Gina-Lisa Lohfink - der Prozess
22.06.2016 um 13:01@Rick_Blaine
Es wird trotz eines gesetzlich geltenden - NEIN ist NEIN! - weiterhin schwierig sein, zweifelsfrei zu beweisen, dass eine sexuelle Nötigung/Vergewaltigung kein einvernehmlicher Akt war.
Laut einer Studie kommt es in Deutschland nur bei ca. 8,4 Prozent aller angezeigten Vergewaltigungen zu einer Verurteilung. Die Beweislage ist schwierig. Oft steht Aussage gegen Aussage und daher: "in dubio pro reo".
Dies ist AUCH einer der Gründe, warum die überwiegende Mehrzahl der Opfer ohnehin gar keine Anzeige erstatten.
Allerdings - warum es dennoch wichtig ist, dass in der Rechtsprechung festgelegt wird: NEIN ist NEIN! - hier zitiere ich mich selbst:
Es wird trotz eines gesetzlich geltenden - NEIN ist NEIN! - weiterhin schwierig sein, zweifelsfrei zu beweisen, dass eine sexuelle Nötigung/Vergewaltigung kein einvernehmlicher Akt war.
Laut einer Studie kommt es in Deutschland nur bei ca. 8,4 Prozent aller angezeigten Vergewaltigungen zu einer Verurteilung. Die Beweislage ist schwierig. Oft steht Aussage gegen Aussage und daher: "in dubio pro reo".
Dies ist AUCH einer der Gründe, warum die überwiegende Mehrzahl der Opfer ohnehin gar keine Anzeige erstatten.
Es wird angenommen, dass die Dunkelziffer von Vergewaltigungen zwei- bis hundertfach so hoch wie die Zahl der polizeilichen Meldungen ist. Viele Opfer erstatten keine Anzeige. Als Grund dafür werden Schamgefühle und die Angst des Opfers vor einem Wiedererleben des Traumas oder der Rache des Täters genannt, die Angst, dass ihnen nicht geglaubt wird, sowie die Nähe des familiären Umfelds, aus dem die Täter oft stammen.Wikipedia: Vergewaltigung
Anzeigebereitschaft
Die Bereitschaft von Opfern, die Tat anzuzeigen, ist Umfragen zufolge gering. Vergewaltigung gehört zu den Straftaten, deren Häufigkeit unterschätzt wird. Die Vergewaltigung hat weltweit eine der niedrigsten Verurteilungsraten von allen Verbrechen. Vergewaltigte Frauen zeigen die Tat bei der Polizei oft nicht an, da sie als Vergewaltigungsopfer sozial gebrandmarkt werden. Im Strafverfahren haben sie die Hauptbürde zu tragen. Weitere Ursachen können angenommene Beweisprobleme, geringer gesellschaftlicher Status der vergewaltigten Person, fehlende soziale Unterstützung und die Angst vor der Belastung des Verfahrens sein. Die Anzeigebereitschaft sinkt mit dem Anstieg des Bekanntheitsgrades zwischen Tätern und Opfern.
Allerdings - warum es dennoch wichtig ist, dass in der Rechtsprechung festgelegt wird: NEIN ist NEIN! - hier zitiere ich mich selbst:
ein wichtigerAspekt ist.... niemand kann sich dann darauf berufen, es sei doch schließlich "allgemein bekannt", dass Frauen nicht immer NEIN meinen, wenn sie NEIN sagen.
Damit wird dieses dumme Klischee "offiziell" ad Acta gelegt und gilt nicht mehr als augenzwinkernde Ausrede, um sich zu rechtfertigen: "Ich bin davon ausgegangen, ihr NEIN wäre nur ein verschämtes JA gewesen.
Man weiß doch, wie kompliziert Frauen sind. Ja, Mensch, das liest und hört man doch schließlich überall. Eigentlich wollen die Frauen es doch auch, obwohl sie NEIN sagen."
Die öffentliche Debatte, die mit dieser Gesetzesänderung verknüpft ist, bringt allgemein mehr Klarheit - so wie es keine Ausnahme für die Regel gibt: Das rote Signal einer Verkehrsampel bedeutet STOP!