@Autodidakt70 Und dass die Typen das Video gedreht und ins Netz gestellt haben, das sind Peanuts?
Dass es soundsoviele Betrachter gerade darum aufgegeilt hat, weil "Vergewaltigung" dran stand, das interessiert dann niemanden mehr?
Selbst eine Pornodarstellerin hat mal Feierabend, und vor der Kamera wie privat das Recht, Nein zu sagen. Selbst wenn sie anfangs dem Sex zugestimmt hat.
Und auch wenn ein Gericht nach den Buchstaben unserer derzeitigen Gesetze nicht auf Vergewaltigung erkennt (wozu wir die Begründung nicht kennen!), kann es nach dem "Nein ist Nein"-Prinzip eine Vergewaltigung gewesen sein.
Und wenn sie zwischendurch fast bewusstlos war, dann kann sie sich am nächsten Morgen sogar noch für das bedankt haben, woran sie sich erinnern konnte, und trotzdem wäre das, was während der Bewusstlosigkeit geschah, eventuell eine Vergewaltigung. Nur halt nicht nach den Buchstaben unserer Gesetze. Die verlangen, dass sogar ein Kind sich aktiv wehren müsste.
Und was schon mehrfach zur Sprache kam: Sie sagte mehrfach "Hör auf", und egal was sie meinte, wurde damit nicht aufgehört. Aber jetzt muss sie die höhere Strafe zahlen.