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Gerichtliche Mahnung

56 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Frage, Inkasso, Gerichtliche Mahnung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
pumpkin Diskussionsleiter
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Gerichtliche Mahnung

08.12.2011 um 14:38
Hallo
ich bin hier neu auf Allmystery und bin mir nicht sicher, ob ich meine Diskussion hier in "Menschen und Gesellschaft" richtig gepostet habe.
Falls nicht, bitte einfach bescheid geben, ich lasse sie dann gern verschieben.

Und nu... zu meinem Problem bzw. meiner Frage:

Am 03.12.2011 fand ich in meinem Briefkasten einen dieser berühmten, gelben Briefe vom Gericht.
Ich war total verwundert, eigentlich dachte ich clean von Schulden o.ä. zu sein. Ich hab dann mal genauer nachgelesen und die Forderung belief sich eigentlich über ca 50 euro und hat sich dann un auf ca 300 € geläppert und jetzt der Knaller: die 50 Euronen Schulden stammen aus dem Jahre 2008 und sind von meinem Stromanbieter.
Ich bin 2008 in ne neue Wohnung gezogen, hatte auch nen Nachsendeantrag gestellt und nie ne Mahnung oder so bekommen. Hatte auch den Strom abgemeldet und in der neuen Wohnung wieder angemeldet. Strange...die Strommenschen haben sich auch bis jetzt nicht bei mir gemeldet, ich mein, sollten sich alte Stromschulden nicht auf die neue Rechnung/Wohnung übertragen?

Naja Ende des geheuls, die sitzen eh am längeren Hebel.. in dieser Gerichtlichen Mahnung stand, dass ich 14 Tage Zeit hätte um die Schuld zu begleichen und ne Kontonummer und n Rechtsanwalt an den ich zahlen soll.
Ich hab dem RA nen Brief geschrieben und um Ratenzahlung gebeten, meine Kohle ist schon für Geschenke für das Fest des Konsums weggegangen. Wie läuft das jetzt?Kennt sich da jemand aus? Soll ich warten bis die sich bei mir melden und der Ratenzahlung zustimmen? Oder besser mal die 1. rate direkt und fix überweisen?

Ich hab mega Panik, dass die mir mein Konto dicht machen...


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Gerichtliche Mahnung

08.12.2011 um 14:51
Soweit ich deinen Thread gelesen und verstanden habe, hast du nicht Falsches gemacht.
Der Fehler liegt am Stromanbieter. Schreibe mal an den Anbieter und erkläre es.
Vielleicht kannst du dort einen Thermin haben, und ihnen erklären, dass du gerne die Ratenzahlung machst.
Oder wenn du Glück hast werden sie deine Schulden stornieren. Aber man sollte einfach mit den Leuten reden.
Und schnell handeln, sonst gibt es dann einen Schufa- Eintrag und das ist glaube ich nicht so lustig.


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Gerichtliche Mahnung

08.12.2011 um 15:12
@pumpkin

Bei solchen Sachen immer erstmal Einspruch einlegen - natürlich fristgemäß ;) .
Wenn der Stromanbieter dich vorher nicht gemahnt hat und dir keine Zahlungsaufforderung geschickt hat, liegt der Fehler bei ihm.
Bist du dir sicher, daß das schon ein gerichtlicher Mahnbescheid ist?


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pumpkin Diskussionsleiter
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Gerichtliche Mahnung

08.12.2011 um 15:16
@Dr.AllmyLogo

Danke für den Tipp, ich werd jetzt erstmal mit dem im Mahnbescheid genannten Anwalt telefonieren und ihn bitten nicht vor Weihnachten meinen Fernsehr zu pfänden..

@Thalassa

Also es eben ein gelber Brief vom Gericht. Und oben steht "Mahnbescheid". Das schockt erstmal wenn man so etwas im Briefkasten findet..


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Gerichtliche Mahnung

08.12.2011 um 15:24
@pumpkin

Wenn irgendwas wirklich vom "Gericht" kommt, wird das per Einschreiben übergeben, wie alle Schreiben von wichtigen Behörden ...
Solche Schreiben wie deins, Mahnbescheide, kannst du dir in jedem Schreibwarenladen selber kaufen, irgendwas ausfüllen abstempeln und unterschreiben lassen. Da wird die Richtigkeit des Anspruchs garnicht hinterfragt ...
Erstmal schriftlich Einspruch einlegen bei diesem ominösen Rechtsanwalt und erklären, daß du nie eine Mahnung bzw eine Zahlungsaufforderung von deinem Stromanbieter bekommen hast. Die müssen erstmal nachweisen, daß sie dich gemahnt haben.
Allerdings kann es sein, daß sie das erst ein Jahr nach deiner letzten Abschlußrechnung gemacht haben - mach dich mal über Verjährungsfristen schlau, vielleicht haben die ja garkeinen Anspruch mehr - da bin ich jetzt auch überfragt, leider.


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Gerichtliche Mahnung

08.12.2011 um 15:40
Wie schon oben genannt, erstmal Einspruch einlegen, wenn es wirklich ein Gerichtsbescheid ist - wenn nur eine Abmahnung - erst versuchen zu klären, um genaueres zu erfahren. Denn die Betrügerein häufen sich - beispielsweise habe ich mal eine Gerichtsentscheidung wegen einer Abzockseite (auf der ich mich nie angemeldet habe) via Email als PDF bekommen (keine DEmail oder so) - leider ist die mir abhanden gekommen - wer denkt sich sowas aus?

Auch habe ich über ein Jahr Praktikum in einen Buchhandel gemacht, der auch das Telefonbuch verwaltete - regelmäsig riefen da Kunden und Nichtkunden an, weil sie angebliche Bestätigungen für Werbeanzeigen und Abmahnungen erhielten, die wir nie hinausschickten. Auch wurden Werbeanzeigen in dem Namen des Verlages verkauft - natürlich wurden die nie geschaltet...


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Gerichtliche Mahnung

08.12.2011 um 15:46
@pumpkin
Was tun bei Erhalt eines gerichtlichen Mahnbescheids

Sie haben Post bekommen. Ein gerichtlicher Mahnbescheid ist Ihnen ins Haus geflattert. Viele Leute denken, dass sie dagegen keine Chance haben. Doch dem ist nicht so. Das Gericht, das diesen Mahnbescheid ausgestellt hat, hat die Forderung in keiner Weise geprüft. Daher müssen Sie das jetzt selbst tun.
Haben Sie tatsächlich die Forderung in der angegebenen Höhe nicht beglichen, so sollten Sie den Mahnbescheid begleichen, um weitere Kosten zu vermeiden.

Besteht die Forderung jedoch nicht oder nicht in der angegebenen Höhe, so sollten Sie Widerspruch beim Mahngericht einlegen. Dazu benutzen Sie den Vordruck, der dem Mahnbescheid beigelegt wurde. Hilfreich ist es, gleich zu erwähnen in welcher Höhe man der Forderung widerspricht und eine Begründung hinzuzufügen. Die Unterschrift nicht vergessen. Dazu haben Sie zwei Wochen ab Zustellung Zeit. Ist noch kein Vollstreckungsbescheid ausgestellt worden, so können Sie auch noch nach der zweiwöchigen Frist widersprechen. Sie sollten auf jeden Fall reagieren, denn sonst berauben Sie sich selbst Ihrer Rechte. Ein verspäteter Widerspruch gilt als Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid und ist daher auch nicht nutzlos. In dem Widerspruch muss erklärt werde, dass die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt wird. Anderenfalls kann sie vom Gläubiger beantragt werden. Der Widerspruch führt dazu, dass kein Vollstreckungsbescheid erlassen werden kann und das Verfahren eröffnet wird. Dies kann vor einem anderen Gericht geschehen.

Wurde der Vollstreckungsbescheid bereits ausgestellt, so kann der Schuldner immer noch Einspruch erheben. Dies führt ebenfalls zum streitigen Verfahren.

Bei dem Verfahren besteht kein Anwaltszwang. Es ist jedoch zu empfehlen sich anwaltlich vertreten zu lassen. Es besteht auch die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe, wenn man nicht in der Lage ist, diese Kosten selbst zu tragen.
http://www.ratgeber.org/250-was-tun-bei-erhalt-eines-gerichtlichen-mahnbescheids.html (Archiv-Version vom 14.12.2011)

Kein "Schuldanerkenntnis".
Unbedingt fristgerecht Widerspruch einlegen!


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Gerichtliche Mahnung

08.12.2011 um 17:53
@pumpkin

Hallo,
wie schon gesagt, Widerspruch einlegen. Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, noch besser, ab zum Anwalt.
Danach würde ich mal die Unterlagen checken, ob Du nicht doch was übersehen hast. So wäre die Forderung von 50 Euro gerechtfertigt.
Grundsätzlich kann es sein, daß Du trotz Nachsendungsantrag nicht "gefunden" wirst. So ein Antrag gilt ja nur für eine bestimmte Zeit. Wenn sie Dich in der Zeit nicht angeschrieben haben, sondern nach Ende des Antrages, schickt die Post den Brief als "Unbekannt verzogen" zurück.
Dann versucht die Stromgesellschaft natürlich, Dich aufzuspüren. Ob daher die 300 Euro gesamt kommen weiß ich natürlich nicht.

Über die Verjährungsfristen würde ich auch mal mit dem Anwalt sprechen. Dazu kann ich so keine Angaben machen.

Wenn Du um die Zahlung nicht umhinkommst gibt es ja die Ratenzahlung. Wenn nicht schwerwiegende Gründe dagegen sprechen (Schufa Einträge ohne Ende, beispielsweise) lassen sich die Gläubiger schon drauf ein.
Da wird sich der angeschriebene Anwalt aber bei Dir melden. So auf geratewohl würde ich keine Rate überweisen. Das sähe in meinen Augen aus wie eine Schuldanerkenntnis.

Um nicht wieder in eine Geldfalle zu geraten würde ich Deinem jetzigen Stromanbieter auf die Nerven gehen. So beeilen sich die Herrschaften mal. Denen ist das egal, Du mußt ja nachzahlen.
Die selben Pangeleien hatte ich nämlich auch. Bin denen Tag und Nacht auf den Sack gegangen bis das endlich lief...

@Thalassa
Nicht immer werden gerichtliche Schreiben per "Einschreiben" verschickt. Es gibt auch, wie in dem Fall hier die Variante des Postzustellungsauftrages. Das sind die ungeliebten gelben Dinger.
Zu erkennen an einer Unterschrift und dem Datum vom Zusteller oder Gerichtsvollzieher.

Eni


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Gerichtliche Mahnung

08.12.2011 um 18:02
@Einfachnurich

Hm - na gut, soviel ungeliebte Post hatte ich zum Glück noch nicht :D .
Ich kenne es nur von damals, als ich Schöffe war - da habe ich manche Vorladungen und dergl. sogar selber ausgetragen und übergeben ;) .

Und als der Meldestelle damals aufgefallen ist, daß ich weder gültigen PA noch Paß habe, kam auch die Post mit einem Einschreiben ... konnte mir aber nicht ausgehändigt werden, weil ich keinen Ausweis hatte, um mich zu legitimieren :D .


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Gerichtliche Mahnung

08.12.2011 um 18:05
@Thalassa
Du sprichst ja auch mit einer Postbotin. Wenn die das nicht weiß.
Klasse: Einschreiben eigenhändig und der Kunde hat keinen gültigen Ausweis....
Aber davon gibts auch mehr Kunden als man meint.
Schöffe? Ist das interessant? Hätte ich auch gern mal gemacht.
Sorry fürs OT.

Eni :)


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Gerichtliche Mahnung

08.12.2011 um 18:10
@Einfachnurich

Kurz noch zur Erklärung - das Schreiben hat am nächsten Tag eine Freundin mit Vollmacht von mir und Ausweis von sich abgeholt ... und drin stand, daß ich schon 2 Jahre ohne gültigen Ausweis lebe und sie von mir unter Androhung von Strafe die sofortige Beantragung eines neuen PA verlangen :D .

Ende OT


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Gerichtliche Mahnung

08.12.2011 um 18:17
Wenn du einen neuen Ausweis beantragst, hast du die möglichkeit für die Dauer, bis dieser fertig ist, eine sog. Meldebescheinigung dort zu holen. Diese ersetzt den Ausweis, bis deiner da ist.


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Gerichtliche Mahnung

08.12.2011 um 18:20
Bei dem Erhalt einer gerichtlichen Mahnung sollte man definitiv handeln. Der Direkte Kontakt mit dem Anwalt der hier abmahnt, insbesondere auf telefonischem Wege, ist nicht zu empfehlen. Je nachdem um um welche Art von Forderung es sich handelt bzw. ob diese der Rechtmäßigkeit entspricht, oder ob es ein Betrugsversuch ist, sollte man entsprechend agieren. In jedem Falle muss etwas getan werden.

Vorsicht ist bei beiliegenden Schriften zu wahren, da diese meist ein Schuldanerkenntnis mit sich bringen, ebenso die Zahlung des geforderten Betrages, auch Teilbetrages, gleichen einem vollständigen Schuldanerkenntnis.

Speziell in dem hier vorliegendem Fall empfehle ich zunächst ein Schreiben anzufertigen, in welchem der Mangel nicht zugestellter Zahlungserinnerungen und Mahnungen festgehalten wird. Weiterhin sollte der allgemeine Zahlungswille kind getan werden, wenn es sich um Forderungen handelt, die durch den Schuldner tatsächlich zu begleichen sind. Einen entsprechenden Beleg zur Beweiskraft sollte der Gläubiger liefern können.

Weiterhin sollte am Ende der Widerspruch gegen diese Forderung erhoben werden. Bevor ein solches Schreiben per Einschreiben Rückschein versendet wird, sollte hier ein Jurist ein Auge darauf werfen.

Gruß
Stefan


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Gerichtliche Mahnung

08.12.2011 um 18:20
Bei dem Erhalt einer gerichtlichen Mahnung sollte man definitiv handeln. Der Direkte Kontakt mit dem Anwalt der hier abmahnt, insbesondere auf telefonischem Wege, ist nicht zu empfehlen. Je nachdem um um welche Art von Forderung es sich handelt bzw. ob diese der Rechtmäßigkeit entspricht, oder ob es ein Betrugsversuch ist, sollte man entsprechend agieren. In jedem Falle muss etwas getan werden.

Vorsicht ist bei beiliegenden Schriften zu wahren, da diese meist ein Schuldanerkenntnis mit sich bringen, ebenso die Zahlung des geforderten Betrages, auch Teilbetrages, gleichen einem vollständigen Schuldanerkenntnis.

Speziell in dem hier vorliegendem Fall empfehle ich zunächst ein Schreiben anzufertigen, in welchem der Mangel nicht zugestellter Zahlungserinnerungen und Mahnungen festgehalten wird. Weiterhin sollte der allgemeine Zahlungswille kind getan werden, wenn es sich um Forderungen handelt, die durch den Schuldner tatsächlich zu begleichen sind. Einen entsprechenden Beleg zur Beweiskraft sollte der Gläubiger liefern können.

Weiterhin sollte am Ende der Widerspruch gegen diese Forderung erhoben werden. Bevor ein solches Schreiben per Einschreiben Rückschein versendet wird, sollte hier ein Jurist ein Auge darauf werfen.

Gruß
Stefan


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Gerichtliche Mahnung

08.12.2011 um 18:30
@Heidern

Ein formloser, fristgemäßer Widerspruch reicht - kann sogar handschriftlich sein! Hauptsache oben drüber steht deutlich "Widerspruch" und das betreffende Aktenzeichen.
Man muß nichtmal die Fakten aufführen, das wird im folgenden Schriftverkehr sowieso geklärt


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Gerichtliche Mahnung

08.12.2011 um 18:57
@pumpkin
Wenn du in der Wohnung Strom gekriegt hast, müsste der Stromanbieter doch wohl auch wissen wo sie ihren Strom hinschicken ;-)

außerdem wäre dir innerhalb von 3 Jahren wohl der Strom abgestellt worden....

also Widerspruch und fertig


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Gerichtliche Mahnung

08.12.2011 um 19:08
@pumpkin
Zitat von pumpkinpumpkin schrieb:Ich bin 2008 in ne neue Wohnung gezogen,
Hast du noch die Endabrechnung vom Stromlieferanten ?


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pumpkin Diskussionsleiter
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Gerichtliche Mahnung

08.12.2011 um 20:15
@bonita
@Gorgarius
@Thalassa
@Heidern
@DRK
@Einfachnurich
@Heide_witzka
@RobbyRobbe

Puuuh, wow! Danke für die vielen genialen Tipps und Erklärungen! Insbesondere Stefan, tausend Dank!!
Ich habe heute mal mit der Kanzlei (bzw. der extrem charmanten Vorzimmerdame) Telefoniert und auch den Tipp bekommen zunächst Einspruch einzulegen und mich danach mit dem Stromanbieter (darf ichs sagen? Ist die RWE. Ich such mir jetzt nen anderen, am besten mit Ökostrom oder so!)
zu sprechen und dort mal meine Meinung zum Fall kund zutun. Ich hoffe das passt und die beim Kundenzentrum der RWE verstehen meine Lage.
Desweiteren hab ich der Kanzlei schriftlich (Einschreiben) dargelegt, dass ich die entstandenen Kosten nicht erklären kann.
Insgesamt aber krass, dass sich eine Forderung von zunächst 50€ inzwischen auf 300€ summieren konnte, ohne dass ich etwas mitbekommen habe und nun eine gerichtliche Mahnung zu bekommen. Da geht einem schon die Flatter..

Leider habe ich weder Rechtsschutz noch einen Juristen im Freundeskreis den ich um Rat fragen könnte.

Weiss jemand was mir im äussersten Fall an Kosten entstehen kann wenn ich dieses Wiederspruchsformular ausfülle und ans Gericht sende? Da steht etwas von "wenn dieser Wiederspruch nicht berechtigt ist, tragen Sie sämtliche Kosten"

Danke schonmal


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Gerichtliche Mahnung

08.12.2011 um 20:20
@pumpkin

Da kannst du Prozeßkostenhilfe beantragen und dann übernimmt das Amt alle anfallenden Kosten, aber nur, wenn es zum Prozeß kommt und du verklagt werden würdest ... wenn du jetzt RWE verklagen wolltest, wäre das dein Privatspaß. Aber da kann dir auch das Bürgeramt weiterhelfen, es gibt auch in jeder Kommune kostenlose Rechtsberatung - Termine und Anmeldung auch in der Bürgerberatung ;) .
Es wird alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird - man darf nur nicht den Kopf in den Sand stecken und wichtige Termine vernusseln ;) .


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Gerichtliche Mahnung

08.12.2011 um 20:38
@Thalassa
Hey, danke aber übernimmt "das Amt" auch KOsten für die Arbeiterschaft? Ich hab ein wenig Angst, dass wenn diesen Wiederspruch einlege die "mickrigen" 300 Ecken irgendwann 3000 werden..
Wie gesagt, ich bekomm so nen Wisch zu ersten mal und bin derb unbeholfen..


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