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Inkasso - Einigungsgebühr, ist das rechtens?

65 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mahnung, Inkasso ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Inkasso - Einigungsgebühr, ist das rechtens?

17.11.2018 um 20:22
@knopper

Du schreibst so einen geistigen Dünnschiss das ich nicht gewillt bin diesen Schwachsinn und vorallem den dreisten Lügen, basierend auf deiner geistigen Ahnungslosigkeit; zu antworten. Für Zahlungsverweigerer wie dich finde ich keine Worte, die passend und human wären.


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Inkasso - Einigungsgebühr, ist das rechtens?

17.11.2018 um 21:14
@Streuselchen

naja dann belege doch mal deine Behauptungen...ich würde mal sagen eher bist es du die den geistigen Dünnschiss schreibt. :D da bin ich mir sogar recht sicher. Das ist doch alles komplett falsch und verdreht.
Es ist so genau so wie ich schreibe. Aber gut das Ganze zu ignorieren gehört anscheinend zu diene Strategie, muss ich so akzeptieren.

Keinen Streit…hier :D


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Inkasso - Einigungsgebühr, ist das rechtens?

18.11.2018 um 00:25
Unter Inkassounternehmen gibt es auch schwarze Schafe. Meine Nachbarin bekam mal ein Schreiben von einem Inkassounternehmen, in dem ihr (zusätzlich zu der berechtigten Forderung) Kosten für die Adressermittlung in Rechnung gestellt wurde. Das ist nicht rechtens. Denn ihre Adresse war dem Unternehmen bei dem sie etwas gekauft hatte bekannt und hatte sich inzwischenzeit auch nicht geändert.
Es ist also sinnvoll die Rechnung eines Inkassounternehmens zuerst eingehend zu überprüfen, bevor man sie bezahlt. Nur weil die grundsätzliche Forderung berechtigt ist, muss man nicht jegliche Fantasiegebühren von Inkassounternehmen zahlen.
Wenn man Zweifel hat, kann man auch mal bei der Verbraucherzentrale anrufen und sich dort informieren.


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Inkasso - Einigungsgebühr, ist das rechtens?

18.11.2018 um 08:21
Zitat von knopperknopper schrieb:naja dann belege doch mal deine Behauptungen...ich würde mal sagen eher bist es du die den geistigen Dünnschiss schreibt. :D da bin ich mir sogar recht sicher. Das ist doch alles komplett falsch und verdreht.
Es ist so genau so wie ich schreibe. Aber gut das Ganze zu ignorieren gehört anscheinend zu diene Strategie, muss ich so akzeptieren.

Keinen Streit…hier :D
Was soll ich denn genau belegen? Das Kaufland gern sein Geld hätte, welches du dem Unternehmen verwehrt hattest und dann die entstandenden Bearbeitungskosten nicht zahlen wolltest; und es tatsächlich auch nicht getan hast?
Es gibt nunmal soetwas wie einen Tageszins und eine Bearbeitungsgebühr wenn Kaufland entscheidet, das die Forderung nun von einem Inkassounternehmen von dir eingetrieben wird, weil du deiner Zahlung vorher nicht nachgekommen bist. Meinst du Kaufland rennt Zahlungsverweigerern wie dir ewig nach. Beleg du doch erstmal das sie kein zweites Mal versucht haben abzubuchen, das ist nämlich ein automatisierter Ablauf und ich gehe zu 100% davon aus, dass das System es ein zweites Mal versucht hat und es wieder nicht klappte. Da sitzt niemand an einem Knopf und sagt; so jetzt buche mal zum zweiten Mal bei dem Herrn Knopper ab. Das geschieht automatisch.

Zudem ist deine ganze Einstellung bezüglich Unternehmen, die ein Recht haben, für eine bereits erbrachte Leistung auch den entsprechenden Geldeingang zu verzeichnen, echt ekelerregend.
Ich nehme jetzt einfach mal an das du keinerlei Ahnung hast wie die Abläufe bei solchen Dienstleistern vonstatten gehen.
Denn das ist Inkasso, ein Dienstleister; und auch diese möchten für ihre Dienstleistung entlohnt werden.
Dir ständig Briefe zukommen zu lassen, damit du zahlst ist eine Dienstleistung; und die gehört bezahlt.


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Inkasso - Einigungsgebühr, ist das rechtens?

19.11.2018 um 11:08
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb: Beleg du doch erstmal das sie kein zweites Mal versucht haben abzubuchen, das ist nämlich ein automatisierter Ablauf
das weiß ich nicht. Mir ist aber ein Fall von einem Bekannten bekannt wo sie es so gemacht haben. Innerhalb von ein paar Tagen wurde der Originalbetrag ein 2. mal abgebucht, ohne irgendwelche zusätzlichen Gebühren.
Des weiteren ist es nicht Kaufland die diesen Betrag erstmalig abbucht sondern gleich direkt die Drittfirma. DIe übernimmt halt den Lastschrifteinzug.
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Denn das ist Inkasso, ein Dienstleister; und auch diese möchten für ihre Dienstleistung entlohnt werden.
ja, das ist mir klar. Aus Sicht des Dienstleisters aber erstmal riskant, da er ja zunächst auf den Kosten sitzen bleibt und es äußerst fraglich ist ob sich ein Mahnverfahren bzw. eine Klage lohnt.
Das dies meist nicht gemacht wird, wird natürlich nicht so groß verbreitet, man soll es ja schließlich nicht ausnutzen, ist aber dennoch gängige Praxis. Ein Mahnverfahren kostet zusätzlich und eine Klage erst recht.

Des Weiteren kann man als Schuldner einem Mahnbescheid, sowie einem Vollstreckungsbescheid jederzeit widersprechen, ohne Angabe von Gründen.

Wikipedia: Mahnverfahren#Rechtsbehelf gegen den Mahnbescheid
Wikipedia: Mahnverfahren#Rechtsbehelf gegen den Vollstreckungsbescheid

Ein Titel kann in dem Fall nicht erwirkt, sondern es muss Klage eingereicht werden.

Da ist der einfachste Weg immer noch, das Geld einfach nochmal abzubuchen, denn dem stimmt man ja zu (Rückseite Kassenzettel)


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Inkasso - Einigungsgebühr, ist das rechtens?

19.11.2018 um 11:41
Zitat von MissesfeeMissesfee schrieb:- steht auf einer Rechnung kein Zahlungsziel ist sie sofort zahlbar, nicht erst nach 30 Tagen
Wie kommst Du darauf (wir reden ja von Verbrauchern)? Bzw. wie leitest Du daraus den Verzug ab (der Voraussetzung für weitere Ansprüche ist)?

§ 286 BGB sagt hierzu:
...
(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.

Verbraucher kommen nicht immer automatisch in Verzug und vor allem nicht sofort. Ist ein Zahlungsdatum bestimmt, sieht das natürlich anders aus.
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Du schreibst so einen geistigen Dünnschiss das ich nicht gewillt bin diesen Schwachsinn und vorallem den dreisten Lügen, basierend auf deiner geistigen Ahnungslosigkeit; zu antworten.
Besser wäre es, anhand z.B. des Gesetzes diese Ansicht zu belegen. Und vielleicht ein wenig verbal abzurüsten, es hilft ja nicht weiter.

Inkassounternehmen haben einen schlechten Ruf. Einfach, weil manche davon unseriös arbeiten.
Deswegen regt sich bei manchen Widerstand, solche Beträge zu bezahlen.

Im Fall von @knopper wird es sich wahrscheinlich erledigt haben. In der Regel wollen Unternehmen ihre Kunden nicht verprellen und verzichten auf Kosten, die über die Grundforderung hinaus gehen.
Jedoch muss man eben auch sagen, @knopper , dass bei einer Lastschrift ein Konto eben gedeckt sein muss und dass grundsätzlich Kosten, die aus der Nichtdeckung für den anderen entstehen, Dir zur Last gelegt werden können.
Klar kann es immer mal passieren, dass das Konto nicht gedeckt ist, aber dann musst du dafür Sorge tragen, dass die Leistung, die Du schon bekommen hast, auch bezahlt wird.
Zitat von knopperknopper schrieb: das Geld einfach nochmal abzubuchen, denn dem stimmt man ja zu
Steht da, dass der Verkäufer mehrfach abbucht? Oder nur, dass er das er das bis zu zwei Mal darf? Ersteres kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen.


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Inkasso - Einigungsgebühr, ist das rechtens?

19.11.2018 um 16:49
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Wie kommst Du darauf (wir reden ja von Verbrauchern)
Ja sorry ist so unter Kaufleuten, das hatte ich gerade falsch im Kopf.


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Inkasso - Einigungsgebühr, ist das rechtens?

19.11.2018 um 19:06
Zitat von knopperknopper schrieb am 12.11.2018:Irgendwann kam nix mehr!
Keine Angst, da kommt noch was. Ganz sicher. Diese Branche vergisst nichts. Und Leute wie Du machen dann ein richtig dummes Gesicht, da könnt Ihr vorher noch so schlau tun.


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Inkasso - Einigungsgebühr, ist das rechtens?

19.11.2018 um 19:15
Zitat von knopperknopper schrieb:Nein im Gegenteil die 2. Inkassofirma hat sich mit irgendwelchen Vergleichsangeboten gemeldet, das sich der Betrag verringert wenn ich jetzt sofort zahle usw... klingt alles nicht grade seriös.
Du Idiot. Die reichen Dir die Hand um die Angelegenheit für beide Seiten möglichst schmerzlos und akzeptabel zu beizulegen, und Du glaubst auch noch Du wärst denen überlegen.

Manche Leute verstehen echt nichts anderes als das man ihnen die volle Dröhnung verpasst...


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Inkasso - Einigungsgebühr, ist das rechtens?

19.11.2018 um 22:46
Zitat von googlemegoogleme schrieb am 31.03.2017:@SergeyFärlich Aber annehmen sollte ich diese nicht? Was mach ich da ambesten
Vielleicht könnte ein Schuldenberater da mal drauf schaun oder du fragst bei einem Anwalt an ob er sich das mal anschaun könnte.


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19.11.2018 um 22:56
Zitat von TheirSlaveTheirSlave schrieb:Diese Branche vergisst nichts
Auweia mit ist einer damals als ich die Unterlagen meinem Berater gegeben habe entgangen. Habe fleißig meinen Außergerichtlichen Vergleich brav abgezahlt und bääääm Pfändung auf dem Konto. Ich hatte kein Plan voher der Wind wehte. Die hatten sich ewig nicht gemeldet.
Konnte das um 50 Euro noch drücken und musste 275 Euro mit einem Rutsch zahlen sonst hätte ich mein Konto nicht mehr frei bekommen. Dananch hatte ich n Pkonto.
Bin seit 1 1/2 Jahren komplett schuldenfrei und habe es gefeiert endlich da raus zu sein.


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Inkasso - Einigungsgebühr, ist das rechtens?

19.11.2018 um 23:09
Rechtsanwälte studieren jahrelang, und blicken ohne Nachschlagewerke teils immer noch nicht durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz durch, und müssen auch bei laufenden Verfahren durchaus mal Nachschlagen oder Kommentare lesen.

@knopper beweist hingegen, das auf stur schalten und ein wenig googlen ein Jurastudium ersetzen. Bis das Gejammer losgeht, weil ein erwirkter Titel 10 Jahre Gültigkeit besitzt. Von der Telefonistin zu erwarten, das RVG zu kennen, ist da schon mehr als doof.


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Inkasso - Einigungsgebühr, ist das rechtens?

20.11.2018 um 12:02
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Steht da, dass der Verkäufer mehrfach abbucht? Oder nur, dass er das er das bis zu zwei Mal darf? Ersteres kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Inkassounternehmen haben einen schlechten Ruf. Einfach, weil manche davon unseriös arbeiten.
Deswegen regt sich bei manchen Widerstand, solche Beträge zu bezahlen.
eben. Es gibt ja nun auch zahlreiche TV-Berichte, Verbrauchermagazine usw.. wo dann teilweise bei diesen Firmen nachgehakt wird und erst dann werden diese hohen Gebühren / Forderungen meist fallen gelassen.

Als kleiner Verbraucher ist es natürlich schwerer sowas selbst durchzuziehen. Da anzurufen, Druck zu machen wie es denn sein kann wie solche hohen Kosten Gebühren zustande kommen und dass man nicht gewillt ist diese zu zahlen. Gehört ja auch erstmal eine Portion Selbstbewusstsein dazu.
Zitat von 3.143.14 schrieb:Auweia mit ist einer damals als ich die Unterlagen meinem Berater gegeben habe entgangen. Habe fleißig meinen Außergerichtlichen Vergleich brav abgezahlt und bääääm Pfändung auf dem Konto. Ich hatte kein Plan voher der Wind wehte. Die hatten sich ewig nicht gemeldet.
Konnte das um 50 Euro noch drücken und musste 275 Euro mit einem Rutsch zahlen sonst hätte ich mein Konto nicht mehr frei bekommen. Dananch hatte ich n Pkonto.
ja aber wie gesagt eine Kontopfändung geht aber nicht einfach so, sondern nur durch einen gerichtlichen Pfändungsbeschluss. Es muss also vorher schon ein Mahnbescheid eingegangen sein.
Zitat von chrisebachriseba schrieb:@knopper beweist hingegen, das auf stur schalten und ein wenig googlen ein Jurastudium ersetzen. Bis das Gejammer losgeht, weil ein erwirkter Titel 10 Jahre Gültigkeit besitzt. Von der Telefonistin zu erwarten, das RVG zu kennen, ist da schon mehr als doof.
naja die Alternative wäre einfach blindlinks zahlen...leichtes Spiel für solche Firmen sage ich nur.


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Inkasso - Einigungsgebühr, ist das rechtens?

20.11.2018 um 13:49
Also ich persönlich hoffe ja, dass der Threadersteller gute 1,5 Jahre nach Eröffnung des Threads die Sache geklärt und abgestottert hat ;)

Warum auch immer das wieder ausgegraben wurde...


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Inkasso - Einigungsgebühr, ist das rechtens?

20.11.2018 um 13:54
@NeonMouse
Weils wohl immer welche geben wird die derart in der Patsche sitzen und nicht wissen wie sie da gut raus kommen weils einen iwann kopflos macht.
Man sucht ja in der sufu nach Schlagwörter und findet dort eventuell was passendes statt immer wieder n neuen Thread zu eröffnen.


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20.11.2018 um 14:12
Zitat von knopperknopper schrieb:naja die Alternative wäre einfach blindlinks zahlen...leichtes Spiel für solche Firmen sage ich nur.
Ne, die Alternative wäre, sich Beratung zu holen. Von der Verbraucherzentrale, einem Anwalt oder sonstwem, der sich damit auskennt. Einfach ignorieren ist keine Alternative.

Wenn man sich unsicher ist oder dem ganzen nicht traut, macht man sich bei Fachleuten kundig.


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Inkasso - Einigungsgebühr, ist das rechtens?

20.11.2018 um 15:59
Zitat von knopperknopper schrieb:Als kleiner Verbraucher ist es natürlich schwerer sowas selbst durchzuziehen.
Na ja, so wie ich bei Problemen mit meinem Auto eine Werkstatt aufsuche, sollte man bei rechtlichen Problemen - sofern man da nicht selbst bewandert ist - eben auch den entsprechenden Experten aufsuchen.
Als Richtlinie gilt bei Schulden: Nicht zahlen ist in der Regel die schlechteste Option. Die zweit schlechteste ist, genau das zu zahlen, was einer von Dir verlangt, die beste Option ist, sich zu informieren und das zu zahlen, was man muss.
In gewisser Weise helfen (seriöse) Internetseiten zwar schon weiter. Wenn man aber so gar keine Ahnung hat, kommt man da auch schnell auf eine falsche Fährte. Da liest man, was man gerne lesen möchte. Ich wäre da eher vorsichtig.
Ich finde, das Internet ist super, wenn man Krawatten binden lernen möchte, oder wenn man wissen möchte, wer 1915 deutscher Kaiser war. Bei juristischen, medizinischen oder finanziellen Fragen kann das für einen Laien bestenfalls ein Ausgangspunkt für eine allererste Information sein.


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Inkasso - Einigungsgebühr, ist das rechtens?

20.11.2018 um 16:04
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Ich finde, das Internet ist super, wenn man Krawatten binden lernen möchte, oder wenn man wissen möchte, wer 1915 deutscher Kaiser war. Bei juristischen, medizinischen oder finanziellen Fragen kann das für einen Laien bestenfalls ein Ausgangspunkt für eine allererste Information sein.
Is prinzipiell richtig. Aber finde mal einen Anwalt den du ähnlich befragen kannst wie das Netz, so nach dem Motto ich hätte da gern mal einen Rat, zahlen kann ich ihnen aber nicht auch noch was, also gern kostenlos. :D
Vermutlich wird er mich dann wieder auf das Internet verweisen und seinen Rat verweigern.

Klar, genau davon leben Anwälte halt, ist ja prinzipiell auch nichts Falsches dran.


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Inkasso - Einigungsgebühr, ist das rechtens?

20.11.2018 um 16:07
Zitat von knopperknopper schrieb:Aber finde mal einen Anwalt den du ähnlich befragen kannst wie das Netz, so nach dem Motto ich hätte da gern mal einen Rat, zahlen kann ich ihnen aber nicht auch noch was
Fuer sowas hat man eine Rechtschutzversicherung. Das funktioniert ziemlich gut. Sollte man sich zulegen, sobald man anfaengt zu arbeiten!


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Inkasso - Einigungsgebühr, ist das rechtens?

20.11.2018 um 16:08
Zitat von knopperknopper schrieb:Aber finde mal einen Anwalt den du ähnlich befragen kannst wie das Netz, so nach dem Motto ich hätte da gern mal einen Rat, zahlen kann ich ihnen aber nicht auch noch was, also gern kostenlos.
Stimmt. Ist aber wie bei der Autowerkstatt, die arbeiten auch nicht umsonst. Allerdings ist ein unverbindlicher Rat meist auch kostenlos drin und der sollte in der Regel trotzdem besser sein, als ein Rat aus dem Netz.

Edit: Verbraucherzentralen etc. sind übrigens meist kostenfrei. Da bekommt man auch qualifizierten Rat.
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Fuer sowas hat man eine Rechtschutzversicherung.
Ich bin ehrlich gesagt kein großer Freund von Rechtsschutzversicherungen, aber das ist ein anderes Thema.


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