltung und ein standardisierte Mahnabteilung, die nach festen Regeln vorgeht und durchaus in der Lage ist, die Adressen korrekt gemeldeter Gläubiger herauszufinden und entsprechend ihre Forderungen im vorgerichtlich geltend zu machen. Von solch einem Unternehmen hört man, bevor es den teuren und risikoreichen Weg der gerichtlichen Eintreibung einleitet.
Es gibt im Netz so Foren wie Recht im Netz oder Frag einen Anwalt oder so. Da kannst du deine Sache mal reinstellen und warten, was passiert. Google ruhig mal etwas im Netz herum. Du bist nicht der Einzigste, dem sowas passiert, ganze Branchen leben von unrechtmäßig eingetriebene Forderungen.
Deutschland ist ein Rechtsstaat, du hast Rechte.
Man muß sie nur zu Nutzen wissen.
war ausgezogen, wegen Zahlungsrückständen wurde gedroht Strom abzustellen, mit Androhung die Wiederinbetriebnahme sei kostenpflichtig. Hab die Forderungen beglichen und bin ausgezogen.
Die Inbetriebnahme wurde vom Nachmieter in Rahmen der üblichen Anschlußgebühren in Rechnung gestellt. Dann eine Rechnung bekommen, daß der Strom wieder angeklemmt wurde und ich zahlen sollte.
Auf Anruf erzählte man mir, daß ich besser bezahlen sollte. Auch meine Erwiderung, daß es sich um eine Rechnung handelt bei der eindeutig eine Leistung abgerechnet wurde, die nie erbracht wurde, erwiderte man mir, daß es sich bloß um eine Mahnstufe handelt und ich keine Chance hätte. Dann zum Anwalt gegangen, der sah die Sache wie ich, ein Schreiben dann war Ruhe. Auf Anzeige wegen Rechnungsbetruges verzichtet. Kosten so um die Euro 50,00.
Jetzt nur nichts Kopfloses und unüberlgtes machen, die Nachfrage nach Ratenzahlung könnte schon als Schuldanerkenntnis gewertet werden.
Direkten telefonischen Kontakt oder auf den kleinen Dienstweg kannst du vergessen, das wird als Zeichen der Schwäche angesehen. Die Zustellung der gerichtlichen Forderung ist zeitlich ganz eindeutig mit der Verjährung in Zusammenhang zu bringen. Man scheint sich der Rechtmäßikeit der Forderung nicht ganz sicher zu sein.
Beim Gericht schriftlich widersprechen, Ratenzahlung widersprechen und erst mal nicht zahlen. Schriftverkehr nur über Gericht, niemals direkt mit der Gegenseite in Verbindung setzen.
Nimm dir einen Anwalt. Ein Beratungsgepräch, in der der Anwalt kurz über die Sache drüberguckt ist kostenlos. Der Anwalt wird dir schon sagen, wie die ungefähre Rechtslage ist, wie vorzugehen ist und was lohnt, bzw, was nicht.
Bei solch Sache reicht meist ein Schreiben (eindruckvoller vom Anwalt) und du hörst nie wieder was von der Gegenseite. Anwaltsschreiben kostest zwar ein paar Euros, aber damit dokumentierst du der Gegenseite, daß sie ihre Ansprüche vor Gericht durchsetzen müssen, was teuer ist und das gegen einen professionellen Gegner, der sich seiner Rechte durchaus bewußt ist und es gelassen darauf ankommen läßt.
Dann wird sich die Gegenseite zweimal überlegen müssen, ob sie bereit ist, das Prozeßrisiko einzugehen. Denke in dem Fall, mal eher nein.
Und ganz wichtig: Fristen beachten.
Mein persönlicher Einruck ist, daß du aufgrund fehlender Mahnungen in einer äußerst günstigen Position bist.
Und wenn du beweisen kannst, das die Gegenseite gegen geltendes Recht verstößt solltest du eine Anzeige und Schadensersatzforderungen in Betracht ziehen, die du auch gerichtlich durchsetzen solltest.
Die ganze Sache stinkt gewaltig.
Hab in letzter Zeit öfters mitbekommen, daß irgendwelche Firmen behaupten, daß eine jahrealte Forderung nicht beglichen wäre. Man hofft meistens auf das schlechte Gedächnis und die schlechte Buchhaltung der Gläubiger, die aus Angst vor Repressionen den Anspruch nicht prüfen und einfach zahlen. Hier mal ein Artikel, wie das so funktionieren kann http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,801044,00.html (Archiv-Version vom 05.12.2011)
Viele menschen zahlen einfach.
Gerade bei einem Unternehmen wie der RWE würde ich das nicht glauben. Die haben eine professionelle Buchhaltung und ein standardisierte Mahnabteilung, die nach festen Regeln vorgeht und durchaus in der Lage ist, die Adressen korrekt gemeldeter Gläubiger herauszufinden und entsprechend ihre Forderungen im vorgerichtlich geltend zu machen. Von solch einem Unternehmen hört man, bevor es den teuren und risikoreichen Weg der gerichtlichen Eintreibung einleitet.
Es gibt im Netz so Foren wie Recht im Netz oder Frag einen Anwalt oder so. Da kannst du deine Sache mal reinstellen und warten, was passiert. Google ruhig mal etwas im Netz herum. Du bist nicht der Einzigste, dem sowas passiert, ganze Branchen leben von unrechtmäßig eingetriebene Forderungen.
Deutschland ist ein Rechtsstaat, du hast Rechte.
Man muß sie nur zu Nutzen wissen.