Missesfee schrieb:- steht auf einer Rechnung kein Zahlungsziel ist sie sofort zahlbar, nicht erst nach 30 Tagen
Wie kommst Du darauf (wir reden ja von Verbrauchern)? Bzw. wie leitest Du daraus den Verzug ab (der Voraussetzung für weitere Ansprüche ist)?
§ 286 BGB sagt hierzu:
...
(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
Verbraucher kommen nicht immer automatisch in Verzug und vor allem nicht sofort. Ist ein Zahlungsdatum bestimmt, sieht das natürlich anders aus.
Streuselchen schrieb:Du schreibst so einen geistigen Dünnschiss das ich nicht gewillt bin diesen Schwachsinn und vorallem den dreisten Lügen, basierend auf deiner geistigen Ahnungslosigkeit; zu antworten.
Besser wäre es, anhand z.B. des Gesetzes diese Ansicht zu belegen. Und vielleicht ein wenig verbal abzurüsten, es hilft ja nicht weiter.
Inkassounternehmen haben einen schlechten Ruf. Einfach, weil manche davon unseriös arbeiten.
Deswegen regt sich bei manchen Widerstand, solche Beträge zu bezahlen.
Im Fall von
@knopper wird es sich wahrscheinlich erledigt haben. In der Regel wollen Unternehmen ihre Kunden nicht verprellen und verzichten auf Kosten, die über die Grundforderung hinaus gehen.
Jedoch muss man eben auch sagen,
@knopper , dass bei einer Lastschrift ein Konto eben gedeckt sein muss und dass grundsätzlich Kosten, die aus der Nichtdeckung für den anderen entstehen, Dir zur Last gelegt werden können.
Klar kann es immer mal passieren, dass das Konto nicht gedeckt ist, aber dann musst du dafür Sorge tragen, dass die Leistung, die Du schon bekommen hast, auch bezahlt wird.
knopper schrieb: das Geld einfach nochmal abzubuchen, denn dem stimmt man ja zu
Steht da, dass der Verkäufer mehrfach abbucht? Oder nur, dass er das er das bis zu zwei Mal darf? Ersteres kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen.