50% Behinderung - Pflicht es dem AG mitzuteilen?
18.06.2011 um 18:46Hallo zusammen,
ich habe mal ein kleines Anliegen, und zwar: der Freund meiner Mutter arbeitet in einem Lebensmittelproduktionsbetrieb, seit mehr als 20 Jahren. Vor einigen Monaten wurde bei ihm Diabetes Typ II festgestellt. Seither muss er Insulin spritzen usw, das volle Programm eben.
Nun hat er einen Antrag gestellt, aufgrund seiner Behinderung. 50 % wurden ihm nun zugesprochen. Habe gelesen man hat nun auch einige Vorteile (Steuerfreibetrag, eine Woche mehr Urlaub), wenn man es bekannt gibt. Wenn die Behinderung nicht offensichtlich ist, so stand es im Netz, muss man es dem AG NICHT sagen. Aber dann kommt man auch nicht in den Genuss der Vorteile und wenn man durch irgendwas eine Kündigung bekommt, könne es Probleme geben beim Kündigungsschutz, wenn man erst dann mit seiner Behinderung rausrückt...
Er zweifelt aus dem Grund, weil er Angst hat, die Firma lässt ihn durch seine Behinderung (wenn er sie dann bekannt gibt) keine Nachtschichten mehr machen, die er alle 2 Wochen hat. Denn durch Nachtschichten bekommt man Nachtzuschlag und auf das Geld will er natürlich nicht verzichten.
Hat jemand Erfahrungen damit und könnte mir evtl. ein kleines Feedback geben? Er wird, denke ich, seinem AG sagen, dass er die Behinderung hat. Aber vllt. hat ja schonmal jemand (oder eure Eltern/Verwandten) schlechte Erfahrung gemacht oder sowas?
Lieben Gruß
ich habe mal ein kleines Anliegen, und zwar: der Freund meiner Mutter arbeitet in einem Lebensmittelproduktionsbetrieb, seit mehr als 20 Jahren. Vor einigen Monaten wurde bei ihm Diabetes Typ II festgestellt. Seither muss er Insulin spritzen usw, das volle Programm eben.
Nun hat er einen Antrag gestellt, aufgrund seiner Behinderung. 50 % wurden ihm nun zugesprochen. Habe gelesen man hat nun auch einige Vorteile (Steuerfreibetrag, eine Woche mehr Urlaub), wenn man es bekannt gibt. Wenn die Behinderung nicht offensichtlich ist, so stand es im Netz, muss man es dem AG NICHT sagen. Aber dann kommt man auch nicht in den Genuss der Vorteile und wenn man durch irgendwas eine Kündigung bekommt, könne es Probleme geben beim Kündigungsschutz, wenn man erst dann mit seiner Behinderung rausrückt...
Er zweifelt aus dem Grund, weil er Angst hat, die Firma lässt ihn durch seine Behinderung (wenn er sie dann bekannt gibt) keine Nachtschichten mehr machen, die er alle 2 Wochen hat. Denn durch Nachtschichten bekommt man Nachtzuschlag und auf das Geld will er natürlich nicht verzichten.
Hat jemand Erfahrungen damit und könnte mir evtl. ein kleines Feedback geben? Er wird, denke ich, seinem AG sagen, dass er die Behinderung hat. Aber vllt. hat ja schonmal jemand (oder eure Eltern/Verwandten) schlechte Erfahrung gemacht oder sowas?
Lieben Gruß