goldenerReiter schrieb:die hohe Abbrecherquote gibt es in vielen Berufen und leider liegt das Problem bei den jungen Menschen oft selbst.Ich bin da oft erschrocken wie wenig belastbar die heutigen 16-20jährigen sind.Je anstrengender der Beruf oder je ungewöhnlicher die Arbeitszeiten (die sich in vielen Berufen jedoch kaum ändern lassen) desto eher wird der Beruf gemieden oder die Ausbildung abgebrochen.
Das heisst quasi die jungen Menschen wollen abends in die Disco am Wochenende in den Zoo oder ein Eis essen...aber selbst dort dauerhaft arbeiten würden die in den seltensten Fällen.
Am Geld dürfte das wohl kaum liegen.Man kann die Azubi-Vergütung ja in keinster Weise mit dem späteren Gehalt gleichsetzen.
ALso wenn du Azubis fragst, hat durchaus die Azubi Vergütung und die Rahmenbedingungen etwas mit deren Abbruch zu tun.
Stell dir das doch mal vor: deine Altersgenossen studieren und können da machen, was sie wollen.
Die müssen nicht aufstehen, die können auch mal ein oder zwei semester dranhängen, die leben da ihre zweite pubertät aus und lernen zwar auch viel, aber gehen auch viel feiern.
Du als Azubi bekommst ein winziges Gehalt, hast oft nicht so annehmlichkeiten wie kostenlosen öpnv, musst morgens früh aufstehen und dann bist du ggf. noch in einem betrieb, der nicht besonders viel wert auf Ausbildung legt und wo die Bedingungen schlecht sind.
Du guckst dir das dann an und musst entscheiden, ob du da wirklich bleiben willst. Und da kommt man dann ins Nachdenken.
Oder frag doch mal die Leute bei der Bahn und in den regionalbahnen, warum die streiken. Das hat nicht nur mit zu wenig Mitarbeitern zu tun. Die wissen alle, dass die Rahmenbedingungen auch was damit zu tun haben, dass es zu wenig Mitarbeiter gibt.
goldenerReiter schrieb:Und da sind wir wieder bei der Frage:Wo fängt ein maues Gehalt an und wo hört es auf?Was ist gerechtfertigt und was nicht?
Und wenn die Franzosen momentan streiken dann meinen die natürlich sie hätten Recht...bei uns schütteln viele darüber den Kopf und zwar nicht weil sie das Streikrecht in Frage stellen sondern die Forderung den Renteneintritt beizubehalten utopisch finden.
Es ist eben meist ein subjektives Empfinden was man angeblich als gerechtfertigt sieht.
Aber da geht es ja schon auch um Gerechtigkeit. Dass einer, der durch Wechselschichten und sehr frühe oder späte arbeitszeiten kaum zeit für die familie hat dafür zuschläge haben möchte, ist doch erstmal einzusehen, oder nicht? Oder dass der vielleicht fordert, bei der dienstplanung dafür zu sorgen, dass man wenigstens etwas planbarer arbeitet, damit neben diesem Job noch ein Privatleben möglich ist.
Da geht es ja nicht um obszöne forderungen, bis jetzt hat z.b. die Bahn nichtmal die Inflation ausgeglichen.
goldenerReiter schrieb:das Problem löst man dann aber doch eher mit Bildungsgutscheinen und nicht in dem man den Hartz4-Empfngern mehr Geld gibt was weder bezahlbar wäre und wo man niemals sagen kann ob es eben für für das ausgegeben wird für das es gedacht war.
Das klappt nicht besonders gut. Es würde viel besser funktionieren (und wäre auch ohne weiteres Bezahlbar), wenn wir z.b. die Kindergrundsicherung hätten oder anderweitig Familien diese Gelder zukommen ließen.
Diese Bildungsgutscheine sind immer mit Bürokratie verbunden und oft will dann das amt z.b. auch von dir bei nachhilfe (das weiß ich, weil ich nachhilfe lehrer war), dass du dir die billigsten angebote suchst.
Heißt im klartext: wenn dein Kind z.b. ADHS hat und eigentlich einen Nachhilfelehrer bräuchte, mit dem es gut an, wird trotzdem nur eine Nachhilfeschule bezahlt (Gruppenunterricht) oder irgendein superbillig nachhilfeangebot, was gar nichts bringt.
NAchhilfe für alg2 kinder darf auch nicht zur VErbesserung gegeben werden. Heißt: du musst erstmal nachweisen, dass dein Kind möglicherweise sitzen bleibt. Erst dann entscheidet das amt, ob es nachhilfe braucht:
https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-keine-nachhilfe-fuer-schulverbesserungenGeklagt hatte eine im Hartz-IV-Bezug stehende Mutter aus Monheim. Im Frühjahr 2012 hatte sie für ihre damals 15-jährige Tochter beim Jobcenter Mettmann die Kostenerstattung für Nachhilfestunden in Englisch und Mathematik beantragt. Die Noten seien von „gut“ und „befriedigend“ auf jeweils „ausreichend“ abgesackt.
Bis die Schülerin im Juli 2013 ihre Fachoberschulreife erwarb, erhielt sie insgesamt 116 Nachhilfestunden. Die Mutter zahlte dafür insgesamt 2.033 Euro. Doch das Jobcenter lehnte im März 2014 die Übernahme dieser Kosten ab.
Zu Recht, wie das Sozialgericht in seinem Urteil vom 10. Mai 2016 entschied. Eine schulische Angebote ergänzende Lernförderung können nur berücksichtigt werden, wenn diese „geeignet und erforderlich“ sei, die wesentlichen Lernziele zu erreichen. „Wesentliches Lernziel“ sei aber nur die Versetzung. Hier war die Versetzung der Schülerin von Klasse 9 in die Klasse 10 aber nicht gefährdet. Es habe keine mangelhafte Note vorgelegen.
Die Schule habe die Eltern auch nicht über ein drohendes „Sitzenbleiben“ informiert. Nach Aussagen der Nachhilfelehrerin sollte die Lernförderung nicht die Versetzung gewährleisten, sondern lediglich zu einer möglichst guten mittleren Reife führen. Dies sei aber noch kein Grund für eine „erforderliche“ Nachhilfe, so das Gericht. Denn schon ein Hauptschulabschluss nach Klasse 10 reiche in Nordrhein-Westfalen aus, anschließend ein Ausbildungsverhältnis einzugehen.
Das war schon eine durchschnittliche Nachhilfe, die weniger als 20 Euro genommen hat, nichts teures. Und Gerichte bzw. auch das JObcenter haben entschieden, dass das MÄdchen ruhig auf eine Hauptschule gehen soll, weil sie Gelder für Nachhilfe nur dann gewähren, wenn die Versetzung gefährdet ist.
Diese Mutter, die es für ihre Tochter gut vorhatte und ihr helfen wollte, muss jetzt auf 2000 Euro kosten sitzen bleiben, die für eine hartz 4 empfängerin wohl schwer zu stemmen sind.
SO gehen wir mit Kindern von hartz 4 empfängern bzw. ihren eltern um. Wir gönnen ihnen nichts und das system sorgt dafür, dass diese Kinder dann auch auf die Hauptschule kommen bzw. dann auch häufiger abbrechen.