@Commonsense Du musst aber folgendes bedenken: Die allermeisten vergewaltigungen werden nicht angezeigt.
Falschbeschuldigungen werden IMMEr angezeigt, das liegt ja in der natur der sache (also von der falschbeschuldigerin).
Das verhältnis von falschbeschuldigung zu nichtanzeige ist relativ dramatisch.
Und wohlgemerkt, wenn 'nein nein heißt', dann wird ja nicht mehr falsch verurteilt.
Da muss man ja auch beweisen, dass man seinen nichtwillen bekundet hat, da wird keine einfach so eingelocht..
Lediglich sind überhaupt erstmal mehr dinge strafbar, die es vorher nicht waren.
Bei aussage gegen aussage wird immernoch freigersprochen, aber mehr opfer trauen sich dann eventuell, anzuzeigen, weil überhaupt erstmal kalr ist, dass das, was ihnen wiederfuhr, rechtlich eine vergewaltigung ist.