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Die liebe Arbeit...

11 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Arbeitszeit, Arbeitsmarkt, Teilzeit ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Seite 1 von 1
Mikado Diskussionsleiter
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Die liebe Arbeit...

21.02.2019 um 16:38
Liebe Community,

wie wird Arbeitsrecht in Eurem Unternehmen gelebt? Habt ihr negative/positive Beispiele? Könnt ihr von Euch aus sagen, „ja, mein Unternehmen hält sich an die Gesetzeslage“ oder ist bei dem einen oder anderen von Euch schon mal die Rechtslage durch Euren Arbeitgeber „gebeugt“ worden und ihr habt am Ende klein beigegeben, weil ihr entweder keinen Arbeitsrechtschutz hattet oder aber Angst, aus Eurer Versicherung rauszufliegen, wenn der Rechtschutz häufiger in Anspruch genommen werden muss, weil Euer Unternehmen prinzipiell Arbeitsgesetze oder Arbeitsrichtlinien nicht einhält?

Hierüber möchte ich mit Euch gerne diskutieren und beginne mal mit einem Fall zum neuen Brückenteilzeitgesetz (seit 1. Januar 2019). Bislang hatten Mitarbeiter in Teilzeit keinen Anspruch auf Rückkehr in die Vollzeitbeschäftigung. Dies hat sich nun zum 1. Januar geändert, allerdings findet man noch nicht allzu viel im Netz, wie das Gesetz in Betrieben umgesetzt wird, welche Probleme sich daraus ergeben etc. pp.

https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Brueckenteilzeit/brueckenteilzeit.html (Archiv-Version vom 25.03.2019)

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/gesetz-zur-befristeten-teilzeit_76_413146.html

In meinem Unternehmen sind viele Arbeitnehmer/Innen auf Teilzeitbasis beschäftigt, einige davon mit unbefristeter Teilzeit, andere mit befristeter Teilzeit. Bei einer befristeten Teilzeitbeschäftigung läuft diese automatisch zum Ende der Befristung aus und es beginnt wieder die Vollzeitbeschäftigung. Bei einer unbefristeten Teilzeitbeschäftigung könnte nach neuem Gesetz der Arbeitnehmer wieder Rückkehr in Vollzeit beantragen, aber nur bei den Teilzeitanträgen, die nach dem 1. Januar 2019 gestellt wurden.

Was sich mir durch das neue Gesetz jetzt nicht erschließt, ist die Frage, ob ein Mitarbeiter aus einer bestehenden befristeten Teilzeitbeschäftigung heraus

a) Ab Januar 2019 wieder Vollzeit beantragen kann, auch wenn die ursprünglich gewährte Befristung auf Teilzeitbasis noch bis Jahresende andauern würde
b) Im Umkehrschluss was genau tun müsste, wenn er/sie nach Ablauf der Teilzeit erneut Teilzeit beantragen möchte, aber z.B. mit einer geänderten Stundenzahl. Muss dann erst wieder 1 Jahr Vollzeit gearbeitet werden bis ein neuer Antrag gestellt werden darf?
c) In welcher Häufigkeit/Zeitspanne kann die Stundenzahl während einer Teilzeitbeschäftigung überhaupt angepasst / neu an die Arbeitnehmerbedürfnisse angepasst werden?

Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat einen Arbeitsvertrag mit Vollzeitbeschäftigung. Während der Dauer von 2 Jahren hat er/sie Teilzeit beantragt (Gründe könnten z.B. sein Work-Life-Balance, Weiterbildung, Gesundheit…). Nun möchte er/sie wieder in Vollzeitbeschäftigung zurück, weil sich bestimmte Dinge im Lebensumfeld geändert haben. Der Arbeitgeber lehnt ab, weil die Befristung ursprünglich bis Ende 2019 beantragt wurde und keine Kapazitäten für Vollzeitbeschäftigung vorhanden sind. Eine Verringerung der Arbeitszeit, mit der der Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt flexibler wäre, sich z.B. einen Nebenjob suchen könnte, lehnt er aber ebenso ab. Geht das?

Wir haben in meinem Unternehmen mehrere dieser Fälle und mich und die Kollegen interessiert das brennend. Habt ihr Rat/Empfehlungen oder ähnliche Erfahrungen gemacht?


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Die liebe Arbeit...

21.02.2019 um 17:33
@Mikado
Was hat das mit dem Recht des Stärkeren zu tun?
a) das Gesetz ist nicht rückwirkend, es gilt für alle Vereinbarungen ab 1.1.2019
b) nein
c) so oft sich beide Parteien einig sind
Richtet doch die Fragen an den Betriebsrat, bzw. Gewerkschaft. Die Anfrage muss aber jeder einzeln für sich stellen, das sind auch individuelle Vereinbarungen.


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Mikado Diskussionsleiter
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Die liebe Arbeit...

21.02.2019 um 17:49
@Abahatschi
Danke für Deinen Hinweis. Was schlägst Du vor? Wie könnte man den Thread sinnvoll benennen? Bin gerne bereit, ihn umzubenennen, wollte es allerdings gerne umfassend halten, dass eben alle Themen hier besprochen werden können und nicht nur das Thema Brückenteilzeit. Wie wärs mit Guter Chef / Böser Chef?
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Richtet doch die Fragen an den Betriebsrat, bzw. Gewerkschaft.
Da fängt es doch schon an. Unser Betriebsrat hilft prinzipiell nicht, ist selbst Führungskraft und steht mehr auf Seite der Personalabteilung als der Mitarbeiter. Einige Mitarbeiter sind sogar schon aus dem Grund aus der Gewerkschaft ausgetreten.

Wie kann man zB die Rückkehr zur Vollbeschäftigung aus Kostengründen ablehnen, aber umgekehrt einer Reduzierung der Arbeitszeit wegen des hohen Arbeitsvolumens oder Flexibilität auch nicht zustimmen? Das ist in meinen Augen Doppelmoral.


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Die liebe Arbeit...

21.02.2019 um 17:53
@Mikado
Generelle Threads sind halt nicht so gut.
Zitat von MikadoMikado schrieb:Einige Mitarbeiter sind sogar schon aus dem Grund aus der Gewerkschaft ausgetreten.
Was hat der eine BR mit der Gewerkschaft zu tun? Schmeißt ihr das in einem Topf?
Zitat von MikadoMikado schrieb:Das ist in meinen Augen Doppelmoral.
Wenn das tatsächlich so ist - in verschiedene Abteilung können unterschiedliche Anforderungen anstehen.
Seid ihr alle in einer Abteilung?


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Mikado Diskussionsleiter
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Die liebe Arbeit...

21.02.2019 um 17:57
Ergänzung zu b)
Unser Betriebsrat sagte zB, wir müssten wenn unser Teilzeitverhältnis ausläuft, erst wieder 1 Jahr Vollzeit arbeiten, um erneut Teilzeit beanspruchen zu können. Also ist dies laut Deiner Antwort falsch?! Kann er dann bei einem erneuten Teilzeit-Antrag nach Ablauf der Befristung zum 31.12.19 verlangen, dass wir bei Neu-Antrag den Antrag auf unbefristete Teilzeitbeschäftigung stellen, was ja für uns schlechter wäre? So hat man uns das nämlich gerade verkauft.


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Mikado Diskussionsleiter
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Die liebe Arbeit...

21.02.2019 um 18:03
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Was hat der eine BR mit der Gewerkschaft zu tun? Schmeißt ihr das in einem Topf?
Nee, ich nicht, aber ich bin auch nicht in der Gewekschaft, ich habe privaten Arbeitsrechtschutz, allerdings kommt mein Unternehmen ständig mit eigener Rechtsauslegung daher, wenn man da jedes Mal ein Beratungsgespräch beim Anwalt machen muss, fliegt man irgendwann aus der Versicherung.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Wenn das tatsächlich so ist - in verschiedene Abteilung können unterschiedliche Anforderungen anstehen.
Seid ihr alle in einer Abteilung?
Gleiche Facheinheit - organisatorisch, gleiche Budgetvorgaben.


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Die liebe Arbeit...

21.02.2019 um 18:29
Zitat von MikadoMikado schrieb:Wie wärs mit Guter Chef / Böser Chef?
Wie wäre es Thread Allgemeines Arbeitsrecht..

immer diese Einteilung in Gut und Böse. Ist Juristisch alles ziemlich gut hinterlegt .
Zitat von MikadoMikado schrieb:Da fängt es doch schon an. Unser Betriebsrat hilft prinzipiell nicht, ist selbst Führungskraft und steht mehr auf Seite der Personalabteilung als der Mitarbeiter. Einige Mitarbeiter sind sogar schon aus dem Grund aus der Gewerkschaft ausgetreten.
Warum wählt der Betrieb denn den Typen. Btw besteht ein Betriebsrat nicht nur aus einer Person...


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Die liebe Arbeit...

21.02.2019 um 18:32
@Mikado
Dann mach Stimmung gegen den Betriebsrat!
Sprich mit anderen... IHR wählt den
Stell dich selbst zur Wahl ect..


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Die liebe Arbeit...

21.02.2019 um 18:36
@Mikado

Du kannst Teilzeit neu Beantragen, aber dem muss nicht immer Statt gegeben werden.

Wenn du nochmal genauer die Situation darstellen würdest um die es geht?

Du hast also Sorge das du wieder in Vollzeitarbeit gestellt wirst?


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Mikado Diskussionsleiter
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Die liebe Arbeit...

21.02.2019 um 19:05
Zitat von YoooYooo schrieb:Dann mach Stimmung gegen den Betriebsrat!
Sprich mit anderen... IHR wählt den
Stell dich selbst zur Wahl ect..
Das ist nicht so einfach. Durch die Unternehmensgröße kennt man die BR-Mitglieder nicht. Man neigt dazu, den zu wählen, der auch in der vorherigen Wahlperiode schon dran war. Die anderen BR-Mitglieder sind auch nicht anders, sie hören Dir zu, stimmen dir sogar zu, tun aber letzten Endes nichts. Teilweise kommt in den Aussagen der BR-Mitglieder eine ziemliche Lethargie zu Tage, man lehnt sich auch nicht auf, hätte ja am Ende gar noch Auswirkung auf die eigene Jahresprämie, oder?

Mir ging es hier aber nicht darum, einen BR in die Pfanne zu hauen, sondern einfach um die Arbeitsrechtsfrage.
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Du hast also Sorge das du wieder in Vollzeitarbeit gestellt wirst?
Nein, das war ja eigentlich mein Bestreben. Wenn ich aber mit der Rückkehr in die Vollzeit noch 1 Jahr warten muss, würde ich ggf gerne mit einer Nebenbeschäftigung etwas hinzuverdienen. Würde dies dann eintreten, müsste ich die Teilzeit neu beantragen, um beides zeitmäßig ordentlich auf einander abzustimmen und da hätte ich Sorge, dass ich das dann auch nicht bewilligt bekomme, weil man eben möchte, dass ich mir keinen Nebenjob suche, damit ich flexibel mehr arbeiten kann, wo Bedarf ist, wenn eigentlich ja gesagt wird, dass kein Bedarf ist, um voll- bzw. mehrzubeschäftigen.

Bei anderen Kollegen verhält es sich wieder anders. Die würden gerne Vollzeit kommen und verstehen nicht wieso das Unternehmen ihnen dieses verwährt, wenn in der gleichen Facheinheit Leasingkräfte mit der Arbeit betraut werden.


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Die liebe Arbeit...

22.02.2019 um 14:50
Zitat von MikadoMikado schrieb:Da fängt es doch schon an. Unser Betriebsrat hilft prinzipiell nicht, ist selbst Führungskraft und steht mehr auf Seite der Personalabteilung als der Mitarbeiter
In jeder Abteilung gibt es eine Führungskraft, würde ich mal meinen. BR und Gewerkschaft sind auch zwei Paar Schuhe

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/gesetz-zur-befristeten-teilzeit_76_413146.html
Zitat von MikadoMikado schrieb:Unser Betriebsrat sagte zB, wir müssten wenn unser Teilzeitverhältnis ausläuft, erst wieder 1 Jahr Vollzeit arbeiten, um erneut Teilzeit beanspruchen zu können
Die maximale mögliche Dauer sind ja fünf Jahre, wenn ich den Artikel richtig verstanden habe. Müsste dann doch heißen, dass man danach wieder in Vollzeit geht? :ask:

Und auf Bezug auf Frage c)
Während der Brückenteilzeit besteht kein Anspruch auf Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit oder vorzeitige Rückkehr zur früheren Arbeitszeit während der Brückenteilzeit.
Wieviele Leute beschäftigt das Unternehmen eigentlich?


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