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Gerichtliche Mahnung

56 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Frage, Inkasso, Gerichtliche Mahnung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gerichtliche Mahnung

08.12.2011 um 20:41
@pumpkin
Ich habe nicht alle posts gelesen, aber hast du einen Zeugen gehabt bei der ablesung und als du Den Stand dem Stromanbieter durchgegeben oder abgegeben hast?


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Gerichtliche Mahnung

08.12.2011 um 20:48
@raschier
Hey,
nee ich bin ganz normal umgezogen und naja 2008 war ich auch noch etwas unbedarfter und hab noch nicht mal beim Einzug in die neue Wohnung vom Vermieter meine Zählernummer mitgeteilt bekommen. Ich hatte dann nen Kumpel in der Wohnung der alle Geräte angestellt hat und ich hab geguckt welcher Zähler sich am schnellsten dreht um rauszubekommen welcher mir gehört um ihn anzumelden ._.
Auch beim Ablesen des alten waren höchtens meine guten Umzugshelfer dabei und die wissen sicher nicht mehr meinen Zählerstand von vor fast 4 Jahren (leider..).
Aber ich denke auch, das sich die 50 Euro der ursprünglichen Forderung auf eine monatliche Grundgebühr beziehen, die Abrechnung aus der alten Wohnung hab ich ja beglichen.

Moment mal, hätten in der Abschlussabrechnung nicht SÄMTLICHE Kosten stehen müssen? Also nicht auch die 50€ die sich jetzt auf 300 läppern?


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08.12.2011 um 20:51
Normal hättest du sone art Endrechnung bekommen müssen.
Ich selber warte auch noch darauf...deshalb schreibe ich auch hier kicher*


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08.12.2011 um 20:54
@bonita
Gute Idee ich such mal. Leider hab ich keine Sekretärin für meine Ablage. Aber hast Recht, mit der könnt ich mal zur RWE dackeln


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08.12.2011 um 20:54
Wenn ich das so höre bei dir, ich glaube ich werde da mal nächste woche anrufen, vllt haben die ja einen Fehler in der Anschrift.Würde mich nicht wundern, denn ich hab das vorort durchgegeben, also nix schriftliches.


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08.12.2011 um 20:56
@raschier
Ja, ne absurd hohe Endabrechnung hab ich damals bekommen. Das weiss ich zufällig noch, weil ich nur 1 Jahr in der Wohnung gewohnt hab und fette 200 euro nachbezahlen musste. Und das bei 50 euro die ich monatlich eh schon geblecht hab..

Ich merk grad ich muss echt den Anbieter wechseln


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08.12.2011 um 20:56
@pumpkin

oje du machst mir aber Mut, ich hatte mit einem Scheck gerechnet lol*, ergo meint eine Nachzahlung.Ich war voll sparsam, aber ich glaube das nutzt heute auch nix mehr.
Aber ich weiss(von dem netten berater) dass 0,9 kilowattstunden pro kopf "normal" sind.Also ohne heizung.Nur duschen kochen etc.


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08.12.2011 um 21:02
@raschier
Ja ich dachte auch ich wär sparsam gewesen (bin ich heute noch, ich mein ich bin 9 Std. täglich nicht daheim und übernachte auch oft bei Freunden, also nutze ich hier nicht so derb viel an elektro)
kann aber auch am Stromanbieter und am Preis pro kHw liegen..

Ich werd jetzt meinen letzten Urlaubstag in diesem Jahr opfern um zum Kundencenter der RWE zu latschen und mal mit denen schwätzen. Jippiheiho...


Und nochmal meine Frage, vielleicht hat ja schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, was kanns mich schlimmstenfalls kosten Einspruch einzulegen?


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08.12.2011 um 21:04
gegen einen mahnbescheid einspruch einzulegen kostet nix. Kannst du rechtsberatung in anspruch nehmen?...also kostenlos?


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08.12.2011 um 21:09
@raschier
Nee ich hab weder ne Rechtsschutz noch würd mich "das Amt" vertreten, ich gehör zur Arbeiterklasse.
Aber check echt mal ob die Deine Anmeldung haben, im Callcenter der Stromanbieter sitzen meistens unmotivierte (aufgrund der Bezahlung, nicht falsch verstehen) Studenten oder Zeitarbeitskräfte. Das weiss ich aus dem Freundeskreis, da hat mal jemand gejobbt und ich hab nichts gutes gehört.

Und son gelber Brief vorm dicken Fest des Konsums (Weihnachten) kommt nicht gut..


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08.12.2011 um 21:11
Jo, ich rufe da Anfang der Woche an.


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08.12.2011 um 21:19
@raschier
@Thalassa
@bonita
@Gorgarius
@Heidern
@DRK
@Einfachnurich
@Heide_witzka
@RobbyRobbe
@Dr.AllmyLogo

sorry ich hab euch mal grad einfach alle angesprochen.. vielleicht kann ja jemand etwas dazu sagen.
Ich zitiere mal aus dem Mahnbescheid

Widerspruch

Falls einwendugen gegen den Anspruch bestehen, können Sie sich zur Wehr setzen, indem Sie Widerspruch erheben.
Sollten Sie den Anspruch nicht bestreiten können, ist der Widerspruch zwecklos und verursacht Ihnen weitere Kosten.

Also, was ist wenn ich die Mahnungen trotz Nachsendeauftrag nicht bekommen habe? Wie soll ich dann irgend etwas nachweisen? Also ich könnt ja auch falsch liegen und die Mahnungen der Post wegen nicht bekommen haben?

Aber weshalb standen dann die Forderung nicht mit in meiner Endabrechnung bzw. weshalb hat mich die RWE (bei der ich ja hier in der neuen Wohnung noch Kunde bin) nie darauf aufmerksam
gemacht?

lol... ich lass den Thread in "Kriminalfälle" verschieben ..


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08.12.2011 um 21:24
@Thalassa
Ich habe hier lediglich eine Empfehlung abgegeben. Etwas halbherzig zu tun mag oftmals ausreichen, ist jedoch nicht immer der Beste Weg.

Hier ganz klar die Fakten aufzulisten und nummerisch abzuarbeiten dürfte in vielen Fällen einem Anwalt die Luft nehmen, insbesondere dann wenn es sich um unwesentliche Beträge handelt und diese zu unrecht angefordert werden. Wenn eine Privatperson etwas Hirnschmalz und Zeit investiert kann gerade in einem solchen Fall direkt etwas erreicht werden.

Wenn man dann noch dieses Schreiben einem Rechtsbeistand zur Durchsicht vorlegen kann, geht in vielen Fällen sogar kostenlos, ist man definitiv auf der sicheren Seite und verhindert oftmals unnötigen Schriftverkehr und den Gedanken wie es wohl weiter geht.


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08.12.2011 um 21:33
@Heidern
Dankeschön, ich werd ne Nacht drüber schlafen und mich dann an die Arbeit machen. Mein Problem ist einfach, dass die Forderung vom 04.04.2008 stammt
und ich befürchte keine Unterlagen mehr zu finden.. wie gesagt leider hab ich kein Sekretariat für meine Ablage und 2008 war ich noch etwas unbedarft was diese Dinge angeht. Aber ich geb jetzt mein bestes, ich würd das Geld lieber in andere Dinge investieren und nicht an eine Stromgesellschaft/Rechtsanwälte abgeben


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08.12.2011 um 21:42
@pumpkin
ersmtal ruhe bewahren...
ich hoffe du hast den brief NICHT! schon rausgehauen mit der ratenzahlung? (hab die vorrigen post nur überflogen)
wenn ja, könnte(!) das als schuldanerkentnis gelten (das wär doof)

und mach dir keine so große gedanken, da kommt nicht direkt einer und "pfändet" dich weg...
bis sowas passiert, dauerts normalerweise noch ne ganze ganze weile...

also an deiner stelle würde ich folgendes machen...

1. Stromendabrechnungen suchen? Kundennummer raussuchen, zähler usw. (allein mit der Wohnung, wo du erstmal deine Zählernummer raussuchen musstest, finde ich sehr strange?)
Wenn auf den Endabrechnungen nichts steht, sollte auch keine Forderung bestehen!

2. RWE? dirrekt anrufen, fall schildern, die müsste dir ja helfen können, bzw. sagen können ob da ne offne Rechnung ist (auf der Kundennumer/Zählernummer usw.)

3. Widerspruch einlegen (dann muss die Kanzlei erstmal beweisen, dass die forderung überhaupt besteht und du spielst den ball zurück, wenn nicht schon entsprechende Nachweise mit dabei sind) Normalerweise sollten da die Forderungen vorliegen! Empfehlenswert ist es aber immer, gleich auch anzugeben, im welchem Umfang widersprochen wird und warum(zb. nie eine Rechnung erhalten usw). Hierbei sollte daher auch eine Begründung erfolgen. Es sollten Tatsachen und Beweismittel (zb. Endabrechnung usw) bezeichnet werden, die den Widerspruch untermauern können.

Gibt leider viele Leute, die einfach bezahlen und die Kanzlein freuen sich..!


Wenn die Forderung unberechtigt ist:
- wird sich bestimmt auch die RWE Rechtsabteilung (oder welcher anbieter auch immer) über solche schwarzen schafe freuen, die versuchen auf Ihren Namen leute abzuziehen.

Des Weiteren sollte sich auch der Verbraucherschutz darüber freuen.


Wenn forderung berechtigt :

Auch kein kopf machen, ratenzahlung vereinbaren -> fertig
die sind auch nur daran interessiert ihr geld zu bekommen


sorry für rechtschreibung und grammatik, schon spät :D

ansonsten würde noch nen blick ins HGB helfen, bzgl. widerspruch

und auch was hier einer meinte mit verjähren könnte was dran sein, hab leider die fristen grad nicht im kopf (kann ja nicht einer nach Jahren kommen und aufeinmal geld fordern...!)

Schönen Abend trotzdem noch


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08.12.2011 um 21:49
@Thund3r
Danke für den Tipp, leider hab ichs schreiben in der ersten Panikattacke gefaxt, aber auch geschriben, dass ich mir die Forderung nicht erklären kann.
Könnten die mein schreiben jetzt als Schuldeingeständniss einstufen? Ich hab zwar ne Ratenzahlung angeboten aber auch gecshrieben dass ich die Forderung nicht versteh..

Und zum Thema "nicht wissen welcher Zähler zu einem gehört" ich glaub dass ist Grossstadt bedingt. Mein Vermieter hat seine Häuser auch nur um Kohle zu scheffeln und sonst null Interesse an Reperaturen/Kommunikation.
Du hättest mal meine Nebenkostenabrechnung in diesem Jahr sehen sollen, ne blanke Zahl auf nem Zettel.
Die hab ich allerdings nicht bezahlt und auch von seiner Seite nach meinem schreiben dass ichs so nicht zahl nichts mehr gehört.

Wird man eigentlich nur noch verarscht?


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Gerichtliche Mahnung

08.12.2011 um 22:12
achso btw. solche mahnungen kann man mittlerweile ganz leicht online beantragen/machen...

ob dieses fax schon als zugeständnis reicht, kann ich nicht beurteilen (ansich besteht ja die Forderung garnicht)

Kannst ja mal die kanzlei googeln, vllt. ist es ja so ne betrüger kanzlei..

außerdem befindest du dich auch ohne Mahnung normalerweise noch nicht im Zahlungsverzug, dementsprechend darf man auch garnicht von ner kanzlei abgemaht werden! (meines halbwissen nach)

Wikipedia: Mahnung

kannst ja mal lesen :-)

und zur verjährung kommen die ja grad pünktlich....

aus wiki: ( Wikipedia: Verjährung (Deutschland) )

Die Regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB).

Verjährungsbeginn

Regelmäßig beginnt die Verjährungsfrist nach § 199 Abs. 1 BGB mit dem Ablauf des (Kalender-) Jahres in dem:

der Anspruch entstanden ist und
der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (sogenannte „subjektive Verjährung“).

(Sie sind also bis 31.Dezember des jeweiligen Jahres 24:00 Uhr unverjährt und ab 1. Januar des Folgejahres 00:00 Uhr verjährt.) Diese Frist wird als Ultimoverjährung bezeichnet. Der Fristbeginn wird also hinausgeschoben, und zwar auf das Ende des Jahres, in dem alle sonstigen Voraussetzungen zum ersten Mal vorliegen. Dies hat vor allem praktische Gründe und galt schon bei der Verjährung nach altem Recht für Ansprüche nach den §§ 196, 197 BGB a. F. Diese Ultimoverjährung wurde bei der Schuldrechtsreform unter anderem von der Anwaltschaft gefordert.

Beispiel: Der Lohnanspruch eines Arbeitnehmers aus Januar 2008 verjährt am 31. Dezember 2011. (Häufig gelten aber auch noch viel kürzere Ausschlussfristen.)

---

also wär die forderung am 31.12 abgelaufen -.-

ansosnten wir gesagt, wenn die forderung stimmen sollte :
Ratenzahlung ab nächstest jahr vereinbaren, sollten die ablehnen (warum auch immer oO) und dich sollte jemand vom gericht pfänden kommen wollen, wird der "pfänder" auch nur kommen und gucken wie man die schulden zahlen kann (zb, durch ratenzahlung) und nichts direkt wegnehmen (heutzutage ist eh fast alles unpfändbar und gehört zum alltäglichen leben, außer du hast goldbaren o.ä.), also da solltest dir keine panik machen, alles halb so schlimm

und zur nebenkostenabrechnung, muss ja auch nen völliger witz sein.. dafür gibts auch klare formen und was drin stehen muss wie zb. wasser, heizkosten usw. (sonst könnte man da ja auch verarscht werden oO)


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08.12.2011 um 22:19
@Thund3r
Krass mit der Verjährungsfrist, DIESE SCHWEINE!!! Aber war ja klar..
Danke fürs recherchieren!

Ich hab inzwischen auch mit der Vorzimmer Dame des RA telefoniert, die hat mich dann an ein Tochterunternehmen weiter geleitet bei welchem ich erstmal in der Warteschleife hing.. alles irgendwie komisch, ich muss mich echt mal rein hängen und investigativ forschen was das alles soll.

Bei der Nebenkostenabrechnung hatte ich noch Glück, andere Mieter haben den Witz direkt überwiesen..und ärgern sich jetzt ohne ende


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08.12.2011 um 22:26
@pumpkin

investier keine zeit und geld in den RA ;)
der wird dich am telefon auch nur versuchen einzuschütern und dir glaubhaft zu machen, dass du zahlen musst ;)

das einzige was er momentan verdient hat, ist der schriftliche wideruf(mit angaben: keine offene Rechnung usw.) :)

dann wirste schon wieder post von dem bekommen

wichtiger ist der stromanbieter und herausfinden obs die forderung wirlich gibt ;)


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08.12.2011 um 22:32
@Thund3r
Ja, ich werd mir in der nächsten Woche meinen letzten (!!!!) Urlaubstag für dieses Jahr nehmen (solche Kundencenter haben ganz schön arbeitnehmerunfreundliche Öffnungszeiten) und zum Kundencenter der RWe dackeln um mal Licht ins dunkel zu bringen.

Und dann schick ich dem RA den Widerspruch. Ich muss nur erst genaueres erfahren, hab Angst das sich die Kosten sonst nur durch den Widerspruch erhöhen.
Und dann würd ich mir nur selbst vor Wut in den Arsch beissen..


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