@McMurdo Nehmen wir doch einfach mal deinen 'Fall' ...
Grade dir als Mann wird man eher nicht anerkennen, dass eine Frau dich vergewaltigte, weil im Allgemeinen der Mann einer Frau körperlich überlegen ist. Derzeit ist es so, dass du dich körperlich zur Wehr setzen musst, denn daran wird bemessen, ob man dir Gewalt antat oder nicht.
Es spielt keine Rolle, ob du zu 'deiner Verteidigung' anführst, dass du einer Frau gegenüber nie gewalttätig werden könntest. Es spielt keine Rolle, ob du vor Schreck oder Angst wie gelähmt warst. Und es spielt auch keine Rolle ob du 'nein' sagtest.
Die Gesetzeslage spricht gegen dich - und 'im Zweifel für die Angeklagte'.
Mit dem neuen Gesetz schaut das etwas anders aus. Allein die Tatsache, dass dein 'nein' auch 'nein' heißt und nicht 'vielleicht' und auch nicht 'eventuell' oder 'schaumermal', lässt zumindest den Spielraum eines Gerichtes zu die Täterin zu verurteilen, so fern du glaubwürdig bist.
Es wäre eine Unsicherheit weniger. Perfekt wird auch das neue Gesetz nicht sein, das wird es wohl nie, denn am Ende basiert jede Art von 'Beziehung' auf Vertrauen. Aber es ist ein Schritt, die Chance darauf, dass ein Täter auch verurteilt wird, seine Strafe bekommt..
Ich frage mich grad, warum man(n) sich eigentlich so gegen dieses Gesetz sträubt ... Ich denke, so kämen doch auch Männer denen sexuelle Gewalt angetan wurde eher zu ihrem Recht?