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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

5.138 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gesellschaft, Vergewaltigung, Skandal ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 10:34
@shionoro
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Und deswegen bestrafen wir jetzt ein opfer sexueller gewalt?
Nein. Du liest doch wofür sie bestraft wurde..


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 10:35
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Hätte es in dem fall aber werden können.
Insbesondere wird dann nicht jeder fall, wo eine frau sich nicht physisch gewehrt hat, zugunsten des potentiellen täters entschieden.
Es gibt durchaus möglichkeiten, da indizienbeweis zu führen.
In einem Fall von wie vielen?
Und wenn du sagst ich wollte nicht und ich Du wolltest wohl und es weiter nichts gibt dann wird es schwierig. Da helfen auch schärfere Gesetze nichts. Ist so.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 10:35
@AgathaChristo

Nein, auch pornodarstellerinnen, prostituierte oder generell offenherzige frauen müssen nichit mit vergewaltigung rechnen, und haben auch keinen halbwillen.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 10:35
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:Na indem ich es sage, vielleicht? Oder betreffende Körperstelle verdecke?
Ein "geh von meinem Popo weg" z.B. sollte dann reichen. Passiert dies nicht, ist es eine Vergewaltigung.
Bei mündigen, erwachsenen Personen eigentlich schon. Bei Kindern oder unmündigen Personen sieht das natürlich anders aus, dort macht man sich auch strafbar, selbst wenn diese mit den Handlungen einverstanden sind oder die initialen Handlungen von den unmündigen Personen ausgehen sollten.

Ansonsten spielt es keine Rolle, bzw. sollte keine Rolle spielen.

Emodul


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 10:35
@Frau.N.Zimmer

Ja, weil ihre vergewaltigung juristisch keine war und sie sie dennoch so nennt.
das ist eine farce


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 10:37
@McMurdo

Hier hätte es aber geholfen.
und mit sicherheit auch in einigen anderen fällen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die frau irgendwann mal nein sagte.
und nicht nur bei vergewaltigung, das geht vom grabschen bis zum festival roofie.

Wenn dir nachgewiesen werden kann, dass irgendwann die frau mal 'hör auf' sagte und du weitergemacht hast, hast du ein problem.
Und das ist gut so.

und das ist öfter so, als du denkst.

Aber so kannst du selbst dann, wenn du jemanden in ner dunkeln ecke siehst der ne betrunkene frau vernascht die sagt 'lass mich' nicht anzeigen wegen vergewaltigung, selbst wenn es dafür zeugen kommt.
Klar, der kann gestoppt werden indem man die frau fragt ob alles in ordnung ist, aber wenn das nicht passiert ist er nicht belangbar.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 10:38
@shionoro
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Ja, weil ihre vergewaltigung juristisch keine war und sie sie dennoch so nennt.
Genau. Das ist aber nicht nur bei Sexualdelikten so, sondern geltendes Recht bei JEDER Aussage.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 10:39
@Frau.N.Zimmer

Aber es war in diesem fall eine vergewaltigung. in jedem wortsinne außer dem juristischen.
Die wurde gegen ihren willen durchgenommen, und darf es trotzdem nicht vergewaltigung nennen, und wir ddafür bestraft, obwohl sie das klare opfer ist.

Das ist, wie gesagt, eine farce.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 10:39
@AgathaChristo

Bitte was? Weil eine Frau sich offenherzig zeigt und gibt, muss sie sich nicht wundern, wenn sie vergewaltigt wird? Und das ist dann auch noch weniger schlimm? Sorry, aber JEDE Frau hat das Recht, nein zu sagen und etwas nicht tun zu wollen. Vollkommen egal, wie sie sich gibt, womit sie ihr Geld verdient oder welche Hobbys sie hat.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 10:39
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Ja, weil ihre vergewaltigung juristisch keine war und sie sie dennoch so nennt.
das ist eine farce
Ich habe das gestern schon geschrieben, GLL wird da (juristisch) ganz schlecht beraten. Man hat ihr ohne Zweifel übel mitgespielt und mangels kompetenter Beratung wird sie nun gleich nochmals "gef*ckt".

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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 10:42
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb: Weil schon einige Männer, wegen falscher Verdächtigung, jahrelange Haftstrafen verbüßt haben? Könnte das ein Grund sein?
Und Du meinst das ist ein berechtigter Grund ausgerechnet bei GLL die Strafe so hoch anzusetzen?

@shionoro

Es scheint jedenfalls so, dass er Erfahrungen darin hat, Frauen zu vergewaltigen


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 10:42
@shionoro

Weil wir vorhin in Bezug auf die Rechtsprechung und etwaige Unterminierung derselben sprachen:
Klaus Püschel, der Direktor des Rechtsmedizinischen Instituts Hamburg, das die größte deutsche Opferambulanz betreibt, stellte im Jahr 2009 fest, bei ärztlichen Untersuchungen hätten sich 27 Prozent der angeblich Vergewaltigten als Scheinopfer erwiesen, die sich ihre Verletzungen selbst zugefügt hatten. In 33 Prozent der Fälle habe die Tat rechtsmedizinisch nachgewiesen werden können, in den restlichen 40 Prozent sei das Ergebnis der Rechtsmedizin nicht eindeutig. Die Tendenz zur Falschbeschuldigung sei laut Püschel in den letzten Jahren erheblich gestiegen, zuvor habe sie über Jahrzehnte konstant bei fünf bis zehn Prozent gelegen.
Wikipedia: Vergewaltigung

Demnach ist mein Einwand, dass eine schärfere Gesetzeslage Falschbeschuldigungen begünstigen könnte, doch nicht so leicht von der Hand zu weisen, wie Du es getan hast...


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 10:44
@Commonsense

Du musst aber folgendes bedenken: Die allermeisten vergewaltigungen werden nicht angezeigt.
Falschbeschuldigungen werden IMMEr angezeigt, das liegt ja in der natur der sache (also von der falschbeschuldigerin).

Das verhältnis von falschbeschuldigung zu nichtanzeige ist relativ dramatisch.

Und wohlgemerkt, wenn 'nein nein heißt', dann wird ja nicht mehr falsch verurteilt.

Da muss man ja auch beweisen, dass man seinen nichtwillen bekundet hat, da wird keine einfach so eingelocht..
Lediglich sind überhaupt erstmal mehr dinge strafbar, die es vorher nicht waren.

Bei aussage gegen aussage wird immernoch freigersprochen, aber mehr opfer trauen sich dann eventuell, anzuzeigen, weil überhaupt erstmal kalr ist, dass das, was ihnen wiederfuhr, rechtlich eine vergewaltigung ist.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 10:47
Sorry, da habe ich die falsche Person ge@et, bzw. das falsche Zitat kopiert:
Zitat von LammLamm schrieb:Ähmm, ist die sexuelle Integrität wirklich bei allen gleich Auszulegen ? Wirklich ?

Das Gesetz macht dies, obwohl es da meines Erachtens auch viel Interpretationsspielraum gibt.
Tja Anwälte u. Richter mit ihren persönlichen Interpretationen von Gesetzen.^^

Was ist mit der Persönlichen sexuellen Integrität ?
Bei mündigen, erwachsenen Personen eigentlich schon. Bei Kindern oder unmündigen Personen sieht das natürlich anders aus, dort macht man sich auch strafbar, selbst wenn diese mit den Handlungen einverstanden sind oder die initialen Handlungen von den unmündigen Personen ausgehen sollten.

Ansonsten spielt es keine Rolle, bzw. sollte keine Rolle spielen.

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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 10:47
@peekaboo
Zitat von peekaboopeekaboo schrieb:Und Du meinst das ist ein berechtigter Grund ausgerechnet bei GLL die Strafe so hoch anzusetzen?
Woher soll ich denn wissen, wie hoch das Einkommen der G-L ist? Tagessätze berechnen sich doch nach dem Einkommen. Und ja - ich bin dafür, dass soetwas extrem hoch bestraft wird. Denn unter solchen " Damen" die falsch verdächtigen, haben alle wirklichen Opfer zu leiden.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 10:47
Wenn man die Glaubwürdigkeit der Frau in der Szene anzweifelt ... wie glaubwürdig sind die beiden Männer? Haben die eine bessere Reputation? Haben die sich nicht auf die gleiche Situation eingelassen?
Mit der Argumentation gegen die Frau, weil sie den zweifelhaften Ruf hat, könnte man dann alle Klagen von Prostituierten bezüglich Vergewaltigung gleich ablehnen.

Und wer wollte mit der Geschichte wohl ursprünglich bekannt werden? Die Frau, der zugestanden wurde, dass sie die Veröffentlichung nicht wollte, oder die Männer, die nichts besseres zu tun hatten, als das Video am nächsten Tag ins Netz zu stellen?
Oder ist es irgendwie moralisch weniger verwerflich,mwenn die beiden Nobodys damit nur Geld verdienen wollten?

Mag sein, dass das Opfer einen zweifelhaften Ruf hat, aber ohne den wären die Männer gar nicht erst auf die Idee gekommen, den Mist zu bauen.

Wenn jemand sagt "hör auf", und der andere interessiert sich nicht dafür, womit er aufhören soll, Sex oder Filmen, dann ist es entweder ein körperlicher Übergriff, oder das Filmen ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Von der Veröffentlichung ganz zu schweigen.
Wenn da etwas gegen den Willen der Frau geschah und das Gericht tatsächlich einen Tatbestand erkennt und verurteilt, dann kann die Anzeige nicht falsch gewesen sein, denn für das Opfer war es in jedem Fall ein Übergriff.
Daher verstehe ich das Urteil gegen das Opfer nicht.
Ich muss an meinen Besitz auch nicht dranschreiben und mich gegen Diebe körperlich wehren, damit ein Diebstahl als strafbar gilt. Das ist er auch dann wenn ich den Täter als Gast eingeladen habe, man Kaffee zusammen trinkt und er sich am Schmuck vergreift.

Eine Gerichtsverhandlung soll ja klären, ob eine Straftat vorliegt. Kriegt man jedes mal eine Strafe wegen Verleumdung, wenn man jemanden anzeigt, und das Gericht auf Freispruch erkennt? Nein. Warum diesmal? Weil es kein eindeutiges "Nein" war?
Aber das ist ja, was ein Gericht zu klären hat, ob das "Nein" eindeutig ist.
Wenn man dann das Opfer zu einer Strafe verdonnert, weil die Beweise nicht ausreichen für eine Verurteilung, dann kann man also Vergewaltigung weiterhin nur anzeigen, wenn es eindeutige (!) körperliche Blessuren, eindeutige(!) Beweise für die Täterschaft und keinerlei (!) Zweifel am Tathergang gibt, sonst riskiert man eine Geldstrafe.
Das ist doch absurd.
Schlimm genug, dass "Nein ist Nein" juristisch (noch) nicht gilt. Das Opfer dann dafür auch noch zu bestrafen, das ist haarsträubend.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 10:49
@Frau.N.Zimmer

Immer noch. Nur weil das Gericht so geurteilt hat, ist es noch lange nicht gerechtfertigt, oder besser gesagt richtig bzw eindeutig bewiesen, dass sie angeblich log.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 10:50
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Hier hätte es aber geholfen.
und mit sicherheit auch in einigen anderen fällen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die frau irgendwann mal nein sagte.
Wie ich schon sagte muss das nicht unbedingt was heißen. Und wenn gerade kein Aufnahmegerät mitläuft ist es eh hinfällig. Der Vorschlag ändert rein gar nichts.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 10:51
Mit solchen hetzthreads hat der TE ja dann wieder sein früheres "niveau" erreicht.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 10:51
@Commonsense
Fragt sich allerdings, was da alles unter "Falschbeschuldigung" gerechnet wird.
Wenn man wie in diesem Fall die "Nein"-Situationen als Falschbeschuldigung wertet, für die es keine medizinischen Nachweise gibt, die darum eben keine Verurteilung wegen Vergewaltigung zur Folge haben, dann kommt man natürlich schnell auf solche Zahlen.


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