Die liebe Arbeit...
21.02.2019 um 16:38Liebe Community,
wie wird Arbeitsrecht in Eurem Unternehmen gelebt? Habt ihr negative/positive Beispiele? Könnt ihr von Euch aus sagen, „ja, mein Unternehmen hält sich an die Gesetzeslage“ oder ist bei dem einen oder anderen von Euch schon mal die Rechtslage durch Euren Arbeitgeber „gebeugt“ worden und ihr habt am Ende klein beigegeben, weil ihr entweder keinen Arbeitsrechtschutz hattet oder aber Angst, aus Eurer Versicherung rauszufliegen, wenn der Rechtschutz häufiger in Anspruch genommen werden muss, weil Euer Unternehmen prinzipiell Arbeitsgesetze oder Arbeitsrichtlinien nicht einhält?
Hierüber möchte ich mit Euch gerne diskutieren und beginne mal mit einem Fall zum neuen Brückenteilzeitgesetz (seit 1. Januar 2019). Bislang hatten Mitarbeiter in Teilzeit keinen Anspruch auf Rückkehr in die Vollzeitbeschäftigung. Dies hat sich nun zum 1. Januar geändert, allerdings findet man noch nicht allzu viel im Netz, wie das Gesetz in Betrieben umgesetzt wird, welche Probleme sich daraus ergeben etc. pp.
https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Brueckenteilzeit/brueckenteilzeit.html (Archiv-Version vom 25.03.2019)
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/gesetz-zur-befristeten-teilzeit_76_413146.html
In meinem Unternehmen sind viele Arbeitnehmer/Innen auf Teilzeitbasis beschäftigt, einige davon mit unbefristeter Teilzeit, andere mit befristeter Teilzeit. Bei einer befristeten Teilzeitbeschäftigung läuft diese automatisch zum Ende der Befristung aus und es beginnt wieder die Vollzeitbeschäftigung. Bei einer unbefristeten Teilzeitbeschäftigung könnte nach neuem Gesetz der Arbeitnehmer wieder Rückkehr in Vollzeit beantragen, aber nur bei den Teilzeitanträgen, die nach dem 1. Januar 2019 gestellt wurden.
Was sich mir durch das neue Gesetz jetzt nicht erschließt, ist die Frage, ob ein Mitarbeiter aus einer bestehenden befristeten Teilzeitbeschäftigung heraus
a) Ab Januar 2019 wieder Vollzeit beantragen kann, auch wenn die ursprünglich gewährte Befristung auf Teilzeitbasis noch bis Jahresende andauern würde
b) Im Umkehrschluss was genau tun müsste, wenn er/sie nach Ablauf der Teilzeit erneut Teilzeit beantragen möchte, aber z.B. mit einer geänderten Stundenzahl. Muss dann erst wieder 1 Jahr Vollzeit gearbeitet werden bis ein neuer Antrag gestellt werden darf?
c) In welcher Häufigkeit/Zeitspanne kann die Stundenzahl während einer Teilzeitbeschäftigung überhaupt angepasst / neu an die Arbeitnehmerbedürfnisse angepasst werden?
Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat einen Arbeitsvertrag mit Vollzeitbeschäftigung. Während der Dauer von 2 Jahren hat er/sie Teilzeit beantragt (Gründe könnten z.B. sein Work-Life-Balance, Weiterbildung, Gesundheit…). Nun möchte er/sie wieder in Vollzeitbeschäftigung zurück, weil sich bestimmte Dinge im Lebensumfeld geändert haben. Der Arbeitgeber lehnt ab, weil die Befristung ursprünglich bis Ende 2019 beantragt wurde und keine Kapazitäten für Vollzeitbeschäftigung vorhanden sind. Eine Verringerung der Arbeitszeit, mit der der Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt flexibler wäre, sich z.B. einen Nebenjob suchen könnte, lehnt er aber ebenso ab. Geht das?
Wir haben in meinem Unternehmen mehrere dieser Fälle und mich und die Kollegen interessiert das brennend. Habt ihr Rat/Empfehlungen oder ähnliche Erfahrungen gemacht?
wie wird Arbeitsrecht in Eurem Unternehmen gelebt? Habt ihr negative/positive Beispiele? Könnt ihr von Euch aus sagen, „ja, mein Unternehmen hält sich an die Gesetzeslage“ oder ist bei dem einen oder anderen von Euch schon mal die Rechtslage durch Euren Arbeitgeber „gebeugt“ worden und ihr habt am Ende klein beigegeben, weil ihr entweder keinen Arbeitsrechtschutz hattet oder aber Angst, aus Eurer Versicherung rauszufliegen, wenn der Rechtschutz häufiger in Anspruch genommen werden muss, weil Euer Unternehmen prinzipiell Arbeitsgesetze oder Arbeitsrichtlinien nicht einhält?
Hierüber möchte ich mit Euch gerne diskutieren und beginne mal mit einem Fall zum neuen Brückenteilzeitgesetz (seit 1. Januar 2019). Bislang hatten Mitarbeiter in Teilzeit keinen Anspruch auf Rückkehr in die Vollzeitbeschäftigung. Dies hat sich nun zum 1. Januar geändert, allerdings findet man noch nicht allzu viel im Netz, wie das Gesetz in Betrieben umgesetzt wird, welche Probleme sich daraus ergeben etc. pp.
https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Brueckenteilzeit/brueckenteilzeit.html (Archiv-Version vom 25.03.2019)
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/gesetz-zur-befristeten-teilzeit_76_413146.html
In meinem Unternehmen sind viele Arbeitnehmer/Innen auf Teilzeitbasis beschäftigt, einige davon mit unbefristeter Teilzeit, andere mit befristeter Teilzeit. Bei einer befristeten Teilzeitbeschäftigung läuft diese automatisch zum Ende der Befristung aus und es beginnt wieder die Vollzeitbeschäftigung. Bei einer unbefristeten Teilzeitbeschäftigung könnte nach neuem Gesetz der Arbeitnehmer wieder Rückkehr in Vollzeit beantragen, aber nur bei den Teilzeitanträgen, die nach dem 1. Januar 2019 gestellt wurden.
Was sich mir durch das neue Gesetz jetzt nicht erschließt, ist die Frage, ob ein Mitarbeiter aus einer bestehenden befristeten Teilzeitbeschäftigung heraus
a) Ab Januar 2019 wieder Vollzeit beantragen kann, auch wenn die ursprünglich gewährte Befristung auf Teilzeitbasis noch bis Jahresende andauern würde
b) Im Umkehrschluss was genau tun müsste, wenn er/sie nach Ablauf der Teilzeit erneut Teilzeit beantragen möchte, aber z.B. mit einer geänderten Stundenzahl. Muss dann erst wieder 1 Jahr Vollzeit gearbeitet werden bis ein neuer Antrag gestellt werden darf?
c) In welcher Häufigkeit/Zeitspanne kann die Stundenzahl während einer Teilzeitbeschäftigung überhaupt angepasst / neu an die Arbeitnehmerbedürfnisse angepasst werden?
Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat einen Arbeitsvertrag mit Vollzeitbeschäftigung. Während der Dauer von 2 Jahren hat er/sie Teilzeit beantragt (Gründe könnten z.B. sein Work-Life-Balance, Weiterbildung, Gesundheit…). Nun möchte er/sie wieder in Vollzeitbeschäftigung zurück, weil sich bestimmte Dinge im Lebensumfeld geändert haben. Der Arbeitgeber lehnt ab, weil die Befristung ursprünglich bis Ende 2019 beantragt wurde und keine Kapazitäten für Vollzeitbeschäftigung vorhanden sind. Eine Verringerung der Arbeitszeit, mit der der Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt flexibler wäre, sich z.B. einen Nebenjob suchen könnte, lehnt er aber ebenso ab. Geht das?
Wir haben in meinem Unternehmen mehrere dieser Fälle und mich und die Kollegen interessiert das brennend. Habt ihr Rat/Empfehlungen oder ähnliche Erfahrungen gemacht?